Düsseldorf hat den Start der närrischen Tage um zwei Tage vorverlegt. Soeben berichtet rp-online.de:
»Die Stadt Düsseldorf zieht nach der Niederlage vor dem Verwaltungsgericht die seit Mittwoch geltende Maskenpflicht-Verfügung für nahezu das gesamte Stadtgebiet zurück. Das bedeutet allerdings keine Abkehr von der Regelung. Die Stadtverwaltung will bereits morgen eine neue Verfügung zur Alltagsmaskenpflicht erlassen. Der Inhalt soll „auf Basis der heutigen Begründung des Verwaltungsgerichtes“ erarbeitet werden, heißt es in einer Mitteilung. Die Richter hatten handwerkliche Mängel in der Verfügung kritisiert.
Seit Mittwoch galt nahezu im gesamten Stadtgebiet eine Maskenpflicht. Ausgenommen waren unter anderem Grünanlagen. Das Verwaltungsgericht beschloss am Montag, dass die Vefügung in ihrer bisherigen Form rechtswidrig ist. Damit entsprachen die Richter dem Antrag eines Düsseldorfer Bürgers im Eilverfahren. Als Begründung führte das Gericht an, für den Bürger sei aus dem Text der Verfügung nicht eindeutig erkennbar, wo und wann er der Maskenpflicht unterliege. Mindestens drei Klagen gegen die Verfügung waren eingegangen. Kostenpflichtiger Inhalt Der Beschluss galt laut Gericht zunächst nur für den Antragsteller. Das ist üblich bei solchen Klagen, teilte ein Gerichtssprecher auf Nachfrage mit.
Die Stadt Düsseldorf hätte auch Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht Münster einlegen können. Nun entschied sie sich für einen anderen Weg und will eine geänderte Verfügung erlassen. Welche Abweichungen sich für die Bürger ergeben, ist noch unklar.«