"Durchgriffsrechte für Erzieher und Lehrkräfte bei ungetesteten Kindern"

In NRW gilt ab der näch­sten Woche: "Typische Symptome einer Atemwegsinfektion" sind in Ordnung, wenn es sich nicht um Corona han­delt, bes­ser gesagt um ein ent­spre­chen­des Schnelltest-Ergebnis:

"Düsseldorf (dpa/lnw) – Das nord­rhein-west­fä­li­sche Gesundheitsministerium hat ver­bind­lich die Voraussetzungen für Coronatests und Betreuung in Kitas und Schulen gere­gelt. Die auf sei­ner Homepage ver­öf­fent­lich­te Neufassung der ab 8. August gül­ti­gen Corona-Schutzverordnung defi­niert Durchgriffsrechte für Erzieher und Lehrkräfte bei unge­te­ste­ten Kindern mit typi­schen Symptomen…

Zum Schulbereich heißt es in der neu­en Verordnung, bei Unterrichtsveranstaltungen und Betreuungsangeboten mache die ver­ant­wort­li­che Lehr- oder Betreuungsperson «die wei­te­re Teilnahme von Schülerinnen und Schülern, die offen­kun­dig typi­sche Symptome einer Atemwegsinfektion auf­wei­sen, vom nega­ti­ven Ergebnis eines unter Aufsicht durch­ge­führ­ten Coronaschnelltests abhän­gig». Falls hin­ge­gen ein zu Hause gemach­ter Negativtest vom sel­ben Tag vor­ge­legt wer­de, wer­de dar­auf ver­zich­tet. Eine ent­spre­chen­de Bestätigung müs­se bei min­der­jäh­ri­gen Schülern von min­de­stens einem Sorgeberechtigten kom­men. «Nur bei einer offen­kun­di­gen, deut­li­chen Verstärkung der Symptome erfolgt eine neue Testung in der Schule», stellt die zunächst bis zum 25. August gel­ten­de Verordnung klar.

Ähnlich lau­ten die Neuregelungen für den Bereich der Kitas und Kindertagesbetreuung. Auch hier kön­nen Betreuer oder Träger die Anwesenheit eines Kindes mit ein­schlä­gi­gen Anzeichen einer Atemwegserkrankung in der Einrichtung von einem tages­ak­tu­el­len Negativtest abhän­gig machen…

Das Gesundheitsministerium hält zudem sei­ne Empfehlungen für die bekann­ten Hygiene- und Infektionsschutzempfehlungen für Privatpersonen, Unternehmen und Veranstaltungen auf­recht: Dazu zäh­len Impfen, 1,5 Meter Mindestabstand zu frem­den Personen, Maske in Innenräumen, wo kein Abstand ein­ge­hal­ten wer­den kann, und gründ­li­ches Händewaschen."
kran​ken​kas​sen​.de (4.8.)

Siehe dazu

Gewerkschaft: Corona-Testregeln tra­gen Konflikte in Kitas und Schulen

8 Antworten auf „"Durchgriffsrechte für Erzieher und Lehrkräfte bei ungetesteten Kindern"“

  1. Was ist mit den Durchgriffsrechten der Schüler gegen­über Lehrern, die offen­sicht­li­che Symptome gro­ßer Dummheit zeigen?
    Wenn wir dann den Affenpocken-Notstand haben, sind die Pocken ver­mut­lich in Ordnung, wenn die Kinder nicht homo­se­xu­ell sind…

    Hätte Dante die heu­ti­gen deut­schen Gesundheits- und Kultusministerien gekannt, sähe sein Inferno ver­mut­lich ganz anders aus…

  2. Vor was haben die eigent­lich solch eine Angst? Ab und zu muss man sich den Dingen im Leben stel­len, Feigheit vor dem (ima­gi­nä­ren) Feind "Corona" ist kei­ne Option. Kinder und Jugendliche zu Knechten umer­zie­hen zu wol­len ein no-go.
    Ausserdem: LB nach ??. Booster an C. natür­lich leicht erkrankt. #Impfen half. Glaube aber nicht das der sich die Spikes set­zen lässt.

  3. Ich bin ziem­lich sicher, dass eini­ge Elemente des inzwi­schen wohl eini­ger­ma­ssen erfolg­reich gleich­ge­schal­te­ten Lehrkörpers bei dem Wort "Durchgriffsrechte" ganz glän­zen­de Augen bekommen.

  4. Unsere Primarlehrerin hat in den 90ern noch krän­keln­de ein­fach wie­der nach Hause geschickt.…

    (Vorher noch telefoniert.)

  5. "Durchgriffsrecht" – na, was für eine Vokabel! Die Lehrer + Verbände soll­ten sich end­lich mal um das Kindeswohl BGB 1666 küm­mern und bei Ihren Vorgesetzten durch­grei­fen und vor allem KLAGEN!

  6. Das Kinder quä­len geht also weiter.
    Ich wünsch­te, ich hät­te nicht Recht behalten.

    Und von dem bun­ten Strauss an Atemwegserkrankungen, von denen eini­ge nicht min­der "gefähr­lich" sind als Corona, wird das sym­pto­ma­ti­sche Kind natür­lich nur auf die eine gete­stet: "Corona"! Das macht natür­lich alles total Sinn.

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