Düsseldorf Maskenpflicht: Närrische Tage vorverlegt

Düsseldorf hat den Start der när­ri­schen Tage um zwei Tage vor­ver­legt. Soeben berich­tet rp​-online​.de:

»Die Stadt Düsseldorf zieht nach der Niederlage vor dem Verwaltungsgericht die seit Mittwoch gel­ten­de Maskenpflicht-Verfügung für nahe­zu das gesam­te Stadtgebiet zurück. Das bedeu­tet aller­dings kei­ne Abkehr von der Regelung. Die Stadt­verwaltung will bereits mor­gen eine neue Verfügung zur Alltagsmaskenpflicht erlas­sen. Der Inhalt soll „auf Basis der heu­ti­gen Begründung des Verwaltungsgerichtes“ erar­bei­tet wer­den, heißt es in einer Mitteilung. Die Richter hat­ten hand­werk­li­che Mängel in der Verfügung kritisiert.

Seit Mittwoch galt nahe­zu im gesam­ten Stadtgebiet eine Maskenpflicht. Ausgenommen waren unter ande­rem Grünanlagen. Das Verwaltungsgericht beschloss am Montag, dass die Vefügung in ihrer bis­he­ri­gen Form rechts­wid­rig ist. Damit ent­spra­chen die Richter dem Antrag eines Düsseldorfer Bürgers im Eilverfahren. Als Begründung führ­te das Gericht an, für den Bürger sei aus dem Text der Verfügung nicht ein­deu­tig erkenn­bar, wo und wann er der Maskenpflicht unter­lie­ge. Mindestens drei Klagen gegen die Verfügung waren ein­ge­gan­gen. Kostenpflichtiger Inhalt Der Beschluss galt laut Gericht zunächst nur für den Antragsteller. Das ist üblich bei sol­chen Klagen, teil­te ein Gerichtssprecher auf Nachfrage mit.

Die Stadt Düsseldorf hät­te auch Beschwerde vor dem Ober­verwaltungsgericht Münster ein­le­gen kön­nen. Nun ent­schied sie sich für einen ande­ren Weg und will eine geän­der­te Verfügung erlas­sen. Welche Abweichungen sich für die Bürger erge­ben, ist noch unklar.«

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