Düsseldorf lässt hunderte ungeimpfte Mitarbeiter weiterarbeiten

»… Das Gesundheitsamt [macht] umfang­rei­chen Gebrauch von dem Ermessungsspielraum, der der Behörde zusteht – dem Recht, von Fall zu Fall zu ent­schei­den, ob zum Beispiel Betretungs- und Arbeitsverbote verhängt oder Sondergenehmigungen für eine Weiterbeschäftigung aus­ge­spro­chen wer­den. In 373 Fällen folg­te das Gesundheitsamt dem­nach der Schilderung der Einrichtungen, dass die unge­impf­ten Mitarbeiter vor Ort unerlässlich sei­en und erteil­te ihnen eine Sondergenehmigung für eine Weiterbeschäftigung. Zudem hat die Behörde bis­lang kein ein­zi­ges Betretungs- oder Tätigkeitsverbot aus­ge­spro­chen, ledig­lich ein Bußgeld in Höhe von 1000 Euro muss­te eine Einrichtung bezah­len – weil sie gegen die Meldepflicht ver­sto­ßen habe…«
rp​-online​.de (18.7. – Bezahlschranke)

4 Antworten auf „Düsseldorf lässt hunderte ungeimpfte Mitarbeiter weiterarbeiten“

  1. Ariernachweise müs­sen erbracht wer­den, so viel Ordnung muss sein. Auch dann, wenn nie­mand beab­sich­tigt, nur noch Arier arbei­ten zu lassen.

  2. Auszug
    LAG Kiel zur Entgeltfortzahlung bei Corona
    Gehalt trotz Urlaub im Hochrisikogebiet

    18.07.2022

    Wer sei­nen Urlaub in einem als Corona-Hochrisikogebiet aus­ge­wie­se­nen Land ver­bringt und danach an Corona erkrankt, hat sei­ne Erkrankung nicht selbst zu verschulden. 

    Dies gilt aber nur,
    wenn die Inzidenz im Urlaubszeitraum am Wohn- und Arbeitsort höher lag. 

    Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Kiel ent­schie­den (Urt. v. 27.06.2022, Az. 5 Ca 229 f/22).

    dpa/ku/LTO-Redaktion
    https://​www​.lto​.de/​r​e​c​h​t​/​n​a​c​h​r​i​c​h​t​e​n​/​n​/​l​a​g​-​k​i​e​l​-​5​c​a​2​2​9​f​2​2​-​c​o​r​o​n​a​-​l​o​h​n​f​o​r​t​z​a​h​l​u​n​g​-​e​n​t​g​e​l​t​-​h​o​c​h​r​i​s​i​k​o​g​e​b​i​e​t​-​i​n​f​e​k​t​i​o​n​-​a​r​b​e​i​t​n​e​h​m​er/

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