Drosten lässt Gericht schmoren

Am 10.2. wur­de hier berich­tet, daß das Amtsgericht Heidelberg Christian Drosten in einem Verfahren von RA Bahner auf­ge­for­dert hat­te, ein schrift­li­ches Sachverständigengutachten zum PCR-Test einzureichen.

Am 9.3. erschien unter obi­gem Titel ein Artikel auf nord​ku​rier​.de. Dort ist zu lesen:

»BERLIN · Dass Christian Drosten die Post vom Amtsgericht Heidelberg erreicht hat, bestä­tig­te die Charité dem Nordkurier bereits vor zwei Wochen. Ihm sei die Anfrage bekannt, so Sprecherin Manuela Zingl, die Entscheidung, ob Prof. Drosten in dem Verfahren als Sachverständiger in Erscheinung tre­ten wird, sei aber noch nicht gefal­len. Damals hieß es, im Laufe der Woche wür­de es eine Antwort geben – gab es dann aber doch nicht. Als der Nordkurier zehn Tage spä­ter noch­mals nach­hak­te, hieß es wie­der, dass sich die Anfrage „wei­ter­hin in Bearbeitung“ befinde.

Kontroverse um den PCR-Test

Warum dau­ert das so lan­ge? Wirklich nur, weil das Zeitbudget von Deutschlands bekann­te­stem Virologen und Regierungsberater knapp bemes­sen ist und er Besseres zu tun hat? Oder auch, weil die Anfrage des Gerichts für den Wissenschaftler nicht ganz so ein­fach zu hand­ha­ben ist, wie es auf den ersten Blick aus­sieht? Es geht um die Frage nach der Eignung des PCR-Tests als ver­läss­li­chen Nachweis von Corona-Infektionen im Sinne des Infektionsschutzgesetzes. Ein Thema, das kon­tro­vers dis­ku­tiert und längst nicht mehr nur von Querdenkern und ande­ren Maßnahmen-Kritikern kri­tisch gese­hen wird.

Fest steht: Drosten dürf­te der Gerichtsbeschluss seit gerau­mer Zeit vor­lie­gen. Bereits am 04. Februar hat­te ein Richter am Amtsgericht Heidelberg ent­schie­den, dass der Charité-Professor ein schrift­li­ches Gutachten anfer­ti­gen soll…

Beruhen Corona-Maßnahmen auf falschen Zahlen?

Hintergrund: Seit Monaten wird vor allem sei­tens der Maßnahmen-Kritiker ein­dring­lich dar­auf hin­ge­wie­sen, dass der PCR-Test durch sein nobel­preis­ge­krön­tes Vervielfältigungsprinzip (Stichwort CT-Zahl) zwar extrem gerin­ge Virenmengen detek­tie­ren kann, dadurch aber auch posi­tiv aus­fällt, wenn kei­ne Infektion im Sinne des Infektionsschutzgesetzes und damit auch kei­ne Ansteckungsgefahr vor­liegt. Das wie­der­um wür­de Corona-Maßnahmen und Lockdowns, die ja auf hohen Fallzahlen und der Angst vor mas­sen­haf­ter Ansteckung beru­hen, emp­find­lich infra­ge stellen…

Der zugrun­de­lie­gen­de Fall ist eigent­lich nur eine klei­ne Bußgeldsache: Bahners Mandantin hat­te sich gewei­gert, bei der Rückkehr aus dem Ausland einen PCR-Test zu machen, sie soll­te des­halb 125 Euro Strafe zahlen.

Drosten als Gutachter – ein Vorschlag von Anwältin Beate Bahner

In ihrem Einspruch argu­men­tiert die Anwältin, dass der PCR-Test zum Nachweis einer Infektion und im Umkehrschluss auch zum Nachweis einer feh­len­den Infektion unge­eig­net sei. „Als Gutachter woll­te ich natür­lich den Besten haben“, sag­te sie dem Nordkurier dazu. Dass der Richter ihrem Wunsch, Drosten als Sachverständigen zu benen­nen, nach­ge­kom­men ist, habe sie über­rascht und gefreut.

Nimmt Drosten die Aufgabe an, wäre es das erste Mal, dass Deutschlands Corona-Fronten in einem Gerichtsverfahren auf­ein­an­der­tref­fen. Und das könn­te span­nend wer­den. Zu span­nend für den Wissenschaftler? Die Charité hat sich bis zum heu­ti­gen Dienstag nicht dazu geäu­ßert, wie sich Christian Drosten zu der Angelegenheit ver­hal­ten will. Auch dem Amtsgericht Heidelberg liegt Angaben einer Sprecherin zufol­ge noch kei­ne Zu- oder Absage des Charité-Professors vor.«

31 Antworten auf „Drosten lässt Gericht schmoren“

    1. @gast
      Wenn Gerichte jeman­den zum Sachverständigen benen­nen, erfor­dert das KEINE Zustimmung des Sachverständigen: gem. § 75ff. StPO muss er dem nach­kom­men! Er KANN davon ent­bun­den wer­den vom Gericht, muss dann aber einen Antrag stel­len und den begrün­den. Fristen für ein zu erstel­len­des Gutachten sind mit dem Gericht ver­ein­bart (und hier nicht genannt), § 73 StPO. D.h.: viel­leicht schreibt er schon dran??

          1. @some1: Es geht mir nicht um den Inhalt, son­dern dar­um, die Diskussion nicht zer­fled­dern zu las­sen und sie bes­ser wei­ter unter dem ersten Beitrag zu führen.

  1. Das ist Frau Bahners recht­mä­ßi­ge Rache. In die Psychiatrie ver­schleppt wur­de sie 2020. Ich konn­te es damals nicht fas­sen, dass so etwas in Deutschland mög­lich sein soll.
    Nun haben wir gese­hen, dass vie­les mög­lich gewor­den ist.
    Aber die Eliten haben sich ver­zockt. Sie haben gedacht, sie könn­ten mit so einem irr­sin­ni­gen Plan durch­kom­men und dem Volk ihren gro­ßen Reset und die Umgestaltung unse­rer Gesellschaft auf­ok­tru­ie­ren.… Sie wer­den sehen wie wir sie in die Realität zurück­ho­len, der Widerstand wächst und wird immer stär­ker. Danke Beate Bahner für die­sen sen­sa­tio­nel­len Schachzug! Ich habe mir das immer so sehr gewünscht, dass er vor Gericht erschei­nen muss. Und nun zeigt Dr Osten mit sei­nem rum­gei­er, wie viel an der PCR Geschichte dran ist.

  2. Würde mich wun­dern, wenn er dort auf­taucht. Er kann nur noch auf Zeit spielen.
    Herr Aschmoneit, ich habe mir gera­de ihr Interview mit dem Corona Ausschuss ange­se­hen. Das es so schlimm um Drosten steht, hät­te ich nicht im Traum gedacht. Hier haben die Historiker spä­ter sehr viel zu lachen. 

    Vielen Dank für Ihre Recherchen!

    1. @ Tom

      Die Historiker, die ihren Beruf ernst neh­men und nicht als anti­qua­ri­sche Disziplin ver­ste­hen, haben mit "Prof. Dr." Pfosten schon heu­te sehr viel zu lachen. Ob nach­fol­gen­de Generationen einst dar­über wer­den lachen kön­nen, hängt aller­dings von uns ab.

  3. Warum wer­den hier bei Gericht nicht Termine gesetzt? Das alles soll­te ja für den Supervirologen doch kein Problem sein! Schliesslich hat er sei­nen Test auch inner­halb kür­ze­ster Zeit ver­öf­fent­licht und zum Standard machen las­sen, aber da hört man ja anschei­nend auch nichts mehr davon, wie es da mit der "Eingabe" von Frau Kämmerer und ande­rer Wissenschaftler weitergeht.

  4. Soll das ein Witz sein? Es dau­ert meh­re­re Wochen bis sich der wehr­te Herr DrOsten ent­schei­det, ob er den Gutachter macht oder nicht.
    Wie lan­ge wür­de er dann für das Gutachten brau­chen? Mehrere Jahre wahrscheinlich…

  5. Ich neh­me an, der fal­sche "Dr" Drosten (Scharlatan) ist hin und her geris­sen: Einerseits will er nicht das sei­ne Lüge auf­fliegt – dem­zu­fol­ge wird er "aus Zeitgründen" oder ähn­li­chem, dem Gericht absagen.
    Andererseits hat er den Drang, im Mittelpunkt ste­hen zu müssen.

    Man darf also gespannt sein, wie der Scharlatan reagie­ren wird.
    Eins ist klar: wenn er dort nicht vor Gericht erschei­nen will, wer­den ihn trotz­dem in Zukunft Gerichtsverfahren ein­ho­len und sei­ne Geldgeber wer­den ihn dann wie eine hei­ße Kartoffel fal­len lassen.
    Das Gerichtsverfahren um sei­nen fal­schen Doktortitel wird ein wei­te­res tun.

  6. Der Drosten, der Tausendsassa, der weiß eben, wie's geht. Er hat im Januar schließ­lich den Thieme Management Award als "Manager des Jahres 2020" erhalten: 

    "Schon seit 2004 ehrt das Magazin „kma Klinik Management aktu­ell“ zusam­men mit dem cdgw her­aus­ra­gen­de Persönlichkeiten für ihren außer­ge­wöhn­li­chen Beitrag um die Gesundheitswirtschaft in der Kategorie „Manager des Jahres“.

    Ein Video der Veranstaltung gibt es hier:
    https://www.thieme.de/de/presse/thieme-management-award-2020–162617.htm

    Ab Minute 17:54 gibt's ein Interview mit dem Geehrten, in dem er wie­der eini­ges Interessantes zu schwur­beln weiß. So sagt er: "Ja, man muss eben prio­ri­sie­ren und man muss natür­lich auch für sich defi­nie­ren, was wis­sen­schaft­li­che Arbeit ist, wie die jetzt gera­de in die­ser Zeit aus­se­hen kann." … 

    Und er weiß auch, dass wir eigent­lich gar nicht in einem Lockdown sind – das ist ein­fach nur schlecht kommuniziert:
    "… und jetzt kurz­fri­stig gedacht, man hört jetzt schon Politiker, die sagen, naja, der Lockdown, der muss bestimmt ver­län­gert wer­den, über Ende Januar hin­aus. Ich bin mir nicht so sicher, ob das eigent­lich die rich­ti­ge Kommunikationsweise und auch das rich­ti­ge Ziel ist, denn, ähm, ein Lockdown soll­te nicht ver­län­ge­rungs­pflich­tig sein. Ein Lockdown, ähm, soll ja kurz sein, und wir müs­sen uns, glau­be ich, fra­gen, wenn wir seit Mitte November in einem, in einer Art Lockdownzustand sind, ob das dann über­haupt so genannt wer­den kann. Wir sind eigent­lich gar nicht in einem Lockdown. Wir sind in einer Art mild gut defi­nier­ter, nicht phar­ma­zeu­ti­scher Interventionen, die eini­ge Wirtschaftsbereiche betref­fen, eini­ge Gesellschaftsbereiche betref­fen und ande­re nicht. " 

    Und dass man nicht um den Rt-Wert ver­han­deln soll­te, denn "das ist sehr schlecht für die gesam­te Wirtschaft, ähm, aus ver­schie­den­sten Gründen, ähm, da gibt es auch wis­sen­schaft­li­che Studien dazu". 

    Und er weiß auch, dass man u. a . end­lich auch mal einen Bereich anspre­chen muss, den man bis­her noch nicht im Fokus hat­te: "Und noch ein Bereich, der, der noch schwie­ri­ger zu bespre­chen ist, je wei­ter man auf eine brei­te Bühne kommt, sind die ent­fern­te­ren Sozialgruppen, die ein­kom­mens­schwa­chen Gruppen, die kul­tu­rell ent­fern­ten Gruppen, die schwer erreich­bar sind und, äh, von denen wir genau wis­sen, bei­spiels­wei­se wenn Sie, wenn Sie nen Diagnostikbetrieb, ähm, über­blicken, dann wis­sen Sie, in wel­chen Gesellschaftsgruppen die­se Krankheit, ähm, stark vor­kommt und aus wel­chen Gruppen die­se Krankheit auch immer wie­der auf­lebt. Und das sind natür­lich die­se schwe­rer erreich­ba­ren Gruppen und man muss die­ses Thema irgend­wann auch mal adressieren."

    Interessant wäre zu erfah­ren, wel­chen Diagnostikbetrieb der da so überblickt. …

  7. Da von ihm und sei­nem Corona-PCR-Test alles abhängt, d.h. das Narrativ- Kartenhaus zusam­men­stür­zen könn­te, wenn er jetzt ver­sagt, wird die Regierung ver­su­chen, ihm das hier zu erspa­ren bzw. es so hin­zu­dre­hen, dass man es genau anders her­um sehen kann. Er wird sagen, er habe ja selbst den gewis­sen­haf­te­ren Umgang mit dem zusätz­li­chen 2. Kontrolltest in sei­ner Veröffentlichung inklu­diert, was aber auf­grund des hohen Testaufkommens von den Laboren nicht gelei­stet wer­den konn­te und dar­um von der WHO aus­nahms­wei­se mit nur einem Durchgang statt­ge­ge­ben wurde.
    Dann hat die WHO die Verantwortung allein zu tragen. 🙁

  8. In einem sei­ner letz­ten Podcasts rudert er doch schon wie­der zurück.
    Da die PfizerImfung in Israel wohl den typi­schen Ct Wert von 25 auf 27 gedrückt hät­te, sagt er, "ab Ct27/28 ist man eher nicht mehr infek­ti­ös" oder so ähnlich!

  9. Gibt er ein fal­sches Gutachten ab, macht er sich weit­hin angreifbar.
    Gibt er ein kor­rek­tes Gutachten ab, wird der Irrsinn für alle sichtbar.
    Kein Wunder, dass er zögert.
    Er kann sich ja auch nicht auf fal­sche Verwendung des Tests raus­re­den. Erstens hät­te er dann längst dar­auf auf­merk­sam machen müs­sen, zwei­tens hat er selbst einen CT-Wert von 45 angegeben.
    Da kommt bestimmt irgend­ei­ne Finte in Abstimmung mit Merkel.

  10. So wie ich es ver­stan­den habe muss Dr.osten ja nicht dort erschei­nen. Er kann ein schrift­li­che Gutachten ein­rei­chen, das sei­ne Ghostwriter sicher schon in der Mache haben. Es ist nur etwas knif­fe­lig weil sie dort was rein­schrei­ben müs­sen ohne irgend etwas zu sagen. Auf der poli­ti­schen Bühne geht das leicht – auf Papier und der Nachprüfung aus­ge­setzt ist das eben schwie­ri­ger und daher zeit­auf­wän­di­ger. Das ist mE alles dabei.

  11. Wie bescheu­ert muss man als Anwältin/Verteidigerin eigent­lich sein, einen Gutachter (hier Drosten) zu bestel­len, bei dem man genau weiß, dass er im Gutachten zu Ungunsten des (und damit GEGEN) den Beschuldigten im Bußgeldverfahren argu­men­tie­ren wird ? Was Frau Bahner hier macht, grenzt an Parteiverrat oder gar Betrug- es han­delt sich um eine rei­ne Publicity-Mache von Frau Bahner zula­sten ihres Mandanten im Bußgeldverfahren. Wenn sie im Sinne ihres Mandanten han­deln wür­de, wür­de sie einen Gutachter vor­schla­gen, bei dem wenig­stens ansatz­wei­se die Chance besteht, dass er im Gutachten für das Gericht GEGEN Drosten argu­men­tiert !!!!!! (Einzige Ausnahme: der von Frau Bahner ver­tre­te­ne Beschuldigte im Bußgeldverfahren ist ein­ver­stan­den und es geht nicht wirk­lich dar­um, mit­hil­fe des Gutachtens einen Freispruch zu wir­ken, son­dern um Publicity und zwar Publicity zula­sten des Beschuldigten, denn mit Dr.Osten als Gutachten steht bin vorn­her­ein fest, dass der Beschuldigte eben NICHT frei­ge­spro­chen wird, weil Dr.Osten eben gegen die­sen und für die Validität sei­nes eige­nen PCR-Tests argu­men­tier­ten wird.

    1. @myrkytyksen oireet

      Das ist ein durch­aus beden­kens­wer­ter Aspekt, auch wenn er der coro­dok­schen "Schwarmsympathie pro Bahner" wider­spricht. (Die Einbindung von sozia­len Bewertungen mit­tels Like war m.E. eine main­strea­mi­ge Sch***idee, @aa)

    2. Ich hal­te es für einen weit­ver­brei­te­ten Irrglauben, dass es gut sei, im Bußgeldverfahren einen Zeugen "aus den eige­nen Reihen" zu benen­nen. Viele Leute glau­ben das und erle­ben damit ordent­li­che Bruchlandungen vor Gericht.
      Was Frau Bahner macht, ist genau das rich­ti­ge. Niemand kann Drosten so glaub­wür­dig wider­le­gen wie Drosten selbst. Im Bußgeldverfahren muss ein Zeuge münd­lich ver­nom­men wer­den. Auch wenn er ein schrift­li­ches Gutachten ein­reicht. Und in der Befragung wird die Anwältin im Detail alles hin­ter­fra­gen und wenn Drosten nicht lie­fern kann und sich in Widersprüche ver­strickt, dann hat das eine viel höhe­re Überzeugungskraft, als wenn tau­send Bakhdis, Wodargs und Schiffmanns aus­sa­gen. Es ist gar nicht nötig und auch nicht gut, wenn die Betroffene ver­sucht, irgend­was zu bewei­sen. Der Betroffene ist nicht in der Beweispflicht und soll­te sich die­sen Schuh kei­nes­falls anzie­hen. Es ist viel bes­ser, dem Gericht zu demon­strie­ren, dass der Staat argu­men­ta­tiv mit lee­ren Händen dasteht.

      1. ich habe mir RAin Bahners Antwort und den Beschluss des AG Heidelberg ange­se­hen: RAin Bahner bean­tragt, Prof. Drosten als Zeugen zu befra­gen, Das Gericht macht dar­aus in sei­nem Beschluss, dass Prof. Drosten ein Sachverständigengutachten erstel­len soll. Fristen , bis zu der er das Gutachten ablie­fern soll, und die bei Verzug mit Strafen belegt sind, wer­den jedoch nicht genannt. Damit ruht das Verfahren auf unbe­stimm­te Zeit. Ist das so gewollt?? Wer kennt denn die Bedingungen der Sachverständignordnung???

    3. "und für die Validität sei­nes eige­nen PCR-Tests argu­men­tier­ten wird."

      Na, das ist doch genau der Punkt. Dr.osten muss argu­men­tie­ren, dass der posi­ti­ve PCR-Test eine Infektion, Erkrankung, Infektiosität beweist – was der Test genau eben nicht tut – weil nicht kann.

  12. … "Er" hat sich doch schon längst bezüg­lich der "Viruslast" vor­be­rei­tet – nach dem Motto : Ct-Werte "um Mitte 20" sind nur dann "aus­sa­ge­kräf­tig", wenn man vor­her geimpft wurde …

    Aus dem Podcast 76 / Seite 3 und 4 :

    ERKRANKUNGEN IN ISRAEL

    Christian Drosten

    Ja, das ist jetzt tat­säch­lich so. Wir haben einen Effekt,
    den man beob­ach­ten kann, näm­lich dass die Kranken-
    haus­auf­nah­men sich von­ein­an­der ablö­sen. Das sieht
    man zuneh­mend deut­lich zu Ende Januar hin. Jetzt zu
    einem Zeitpunkt, wo die­se Studie geschrie­ben wird,
    gibt es erst­mals weni­ger Krankenhausaufnahmen über
    60-Jähriger ver­sus unter 60-Jähriger. Das ist natürlich
    erst ein­mal etwas, das man begrü­ßen wür­de. Aber
    gleich­zei­tig ist es so, die Grund-Inzidenz in Israel, die
    war schon sehr hoch. Die war Anfang Januar bei einer
    Wochen-Inzidenz von 600. Sie liegt auch jetzt noch im
    Bereich von knapp unter 200. Und was wir jetzt haben,
    ist genau das, was wir mal ange­spro­chen haben, es
    kommt jetzt in Israel zu einer star­ken Zunahme der
    Fälle unter 60 Jahren auf den Intensivstationen. Das
    ist tat­säch­lich wie erwar­tet. Man kann nur hof­fen, dass
    die Durchimpfung, die jetzt auch in der Altersgruppe
    unter 60 und in der gesam­ten Bevölkerung eigentlich
    so lang­sam gege­ben ist, dass das in kur­zer Zeit, in zwei
    bis drei Wochen dazu führt, dass alle Krankenhausauf-
    nah­men run­ter­ge­hen, dass jetzt die­se Fälle auch nur
    eine momen­ta­ne Erscheinung sind. Das kann man für
    Israel hoffen.
    Bei uns wür­den sich die­se Dinge aber wohl auf
    län­ge­ren Zeitskalen bewe­gen, weil wir ein­fach ein viel
    kom­ple­xe­res Land sind. Wir schaf­fen das eben nicht in
    so kur­zer Zeit, mal eben in der Gesamtbevölkerung
    über 16 Jahren auf Durchimpfungsraten von 45
    Prozent zu kom­men. Bei uns wären die­se Zeiträume
    deut­lich län­ger. Da muss man sich gegen wappnen.

    Korinna Hennig

    Wenn wir noch ein­mal kurz bei Israel blei­ben. Eine
    theo­re­ti­sche Gefahr, die immer skiz­ziert wird in Zu-
    sam­men­hang mit den Mutationen, die ein Dauerthema
    sind für alle und für die­sen Podcast auch, die Virus-
    vari­an­ten, besteht da auch die Gefahr, dass bei einer
    hohen Grund-Inzidenz, bei der man ja reingegangen
    ist in die­se Impfsituation und jetzt ein Druck ausgeübt
    wird auf das Virus, dass es da auch wie­der Mutationen
    gibt? Oder glau­ben Sie, die imp­fen ein­fach schnell
    genug dage­gen an?

    Christian Drosten

    Ich glau­be Letzteres. Wir haben bei den Mutationen
    in Israel eine Situation, dass wir Ende Dezember so
    um die fünf Prozent bei der eng­li­schen Mutation
    lagen. Das ist auch in Israel die, die domi­niert. Ende
    Januar, ich glau­be sogar schon der in der vorletzten
    Woche im Januar, war man schon über 50 Prozent von
    die­sen Mutationsnachweisen. Das scheint insgesamt
    jetzt nicht sehr zu Buche geschla­gen zu sein. Aber
    man kann das im Moment auch nicht letztendlich
    aus­werten. Dazu müss­te man Studien anschau­en, die
    jetzt auch erschie­nen sind, die, glau­be ich, von Sandra
    Ciesek letz­te Woche auch schon bespro­chen wurden,
    was die Impfung und die Mutationen angeht, da gab
    es schon eine Studie zu der B.1.1.7‑Mutation, die
    eigent­lich zeigt, dass die Impfwirkung nicht schlechter
    ist bei der Variante.

    Korinna Hennig

    Bei der eng­li­schen Variante B.1.1.7. Nun gibt es aus
    den Daten von Israel auch noch ein biss­chen mehr Er-
    kennt­nis­se als die­se epi­de­mio­lo­gi­schen. Wie viel mehr
    Menschen infi­zie­ren sich, wie viel mehr Menschen
    kom­men in die Krankenhäuser? Es gibt auch die virolo-
    gische Seite, die uns alle immer umtreibt, was passiert
    eigent­lich, wenn man geimpft wird mit der Zahl der
    Viren im Rachen? Zum Beispiel kann ich das Virus noch
    wei­ter­ge­ben, obwohl ich geimpft wer­de und selber
    nicht mehr schwer krank wer­de? Was lie­fern uns die
    Daten aus Israel dazu?

    Christian Drosten

    Da gibt es zwei neue Studien, die mich begeistern,
    und zwar in bei­den Fällen hat man ein­fach geschaut:
    Wie ent­wickeln sich die Viruslasten? Eine Studie
    geht zurück auf ein ganz gro­ßes Labor, aus einer Art
    Massen­testlabor. Das ist ein Labor, das macht eine
    ganz erheb­li­che Zahl. Ich hat­te 10.000 bis 20.000 Tests
    pro Tag gele­sen. Das ist schon sehr viel. Was man hier
    aus­wer­ten kann, ist die Ct-Divergenz, also die Abwei-
    chung der Ct-Werte. Das ist ja ein Marker, den wir in
    der PCR für die Viruslast benut­zen, bei unter 60-Jähri-
    gen gegen­über den über 60-Jährigen. Und man sieht:
    Das Ganze löst sich von­ein­an­der ab, so unge­fähr ab
    dem 21.1. in die­sem Labor. Also das jetzt bit­te nicht
    direkt ver­glei­chen mit den Zahlen aus der anderen
    Studie, weil das unter­schied­li­che geo­gra­fi­sche Berei-
    che sind und auch unter­schied­li­che Patientengruppen.
    Das hier sind labor­ba­sier­te Daten. Hier geht es auch
    nicht um Erstnachweise, son­dern hier geht es um die
    Frage: In den Erstnachweisen, wie viel Virus ist da
    immer drin im Durchschnitt in der ersten Probe, die
    so ein Patient abgibt in der PCR-Testung? Wir haben
    hier natür­lich einen Effekt, wo wir dann irgend­wann in
    der PCR-Testung Patienten haben, die trotz Impfung
    sich infi­ziert haben. So etwas gibt es ja, man kann sich
    trotz Impfung infi­zie­ren. Die Frage ist nur, ist das eine
    schwe­re Infektion? Oder ist das eine oberflächliche
    Infektion? Hier kön­nen wir sogar fra­gen, wie oberfläch-
    lich eigent­lich? Die Viruslast ist da auch ein Maß der
    Intensität der Virusreplikation.

    VIRUSLAST SINKT

    Das Interessante ist: Man sieht ab dem 21.1. eine
    Ablösung der Ct-Werte in den Gruppen unter 60 und
    über 60. Vorher haben die­se Altersgruppen, genauer
    gesagt die 40- bis 60-jäh­ri­ge Altersgruppe und die
    über 60-jäh­ri­ge Altersgruppe, die haben in etwa immer
    die glei­chen Ct-Werte. Dann sieht man ab dem 21.1.
    plötz­lich ein Ablösen. Jetzt muss man zurückdenken.
    Wir wür­den mal rech­nen unge­fähr sechs Tage für die
    Inkubationszeit plus ein oder zwei Tage Diagnosestel-
    lungs­ver­zö­ge­rung. Wir gucken auf die Monatsmitte,
    auf den 15.1., da hat sich bei den Infektionen plötzlich
    etwas ver­än­dert. Noch mal 14 Tage zurückgerechnet,
    das ist der Zeitraum, wo man geimpft wor­den sein
    muss, um einen Impfschutz zu haben, also Anfang
    des Monats. Zu die­ser Zeit waren wie­der so ungefähr
    die Hälfte der 60-Jährigen mit nur einer ersten Dosis
    ver­sorgt. Das ist also wirk­lich inter­es­sant. Es ist nur
    die erste Dosis, die man anschei­nend braucht, um
    wie­der zu einem deut­li­chen Absenken der Viruslast
    zu kom­men, so knapp drei Wochen spä­ter. Als labor
    erfah­re­ner Virologe – ich ken­ne auch den Test, den
    die da machen im Labor, – kann ich auch sagen, so ein
    Vorher-Nachher-Vergleich in den Viruslasten, der sich
    da ein­stellt, das ist schon beein­druckend. Man liegt
    hier in dem Wert nach die­ser Viruslastverschiebung in
    der Erstprobe plötz­lich im Ct-Bereich von um die 27,
    28. Das ist auch in einer ande­ren Studie noch mal so
    bestä­tigt. Auch da ist es so, es kommt zu einem Absin-
    ken der Viruslast ab einem bestimm­ten Zeitpunkt. Der
    liegt auch wie­der so im Bereich zwölf bis 28 Tage nach
    der ersten Dosis und auch hier ist wie­der eine Ct-Wert-
    ver­schie­bung von 25 auf 27 unge­fähr, 27, 28 zu sehen.
    Und das ist ein Bereich, da ist nach unse­rer Einschät-
    zung wirk­lich die Infektiosität zu Ende. Wenn man so
    eine Patientenprobe sieht und man wür­de fra­gen, ist
    der Patient noch infek­ti­ös, da wür­de ich sagen: Nein,
    das ist jetzt lang­sam nicht mehr ein infek­tiö­ser Be-
    reich. Das kann man kor­re­lie­ren. Das haben wir auch
    in der Vergangenheit im Podcast schon an mehreren
    Beispielen bespro­chen. Wenn man kor­re­liert zwischen
    Zellkulturnachweisen und dann auch der Überlegung,
    wie viel Zellkulturnachweise gibt es eigent­lich am
    Ende der ersten Krankheitswoche, wo wir dann wieder
    wis­sen, da ist die Infektiosität in Feldbeobachtungs-
    stu­di­en dann wirk­lich zu Ende. Hier lan­den wir. In
    die­sem Bereich lan­den wir plötz­lich. Also wir sehen
    jetzt eine durch­schnitt­li­che Erstdiagnose mit einem
    Datenwert, der eigent­lich dem ent­spricht bei einem
    nicht-geimpf­ten Patienten, was man nach der ersten
    Krankheitswoche sieht, also wo prak­tisch die Infektio-
    sität zu Ende ist.

    Korinna Hennig

    27, 28, ich hal­te es noch mal fest, ist ein eher höherer
    Ct-Wert. Höherer Ct-Wert bedeu­tet wenig Virus. Da
    muss man anders­rum den­ken, nied­ri­ger Ct-Wert
    bedeu­tet sehr viel Virus im Rachen.

    Christian Drosten

    Ja, klar. Ich spre­che jetzt hier viel­leicht immer mit den
    Dauerhörern im Kopf, die sich in all die­se Dinge schon
    ein­ge­dacht haben. So lang­sam wird es kompliziert
    im Podcast. Ich mer­ke das auch sel­ber schon. Aber
    genau, das ist der Eindruck aus zwei Studien, die sich
    gegen­sei­tig bestä­ti­gen. Beides rela­tiv klar gemachte
    Studien, in einem Fall ein Datensatz aus einer großen
    Krankenversicherung, die ein eige­nes gro­ßes Labor
    betrei­ben, die ganz genau sagen kön­nen, zwölf bis 28
    Tage nach der Impfung, denn auch die­se Impfung hat
    die­se Krankenversicherung für ihre Versicherten in
    der Hand. Die Versicherung macht die Terminvergabe
    und sorgt dafür, dass geimpft wird. Und dann stellt
    sie auch die Diagnosen in einem eige­nen Zentrallabor.
    Das ist eine traum­haf­te Situation für Epidemiologen.
    Die sehen das ganz genau, dass im Bereich von zwölf
    bis 28 Tage nach – wohl­ge­merkt – der ersten Dosis der
    Biontech-Vakzine es schon zu die­ser Ct-Wertverschie-
    bung kommt. Das klingt jetzt, ich weiß nicht, ob es be-
    ein­druckend klingt oder nicht, aber in der einen Studie
    ist es eine vier­fa­che Reduktion der durchschnittlichen
    Viruslast bei Erstdiagnose.

    Korinna Hennig

    Das klingt beein­druckend, fin­de ich schon, auch für
    den Laien.

    ( Wen meint Frau Hennig wohl mit Laien ? Doch nicht etwa ihren Gesprächspartner … ? )

  13. Ich wür­de Frau Bahner hier mal kei­ne Rachegelüste unter­stel­len, sie ist intel­li­gent genug, um unwür­di­ge Behandlung von demo­kra­ti­schem Recht zu unter­schei­den und hof­fe, dass jeder ande­re Jurist genau­so han­deln wür­de. Mit dem Gutachten,das wahr­schein­lich weder "gut" noch "ach­ten" bedeu­ten wird,verhält es sich wohl eher so wie mit sei­ner Dissertation. Kneifen ist ange­sagt. Interessant ist doch aber , zu erfor­schen, wer die­sen soge­nann­ten "Helden" stützt und ihm die Lobby gibt?

  14. @Günter Adams Danke für die Auszüge des Podcasts. Jetzt habe ich ver­stan­den, was Geschwurbel ist – glau­be ich.
    Kann man fest­hal­ten, dass Herr Drosten gesagt hat, alles über CT-Wert 27 ist qua­si bedeu­tungs­los? Oha – das ist aber erheb­lich weni­ger als sei­ne Parole 45. Das wäre ja mal eine Ansage für alle Labore.
    Sicher bin ich mir aller­dings nicht – ich habe mich hoff­nungs­los in den unzu­sam­men­hän­gen­den Bandwurmsätzen verheddert.

    1. "erheb­lich weniger"

      Ich wür­de sagen, "hor­rend weni­ger" denn jeder Schritt ist ja eine Verdoppelung.

      Wahrscheinlich ist der Unterschied so wie zwi­schen "mal kurz über die Straße gehen" und "zum Mond fliegen".

  15. Wenn es Dr. DDR nicht schafft, dem Gericht glaub­haft zu machen (und sei es nur durch Untätigkeit oder Nichterscheinen), daß der PCR-Test die Bedeutung hat, von dem die mei­sten lei­der immer noch aus­ge­hen … dann muß das Gericht im Sinne der Antragstellerin ent­schei­den: Bußgeld abgewiesen.
    Dann hät­ten wir einen wun­der­schö­nen Präzedenzfall, wegen 125€.

    1. nein, sie­he obi­gen Kommentar, das Verfahren wird auf unbi­stimm­te Zeit ver­tagt, da Drosten kei­ne Frist zur Abgabe sei­nes "Gutachtens" auf­ge­tra­gen wurde.

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