Düsseldorfer Verwaltungsgerichtspräsident kritisiert Merkel scharf

Am 30.4. ist auf rp​-online​.de zu lesen:

» Die Bundes-Notbremse sei ver­fas­sungs­wid­rig, sagt der Präsident des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts. Zudem greift er Angela Merkel an und stellt ihr Verhältnis zum Rechtsstaat in Frage.

Der Präsident des Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat die soge­nann­te Bundes-Notbremse und Bundeskanzlerin Merkel scharf kri­ti­siert. „Wenn die Bundeskanzlerin es als Mehrwert sieht, dass die Verwaltungsgerichte aus­ge­schal­tet wer­den, dann fra­ge ich mich, was für ein Verständnis von Rechtsstaat sie hat“, sag­te Andreas Heusch beim Jahrespressegespräch des Düsseldorfer Verwaltungsgerichtes.

Merkel hat­te am Dienstag im Gespräch mit Kulturschaffenden gesagt, dass das Bundesgesetz dafür sorgt, dass man für ein­zel­ne Regelungen nur noch vor dem Bundesverfassungsgericht kla­gen kann – nicht mehr vor den ein­zel­nen Verwaltungsgerichten. „Wir haben nicht mehr die unter­schied­li­chen Verwaltungsgerichts-Entscheidungen“, sag­te Merkel.

„Gerade in den letz­ten Monaten hat sich die Bedeutung der Verwaltungsgerichte für den Rechtsstaat gezeigt“, sag­te dage­gen Heusch. Man habe immer mit Augenmaß ent­schie­den. „Die soge­nann­te Bundes-Notbremse berührt die Grundfeste des Rechtsstaats“, so der Verwaltungspräsident…

[Auch] Nicola Haderlein, Vizepräsidentin des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts,… kri­ti­sier­te die Bundes-Notbremse: „Sie ist eine Beschneidung des Rechtsweges. Die Verfassungswidrigkeit sprin­ge ins Auge“…«

42 Antworten auf „Düsseldorfer Verwaltungsgerichtspräsident kritisiert Merkel scharf“

  1. "[Auch] Nicola Haderlein, Vizepräsidentin des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts,… kri­ti­sier­te die Bundes-Notbremse: „Sie ist eine Beschneidung des Rechtsweges. Die Verfassungswidrigkeit sprin­ge ins Auge“…«"
    Dann tun Sie doch bit­te mal etwas, so als "Vizepräsidentin des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts", der "die Verfassungswidrigkeit" "ins Auge“ springt.
    Solange Sie noch können.

    1. Lieber klei­ner Benjamin, ich mag Leute, die ande­re auf­for­dern, etwas zu tun! Vor allem mag ich es , wenn man Leute auf­for­dert, etwas zu tun, wenn sie gera­de etwas getan haben. Im Falle Heusch und Haderlein sieht es näm­lich so aus, dass die bei­den öffent­lich Merkels Rechtsstaatsverständnis kri­ti­sier­ten und ein Gesetz als ver­fas­sungs­wid­rig einstuften.
      Was tust du denn so, oder kannst du schon nicht mehr?

    2. @Benjamin: Wünschenswert wäre es. Aber da das BVG der­zeit poli­tisch urteilt, dürf­te die­ses kaum der Regierung in den Rücken fal­len. Das BVG ist über geziel­te par­ti­po­li­ti­sche Besetzungen "geka­pert". Die Legislative hat die vor­ge­se­he­ne Rolle inner­halb der Gewaltenteilung weit­ge­hend abge­ge­ben. Das dik­ta­to­ri­sche System liegt nach Punkten vorn. Und so kann es mitt­ler­wei­le auch die­se offe­nen Verfassungsbrüche nen­nen, ohne dass es unmit­tel­bar mit Konsequenzen rech­nen muss.

    3. Auch Maulhelden sind heu­te schon Helden, nur nützt es lei­der nichts.
      Mutige Juristen wie in Weimar müs­sen sich auf hef­ti­gen Gegenwind einstellen.

    4. Diese Witzfiguren hat­ten mehr als ein Jahr Zeit, im Rahmen unzäh­li­ger Verfahren Beweis zu erhe­ben und von der Regierung Begründungen für ihre grund­ge­setz­wid­ri­gen "Maßnahmen" zu ver­lan­gen. Haben sie bis heu­te nicht getan und statt­des­sen die aber­wit­zig­ste und ver­fas­sungs­feind­lich­ste Scheiße durch­ge­wun­ken. Und nun sind sie empört dar­über, dass Mutti ihre hel­den­vol­le Arbeit bei der Etablierung einer faschi­sti­schen Diktatur nicht aus­rei­chend zu wür­di­gen weiß.

      1. Liest zwar kei­ner, aber:

        Eilantrag gegen Verweilverbot und Alkoholkonsumverbot in Düsseldorfer Altstadt erfolg­los (Juris).

        Soviel zum "Widerstand" die­ses VG-Präsidenten.

    5. Ja, genau, sol­len sel­ber eine Klage ein­rei­chen und nicht immer
      nur meckern. Ggfs. auch dem Netzwerk kri­ti­scher Richter und Anwälte anschließen!

  2. Mittlerweile 239 Klagen gegen Merkels Ermächtigungsgesetz gegen das Grundgesetz. Die unab­hän­gi­ge Judikative wird aus­ge­he­belt, wie in Polen und Ungarn. Das Vorgehen bei der geplan­ten Ungleichbehandlung von Geimpften und Ungeimpften ver­stößt gegen Artikel 3 des Grundgesetzes, und kann als Nötigung aus­ge­legt wer­den. Hinzu kommt der Taschenspielertrick mit­tels geän­der­ter Definition von Inzidenz, die­se Zahl durch jeden Geimpften in die Höhe zu trei­ben, um mit der dadurch aus­ge­lö­sten Angst, die Impfbereitschaft zu erhö­hen und gleich­zei­tig die Geimpften gegen die Ungeimpften aus­zu­spie­len. Merkel weiss auch, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erst nach Ende ihrer Amtszeit erwar­tet wer­den kann. Wer es nötig hat, sei­ne Macht mit Lügen zu sichern, hat in einer Demokratie nichts zu suchen. Die Pest kann man nur mit Ehrlichkeit bekämp­fen. Leider wer­den Lügner und Heuchler sel­ten vor Gericht gestellt und im Gegenteil mit Orden und ande­ren Ehrungen überschüttet.

    1. In Polen kla­gen Menschen mas­siv gegen Bußgelder für nicht Einhaltung von Einschränkungen vor Verwaltungsgerichten und bekom­men regel­mä­ßig Recht. Strafen und Bußgelder wer­den stets auf­ge­ho­ben. Die Einschränkung sind in Polen eigent­lich eine Fiktion. Leider hal­ten sich vie­le dar­an und tra­gen die „Werbung“ der Pandemie im Gesicht. Ansonsten ist die pol­ni­sche Regierung in der Sache zu 100% mit Merkel konform.

  3. Zum Schicksal des Rechtes unter einer lang­dau­ern­den Terrorherrschaft ist nichts wei­ter zu sagen: die Gesetzgebung
    ist zur Maschinerie degra­diert, die Rechtsprechung feil gewor­den, da kein Richter im Amte blei­ben kann, wenn er sich dem dik­ta­to­ri­schen Willen, sobald er ein­mal an ihn her­an­tritt, nicht beugt, die Justizverwaltung eine Bütteleinrichtung, wenn
    nicht viel Schlimmeres. Recht als eine nor­mier­te Ordnung zur Sicherung der Freiheiten aller ist der Todfeind der Willkür, es wird von ihr, kaum kommt sie zum Zuge, ent­mach­tet, in Teilen außer Kraft gesetzt, in ande­ren ver­ge­wal­tigt, ver­stüm­melt und, selbst wenn es heil­bleibt, miß­braucht. [Eugen Kogon]

    https://​doc​play​er​.org/​6​7​4​2​8​3​0​5​-​E​u​g​e​n​-​k​o​g​o​n​-​d​e​r​-​s​s​-​s​t​a​a​t​-​d​a​s​-​s​y​s​t​e​m​-​d​e​r​-​d​e​u​t​s​c​h​e​n​-​k​-​o​n​z​e​n​t​r​a​t​i​o​n​s​l​a​g​e​r​.​h​tml

  4. Warumnhat bis­her eigent­lich noch nie­mand die recht­li­che Beurteilung von Holger Grefrath auf­ge­grif­fen, nach der die "Notbremse" gar nicht wirk­sam ist (nicht sein kann), weil die­se Gesetzesaenderung die *expli­zi­te* Zustimmung des Bundesrats erfor­dert haet­te, die aber nie gege­ben wurde:
    https://​ver​fas​sungs​blog​.de/​d​i​e​-​b​u​n​d​e​s​n​o​t​b​r​e​m​s​e​-​i​s​t​-​n​i​c​h​t​-​z​u​s​t​a​n​d​e​-​g​e​k​o​m​m​en/
    Wenn der Mann recht hat, muess­te allein die­se Bewertung aus­rei­chen, um die Notbremse vor dem Bundesverfassungsgericht zu kip­pen. Allerdings wird mei­nes Wissens nach die­ser Punkt in kei­ner ein­zi­gen Verfassungsbeschwerde aufgegriffen …

    1. @Juergen Ilse:
      genau das den­ke ich auch und ich ver­ste­he nicht, dass dies nicht umge­setzt wird. 

      Merkel hat ja ganz schön die Maske noch wei­ter her­un­ter fal­len lassen.

      Wie blöd kön­nen Abgeordnete eigent­lich sein? Wie blöd ist die Opposition – falls man sie so bezeich­nen kann – dass sie nicht alle mög­li­chen Hebel in Bewegung setzt.

      Eigentlich müss­te der Verfassungsschutz gegen unse­re Regierung vor­ge­hen. Irdendwie hat der sei­ne Aufgabe nicht verstanden.

  5. Ist nur schlimm dass vie­le Menschen die­sen gan­zen Corona Mist glau­ben. Und dass man noch vor der Begrüßung gefragt wird ob man schon geimpft ist. Was kommt denn da als näch­stes? Entlaust, ent­wanzt, kastriert?

    Merkwürdig, wie sich die Menschen das Ende die­ser Pandemie vor­stel­len. Also wie die­ses Ende aus­se­hen soll.

    1. "Wie sich die Menschen das Ende die­ser Pandemie vorstellen"
      ist zweitrangig.
      Es wird nicht so sein, wie sie es sich jeweils vor­stel­len – eine Beendigung auf dem ein­ge­schla­ge­nen Weg ist unmöglich.

      An die­sen Weg (oder die Varianten) nicht mehr zu glau­ben, been­det die Pandemie – die im wesent­li­chen Glaubenssache ist. Ob Massenhysterie, oder bewuss­te per­fi­de Massenlenkung.

  6. Zweck des Gesetzes [IfSG] bestehe dar­in, „die Oberverwaltungsgerichte auszuschalten“

    Öffentliche Anhörung des Gesundheitsausschusses am Freitag, 16. April 2021:
    "Aus Sicht von Dr. Ulrich Vosgerau von der Universität zu Köln hat das Gesetz mit einer klas­si­schen Gefahrenabwehr nichts zu tun, son­dern sei eine Notstandsgesetzgebung. Beleg dafür sei, das auch „Nicht-Störer“, also nicht Infizierte, ihre grund­recht­li­chen Freiheiten auf­ge­ben müssten. …
    Ihm schei­ne, so sag­te er wei­ter mit Blick auf die Einschränkung des Weges der Klage auf das Bundesverfassungsgericht, der Zweck des Gesetzes bestehe dar­in, „die Oberverwaltungsgerichte auszuschalten“."
    https://​www​.bun​des​tag​.de/​d​o​k​u​m​e​n​t​e​/​t​e​x​t​a​r​c​h​i​v​/​2​0​2​1​/​k​w​1​5​-​p​a​-​g​e​s​u​n​d​h​e​i​t​-​b​e​v​o​e​l​k​e​r​u​n​g​s​s​c​h​u​t​z​g​e​s​e​t​z​-​8​3​4​052

    Protokoll der 154. öffent­li­chen Anhörung "Viertes Bevölkerungsschutzgesetz"
    https://www.bundestag.de/resource/blob/835240/40926a7065b52d8ea8bd3b86e275bd1d/1–154_16-04–2021_Protokoll-Viertes-BevSchG_nicht-lektorierte-Fassung-data.pdf

    Dr. Vosgerau: "… Drittens, das klang schon teil­wei­se an, wenn man fragt, was ist denn nun eigent­lich der Zweck des Gesetzes, was will der Gesetzgeber denn, was nun anders wer­den soll? Es ist her­aus­ge­stellt wor­den, dass die Maßnahmen kei­ne neu­en sind. Warum dann die­ses neue Gesetz? Da scheint es mir doch poli­tisch ein­deu­tig so zu sein, dass der Zweck des Gesetzes dar­in besteht, die Oberverwaltungsgerichte aus­zu­schal­ten. Bislang konn­te man gegen die Rechtsverordnungen, die zum Beispiel Ausgehverbote beinhal­te­ten, nach § 47 der Verwal-tungs­ge­richts­ord­nung vor die Oberverwaltungsgerichte zie­hen. So hat zum Beispiel das OVG Hildesheim, das war es glau­be ich, gera­de ja die­se Aus-gangs­be­schrän­kun­gen in Hannover klar aus­ge­schal­tet mit der zutref­fen­den Beobachtung, dass nicht ansatz­wei­se dar­ge­legt wor­den sei, war­um eine eigent­lich eine nächt­li­che Ausgangsbeschränkung irgend­et­was zu einer Reduzierung, OVG Lüneburg war es, des Ansteckungsrisikos bei­tra­gen soll. Das wäre in Zukunft aus­ge­schal­tet. Es blie­be nur noch die Verfassungsbeschwerde übrig. Und die Verfassungsbeschwerde, das kann ich aus mei­ner anwalt­li­chen Erfahrung sagen, ist von vorn­her­ein kei­ne beson­ders zuver­läs­si­ge Rechtsschutzform. Das wür­de ich etwas kri­ti­scher sehen als der Kollege Wollenschläger, viel­leicht aus der grö­ße­ren rechts­an­walt­li­chen Erfahrung. Das fängt schon damit an, dass die Verfassungsbeschwerde von der Zulassung zur Entscheidung abhän­gig ist. Es ist eigent­lich gar kein Rechtsmittel, es ist eher ein Gnadenmittel. Und dann ist es eben gar nicht so ein­fach, eine zuläs­si­ge Verfassungsbeschwerde in den Augen des Gerichts zu erheben. …"

  7. Ja, die Herren Richter, Staatsanwälte ua. wer­den dem­nächst nur noch eine ANGEBOTSORIENTE JUSTZ anzu­wen­den, zu spü­ren haben. Analog zu den Grünen Khmer, die künf­tig eine Energieversorgung auch nur noch ange­bots­ori­en­tiert haben wollen.

  8. Wie wäre es ,wenn bei­de Juristen mal dage­gen vorgehen,indem sie dem Harbarth mal den Marsch blasen.Dieser Justizskandal war doch spä­te­stens mit der Ernennung von Parteisoldaten wie Harbarth absehbar !

  9. @Benjamin
    Kanse ja nicht mehr.
    Dafür wur­de doch das neue Gesetz gemacht.
    Diese gan­zen Richter die poli­ti­sches Handeln nach Gesetzeslage beur­tei­len, geht ja gar nicht.

  10. Diese Idioten (bevor aa sich genö­tigt sieht, die Notbremse zu zie­hen – pun inten­ded – sei klar­ge­stellt, dass ich das selbst­re­dend im ursprüng­li­chen Sinne des Wortes mei­ne) sind doch nur gekränkt, weil sie jetzt umgan­gen werden.

    Über ein Jahr hät­ten die Damen und Herren Verwaltungsrichter Zeit gehabt, sich der Sache anzu­neh­men und die Grundlage der Lüge – den PCR-Test – sowie die ver­ord­ne­ten Maßnahmen – von der aso­zia­len Distanz, über die Gesichtswindeln bis zu Schulschließungen und Ausgangssperren und ande­res mehr – auf ihre Geeignetheit, Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit zu prü­fen. Hätten sie das getan, hät­ten sie fest­ge­stellt, dass der PCR-Test für den Nachweis von Infektionen untaug­lich ist, die asym­pto­ma­ti­sche Übertragung eine Lüge ist und die Maßnahmen unge­eig­net sind. Stattdessen ent­schie­den sie sich, in einem lei­der alles ande­re als unty­pi­schen Kniefall vor Regierung und Behörden und in einer lei­der typi­schen Mischung aus Herdenmentalität und Kadavergehorsam, blin­dem Vertrauen in das dekre­tier­te Narrativ und offe­ner Verachtung für dis­si­den­te Meinungen, alles durch­zu­win­ken, was die Exekutive vor­gab. Unabhängige Experten wur­den nicht gela­den, abwei­chen­de Gutachten nicht ein­ge­holt, son­dern "Persilscheine" am lau­fen­den Band ausgestellt.

    Jetzt beschwe­ren sie sich belei­digt, dass sie dem Regime nicht mehr zu Diensten sein dür­fen. Kann man sich nicht ausdenken.

  11. Also die Verfassungswidrigkeit kann ja offi­zi­ell nur vom Bundesverfassungsgericht fest­ge­stellt werden.
    Den Verwaltungsgerichten, denen jetzt die Arbeit aus­zu­ge­hen droht, fehlt dazu die Kompetenz. Sie dür­fen allen­falls zag­haft beim BVerfG nachfragen.
    Und was der Präsident des BVerfG, Stefan Harbarth, dazu bis­her gesagt hat hör­te sich nicht so an, als ob von Seiten der ein­zig Aussagebefugten Institution die Ansicht von Frau Haderlein geteilt würde.
    Schliesslich ist es dort schon län­ger Praxis, bei jedem noch so schlim­men Gesetz der Regierung mit schö­nen Worten zu erklä­ren, war­um es den­noch irgend­wie mit dem Grundgesetz ver­ein­bar ist. Das ist eben die hohe Kunst unse­rer Verfassungsrichter. Deswegen sind sie da, wo sie sind.
    Es bleibt also fest­zu­stel­len: Verfassungswidrig ist ein­zig nur die Kritik an den herr­schen­den Verhältnissen!

  12. Die Zukunft von Deutschland besteht in Impfung, Maskierung, Distanz, Vermeidung von mensch­li­chen Kontakten. Für Virenschutz und Klimaschutz.
    Menschen, die den Irrsinn nicht ertra­gen, kön­nen nur aus­wan­dern an Orte mit weni­ger Irrsinn.

        1. @Wolfgang Mayer: Und ich hat­te mehr­mals dar­auf hin­ge­wie­sen, daß ich als Medien und Regierung sehr kri­ti­sche gegen­über­ste­hen­der Mensch es für ange­mes­sen hal­te, anläß­lich der anhal­ten­den Zerstörung der Natur besorgt zu sein. Das kann man, ohne den Schwabs und Baerbocks auf den Leim zu gehen.

          1. Naturschutz spielt ja gera­de seit Etablierung des gan­zen Klimahypes kaum noch eine Rolle, weil alles nur noch auf das böse Co2 starrt. Seit rund einem Jahr ver­mül­len wir den Planeten mit Abermilliarden von Maulkörben (medi­zi­ni­scher Sondermüll), die ich inzwi­schen zu Tausenden nicht nur an den Straßenrändern rum­lie­gen sehe.

            Einmal heißt der Emmanuel Goldstein eben "Co2" und woan­ders "Sars-CoV‑2".

  13. Ich den­ke die Zeit der Kritik, sei sie auch noch so scharf ist vor­bei. Die Kritiker soll­ten jetzt nach ihren Möglichkeiten han­deln und das was noch zu ret­ten ist auch retten.

  14. Die Königin und die Fürsten kei­len sich um ihre Einflusssphären.
    Da haben die Verwaltungsgerichte nun schon immer sehr zahm ent­schie­den und trotz­dem wer­den sie an die Fesseln gelegt.

  15. 01.05.2021
    Die Sache mit dem Immunstatus und den Grundrechten

    14 von 17 Grundrechten sieht der Richter Dr. Pieter Schleiter im Zuge der Corona-Maßnahmen verletzt.
    Darunter das Recht auf all­ge­mei­ne Handlungsfreiheit, das all­ge­mei­ne Persönlichkeitsrecht, das Recht auf Leben und kör­per­li­che Unversehrtheit.

    https://radiomuenchen.net/podcast-archiv/radiomuenchen-themen/2013–04-04–17-34–58/1911-die-sache-mit-dem-immunstatus-und-den-grundrechten.html

    1. Wie kann der Verdacht auf die Verletzung in etwas recht­lich Wirksammes umge­wan­delt wer­den? Ich bin kein Richter, Anwalt, Justizmensch.

  16. ".….dann fra­ge ich mich, was für ein Verständnis von Rechtsstaat sie hat“, sag­te Andreas Heusch."
    Da muss man sich nicht mehr fra­gen, denn es hat sich über Jahre her­aus­ge­stellt, dass sich die­ses macht­gei­le Weib an eine Rechtsstaatlichkeit über­haupt nicht gebun­den fühlt. 

    Eine Frau, die meh­re­re Gesetze gebro­chen hat und der alles nur noch am Arsch vor­bei­geht, soll­te sich nicht anma­ßen, dem Bürger vor­zu­schrei­ben, was es zu tun und zu las­sen hat.

    Was hin­dert Frau Andreas Heusch also, end­lich tätig zu wer­den und die­se Person aus dem Verkehr ziehen ?

    Diese Frau hät­te längst aus der Politik ent­fernt wer­den müs­sen und mit ihr sämt­li­che Lakaien, die sich in ihrer Unterhose ver­krie­chen, weil sie kei­nen eige­nen Arsch haben. Nicht einer ist gegen die­se Frau auf­ge­stan­den und hat gesagt.:
    "Jetzt ist es genug, wir tra­gen ihren Irrsinn nicht mehr mit."

  17. Bisher waren die Corona-Maßnahmen wie z. B. das Verhängen von Ausgangssperren Verwaltungsakte, gegen die man vor den Verwaltungsgerichten kla­gen konn­te. Das war für die Richter sehr bequem, denn sie konn­ten sich auf for­mal­ju­ri­sti­sche Korinthenkackerei zurück­zie­hen und muss­ten sich nicht mit dem eigent­li­chen Kern des Problems, näm­lich der Ermittlung der Inzidenzwerte durch die dafür nicht geeig­ne­ten PCR-Tests und eine sehr eigen­tüm­li­che Mathematik, befassen.
    Nach der Änderung des Infektionsschutzgesetzes sind die Corona-Maßnahmen kei­ne Verwaltungsakte mehr son­dern gesetz­lich vor­ge­schrie­ben. Dadurch hat die Merkel-Clique zwar vor­erst den Weg vor die Verwaltungsgerichte ver­baut, was die däm­li­chen Maßnahmen angeht, gleich­zei­tig hat sie aber auch den Richtern an den Verwaltungsgerichten den Rückzug auf den Hügel der Vormaljuristerei ver­baut. Das haben sie wohl nicht bedacht.
    Möglicherweise ist das das Problem von Frau Haderlein und Herr Heusch.
    Die Ermittlung der Inzidenzwerte als Grundlage aller Maßnahmen ist näm­lich nach wie vor Verwaltungsakt. Da gegen die Maßnahmen sel­ber nicht mehr vor­ge­gan­gen wer­den kann, liegt es nahe, dass nun vor Gericht die Inzidenzwerte bzw. die merk­wür­dig Art ihres Zustandekommens ins Visier genom­men werden.
    Bisher hat die Bundesregierung die unge­plan­ten Nebenwirkungen Ihrer idio­ti­schen Einfälle stets mit noch idio­ti­sche­ren Einfällen zu kom­pen­sie­ren versucht.
    Wird als näch­stes der Inzidenzwert per Gesetz fest­ge­legt? Dann hät­ten wir zwar Lock down für immer, aber die Testerei könn­te ein­ge­stellt werden.

    1. Das stimmt nur halb; Verordnungen sind (im Gegensatz zu von den Kreisen erlas­se­nen Allgemeinverfügungen) kei­ne Verwaltungsakte, son­dern (aber auch nur) mate­ri­el­le Gesetze. Und die­se kön­nen gem. Artikel 100 GG auch von "ein­fa­chen" Amtsrichtern für ver­fas­sungs­wid­rig erklärt werden.

      Die "Inzidenzwerte" und deren Art und Weise der Ermittlung und Verkündung bzw Bekanntmachung sind m. E. noch nicht ein­mal Verwaltungsakte im Sinne des VwVfG. Und daher ist auch die dar­auf auf­bau­en­de Kette kom­plett nich­tig. Es wird ja in eini­gen Verordnungen (bspw. Einreiseverordnungen) allen Ernstes auf Internetseiten des RKI, statt auf kor­rekt bekannt­ge­mach­te Rechtsnormen (oder Verwaltungsakte) verwiesen!

      Dies müss­te m. E. auch wei­ter­hin mit einer simp­len Feststellungsklage vor einem Verwaltungsgericht mög­lich sein.

  18. Dies ist erst­mal ein Vorgesmack was bis jetzt pas­siert ist.
    Wartet mal ab wenn die Grünen im September instal­liert werden.
    Na dann gute Nacht Deutschland.

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