Am 30.4. ist auf rp-online.de zu lesen:
»Düsseldorf Die Bundes-Notbremse sei verfassungswidrig, sagt der Präsident des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts. Zudem greift er Angela Merkel an und stellt ihr Verhältnis zum Rechtsstaat in Frage.
Der Präsident des Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat die sogenannte Bundes-Notbremse und Bundeskanzlerin Merkel scharf kritisiert. „Wenn die Bundeskanzlerin es als Mehrwert sieht, dass die Verwaltungsgerichte ausgeschaltet werden, dann frage ich mich, was für ein Verständnis von Rechtsstaat sie hat“, sagte Andreas Heusch beim Jahrespressegespräch des Düsseldorfer Verwaltungsgerichtes.
Merkel hatte am Dienstag im Gespräch mit Kulturschaffenden gesagt, dass das Bundesgesetz dafür sorgt, dass man für einzelne Regelungen nur noch vor dem Bundesverfassungsgericht klagen kann – nicht mehr vor den einzelnen Verwaltungsgerichten. „Wir haben nicht mehr die unterschiedlichen Verwaltungsgerichts-Entscheidungen“, sagte Merkel.
„Gerade in den letzten Monaten hat sich die Bedeutung der Verwaltungsgerichte für den Rechtsstaat gezeigt“, sagte dagegen Heusch. Man habe immer mit Augenmaß entschieden. „Die sogenannte Bundes-Notbremse berührt die Grundfeste des Rechtsstaats“, so der Verwaltungspräsident…
[Auch] Nicola Haderlein, Vizepräsidentin des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts,… kritisierte die Bundes-Notbremse: „Sie ist eine Beschneidung des Rechtsweges. Die Verfassungswidrigkeit springe ins Auge“…«
"[Auch] Nicola Haderlein, Vizepräsidentin des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts,… kritisierte die Bundes-Notbremse: „Sie ist eine Beschneidung des Rechtsweges. Die Verfassungswidrigkeit springe ins Auge“…«"
Dann tun Sie doch bitte mal etwas, so als "Vizepräsidentin des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts", der "die Verfassungswidrigkeit" "ins Auge“ springt.
Solange Sie noch können.
Lieber kleiner Benjamin, ich mag Leute, die andere auffordern, etwas zu tun! Vor allem mag ich es , wenn man Leute auffordert, etwas zu tun, wenn sie gerade etwas getan haben. Im Falle Heusch und Haderlein sieht es nämlich so aus, dass die beiden öffentlich Merkels Rechtsstaatsverständnis kritisierten und ein Gesetz als verfassungswidrig einstuften.
Was tust du denn so, oder kannst du schon nicht mehr?
@Valentina
"Ich mag Leute, die andere auffordern, etwas zu tun".
Da sind wir schon zwei…
@Benjamin: Wünschenswert wäre es. Aber da das BVG derzeit politisch urteilt, dürfte dieses kaum der Regierung in den Rücken fallen. Das BVG ist über gezielte partipolitische Besetzungen "gekapert". Die Legislative hat die vorgesehene Rolle innerhalb der Gewaltenteilung weitgehend abgegeben. Das diktatorische System liegt nach Punkten vorn. Und so kann es mittlerweile auch diese offenen Verfassungsbrüche nennen, ohne dass es unmittelbar mit Konsequenzen rechnen muss.
https://2020news.de/beschluss-aus-karlsruhe-stuetzt-sensationsurteil-aus-weimar-rechtsbeugungsvorwurf-gegen-richter-ohne-grundlage/
Da tut sich langsam was!
Auch Maulhelden sind heute schon Helden, nur nützt es leider nichts.
Mutige Juristen wie in Weimar müssen sich auf heftigen Gegenwind einstellen.
Diese Witzfiguren hatten mehr als ein Jahr Zeit, im Rahmen unzähliger Verfahren Beweis zu erheben und von der Regierung Begründungen für ihre grundgesetzwidrigen "Maßnahmen" zu verlangen. Haben sie bis heute nicht getan und stattdessen die aberwitzigste und verfassungsfeindlichste Scheiße durchgewunken. Und nun sind sie empört darüber, dass Mutti ihre heldenvolle Arbeit bei der Etablierung einer faschistischen Diktatur nicht ausreichend zu würdigen weiß.
Liest zwar keiner, aber:
Eilantrag gegen Verweilverbot und Alkoholkonsumverbot in Düsseldorfer Altstadt erfolglos (Juris).
Soviel zum "Widerstand" dieses VG-Präsidenten.
Ja, genau, sollen selber eine Klage einreichen und nicht immer
nur meckern. Ggfs. auch dem Netzwerk kritischer Richter und Anwälte anschließen!
Mittlerweile 239 Klagen gegen Merkels Ermächtigungsgesetz gegen das Grundgesetz. Die unabhängige Judikative wird ausgehebelt, wie in Polen und Ungarn. Das Vorgehen bei der geplanten Ungleichbehandlung von Geimpften und Ungeimpften verstößt gegen Artikel 3 des Grundgesetzes, und kann als Nötigung ausgelegt werden. Hinzu kommt der Taschenspielertrick mittels geänderter Definition von Inzidenz, diese Zahl durch jeden Geimpften in die Höhe zu treiben, um mit der dadurch ausgelösten Angst, die Impfbereitschaft zu erhöhen und gleichzeitig die Geimpften gegen die Ungeimpften auszuspielen. Merkel weiss auch, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erst nach Ende ihrer Amtszeit erwartet werden kann. Wer es nötig hat, seine Macht mit Lügen zu sichern, hat in einer Demokratie nichts zu suchen. Die Pest kann man nur mit Ehrlichkeit bekämpfen. Leider werden Lügner und Heuchler selten vor Gericht gestellt und im Gegenteil mit Orden und anderen Ehrungen überschüttet.
In Polen klagen Menschen massiv gegen Bußgelder für nicht Einhaltung von Einschränkungen vor Verwaltungsgerichten und bekommen regelmäßig Recht. Strafen und Bußgelder werden stets aufgehoben. Die Einschränkung sind in Polen eigentlich eine Fiktion. Leider halten sich viele daran und tragen die „Werbung“ der Pandemie im Gesicht. Ansonsten ist die polnische Regierung in der Sache zu 100% mit Merkel konform.
Zum Schicksal des Rechtes unter einer langdauernden Terrorherrschaft ist nichts weiter zu sagen: die Gesetzgebung
ist zur Maschinerie degradiert, die Rechtsprechung feil geworden, da kein Richter im Amte bleiben kann, wenn er sich dem diktatorischen Willen, sobald er einmal an ihn herantritt, nicht beugt, die Justizverwaltung eine Bütteleinrichtung, wenn
nicht viel Schlimmeres. Recht als eine normierte Ordnung zur Sicherung der Freiheiten aller ist der Todfeind der Willkür, es wird von ihr, kaum kommt sie zum Zuge, entmachtet, in Teilen außer Kraft gesetzt, in anderen vergewaltigt, verstümmelt und, selbst wenn es heilbleibt, mißbraucht. [Eugen Kogon]
https://docplayer.org/67428305-Eugen-kogon-der-ss-staat-das-system-der-deutschen-k-onzentrationslager.html
Warumnhat bisher eigentlich noch niemand die rechtliche Beurteilung von Holger Grefrath aufgegriffen, nach der die "Notbremse" gar nicht wirksam ist (nicht sein kann), weil diese Gesetzesaenderung die *explizite* Zustimmung des Bundesrats erfordert haette, die aber nie gegeben wurde:
https://verfassungsblog.de/die-bundesnotbremse-ist-nicht-zustande-gekommen/
Wenn der Mann recht hat, muesste allein diese Bewertung ausreichen, um die Notbremse vor dem Bundesverfassungsgericht zu kippen. Allerdings wird meines Wissens nach dieser Punkt in keiner einzigen Verfassungsbeschwerde aufgegriffen …
Ich dachte der Bundesrat hätte zugestimmt? Verwunderung!
@Juergen Ilse:
genau das denke ich auch und ich verstehe nicht, dass dies nicht umgesetzt wird.
Merkel hat ja ganz schön die Maske noch weiter herunter fallen lassen.
Wie blöd können Abgeordnete eigentlich sein? Wie blöd ist die Opposition – falls man sie so bezeichnen kann – dass sie nicht alle möglichen Hebel in Bewegung setzt.
Eigentlich müsste der Verfassungsschutz gegen unsere Regierung vorgehen. Irdendwie hat der seine Aufgabe nicht verstanden.
Ist nur schlimm dass viele Menschen diesen ganzen Corona Mist glauben. Und dass man noch vor der Begrüßung gefragt wird ob man schon geimpft ist. Was kommt denn da als nächstes? Entlaust, entwanzt, kastriert?
Merkwürdig, wie sich die Menschen das Ende dieser Pandemie vorstellen. Also wie dieses Ende aussehen soll.
"Wie sich die Menschen das Ende dieser Pandemie vorstellen"
ist zweitrangig.
Es wird nicht so sein, wie sie es sich jeweils vorstellen – eine Beendigung auf dem eingeschlagenen Weg ist unmöglich.
An diesen Weg (oder die Varianten) nicht mehr zu glauben, beendet die Pandemie – die im wesentlichen Glaubenssache ist. Ob Massenhysterie, oder bewusste perfide Massenlenkung.
PS: die Kritik an Merkel ist nur Show.
Zweck des Gesetzes [IfSG] bestehe darin, „die Oberverwaltungsgerichte auszuschalten“
Öffentliche Anhörung des Gesundheitsausschusses am Freitag, 16. April 2021:
"Aus Sicht von Dr. Ulrich Vosgerau von der Universität zu Köln hat das Gesetz mit einer klassischen Gefahrenabwehr nichts zu tun, sondern sei eine Notstandsgesetzgebung. Beleg dafür sei, das auch „Nicht-Störer“, also nicht Infizierte, ihre grundrechtlichen Freiheiten aufgeben müssten. …
Ihm scheine, so sagte er weiter mit Blick auf die Einschränkung des Weges der Klage auf das Bundesverfassungsgericht, der Zweck des Gesetzes bestehe darin, „die Oberverwaltungsgerichte auszuschalten“."
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw15-pa-gesundheit-bevoelkerungsschutzgesetz-834052
Protokoll der 154. öffentlichen Anhörung "Viertes Bevölkerungsschutzgesetz"
https://www.bundestag.de/resource/blob/835240/40926a7065b52d8ea8bd3b86e275bd1d/1–154_16-04–2021_Protokoll-Viertes-BevSchG_nicht-lektorierte-Fassung-data.pdf
Dr. Vosgerau: "… Drittens, das klang schon teilweise an, wenn man fragt, was ist denn nun eigentlich der Zweck des Gesetzes, was will der Gesetzgeber denn, was nun anders werden soll? Es ist herausgestellt worden, dass die Maßnahmen keine neuen sind. Warum dann dieses neue Gesetz? Da scheint es mir doch politisch eindeutig so zu sein, dass der Zweck des Gesetzes darin besteht, die Oberverwaltungsgerichte auszuschalten. Bislang konnte man gegen die Rechtsverordnungen, die zum Beispiel Ausgehverbote beinhalteten, nach § 47 der Verwal-tungsgerichtsordnung vor die Oberverwaltungsgerichte ziehen. So hat zum Beispiel das OVG Hildesheim, das war es glaube ich, gerade ja diese Aus-gangsbeschränkungen in Hannover klar ausgeschaltet mit der zutreffenden Beobachtung, dass nicht ansatzweise dargelegt worden sei, warum eine eigentlich eine nächtliche Ausgangsbeschränkung irgendetwas zu einer Reduzierung, OVG Lüneburg war es, des Ansteckungsrisikos beitragen soll. Das wäre in Zukunft ausgeschaltet. Es bliebe nur noch die Verfassungsbeschwerde übrig. Und die Verfassungsbeschwerde, das kann ich aus meiner anwaltlichen Erfahrung sagen, ist von vornherein keine besonders zuverlässige Rechtsschutzform. Das würde ich etwas kritischer sehen als der Kollege Wollenschläger, vielleicht aus der größeren rechtsanwaltlichen Erfahrung. Das fängt schon damit an, dass die Verfassungsbeschwerde von der Zulassung zur Entscheidung abhängig ist. Es ist eigentlich gar kein Rechtsmittel, es ist eher ein Gnadenmittel. Und dann ist es eben gar nicht so einfach, eine zulässige Verfassungsbeschwerde in den Augen des Gerichts zu erheben. …"
Ja, die Herren Richter, Staatsanwälte ua. werden demnächst nur noch eine ANGEBOTSORIENTE JUSTZ anzuwenden, zu spüren haben. Analog zu den Grünen Khmer, die künftig eine Energieversorgung auch nur noch angebotsorientiert haben wollen.
Wie wäre es ,wenn beide Juristen mal dagegen vorgehen,indem sie dem Harbarth mal den Marsch blasen.Dieser Justizskandal war doch spätestens mit der Ernennung von Parteisoldaten wie Harbarth absehbar !
@Benjamin
Kanse ja nicht mehr.
Dafür wurde doch das neue Gesetz gemacht.
Diese ganzen Richter die politisches Handeln nach Gesetzeslage beurteilen, geht ja gar nicht.
Diese Idioten (bevor aa sich genötigt sieht, die Notbremse zu ziehen – pun intended – sei klargestellt, dass ich das selbstredend im ursprünglichen Sinne des Wortes meine) sind doch nur gekränkt, weil sie jetzt umgangen werden.
Über ein Jahr hätten die Damen und Herren Verwaltungsrichter Zeit gehabt, sich der Sache anzunehmen und die Grundlage der Lüge – den PCR-Test – sowie die verordneten Maßnahmen – von der asozialen Distanz, über die Gesichtswindeln bis zu Schulschließungen und Ausgangssperren und anderes mehr – auf ihre Geeignetheit, Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit zu prüfen. Hätten sie das getan, hätten sie festgestellt, dass der PCR-Test für den Nachweis von Infektionen untauglich ist, die asymptomatische Übertragung eine Lüge ist und die Maßnahmen ungeeignet sind. Stattdessen entschieden sie sich, in einem leider alles andere als untypischen Kniefall vor Regierung und Behörden und in einer leider typischen Mischung aus Herdenmentalität und Kadavergehorsam, blindem Vertrauen in das dekretierte Narrativ und offener Verachtung für dissidente Meinungen, alles durchzuwinken, was die Exekutive vorgab. Unabhängige Experten wurden nicht geladen, abweichende Gutachten nicht eingeholt, sondern "Persilscheine" am laufenden Band ausgestellt.
Jetzt beschweren sie sich beleidigt, dass sie dem Regime nicht mehr zu Diensten sein dürfen. Kann man sich nicht ausdenken.
Ob der wohl auch bald eine Hausdurchsuchung bekommt?
ot
Wie bei Masernimpfpflicht – war bloß das Anfüttern und testen des zu erwartenden Widerstandes der Eltern – wird nach Zulassung der C19-Kinderimpfung die Impflicht kommen. Remenber my words!
https://twitter.com/ElisaTset/status/1388763764800073730/photo/1
Also die Verfassungswidrigkeit kann ja offiziell nur vom Bundesverfassungsgericht festgestellt werden.
Den Verwaltungsgerichten, denen jetzt die Arbeit auszugehen droht, fehlt dazu die Kompetenz. Sie dürfen allenfalls zaghaft beim BVerfG nachfragen.
Und was der Präsident des BVerfG, Stefan Harbarth, dazu bisher gesagt hat hörte sich nicht so an, als ob von Seiten der einzig Aussagebefugten Institution die Ansicht von Frau Haderlein geteilt würde.
Schliesslich ist es dort schon länger Praxis, bei jedem noch so schlimmen Gesetz der Regierung mit schönen Worten zu erklären, warum es dennoch irgendwie mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Das ist eben die hohe Kunst unserer Verfassungsrichter. Deswegen sind sie da, wo sie sind.
Es bleibt also festzustellen: Verfassungswidrig ist einzig nur die Kritik an den herrschenden Verhältnissen!
inb4 Hausdurchsuchung… wie in Weimar…
Hat die Verwaltungsgerichtspräsidentschaft etwa der "Rheinischen Pest" prophylaktisch mit Abo-Kündigung gedroht?
Die Zukunft von Deutschland besteht in Impfung, Maskierung, Distanz, Vermeidung von menschlichen Kontakten. Für Virenschutz und Klimaschutz.
Menschen, die den Irrsinn nicht ertragen, können nur auswandern an Orte mit weniger Irrsinn.
@Chrissie: Impfung gegen das Klima ist an mir vorbeigegangen.
Ich hatte schon mehrmals auf die Parallelen der Angsterzeugung bei COVID-19 und dem Klima hingewiesen!
@Wolfgang Mayer: Und ich hatte mehrmals darauf hingewiesen, daß ich als Medien und Regierung sehr kritische gegenüberstehender Mensch es für angemessen halte, anläßlich der anhaltenden Zerstörung der Natur besorgt zu sein. Das kann man, ohne den Schwabs und Baerbocks auf den Leim zu gehen.
Naturschutz spielt ja gerade seit Etablierung des ganzen Klimahypes kaum noch eine Rolle, weil alles nur noch auf das böse Co2 starrt. Seit rund einem Jahr vermüllen wir den Planeten mit Abermilliarden von Maulkörben (medizinischer Sondermüll), die ich inzwischen zu Tausenden nicht nur an den Straßenrändern rumliegen sehe.
Einmal heißt der Emmanuel Goldstein eben "Co2" und woanders "Sars-CoV‑2".
VERDACHT AUF DROHENDE MASSENHAFTE KINDESWOHLGEFÄHRDUNG?
Familiengerichte müssen tätig werden!
https://twitter.com/agneshellow/status/1388419597750226946/photo/1
Keine Angst, ist aktuell noch nicht nötig.
Ich denke die Zeit der Kritik, sei sie auch noch so scharf ist vorbei. Die Kritiker sollten jetzt nach ihren Möglichkeiten handeln und das was noch zu retten ist auch retten.
Die Königin und die Fürsten keilen sich um ihre Einflusssphären.
Da haben die Verwaltungsgerichte nun schon immer sehr zahm entschieden und trotzdem werden sie an die Fesseln gelegt.
01.05.2021
Die Sache mit dem Immunstatus und den Grundrechten
14 von 17 Grundrechten sieht der Richter Dr. Pieter Schleiter im Zuge der Corona-Maßnahmen verletzt.
Darunter das Recht auf allgemeine Handlungsfreiheit, das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
https://radiomuenchen.net/podcast-archiv/radiomuenchen-themen/2013–04-04–17-34–58/1911-die-sache-mit-dem-immunstatus-und-den-grundrechten.html
Wie kann der Verdacht auf die Verletzung in etwas rechtlich Wirksammes umgewandelt werden? Ich bin kein Richter, Anwalt, Justizmensch.
".….dann frage ich mich, was für ein Verständnis von Rechtsstaat sie hat“, sagte Andreas Heusch."
Da muss man sich nicht mehr fragen, denn es hat sich über Jahre herausgestellt, dass sich dieses machtgeile Weib an eine Rechtsstaatlichkeit überhaupt nicht gebunden fühlt.
Eine Frau, die mehrere Gesetze gebrochen hat und der alles nur noch am Arsch vorbeigeht, sollte sich nicht anmaßen, dem Bürger vorzuschreiben, was es zu tun und zu lassen hat.
Was hindert Frau Andreas Heusch also, endlich tätig zu werden und diese Person aus dem Verkehr ziehen ?
Diese Frau hätte längst aus der Politik entfernt werden müssen und mit ihr sämtliche Lakaien, die sich in ihrer Unterhose verkriechen, weil sie keinen eigenen Arsch haben. Nicht einer ist gegen diese Frau aufgestanden und hat gesagt.:
"Jetzt ist es genug, wir tragen ihren Irrsinn nicht mehr mit."
Bisher waren die Corona-Maßnahmen wie z. B. das Verhängen von Ausgangssperren Verwaltungsakte, gegen die man vor den Verwaltungsgerichten klagen konnte. Das war für die Richter sehr bequem, denn sie konnten sich auf formaljuristische Korinthenkackerei zurückziehen und mussten sich nicht mit dem eigentlichen Kern des Problems, nämlich der Ermittlung der Inzidenzwerte durch die dafür nicht geeigneten PCR-Tests und eine sehr eigentümliche Mathematik, befassen.
Nach der Änderung des Infektionsschutzgesetzes sind die Corona-Maßnahmen keine Verwaltungsakte mehr sondern gesetzlich vorgeschrieben. Dadurch hat die Merkel-Clique zwar vorerst den Weg vor die Verwaltungsgerichte verbaut, was die dämlichen Maßnahmen angeht, gleichzeitig hat sie aber auch den Richtern an den Verwaltungsgerichten den Rückzug auf den Hügel der Vormaljuristerei verbaut. Das haben sie wohl nicht bedacht.
Möglicherweise ist das das Problem von Frau Haderlein und Herr Heusch.
Die Ermittlung der Inzidenzwerte als Grundlage aller Maßnahmen ist nämlich nach wie vor Verwaltungsakt. Da gegen die Maßnahmen selber nicht mehr vorgegangen werden kann, liegt es nahe, dass nun vor Gericht die Inzidenzwerte bzw. die merkwürdig Art ihres Zustandekommens ins Visier genommen werden.
Bisher hat die Bundesregierung die ungeplanten Nebenwirkungen Ihrer idiotischen Einfälle stets mit noch idiotischeren Einfällen zu kompensieren versucht.
Wird als nächstes der Inzidenzwert per Gesetz festgelegt? Dann hätten wir zwar Lock down für immer, aber die Testerei könnte eingestellt werden.
Das stimmt nur halb; Verordnungen sind (im Gegensatz zu von den Kreisen erlassenen Allgemeinverfügungen) keine Verwaltungsakte, sondern (aber auch nur) materielle Gesetze. Und diese können gem. Artikel 100 GG auch von "einfachen" Amtsrichtern für verfassungswidrig erklärt werden.
Die "Inzidenzwerte" und deren Art und Weise der Ermittlung und Verkündung bzw Bekanntmachung sind m. E. noch nicht einmal Verwaltungsakte im Sinne des VwVfG. Und daher ist auch die darauf aufbauende Kette komplett nichtig. Es wird ja in einigen Verordnungen (bspw. Einreiseverordnungen) allen Ernstes auf Internetseiten des RKI, statt auf korrekt bekanntgemachte Rechtsnormen (oder Verwaltungsakte) verwiesen!
Dies müsste m. E. auch weiterhin mit einer simplen Feststellungsklage vor einem Verwaltungsgericht möglich sein.
Dies ist erstmal ein Vorgesmack was bis jetzt passiert ist.
Wartet mal ab wenn die Grünen im September installiert werden.
Na dann gute Nacht Deutschland.