Düren: Eilantrag gegen Verweilverbot und Maskenpflicht in der Innenstadt erneut erfolgreich

Das teilt das VG Aachen am 12.3. mit:

»Mit – den Beteiligten heu­te zuge­stell­tem – Beschluss vom 11. März 2021 hat die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Aachen einem Eilantrag statt­ge­ge­ben, mit dem der Antragsteller die Anordnungen einer gene­rel­len Maskenpflicht in der Dürener Innenstadt und eines Verweilverbots in den inner­städ­ti­schen Parks und Grünanlagen ange­grif­fen hat. Bereits mit Allgemeinverfügung vom 27. Januar 2021 hat­te die Stadt Düren für den Bereich der Dürener Innenstadt zur Bekämpfung der Corona-Pandemie das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Alltagsmaske) täg­lich von 6 Uhr bis 20 Uhr ange­ord­net. Gegen die­se Anordnung hat­te sich der Antragsteller mit Erfolg in einem gericht­li­chen Eilverfahren gewandt (6 L 82/21).

Die Stadt Düren hob die Allgemeinverfügung dar­auf­hin am 10. Februar 2021 auf. Mit Allgemeinverfügung vom 5. März 2021, nun­mehr erlas­sen durch den Kreis Düren, wur­de für den Innenstadtbereich der Stadt Düren sowie die Stadtteile Birkesdorf und Rölsdorf für den Zeitraum 6. März 2021 bis 21. März 2021 (erneut) das Tragen einer medi­zi­ni­schen Maske für die Zeit von 7 Uhr bis 19 Uhr sowie zusätz­lich u. a. ein Verweilverbot in öffent­li­chen Parks und Grünflächen ange­ord­net. Zur Begründung hat der Kreis auf das aktu­el­le Infektionsgeschehen und die hohen Inzidenzwerte in der Stadt Düren ver­wie­sen. Der hier­ge­gen gerich­te­te Eilantrag des Antragstellers hat­te Erfolg…

Die ange­grif­fe­nen Regelungen der Allgemeinverfügung (Maskenpflicht und Verweilverbot) sei­en zudem vor­aus­sicht­lich rechts­wid­rig. Nach der Corona-Schutzverordnung ist Voraussetzung für eine Allgemeinverfügung, mit der eine Verpflichtung zum Tragen einer Maske unab­hän­gig von der Einhaltung eines Mindestabstands an wei­te­ren Orten unter frei­em Himmel ange­ord­net wird, dass gemes­sen an der ver­füg­ba­ren Fläche mit dem Zusammentreffen einer so gro­ßen Anzahl von Menschen zu rech­nen ist, dass Mindestabstände nicht sicher­ge­stellt wer­den kön­nen. Dies sei in Bezug auf die Dürener Innenstadt nach Auffassung der Kammer (nach wie vor) nicht dar­ge­legt. Hierzu feh­le es an kon­kre­ten Feststellungen. Auch das Verweilverbot erwei­se sich vor­aus­sicht­lich als rechts­wid­rig. Es sei vor dem Hintergrund des ohne­hin bestehen­den Abstandsgebots nicht nach­voll­zieh­bar dar­ge­legt, dass ein Verweilverbot in Parks und Grünanlagen über­haupt geeig­net sei, zu einer Reduzierung des Infektionsrisikos bei­zu­tra­gen. Jedenfalls sei das Verweilverbot ange­sichts fort­be­stehen­der ord­nungs­be­hörd­li­cher Möglichkeiten zur effek­ti­ven Durchsetzung des Abstandsgebots nicht erfor­der­lich gewe­sen und erwei­se sich daher als unverhältnismäßig.

Gegen den Beschluss kann der Kreis Düren Beschwerde ein­le­gen, über die das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen entscheidet.

Aktenzeichen: 7 L 147/21«

5 Antworten auf „Düren: Eilantrag gegen Verweilverbot und Maskenpflicht in der Innenstadt erneut erfolgreich“

  1. "Alltags"maske täg­lich von 6 Uhr bis 20 Uhr – vom Gericht gekippt. Aber man kanns ja noch­mal ver­su­chen: medi­zi­ni­schen Maske für die Zeit von 7 Uhr bis 19 Uhr – wie­der gekippt.
    Morgen dann FFP2 von 8–18 Uhr? Wird wie­der gekippt. Dann Plastiktüte übern Schädel von 9–17 Uhr? Wann hat das end­lich Konsequenzen, straf- wie zivilrechtlich?

    1. @Jo

      Mühsam nährt sich das Eichhorn.

      Wie wärs mit der soge­nann­ten rotie­ren­de Maskenteilpflicht. Dabei müs­sen Mund-Nasen-Masken unter­halb einer Temperatur von zwölf Grad an gera­den Tagen mit einem UV-Index klei­ner vier in Straßen mit mehr als neun Buchstaben in den Stadtteilen mit der höch­sten Amseldichte wochen­tags zwi­schen 5.45 Uhr und 22.08 Uhr getra­gen wer­den. Ausnahmen gibt es nur für Schulkinder ohne Blinddarm (diens­tags), Frauen mit dem Sternzeichen Wassermann (außer Aszendent Waage), Busfahrer im Dienst und für Trottel.

      (Geklaut bei Sascha Lobo, sonst ein fre­ne­ti­scher Anhänger der Genoptimierung, aber bezo­gen auf die Maßnahmen immer noch einer der krea­tiv­sten Kritiker https://​www​.spie​gel​.de/​n​e​t​z​w​e​l​t​/​n​e​t​z​p​o​l​i​t​i​k​/​c​o​r​o​n​a​-​h​u​r​r​a​-​d​i​e​-​n​e​u​e​n​-​m​a​s​s​n​a​h​m​e​n​-​s​i​n​d​-​d​a​-​e​i​n​e​-​s​a​t​i​r​e​-​v​o​n​-​s​a​s​c​h​a​-​l​o​b​o​-​a​-​7​5​1​4​8​4​a​d​-​6​f​a​c​-​4​6​5​5​-​b​1​1​6​-​6​0​5​9​f​7​b​e​f​cd6)

  2. Mittlerweile scheint es mir grund­sätz­lich pro­ble­ma­tisch, dass deut­sche Politiker soviel offen­sicht­lich rechts­wid­ri­ge Gesetze und Verordnungen erlas­sen kön­nen wie sie wol­len. Es hat kei­ner­lei Konsequenzen für die Verantwortlichen.
    Solange sich das nicht ändert wer­den sie wei­ter der Bevölkerung und der noch nicht kom­plett im Gleichschritt mar­schie­ren­den Judikative unge­niert auf der Nase her­um tanzen.

    1. @D.S.:
      Genauso ist es. Und nach der "Wahl" (Gretchenfrage: wie­viel ist 20 % von 60%?) kann es doch (fast) kei­ne Frage mehr sein, wohin der Zug fährt.
      Und wie immer ist der Widerstand in D zer­strit­ten, uneins und (tol­les Wort) divers.
      So wird das nichts. Leider.
      Und die Jurisdiktion wird igno­riert: Wie , ich habe ein für mich nega­ti­ves Urteil? Dann mach' ich mir 'ne neue Verordnung. usf.
      Ist viel­leicht ein wenig pes­si­mi­stisch, aber was ich in einem ande­ren post geschrie­ben habe, bleibt wei­ter gültig:
      Wer immer die Polizei und das Militär kon­trol­liert, beherrscht den Staat.
      So ist es, so war es und so wird es immer sein.

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