Es geht um die Stellungnahme des Instituts für Virologie der Charité im Anhörungsverfahren des Bundesverfassungsgerichts zur „Bundesnotbremse“ vom 6.8.21 (hier als PDF). Die Vorwürfe erhebt Prof. Dr. med. Ursel Heudorf, ehemalige Stellvertretende Leiterin des Gesundheitsamtes Frankfurt am Main, in der aktuellen Ausgabe des "Hessischen Ärzteblatts". Sie bleibt dabei völlig im vorherrschenden Narrativ, weist aber auf schwere Fehler bei Drosten hin:
»Es lohnt sich, die Charité-Stellungnahme näher anzusehen – insbesondere im Vergleich zu den Stellungnahmen der anderen medizinischen, insbesondere pädiatrischen Fachgesellschaften. Wie ein ebenfalls im Verfahren involvierter anderer Gutachter der Charité – Prof. Dr. med. Stefan N. Willich – konstatiert, „[werfen] die epidemiologischen und statistischen Schlussfolgerungen (…) Fragen auf“. Tatsächlich zeigt die Stellungnahme des Instituts für Virologie der Charité zahlreiche, zum Teil signifikante Mängel.
Sie
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- berücksichtigt den vorhandenen wissenschaftlichen Forschungsstand nicht ausreichend,
- gibt Ergebnisse der wenigen, ausgewählten Untersuchungen, die Beachtung finden, fehlerhaft wieder,
- begeht erhebliche methodische Fehler und • zieht daraus epidemiologisch und statistisch nicht nachvollziehbare Schlussfolgerungen.
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Die Charité-Stellungnahme kommt mit 17 Quellen aus. Hierbei handelt es sich nur in sechs Fällen um Arbeiten, die in wissenschaftlichen Zeitschriften mit Peer-Review erschienen sind, vier davon bereits im Jahr 2020. Daneben finden sich verschiedene Links auf die Website der Britischen Statistikbehörde (ONS), ein Verweis auf einen Bericht von GOV.UK und ein Verweis auf einen Situationsbericht des Robert-Koch-Instituts RKI, eine Pressemitteilung, ein Kurzbericht zu einer Studie, und ein Preprint; eine letzte Referenz („Mürbe, Verweis auf Anhang“) konnte nicht nachvollzogen werden.
Im Gegensatz dazu belegen die anderen sachkundigen Dritten ihre Ausführungen mit zahlreichen, zumeist bereits in Journals mit Peer-Review erschienenen Publikationen… Allein die DGPI stützt ihr Gutachten auf weit mehr als 100 Quellen, darunter 68 Publikationen aus medlinegelisteten Journals (56 aus 2021, 12 aus 2020). Auch die Stellungnahmen der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene, der CODAG-Arbeitsgruppe der LMU München (Covid-19 Data Analysis Group) und weiterer Fachgesellschaften basierten jeweils auf einer Vielzahl aktueller Studien und auch eigener Untersuchungen. Allein dieser Vergleich zeigt, dass deutlich mehr wissenschaftliche Evidenz vorgelegen hatte, die in der Stellungnahme der Charité berücksichtigt werden hätte müssen.«
Drosten zeigt eine RKI-Grafik, aus der er "klare Anzeichen für eine starke Infektionstätigkeit in schultypischen Jahrgängen" erkennt. Dazu Heudorf:
»In der Schule detektierte Infektionen wurden nicht automatisch dort erworben
Dabei werden Infektionen „in schultypischen Jahrgängen“ ganz offenbar mit Infektionen in Schulen oder Infektionen durch den Schulbetrieb gleichgesetzt. Abgesehen davon, dass hier Korrelation und Kausalität verwechselt werden, ist dieser Schluss nachweislich unzutreffend. Die verpflichtenden Tests werden und wurden zwar in der Schule durchgeführt, was aber nicht heißt, dass die Infektionen in den Schulen erworben wurden. So wurden nach Einführung der Testpflicht für Schüler die höchsten „Inzidenzen“ bei Kindern unmittelbar nach Ferien gefunden, mussten also in den Ferien erworben worden sein…
Detaillierte Untersuchungen zu „Schulausbrüchen“ mit zwei oder mehr positiv auf SARS-CoV‑2 getesteten Personen, die unter anderem die DGPI ausführlich diskutierte, unterstreichen, dass mit wenigen Ausnahmen die Übertragungen nicht dem Schulbetrieb zuzuordnen sind. Die Auswertungen der CODAG-Arbeitsgruppe der LMU – die ebenfalls eine Stellungnahme abgegeben hatte – konnten dies bereits mehrfach im vergangenen Jahr, aber kürzlich auch anhand der Daten bis 24. Januar 2022 zeigen. Die Stellungnahme des Instituts für Virologie der Charité ignoriert – ebenso wie das Bundesverfassungsgericht – diese Vielzahl an Studien und Publikationen, die die tatsächlichen Infektions- und Übertragungsraten in Schulen genauer untersucht haben.
Unter der irreführenden Zwischenüberschrift „Meldedaten in England“ referiert die Stellungnahme der Charité im Anschluss Daten der regelmäßigen standardisierten Erhebung der SARS-CoV‑2 Positivität (PCR-Tests) in einer bevölkerungsrepräsentativen Stichprobe in England (Daten des Office for National Statistics, kurz: ONS)…«
Danach kam es laut Drosten 2020 „um Weihnachten herum bei den schultypischen Jahrgängen“ zu höheren „Prävalenzen akuter Infektionen“ als bei Erwachsenen. Das sei auch im Juli 2021 beobachtet worden. Heudorf argumentiert:
»Der Blick nach England …
Allerdings unterlaufen dem Verfasser der Stellungnahme der Charité dabei Fehler: Zunächst stellen die dargestellten Daten keine Prävalenzen dar, sondern es handelt sich um bevölkerungsrepräsentative Erhebungen, aus denen in komplexen statistischen Modellen Positivenraten modelliert/ geschätzt werden. Hierauf wird in den Veröffentlichungen des ONS hingewiesen. Dies ist auch aus der Bildüberschrift der in der Charité-Stellungnahme dargestellten Abbildungen erkennbar („modelled percent testing positive for Covid-19 by age“).
Vor allem aber übersieht die Stellungnahme, dass in England vor Weihnachten 2020 in den Klassenräumen selbst keine Masken getragen werden mussten. Daher konnte ein Anstieg der Zahlen auch nicht die Unwirksamkeit der Maßnahme belegen. Übersehen wird auch, dass es dort vor Weihnachten – anders als in der Stellungnahme behauptet – keinen mit deutschen Verhältnissen vergleichbaren Teillockdown gegeben hat. Vielmehr gab es im November 2020 einen allgemeinen Lockdown, von dem die Schulen allerdings ausgenommen waren. Gerade in dieser Zeit kam es – trotz offener Schulen und ohne Pflicht zum Maskentragen – gerade nicht zu einem Anstieg der SARS-CoV2-Nachweise in schultypischen Jahrgängen, sondern sogar zu einem leichten Abfall. Zu einem Anstieg der Zahlen unter Schülerinnen und Schülern kam es erst im Zusammenhang mit den allgemeinen Öffnungen im Dezember 2020.
Ähnlich falsch werden Zahlen im Sommer interpretiert; dort nahmen die positiven Tests noch vor den Sommerferien (ab dem 22. Juli 2021) ab, also während des Schulbetriebs. Die mit dem Beginn der Ferien verbundene Schließung von Schulen kann daher nicht als Grund für den Rückgang der Inzidenzen – und damit als Beleg für die Wirksamkeit von Schulschließungen – herangezogen werden.
Überdies diskutiert die Charité-Stellungnahme die britischen Erfahrungen selektiv, wenn sie unter anderem die positiven Erfahrungen mit den Schulöffnungen ab März verschweigt: Befürchtungen, dass es zu einem Anstieg der Positivraten kommen werde, erwiesen sich in diesem Kontext als völlig unbegründet; die Zahlen sanken vielmehr nach Öffnung steil. Hierbei ist wichtig zu wissen, dass parallel zur Öffnung von Schulen weiterhin ein strenger Lockdown galt.
… lässt den School Infection Survey unberücksichtigt
Dieser Fehlschluss der vermeintlichen Nichtwirksamkeit von Maßnahmen (Mundschutz im Winter, Testen im Sommer) hätte vermieden werden können, wenn die Stellungnahme der Charité den analog zum Bevölkerungssurvey regelmäßig durchgeführten School Infection Survey des ONS zur Kenntnis genommen hätte… Im Herbst-Term (Runde 1–2) war die Prävalenz akuter Infektionen bei im Rahmen des School Surveys untersuchten Schulkindern um 50–60 % niedriger, im Sommer-Term (Runde 6) sogar nahezu 90 % niedriger als die Daten aus dem Bevölkerungssurvey. Dieser School Infection Survey wurde auch durch das Bundesverfassungsgericht vollständig ignoriert, obgleich das Gericht hierauf hingewiesen wurde.«
Drosten führt für Deutschland drei Studien an, wobei er ihnen laut Heudorf
»… trotz eindeutig formulierten Wortlauts der Schlussfolgerungen einen anderen Aussagewert beimisst.
Baden-Württemberg-Studie: Die Stellungnahme des Instituts für Virologie der Charité diskutiert zunächst die am Ende des ersten Lockdown durchgeführte baden-württembergische Studie, die bei 2.482 Eltern-Kind-Paaren signifikant höhere Seroprävalenzen bei den Eltern als bei ihren Kindern erbracht hatte (1,8 % versus 0,6 %). Die Charité-Stellungnahme weist auf geschlossene Schulen und Kindergärten hin, weshalb die „beobachteten Zahlen keinen Rückschluss auf die Infektionstätigkeit im Schulbetrieb erlauben“. Das aber war weder die Fragestellung der Studie noch die Schlussfolgerung der Autoren. Es ging vielmehr um den Vergleich seropositiver Kinder und Erwachsener in diesem Familien-Setting, wobei die Autoren selbst unter Limitationen schreiben, dass sie nicht ausschließen können, dass die niedrigere Rate seropositiver Kinder durch geringere Exposition mitbedingt sein könne. Da dieser Unterschied auch bei den jüngeren Kindern gesehen wurde, die den Kindergarten besuchten, sei aber davon auszugehen, dass die Kontaktreduzierung bei Schulkindern den Unterschied nicht alleine erklären könne. Diese Schlussfolgerung wird in der Charité-Stellungnahme nicht erwähnt.
„Sachsenstudie“: Die Stellungnahme des Instituts für Virologie der Charité geht in einem zweiten Schritt auf die sogenannte Sachsen-Studie ein, die sie anhand einer zweiseitigen Pressemitteilung diskutiert… Danach wurden „dreimalig (Juni, September und November 2020) eine Untersuchung von Schülerinnen und Schülern durchgeführt“. In der dritten Welle lagen danach „bei regionaler Inzidenz von 300–400/100.000 Einwohner pro Woche (…) in den Schulen Querschnittsprävalenzen von 3,1 % vor“. Die Stellungnahme erwähnt nicht, dass nicht nur Kinder, sondern auch Lehrkräfte untersucht worden waren, und 22 der 26 positiven Fälle Jugendliche und Erwachsene waren – und lediglich vier Grundschulkinder. Unter der Annahme, dass der PCR-Test eine Woche positiv ist, berechnet der Autor der Charité-Stellungnahme dann aus der Prävalenz von 3,1 % eine 7‑Tages-Inzidenz von ca. 3.100/100.000, also zehnmal so hoch wie in der Normalbevölkerung; zusätzlich korrigiert er die Inzidenz in der Gesamtbevölkerung durch die in einer Pressemitteilung zur Gutenberg-Covid-Studie kommunizierte Dunkelziffer von 1,8 – und kommt so „zu einer 5‑fach höheren Infektionsrate in Schulen gegenüber der Umgebungsbevölkerung“.
Diese Betrachtung ist aus wissenschaftlicher Sicht fragwürdig: Die Charité-Stellungnahme vergleicht hier eine vollständig getestete Bevölkerungsgruppe (ohne Dunkelfeld) mit einer anderen, die gerade nicht vollständig getestet ist und daher über ein unbekanntes Dunkelfeld verfügt. Zum anderen ist die Abschätzung einer Dunkelziffer von 1,8 problematisch und der Bezug auf die Gutenbergstudie nicht statthaft. Denn dort wird betont, dass es sich um eine für die Region Mainz und Umgebung repräsentative Studie bei Erwachsenen (25 bis 88 Jahre) handelt und der Anteil der „Dunkelziffer“ nach Alter und Geschlecht unterschiedlich war. Abschließend zitiert die Charité-Stellungnahme die Autoren der „Sachsenstudie“: „Zusammenfassend müssen wir zum aktuellen Zeitpunkt unbedingt darauf hinweisen, dass es auch in Schulen einen Anstieg der SARS-CoV-2-Infektionen gibt. (…) Es ist nicht möglich, bei einem erhöhten Infektionsgeschehen in der Gesellschaft (ab 7‑Tages-Inzidenz 50/100.000) in der Schule alle Anwesenden ohne zusätzlichen Schutz lernen und lehren zu lassen, ohne eine deutliche Weiterverbreitung der Infektion in Kauf zu nehmen.“
Die Charité-Stellungnahme verschweigt aber die weiteren Ausführungen der Autoren der tatsächlich noch ohne weitergehende Schutzmaßnahmen durchgeführten Studie; diese empfehlen nämlich nicht etwa, Schulen zu schließen, sondern Schutzmaßnahmen in den Schulen zu implementieren, unter anderem beispielsweise Maskentragen, Abstände, kleinere feste Gruppen, bzw. Hybridunterricht und detailliertere Studien, um die Wirkung der Maßnahmen zu untersuchen.
Berliner Coronavirus-Schulstudie (BECOSS): Als drittes befasst sich die Stellungnahme des Instituts für Virologie der Charité mit der ebenfalls von der Charité durchgeführten Berliner Studie. Hierin wurden im November 2020, also zu Beginn der zweiten Welle in Deutschland, 1.089 Personen u. a. mittels PCR auf SARS-CoV‑2 untersucht. In der Studie wurden 2,7 % der untersuchten Schüler, 1,4 % der untersuchten Schulbeschäftigten und 2,3 % der Haushaltsmitglieder positiv auf SARS-CoV‑2 getestet. Mit dem bereits im Zusammenhang mit der Sachsen-Studie dargestellten Verfahren kommt der Autor der Charité-Stellungnahme im Vergleich mit der 7‑TagesMeldeinzidenz von 169,5/100.000 auf „eine um etwa 9,5‑fach gegenüber der Umgebungsinzidenz gesteigerte Infektionshäufigkeit“ und stellt fest: „Die Autoren der Studie drücken das weniger explizit aus, sagen aber in ihrer Veröffentlichung: 'In balancing threats and benefits of open versus closed schools during the pandemic, parents and society need to consider possible spill-overs into their households.'”
Auch hier erwähnt die Stellungnahme der Charité Wesentliches nicht. Zunächst hatten die Autoren der Studie nämlich gezeigt, dass die Prävalenz mit inkonsequentem Maskentragen in den Schulen und Kontakten mit Fällen außerhalb der Schule zunahm und nur für drei der neun Haushalte mit Infektionen ein Ursprung in der Schule plausibel war. Bei Nachtestungen in den betroffenen Klassen und Familien nach einer Woche, wurden in der Schule keine, in Haushalten 1,1 % Sekundärfälle gefunden. Die Autoren hielten deswegen einen Schulbetrieb unter konsequent beachteten Präventionsmaßnahmen für vernünftig (reasonable) und forderten weitere Studien zu den möglichen Infektionsrisiken für Schulkinder im Präsenzunterricht.
Darüber hinaus gab es im Rahmen des einjährigen Studienprojektes BECOSS neben der von der Charité für Schulen durchgeführten Studie eine weitere, zum Zeitpunkt der Charité-Stellungnahme bereits in einem Journal mit Peer-Review publizierte Studie zu Kindergärten. Diese übergeht die Stellungnahme der Charité jedoch, obwohl sie ein ganz anderes Bild ergeben hatte. Denn sie führt aus, dass trotz steigender Infektionszahlen die Kindergärten am Infektionsgeschehen nicht im selben Maße teilgenommen hatten und daher keine „stillen Reservoire für Übertragungen“ waren. Die BECOSSStudie zu den Schulen kommt zu einem ähnlich positiven Ergebnis, nämlich dass Übertragungen zwischen Kindern gerade nicht zwingend stattfinden und Schulen keine wesentlichen Treiber der Pandemie seien. Bei strikter Einhaltung von Hygiene-Maßnahmen sei der Besuch von Schulen durchaus möglich…
Es erschließt sich nicht, weshalb die Charité-Stellungnahme diesen zuversichtlichen Schluss verschweigt. Sie weist zwar zutreffend darauf hin, dass die BECOSS-Studie zu Schulen auch erwähnt, dass Einträge in Haushalte nicht auszuschließen sind; indem die Charité-Stellungnahme aber hierauf den Fokus legt, gibt sie der BECOSS-Studie eine gänzlich andere Richtung. Die BECOSS Studie trägt nach dem Vorstehenden tatsächlich explizit nicht die Annahme, dass Schulen eine wesentliche Rolle im Infektionsgeschehen spielen könnten und Maßnahmen wie Masken und Hygieneregeln keine Wirkung zeitigten…
Historie und Diskussion der „Viruslast-Studien“
Abgesehen davon, dass die Stellungnahme des Instituts für Virologie der Charité die Wirksamkeit von Masken und Testungen in Abrede stellt und im Übrigen weitere Maßnahmen wie Abstands- oder Hygieneregeln nicht diskutiert, bleibt sie auch eine Diskussion der Frage schuldig, ob Schulen nicht möglicherweise deshalb weniger problematisch sein könnten, weil Kinder und Jugendliche weniger infektiös sind. Während hier DGPI [12], DGKH [33] und Max-Planck-Institut für Dynamik und Selbstorganisation [34] klar herausarbeiten, dass Infektiosität nicht nur eine Frage der Viruslast ist, sondern auch eine Frage des Lungenvolumens, der Ventilationsrate und der Symptomatik, behauptet die Charité-Stellungnahme eine vergleichbare Infektiosität wie Erwachsene. Hierbei stützt sie sich primär auf die aus dem eigenen Haus mit verfasste Viruslast-Studie…
Aktuelle Studien und Studien aus Europa oder Deutschland und insbesondere Studien, die unter bestehenden Hygiene- und Kontaktminimierungsmaßnahmen in Europa durchgeführt wurden, werden nicht diskutiert; inwiefern Studien aus Indien und China räumlich und kulturell „natürliche Bedingungen“ in Deutschland reflektieren sollen, bleibt offen…
Es erstaunt vor diesem Hintergrund, wenn in der Stellungnahme des Instituts für Virologie der Charité einerseits eingeräumt wird, dass „erhebliche Unsicherheiten“ in der Datenlage bestehen und „der Beitrag des Schulbetriebs an der Reduktion des R‑Werts (…) nur indirekt erfasst“ werden könne (S. 14), aber andererseits geschlussfolgert wird, dass „generell (…) aus allen genannten Überlegungen und Betrachtungen der Eindruck [überwiegt], dass der Schulbetrieb einen deutlichen, wenn auch quantitativ schwer erfassbaren Beitrag zur Infektionsverbreitung hat, und dass gängige Kontaktmaßnahmen im Schulbetrieb keine starke Kontrollwirkung entfalten, sobald eine gewisse Grundinzidenz in der Bevölkerung erreicht wurde“.
Diese Schlussfolgerung wird von den angeführten Zahlen und Untersuchungen nicht ausreichend belegt. Die CharitéStellungnahme führt keine einzige empirische Studie an, die zeigt, dass Schüler sich in relevantem Maße untereinander infizieren und/oder Infektionen im signifikanten Umfang in Haushalte oder in vulnerable Gruppen tragen (und damit die von der Charité-Stellungnahme vollständig unberücksichtigten Erkenntnisse der CODAGGruppe widerlegen würden). Darüber hinaus unterbleibt eine umfassende Darstellung und Diskussion des aktuellen Forschungsstands, vergleichbar mit der Darstellung der DGPI, der DGKH, des RobertKoch-Instituts oder des aktualisierten ECDC-Reports vom 8. Juli 2021. Auch zu Fragen des Risikos schwerer Krankheitsverläufe und Langzeitfolgen bei Kindern zitiert die Charité-Stellungnahme die Studienlage nur selektiv und übergeht insbesondere neuere kontrollierte Studien sowie die Daten des PIMS-Survey und des Post Covid-Survey der DGPI…
Hinweise anderer Verfahrensbeteiligter
Die fachlichen Probleme der Stellungnahme wurden dem Bundesverfassungsgericht von den Verfahrensbeteiligten sehr deutlich vor Augen geführt. Unter anderem führt die im Verfahren eingeführte Stellungnahme von Willich et al. aus: „Die epidemiologischen und statistischen Schlussfolgerungen (…) beruhen teilweise auf einer Interpretation, die die Maßnahmen und das Infektionsgeschehen in unrealistischer Weise monokausal verbindet.“ Die Probleme und Fehler bei der Interpretation der ONS-Daten und der Regionalstudien aus Deutschland werden angesprochen. Es wird festgestellt: „Insgesamt liegt zu diesem Aspekt deutlich mehr wissenschaftliche Evidenz vor, die in der Stellungnahme zu kurz kommt, und die z. B. in der Stellungnahme der DGPI dargestellt wird. Auch zeitliche Zusammenhänge zwischen Maßnahmen und dem Infektionsgeschehen werden in der Stellungnahme nicht immer berücksichtigt“…
Versäumnisse zu Lasten der Schwächsten der Gesellschaft
Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Bundesnotbremse sind aus verfassungsrechtlicher Sicht zum Teil heftig kritisiert worden. Nach dem Vorstehenden ist auch aus medizinischer Sicht Kritik angebracht. Es ist nicht nachvollziehbar, wie eine nach Auffassung der Autorin des vorliegenden Beitrags fachlich so fehlerhafte Stellungnahme in einem wesentlichen Punkt zur Grundlage einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts werden konnte, obwohl andere Stellungnahmen deutlich bessere Evidenz angeführt hatten und das Gericht auf die Mängel der Stellungnahme hingewiesen wurde. Auf der Grundlage der von Fachverbänden präsentierten Evidenz hätte das Bundesverfassungsgericht vielmehr dem bis heute vorherrschenden Narrativ der gefährlichen Schulen und der Kinder als „Virenschleuder“ ein Ende setzen müssen. Folge dieses Versäumnisses zu Lasten der Schwächsten der Gesellschaft ist, dass Kinder und Jugendliche in Deutschland auch heute noch stärker eingeschränkt werden als Erwachsene – wie nach unserer Kenntnis in kaum einem anderen europäischen Land. «
Die Fußnoten des Originals wurden hier weggelassen.
Akademische Onanie.
Man hat bei der Charite, noch einen wichtigen Fälscher von Beginn an, mit einem Phantom Auftrag, der China Mafia, die Harvard, Medizin Schule kaufte. Prof. Tobias Kurth, der die üblen Berichte schrieb, angeblich von Wuhan, frei erfunden.
Gut geschmiert ist Alles, wo die Charite für Milliarden schweren Abrechnungsbetrug bekannt ist, auch mit Phantom Firmen und Labor Berlin
Harvard Gesundheitsschule, kontrolliert von dem Milliardär T.H. Chan, Hongkong, den Corona Gaukler, Prof. Tobias Kurth / Charite finanziert
https://geopolitiker.wordpress.com/2022/01/26/harvard-gesundheitsschule-kontrolliert-von-dem-milliardar-t-h-chan-hongkong-den-corona-gaukler-prof-tobias-kurth-charite-finanziert/
Der Fehler liegt nicht an einzelnen Personen sondern im System.
https://www.achgut.com/artikel/unter_dem_teppich_impfschaeden_in_den_usa_
"Unter dem Teppich – Impfschäden in den USA"
"Der amerikanische Informatiker und Unternehmer Steve Kirsch, Kritiker der COVID-Impfstoffe, wendet sich mit einem Offenen Brief an Christi Grimm, Generalinspekteurin des US-Gesundheitsministeriums. (Original: hier). Achgut.com dokumentiert seinen Brief, weil er einen Eindruck von der institutionellen Verdrängung von Impfschäden vermittelt, die hierzulande ähnlich aussehen dürfte."
@Warum: https://www.corodok.de/wie-verfassungsrichter-verfassung/#comment-133688.
vereinfachte (frei interpretierte) Kurzversion:
– Charité-Zeux ist Banane in schlampig (die hätten sich bissl mehr Mühe geben sollen und können)
– Masken sind irgendwie toll, aber lasst-das-mal-die-andern-beweisen
– Ge-richt ist Ga-ga
Immerhin bei 2/3 könnte ich zustimmen.
Um Drosten der inhaltslosen Dampfplauderei zu überführen, brauchte es keine langen Aus- und Beweisführungen. Ein kleiner Hinweis auf seine NDR-Pollutionen unter tätiger Mithilfe von Frau Hennig genügt. Was ist zu erwarten von einem nicht-habilitierten Quandt-Professor ohne Lehrverpflichtung und ungeklärter Dissertation? Genau so ein Schund.
Onanie, seh ich auch so. Interessant ist wohl die Frage nach den Konsequenzen. Der Text ist eine Klatsche für den Paten im Labor. Aber, ach, wen stört's. Der Meister könnte auch ein Telefonbuch vorlegen, da passierte nix. Der teleskopiert halt alles durch, das geht eben fix und nur der Laie wundert sich über die Oberflächlichkeit des Werks. Die Fans greifen zu Preisen und Ehrungen. Der nackte Kaiser hat in seinen Schränken keinen Platz mehr, so viele neue Kleider. Es ist zum Kotzen.
"Es ist nicht nachvollziehbar, …"
Eigentlich schon. Der Verfasser des fehlerhaften Berichts, ist Bundesverdienstkreuzträger, Schillerredenhalter, Podcastschwurbler, Kanzlerliebling und Master of the Universe.
Als solcher hat er seine Schuldigkeit getan:
Er hat einen grottenschlechten PCR-Test gebaut, der uns in die "Pandemie" geführt hat, er hat die Menschen in Angst versetzt, und Schüler als Impfvieh markiert.
Das Bundesverfassungsgericht muss sich schon selber fragen, warum es auf so etwas hereinfällt. Vielleicht der falsche Vorsitzende? Ein wenig zu autoritätshörig? Mangelnder Mut? Zu viel mit der Exekutive gekuschelt?
Klasse Bericht über den Hochstapler. Und genau das, was von einem C3-Professor, der vermutlich nicht ordnungsgemäß promoviert wurde, seine Stelle von der Familie Quandt bezahlt bekam und schamlos verdientere Kollegen schilt, zu erwarten war.
Nur Richter*innen, Politiker*innen und Medienvertreter*innen, die zum globalistischen Täterkreis gehören, können so tun, als glaubten sie diesem Scharlatan.
Und alle, die noch nie gehört haben, dass Wissenschaft heute käuflich ist (also leider eine Mehrheit der Bürger*innen), fallen auf sie herein.
"Versäumnisses zu Lasten der Schwächsten der Gesellschaft"
Na, endlich mal eine solche Erkenntnis auch im Ärzteblatt.
Einige britische Ärzte hatten schon 2021 auf die Verdrehung hingewiesen, dass Kinder zum (vorgeblichen) Schutz der Erwachsenen herhalten müssen.
Die Alternative zur evidenzbasierten Medizin ist eben die eminenzbasierte. Und da stehen wir jetzt. Nicht das Argument zählt mehr, sondern was jemand meint, den andere für eine Autorität halten . Dann heißt es, "die Wissenschaft" habe sich eine Meinung gebildet und wer sie nicht teilt, sei irrational, unwissenschaftlich.
Dabei ist es umgekehrt: aus der selbstverschuldeten Unmündigkeit kommt man nur raus, wenn man selber nachdenkt, und dann konsequenterweise dem besseren Argument folgt und nicht irgendeiner Person.
Die Debattenkultur in Deutschland ist aber heute bis zum höchsten Gericht im Mittelalter gelandet. Mit allen unappetitlichen Folgen.
Wo das hinführt, sollte jedem klar sein.