Drosten-Gutachten zum PCR-Test lässt Fragen offen

nord​ku​rier​.de (8.5.)

»HEIDELBERG · Die wich­tig­ste Frage im Verfahren – ob der PCR-Test geeig­net sei, eine aku­te Infektion im Sinne des Infektionsschutzgesetzes nach­zu­wei­sen – ist aus Sicht von Rechtsanwältin Beate Bahner mit dem Gutachten, auf das Beobachter der Kontroverse seit Monaten gespannt gewar­tet haben, noch immer nicht beant­wor­tet. Bahner zum Nordkurier: „Professor Drosten hat sich in sei­nem Gutachten nur mit dem Nachweis zurück­lie­gen­der Infektionen beschäf­tigt. Dass der PCR-Test das kann, ist unbe­strit­ten. Es geht im Infektionsschutzgesetz und damit in dem Verfahren aller­dings um den ein­deu­ti­gen Nachweis aku­ter anstecken­der Infektionen. Die Frage ist, ob der PCR-Test die Ansteckungsgefahr zwei­fels­frei bele­gen kann. Hierzu äußert sich Professor Drosten aber lei­der nicht.” Die Anwältin hat nun ein Ergänzungsgutachten beantragt…

Dass eine als maß­nah­men­kri­tisch bekann­te Anwältin den Chefvirologen und Regierungsberater Drosten als Sachverständigen qua­si her­aus­for­dert, war im Februar bekannt gewor­den und hat­te für Aufsehen gesorgt. Drosten äußer­te sich nicht dazu, auch das lan­ge Warten auf sei­ne Antwort habe nichts zu sagen, hieß es zwi­schen­zeit­lich von der Charité. Das Zeitbudget des Professors sei ein­fach knapp bemessen.

Monate spä­ter liegt sein Gutachten zur Thematik end­lich vor. Auf vier Seiten führt Prof. Drosten aus, was der PCR-Test alles kann und wie er genau funktioniert…

Rechtsanwältin Bahner… teil­te dem Vorsitzenden Richter mit, dass Sie [sic] kei­ne Veranlassung sieht, den Einspruch gegen das Bußgeld auf­grund des nun vor­lie­gen­den Gutachtens zurück­zu­neh­men. Bei Gericht reich­te sie wei­te­re Fragen an Prof. Drosten mit der Bitte um ein Ergänzungsgutachten ein…

Die Debatte um die Eignung des PCR-Tests als wich­tig­stes Diagnose-Tool im Pandemie-Management geht also ver­mut­lich in die zwei­te Runde.«

24 Antworten auf „Drosten-Gutachten zum PCR-Test lässt Fragen offen“

    1. Drosten wird im Knast enden Punkt, und wenn es einer ver­dient dann die­ser selbst­süch­ti­ge Narzisst der wirk­lich von nichts eine Ahnung hat.

      1. Im Kanzleramt gibt es bestimmt in irgend­ei­ner Kammer Zyankalikapseln für den Fall der Fälle. Drosten wird da mit­ver­sorgt. So ein Gerichtsverfahren tut sich ein Drosten doch nicht mehr an.

      2. Ohne Revolution wird Drosten nir­gends lan­den, außer als Multi-Millionär in einer rie­si­gen Villa.

        Wer soll den denn bit­te­schön ver­knacken? Dieselben Richter, die bei ande­ren Richtern, die ihren Job machen, anstatt sich dem Hygienefaschismus zu beu­gen, Hausdurchsuchungen anord­nen? Und Müttern > 18.000 Euro Gerichtsgebühren auf­brum­men? Und klar ver­fas­sungs­wid­ri­ge Gesetze der Regierung für recht­mä­ßig erklären?

      3. Nun wol­len wir mal nicht so sein. Ich schla­ge vor, Drosten bekommt eine Hausmeisterstelle bei der Charité. Da kann er sei­ne intel­lek­tu­el­len Fähigkeiten schär­fen. Und Merkel soll ruhig in Brüssel ihr Gnadenbrot fri­sten, als Putze im Europaparlament. Das steht ihr ohne­hin bes­ser, als ihr jet­zi­ger Job.

        1. Bei noch­ma­li­gem Lesen des obi­gen Kommentars, habe ich gese­hen, dass mir ein Fehler unter­lau­fen ist, denn es ist unwahr­schein­lich, dass Drosten und Merkel die cha­rak­ter­li­che Eignung für eine ehr­li­che Arbeit besit­zen. Ich neh­me mei­nen Vorschlag für eine Anschlussverwertung daher zurück, und plä­die­re statt­des­sen für lebens­lan­gen Hausarrest mit Kontaktsperre.

          Außerdem ent­schul­di­ge ich mich bei allen Hausmeistern und Reinigungskräften dafür, dass ich sie, und ihre ehr­ba­re und sinn­vol­le Arbeit auf die­se unüber­leg­te Weise her­ab gewür­digt habe.

  1. https://​www​.volks​ver​pet​zer​.de/​b​e​r​i​c​h​t​/​g​u​t​a​c​h​t​e​r​-​d​r​o​s​t​en/
    dreht es sich hier­bei um den sel­ben Fall?
    Den fehl­ge­lei­te­ten Kindern was mal Antifa und Anonymus wer­den will, eine ande­re Perspektive ver­schaf­fen? Ich bin mit Worten nicht so gut.
    Läßt z.Bsp. die "bis­si­ge Bluthündin" befan­gen wir­ken. Oder extra-scharf. Je nach Standpunkt.

    1. Naja, sicher kann man mit dem PCR Test Infektionen nach­wei­sen aller­dings kann man mit besag­tem Test kei­ne Infektiösität im Sinne des ifSG feststellen
      Das ist auch kein Geheimnis.

  2. Das "Gutachten" ist eine Frechheit. Das hät­te er auch aus dem "Tagesspiegel" abschrei­ben kön­nen. Wenn jemand ein Gutachten erstel­len möch­te, ob Herr Drosten Wissenschaftler ist: Diese Evidenz spricht dagegen.

  3. Das Gutachten ent­haelt mei­ner Ansicht nach auch ohne die zusaetz­lich gestell­ten bis­lang nicht beant­wor­te­ten Fragen erheb­li­che Maengel. So fuehrt Herr Drosten dar­in aus, dass nur eine akti­ve Infektion eine hin­rei­chend gro­sse Viruslast erzeu­gen koen­ne, damit der PCR-Test "anschlaegt". Nun weiss aber mitt­ler­wei­le jeder Laie, was Herr Drosten bereits im Wirtschaftswoche Interview im Jahre 2014 selbst bestae­tig­te: mit aus­ei­chend hoher Zykluszahl ist der PCR-Test so emp­find­lich, dass er selbst ein ein­zel­nes Virus oder gar nur ein­zel­ne Genschnipsel des Virus erkennt. Kary Mullis, der Erfinder des PCR-Tests for­mu­lier­te es zu Lebzeiten sogar noch erheb­lich deut­li­cher: mit aus­rei­chen gro­sser Zykluszahl kann man mit die­sem Test alles in allem nachweisen.
    In Anbetracht des­sen, das er in sei­nem Original-Paper fuer "sei­nen" PCR-Test eine Zykluszahl von 45 (!!!) ver­wen­de­te, obwohl sich fast alle Experten welt­weit dar­rue­ber einig sind, dass bei einer Zykluszahl ueber 30 kei­ne ver­laess­lich­li­chen Ergebnisse mehr ermit­telt wer­den koen­nen (Zykluszahl 45 heisst gegen­ueber Zykluszahl 30 eine mehr als 32.000-fache Empfindlichkeit), spricht auch noch ein­mal ueber­deut­lich fuer die Fehlerhaftigkeit des Gutachtens. Auch, dass er bis heu­te kei­ne sinn­vol­le (<=30) Zyklenzahl fuer den PCR-Test ange­ge­ben hat (auch nicht im Gutachten) spricht fast fuer sich selbst. Man soll­te nicht nur das Gutachten durch wei­te­re Gutachter bestae­ti­gen las­sen, son­dern (falls sich das Drosten Gutachten nicht bestae­tigt) Ermittlungen gegen Herrn Drosten wegen Abgabe eines fal­schen Gutachtens vor Gericht einleiten.

  4. Drosten wird nicht im Knast enden. Dafür ist er zu hoch ange­sie­delt. Robert Koch ist trotz sei­ner frag­wür­di­gen Titelhascherei und sei­ner Menschenversuche in Kolonialländern auch nie belangt wor­den. Ein Blick in die frü­he­re Geschichte: Wer von den Nazi-Granden ist in Nürnberg denn zum Tode ver­ur­teil wor­den? Die wenig­sten. Die Haftstrafen wur­den nie voll­stän­dig ver­büßt, danach bekam man zumeist tol­le Posten oder wirk­te in ähbli­chen Funktionen. Ich sage nur IG Farben…

  5. Das ist alles ein Witz um den Kerl. Der kann behaup­ten und tun was er will. Der Test wur­de bereits von 22 renom­mier­ten Wissenschaftlern aus­ein­an­der­ge­nom­men, in einer zig-sei­ti­gen (Gegen)Studie wur­den die Schwächen und Manipulationsmöglichkeiten des Tests minu­ti­ös dargelegt.
    Die Antwort von Drosten, Corman und Co. war nach Wochen ein nichts­sa­gen­des, hin­ge­rotz­tes 4 Seiten Dokument, in dem die Kritikpunkte ohne Begründung ein­fach zur Seite gefegt wurden.
    Das muss doch mal vor ein "unab­hän­gi­ges Gericht(?)"! Selbst Dr. Lankas Wette der Nichtexistenz des Masern-Virus wur­de zumin­dest halb­her­zig vor Gericht geklärt. Scheinbar lässt das selbst die inter­na­tio­na­le Rechtsprechung im Falle Dr. Osten Test nicht zu, er muss wohl eini­ge mäch­ti­ge Verbündete haben.
    Ich den­ke wir haben das Ende der Demokratiesimilation erreicht, jetzt tritt das zuta­ge, was schon lan­ge unter der Decke bro­del­te, ein faschi­sti­sches System bricht aus dem einst gesun­den Körper her­vor wie einst das Alien bei sei­ner schmerz­vol­len und töd­li­chen "Geburt", und es wächst schnell!

  6. „Professor Drosten hat sich in sei­nem Gutachten nur mit dem Nachweis zurück­lie­gen­der Infektionen beschäf­tigt. Dass der PCR-Test das kann, ist unbestritten. …"
    Unbestritten???

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