Ecuador: Ausnahmezustand gekippt

Mit der Begründung des "mutier­ten Virus" hat­te Präsident Lenín Moreno am 21.12. einen Ausnahmezustand über das Land ver­hängt. Er wur­de nun vom Verfassungsgericht gekippt. Moreno war 2017 mit einem lin­ken Programm ange­tre­ten, aber sehr bald auf einen neo­li­be­ra­len Kurs ein­ge­schwenkt, was 2019 zu schwe­ren Unruhen und einem Generalstreik führ­te. Er hat also Erfahrung mit auto­ri­tä­rer Politik.

»Das Plenum des Verfassungsgerichts hat in einer außer­or­dent­li­chen Sitzung am 27. Dezember 2020 mit Mehrheitsbeschluss die Verfassungswidrigkeit des Exekutivdekrets Nr. 1217 vom 21. Dezember 2020, in dem der Präsident der Republik den "Notstand wegen öffent­li­cher Notlage auf dem gesam­ten Staatsgebiet auf­grund der schwer­wie­gen­den Zunahme der Übertragung von COVID-19, auf­grund der Ballungen sowie der Exposition gegen­über einer aus dem Vereinigten Königreich impor­tier­ten Mutation mit höhe­rer Virulenz, um die Ausbreitung des Coronavirus und sei­ne nega­ti­ven Folgen für die öffent­li­che Gesundheit ein­zu­däm­men" aus­rief, weil er zu dem Schluss kam, dass er nicht mit den Verfassungsnormen übereinstimmte.

Das Gericht sag­te, dass "… es nicht gleich­gül­tig ist gegen­über den Folgen für die Reaktionsfähigkeit des öffent­li­chen Gesundheitswesens, wenn die Tendenz der Krankenhauseinweisungen wei­ter ansteigt, und auch nicht gegen­über der Schwere der mög­li­chen Auswirkungen der neu­en Mutation des Virus, auf die sich das frag­li­che Dekret bezieht"; es beton­te jedoch, dass "… es nicht an ihm liegt, dann zu bestim­men, wel­che Maßnahmen der öffent­li­chen Ordnung not­wen­dig sind, um mit den Folgen der Pandemie umzu­ge­hen, [son­dern] es muss sich auf die Rechtfertigung und die Gründe kon­zen­trie­ren, die [im Dekret] ange­ge­ben sind".

Nach Ansicht des Gerichts ist der Ausnahmezustand für außer­ge­wöhn­li­che Situationen vor­ge­se­hen, die nicht durch das nor­ma­le Rechtssystem und die Institutionen gelöst wer­den kön­nen. Ohne die Schwere der Folgen der Pandemie, auf die sich das Dekret bezieht, zu igno­rie­ren, wies es dar­auf hin, dass die­se durch ihre unbe­stimm­te Dauer gekenn­zeich­net sind. Aus die­sem Grund kann eine Regelung, die als vor­über­ge­hend und aus­nahms­wei­se kon­zi­piert ist, nicht auf­recht­erhal­ten wer­den, solan­ge die Pandemie und ihre Folgen andau­ern. Bei der Prüfung des Dekrets hat das Verfassungsgericht Folgendes berücksichtigt:

Es stell­te fest, dass der Präsident der Republik den Ausnahmezustand auf ein mög­li­ches zukünf­ti­ges Risiko und nicht auf ein aktu­el­les Risiko stütz­te, ohne aus­rei­chen­de, kla­re und spe­zi­fi­sche Informationen. Da Ausnahmezustände unter aktu­el­len und bestimm­ten Umständen wir­ken, wur­de die Beweislast für das tat­säch­li­che Eintreten der Ereignisse nicht erfüllt.

Es bekräf­tig­te, dass es sich der Ernsthaftigkeit der Pandemie und ihrer enor­men Auswirkungen auf die Rechte auf Leben, Gesundheit und ande­res bewusst ist. Um eine öffent­li­che Katastrophe dar­zu­stel­len, müs­sen die Ereignisse, die den Ausnahmezustand recht­fer­ti­gen, jedoch nicht nur schwer­wie­gend, son­dern auch unvor­her­seh­bar und unzeit­ge­mäß sein. Das Gericht stell­te fest, dass nach mehr als neun Monaten einer Pandemie in Ecuador und welt­weit eine sol­che Situation nicht mehr unvor­her­seh­bar war oder sich abzeich­ne­te. Folglich kam es zu dem Schluss, dass der Sachverhalt, auf den sich die Erklärung stützt, nicht die Ursache für die in der Verordnung ange­führ­te öffent­li­che Notlage darstellt.

Darüber hin­aus erin­ner­te es dar­an, dass es zuvor gewarnt hat­te, dass "es kei­ne neue Erklärung zu den­sel­ben Tatsachen zulas­sen wird, die den öffent­li­chen Notstand bei zwei frü­he­ren Gelegenheiten mit ihren jewei­li­gen Verlängerungen begrün­det haben". Bei der Analyse die­ser neu­en Erklärung stell­te das Gericht fest, dass der Erlass im Allgemeinen auf den­sel­ben Tatsachen beruht wie bei den bei­den vor­he­ri­gen Anlässen. Folglich ent­schied es, dass eine neue Erklärung, die auf dem­sel­ben Sachverhalt beruht, nicht zuge­las­sen wer­den sollte.

Es hat auch nicht fest­ge­stellt, dass die Tatsachen, die die Erklärung moti­viert haben, nicht durch das gewöhn­li­che Verfassungsregime über­wun­den wer­den kön­nen. Es wies dar­auf hin, dass der Ausnahmezustand für außer­ge­wöhn­li­che Umstände vor­ge­se­hen ist, und des­halb soll­te die Regierung sei­ner Meinung nach die­se Situation mit den Maßnahmen des ordent­li­chen Rechtssystems ange­hen. Es erin­ner­te dar­an, dass es mög­lich ist, die ver­ord­ne­ten Maßnahmen zu ergrei­fen, ohne den Notstand zu ver­hän­gen. Daher ist nach Ansicht des Gerichts ein Ausnahmezustand zu die­sem Zweck nicht gerechtfertigt.

Schließlich stell­te es fest, dass die Grundsätze der Notwendigkeit und der Verhältnismäßigkeit, die die zeit­li­che und räum­li­che Begrenzung der Ausrufung des Ausnahmezustands regeln soll­ten, nicht ein­ge­hal­ten wur­den, und kam daher zu dem Schluss, dass die Ausrufung die in der Verfassung fest­ge­leg­ten zeit­li­chen und räum­li­chen Grenzen nicht respektierte.

In Anbetracht der vor­ste­hen­den Ausführungen ent­schied das Gericht
1. die Verfassungswidrigkeit des Dekrets Nr. 1217 festzustellen.
2. den Präsidenten der Republik und die zustän­di­gen Behörden dar­an zu erin­nern, dass die im Dekret Nr. 1217 genann­ten Maßnahmen, die dar­auf abzie­len, Massenansammlungen und ‑ver­samm­lun­gen zu ver­mei­den sowie den mög­li­chen Gefahren der im Vereinigten Königreich iden­ti­fi­zier­ten neu­en Variante von COVID-19 vor­zu­beu­gen, auf der Grundlage der Befugnisse der ordent­li­chen Verfassungsordnung, ein­schließ­lich durch die ORKB, erlas­sen wer­den kön­nen, wie es in der Tat gesche­hen ist, ohne dass es not­wen­dig ist, auf die außer­or­dent­li­chen Befugnisse zurück­zu­grei­fen, die im Rahmen eines Ausnahmezustands geneh­migt sind.
3. Angesichts der mög­li­chen Risiken der neu­en Variante des COVID-19 bekräf­tig­te der Hof sei­ne Aufforderung an die natio­na­le Regierung, die im Rahmen der nor­ma­len Regelung ver­füg­ba­ren Präventionsmechanismen in koor­di­nier­ter Weise zu stärken".«

Quelle: elco​mer​cio​.com.

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15 Antworten auf „Ecuador: Ausnahmezustand gekippt“

    1. Das mit den "Reichsbürgern" auf den Reichstagstreppen bzw. im Kapitol lässt sich aus der Ferne nicht so leicht beantworten.

      Nur wür­de ich da nicht nur in die welt schau­en, son­dern alter­na­tiv auch einen Blick in epochtimes
      https://​www​.epocht​i​mes​.de/​p​o​l​i​t​i​k​/​a​u​s​l​a​n​d​/​j​e​t​z​t​-​l​i​v​e​-​d​e​m​o​n​s​t​r​a​n​t​e​n​-​a​u​f​-​d​e​r​-​t​r​e​p​p​e​-​d​e​s​-​c​a​p​i​t​o​l​-​r​o​h​r​b​o​m​b​e​n​d​r​o​h​u​n​g​-​b​u​e​r​o​s​-​g​e​r​a​e​u​m​t​-​a​3​4​1​7​7​3​3​.​h​tml
      und tagesereignis
      https://​tages​er​eig​nis​.de/​2​0​2​1​/​0​1​/​p​o​l​i​t​i​k​/​t​r​u​m​p​-​w​o​-​s​i​n​d​-​m​e​i​n​e​-​s​t​i​m​m​e​n​-​a​n​t​w​o​r​t​-​m​r​-​p​r​e​s​i​d​e​n​t​-​w​i​r​-​h​a​b​e​n​-​s​i​e​-​g​e​f​u​n​d​e​n​/​2​0​8​16/
      werfen.
      – - – 

      Zu Ecuador:
      Wie kam es zu die­se Unruhen, und was war mit dem Kurswechsel verbunden?

      Zur ersten Frage, sie­he den von AA ver­link­ten Artikel.
      Zur zwei­ten Frage: der Präsident Ecuadors ent­zog Julian Assange das Asylrecht, der sich in der ecua­do­ria­ni­schen Botschaft in London aufhielt.

      Damit konn­te Assange ver­haf­tet wer­den und der Auslieferungsprozess an die USA gemacht werden.
      Eine der weni­gen Portale, die dar­über berich­te­ten sind die nachdenkseiten.

      Am 4. Januar ent­schied die Richterin, dass Assange auf­grund sei­nes Gesundheitszustand nicht aus­ge­lie­fert wird. Er ist damit aber nicht freigelassen!
      (Bin ich recht infor­miert, dass Trump ver­sprach Assange zu begnadigen?)

      Auf den NDS sind meh­re kur­ze Videos zum
      Urteil im Auslieferungsprozess gegen Julian Assange
      https://​www​.nach​denk​sei​ten​.de/​?​p​=​6​8​5​6​6​#​h01

      Insbesondere die­ses mit Stellungnahmen sei­ner Verlobten, des ehe­ma­li­gen ecua­do­ria­ni­schen Botschafters, WikiLeaks, und Reporter ohne Grenzen.
      https://​www​.you​tube​.com/​w​a​t​c​h​?​v​=​t​7​L​S​1​N​U​s​XO4

    1. In Ecuador gab es bereits einen Linken Präsidenten Rafael Correa. Der hat­te wäh­rend sei­ner Amtszeit sehr gute Erfolge vor allem bei Armutsbekämpfung zu ver­zeich­nen gehabt. Sein Nachfolger ist Lenin Morreno. 

      Morreno wirft Correa vor ihn qua­si zu hin­ter­ge­hen und Demonstrationen und Generalstreiks gegen ihn zu orga­ni­sie­ren. Deshalb hat Correa auch poli­ti­sches Asyl in Belgien bekom­men, obwohl Morreno am lieb­sten Correa durch INTERPOL ver­haf­ten las­sen woll­te. (INTERPOL hat die­se poli­ti­sche Einflussname abgelehnt)

      Assange ist lei­der Teil des Machtkampfs gewor­den, Correa hat­te damals das Botschaftsasyl orga­ni­siert, Morreno auch den IWF-Krediten erle­gen. hob es wie­der auf. Und so geht der Kampf um Ecuador wei­ter – Correa ist immer noch recht beliebt wäh­rend Nachfolger Morreno mög­lichst alles kaputt machen will was Vorgänger Correa auf­ge­baut hat.

  1. Schade, dass sich Macht der­art nach­tei­lig auf den Charakter aus­wirkt. Darum muss man sei­nen Regenten stets auf die Finger schau­en, Tendenzen beob­ach­ten und im kri­ti­schen "Standby" bleiben.
    Das Urteil die­ses Gerichtes ist fan­ta­stisch begrün­det; das wür­de auch bei uns gut pas­sen. Ein Beispiel für vie­le Länder. Dann könn­ten wir end­lich dem schwe­di­schen Modell folgen!

  2. T´schuldigung, aber es geht doch schon lan­ge nicht mehr um links oder rechts… doch wie hier das Plenum des ecua­do­ria­ni­schen Verfassungsgerichtshofs in klar­sten Worten die Aushebelung der Demokratie und ihrer Grundsätze so bei­spelswei­se der Verhältnisssmäßigkeit beschreibt – vor­bild­lich! Doch wie so immer in letz­ter Zeit – es inter­es­siert nur die Interessierten – z.B. uns hier. Ich fürch­te auf Dauer sind wir zu demo­kra­tisch und rechts­staatlch um Gehör zu fin­den, so vie­le wir auch sein mögen. Ein Armutszeugnis – egal um wel­ches Thema es auch immer gehen möchte

    1. @Herr Brehm: Ob es um die Worte "links" oder "rechts" geht, kann viel­leicht egal sein. In der Corona-Frage geht es in Ecuador wie bei uns nicht zuletzt dar­um, ob sich Profitinteressen (ob in Gestalt von IWF, Weltbank, Gates-Stiftung oder "Institut der deut­schen Wirtschaft") durch­set­zen oder die Bedürfnisse der Menschen. Von Ecuador kön­nen wir ler­nen, daß es Massenproteste waren, die das Gericht zu sei­ner Entscheidung gebracht haben.

  3. @chrissie: Massenproteste wer­den in Deutschland doch nicht unter­drückt! – es ist nur lei­der im Moment nicht mög­lich, sie durch­zu­füh­ren, weil eine Überzahl even­tu­ell mobi­ler Menschen sich nicht über einen Radius von 15 km hin­aus bewe­gen darf…
    Und das muss man als Maßnahme wirk­lich ver­ste­hen. Wenn Eltern so unver­nünf­tig sind, sich bei dem ersten besten Schnee mit ihren lie­ben Kleinen an jene aus­ge­wähl­ten Orte zu bege­ben, wo der ab einer Höhe von 10 cm lie­gen­bleibt, um ihren Kindern ein sol­ches Wetterphänomen erst­ma­lig (und viel­leicht letzt­ma­lig!) ana­log zu zei­gen, sind sie selbst schuld, wenn sie dann nicht mehr zum Protestieren kom­men aus volks­ge­sund­heit­li­chen Gründen. Das wird denen auch jedes maß­geb­li­che Gericht bestätigen.
    Was kann eine deut­sche Gerichtsbarkeit dafür, dass in Ecuador ande­res Wetter ist.?

    1. Schon komisch, aber ich kann machen was ich will: ich kom­me ein­fach nicht aus einem Radius von 15 km um mich her­um raus. Nicht mal dem Radius von 1,5 m um mich her­um kann ich ent­kom­men. Was mache ich nur falsch?
      Da gesetz­li­che Vorgaben zu machen war wirk­lich höch­ste Zeit. So ein unhalt­ba­rer Zustand muss geän­dert wer­den. Und Pi hat gefäl­ligst auch end­lich auf 3,0 fest­ge­setzt zu wer­den. Sonst wird das alles nix mehr.

  4. Peru, 12.1.21:
    „Chincha-Gericht beschul­digt Bill Gates, Soros und Rockefeller der Schaffung von Covid-19
    Oberste Richter Tito Gallegos Gallegos, Luis A. Leguía Loayza und Tony Changaray sind in einer offi­zi­el­len Resolution der Meinung, dass das aktu­el­le Coronavirus von den Eliten welt­weit geschaf­fen wurde.
    Die Richter Tito Gallegos, Luis Leguía und Tony Changaray des Obersten Strafgerichts von Chincha und Pisco gaben eine Resolution her­aus, die besagt, dass das COVID-19 von den "kri­mi­nel­len Eliten auf Weltebene" (Neue Weltordnung) geschaf­fen wur­de, die Milliardäre wie Bill Gates, George Soros, Rockefeller und Co. ausmachen.
    Die erste Warnung dar­über wur­de vom Strafverteidiger Miguel Perez Arroyo aus­ge­spro­chen, der einen Auszug des Urteils über sei­nen Facebook-Account teilte.
    Auf der Website info­le­gal wur­de der Beschluss ver­öf­fent­licht, der besagt, dass es sich um den Anhörungsbeschluss 10 vom 21. Dezember 2020 han­delt, der den Beschluss bestä­tigt, der die Forderung nach der Verlängerung der Sicherungsverwahrung gegen eine unter­such­te Person für begrün­det erklärt.
    In der Resolution heißt es, dass der kri­mi­nel­le Prozess wegen des Coronavirus gestoppt wur­de, so dass er "unvor­her­seh­bar" war, außer für sei­ne Schöpfer, "die ihn mit extre­mer Geheimhaltung inner­halb ihres Umfelds und glo­ba­ler Konzerne hand­hab­ten und wei­ter­hin len­ken, mit Projektionen bis 2030.
    "Da dies der Fall ist, stellt die COVID-19-Pandemie zwei­fel­los eine "beson­de­re Schwierigkeit dar, die Ermittlungen oder den Strafprozess zu behin­dern", heißt es in dem vom Gericht aus­ge­stell­ten Dokument.
    Auszug aus der Resolution
    c) In der Plenarvereinbarung 01–2017 heißt es in der 18. Grundlage: "…eine Verlängerung der Sicherungsverwahrung kann nicht hin­ge­nom­men wer­den, wenn der Strafprozess lahm­ge­legt wur­de, ohne dass es dafür eine Rechtfertigung gibt, die dies legi­ti­miert." Im vor­lie­gen­den Fall wur­de der Strafprozess durch die von den kri­mi­nel­len Eliten, die die Welt beherr­schen, geschaf­fe­ne Pandemie Covid 19 gelähmt, die die Aktivitäten in fast allen Ländern der Erde lahm­leg­te und deren Aufkommen und Fortsetzung in der Zukunft sich nie­mand vor­stel­len konn­te. Dieses Ereignis ist von "unvor­her­seh­ba­rer" Natur und ist eine berech­tig­te Ursache, die nicht nur die gericht­li­che Arbeit der Gerichtshöfe der Welt, son­dern alle wirt­schaft­li­chen, sozia­len, kul­tu­rel­len Aktivitäten lähm­te und wei­ter­hin läh­men wird, und zwar bis jetzt mit den bereits bestehen­den Einschränkungen, auch in unse­rem Land. Daher kann kei­ne Weltregierung, natür­li­che oder juri­sti­sche Personen, noch die Verteidigung der Angeklagten, behaup­ten, dass die­se Pandemie die Qualität von "vor­her­seh­bar" hat, außer für ihre Schöpfer der neu­en Weltordnung wie Bille Gate [sic], Soros, Rockefeller, usw., die sie ver­wal­tet haben und wei­ter­hin mit extre­mer Geheimhaltung inner­halb ihrer Umgebungen und Weltkonzerne len­ken, mit Projektionen bis 2030. Da dies der Fall ist, stellt die Covid 19-Pandemie zwei­fel­los eine "beson­de­re Schwierigkeit dar, die Ermittlungen oder den Strafprozess zu behindern".
    Wir tei­len ein Kommuniqué des Gerichts von Ica und der dezen­tra­len Kontrollstelle die­ses Gerichtsbezirks bezüg­lich der in eini­gen Medien ver­brei­te­ten Nachrichten über die Entscheidung eines Gerichts. … „
    Übersetzt mit http://​www​.DeepL​.com/​T​r​a​n​s​l​a​tor (kosten­lo­se Version)
    https://​www​.huachos​.com/​d​e​t​a​l​l​e​/​t​r​i​b​u​n​a​l​-​d​e​-​c​h​i​n​c​h​a​-​a​c​u​s​a​-​a​-​b​i​l​l​-​g​a​t​e​s​-​s​o​r​o​s​-​y​-​r​o​c​k​e​f​e​l​l​e​r​-​d​e​-​c​r​e​a​r​-​l​a​-​c​o​v​i​d​-​1​9​-​n​o​t​i​c​i​a​-​1​2​010

  5. @aa: Ich wünsch­te, die­ses Zitat wäre von mir, es ist aber von Susan George, ich glau­be aus ihrem Buch "How the Other Half dies": »Ich glau­be nicht an die Verschwörungstheorie in der Geschichte. Man hat mir genau dies vor­ge­wor­fen, als ich dar­auf hin­wies, daß eine Vielzahl der unter­schied­lich­sten Kräfte alle in die­sel­be Richtung wir­ken. Eine Verschwörung aber haben sie gar nicht nötig, solan­ge sie die­sel­be Weltanschauung tei­len, nach ähn­li­chen Zielen stre­ben und zu deren Verwirklichung ihre Vorgehen mit­ein­an­der abstimmen.«

    12.1.21, Türkei:
    "Die Klage gegen die "Verwendung der Pflichtmaske" begann beim Staatsrat! Verteidigung wur­de vom Ministerium angefordert
    Die Klage bezüg­lich der Verordnung über die Verpflichtung zum Tragen einer Maske wur­de im Staatsrat erör­tert. Aufgrund der ein­stim­mi­gen Entscheidung des Staatsrates bat er das Innenministerium, die Maske inner­halb von 30 Tagen zu verteidigen!
    Die Klage von Muammer Karabulut, dem Sprecher der 5g-Plattform am 26. August 2020 beim Verwaltungsgericht von Antalya, bezüg­lich der "Verpflichtung, eine Maske zu tra­gen", wur­de im Staatsrat erör­tert. Die Entscheidung der 10. Kammer des Staatsrates wur­de dem Angeklagten heu­te per Post mitgeteilt.
    DER BERATER BITTE UM VERTEIDIGUNG DES INNENMINISTERIUMS
    In der ein­stim­mig von der 10. Kammer des Staatsrates getrof­fe­nen Entscheidung wur­de die beklag­te Partei, das Innenministerium, gebe­ten, sich inner­halb von 30 Tagen gegen die mit einer Maske getrof­fe­ne Entscheidung zu ver­tei­di­gen, um über den Antrag auf Vollstreckung der Maske zu ent­schei­den. Das Original oder die beglau­big­te Kopie der Rundschreiben, für die eine Maske erfor­der­lich war, wur­de vom Beklagten angefordert.
    '' DIE MASKE HAT KEINEN NUTZEN, KEINE SCHÄDEN ''
    Muammer Karabulut gab eine Erklärung zu der ein­ge­reich­ten Klage ab und sag­te: „Wir woll­ten ein wis­sen­schaft­li­ches Beispiel für den Nutzen der Maske für die mensch­li­che Gesundheit. Dagegen haben wir wis­sen­schaft­li­che Beweise für den Schaden der Maske vor­ge­legt. Beenden Sie die Anwendung der Maske, die ein glo­ba­ler Betrug in der gan­zen Welt und in unse­rem Land in der Türkei ist. Wir möch­ten Ihnen mit­tei­len, dass es sich um einen Rechtsstaat han­delt ", sag­te er."
    https://​www​.haber​vak​ti​.com/​d​o​s​y​a​/​z​o​r​u​n​l​u​-​m​a​s​k​e​-​k​u​l​l​a​n​i​m​i​-​n​a​-​k​a​r​s​i​-​a​c​i​l​a​n​-​d​a​v​a​-​d​a​n​i​s​t​a​y​-​d​a​-​h​1​3​3​0​6​5​.​h​tml

    1. @Katharina: Mir ist bewußt, daß der Vorwurf der Verschwörungstheorie und des Antisemitismus instru­men­ta­li­siert wird. Das heißt auf der ande­ren Seite doch nicht, daß es kei­ne anti­se­mi­ti­schen Verschwörungstheorien gibt. Wenn ich dann lese, daß "die Milliardäre wie Bill Gates, George Soros, Rockefeller und Co." Schuldige sind und weiß, daß die letz­ten bei­den in anti­se­mi­ti­schen Kreisen der jüdi­schen Verschwörung zuge­ord­net wer­den, auch wenn R. ver­mut­lich gar kein Jude war, dann wer­de ich miß­trau­isch. Ich blei­be es, wenn ich von "kri­mi­nel­len Eliten, die die Welt beherr­schen" lese. Diese Personalisierung soll ablen­ken von einer Analyse der poli­ti­schen und Machtstrukturen. Die Nazis haben das her­vor­ra­gend ver­stan­den mit ihrer Gegenüberstellung von "raf­fen­dem und schaf­fen­dem Kapital", wobei das erste sich auf jüdi­sche Finanzkapitalisten bezog, die nament­lich benannt wur­den, und das zwei­te auf das anstän­di­ge deut­sche Kapital.

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