Eiertanz oder Rückzugsgefecht?

Nun macht auch NRW teil­wei­se Rückzieher von den Beschlüssen der MP-Konferenz. "15-Kilometer-Regelung fehlt in NRW-Coronaschutz­verordnung" heißt es auf rp-online heu­te. Auch die "Kinder-Regel" gilt so nicht mehr.

»HOTSPOT-REGELUNG Die Ministerpräsidenten hat­ten sich mit Kanzlerin Angela Merkel dar­auf ver­stän­digt, dass in beson­ders betrof­fe­nen Kreisen und kreis­frei­en Städten eine Bewegungs­einschränkung für die Bürger gel­ten soll. In einem Radius von nicht mehr als 15 Kilometern sol­len sich die Bürger dem­nach von ihrem Wohnort weg­be­we­gen dür­fen. So hat­ten es Merkel und auch der NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) am Dienstagabend nach der Ministerpräsidentenkonferenz vor­ge­stellt. Wer nun aller­dings die neue Verordnung aus dem Hause von NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) nach dem 15-Kilometer-Radius durch­sucht, sucht ver­geb­lich. NRW über­lässt es den betrof­fe­nen Kommunen selbst, „die Erforderlichkeit über die­se Verordnung hin­aus­ge­hen­der zusätz­li­cher Schutzmaßnahmen“ zu prü­fen und die­se im Einvernehmen mit dem NRW-Gesundheitsministerium anzu­ord­nen. Der 15-Kilometer-Radius wird damit von einer Muss- zu einer Kann-Regelung.

KONTAKTBESCHRÄNKUNG Nach der Kritik vor allem aus den Reihen der Eltern klei­ner Kinder ent­schärft das Land die Kontaktbeschränkungen für den öffent­li­chen Raum. Ursprünglich hat­te es in der MPK gehei­ßen, ein Hausstand dür­fe sich nur mit einer wei­te­ren Person eines ande­ren Hausstandes tref­fen. Weil das ins­be­son­de­re als Härte für klei­ne­re Kinder und ihre Familie auf­ge­fasst wor­den war, die ohne­hin unter dem ein­ge­schränk­ten Kita-Betrieb lei­den dürf­ten, wur­de eine Ausnahme in die Verordnung auf­ge­nom­men. So darf die zusätz­li­che Person aus dem ande­ren Hausstand die Kindern ihres Hausstandes mit­brin­gen. Das ermög­licht dann bei­spiels­wei­se auch den Besuch bei den Großeltern (ein Hausstand) durch deren Kind mit­samt allen Enkelkindern und einen gemein­sa­men Spaziergang. Ausnahmen gibt es zudem auch „zur Begleitung und Beaufsichtigung min­der­jäh­ri­ger und unter­stüt­zungs­be­dürf­ti­ger Personen oder aus betreu­ungs­re­le­van­ten Gründen erfor­der­lich ist sowie zur Wahrnehmung von Umgangsrechten“.

Noch am Dienstag hat­te NRW-Ministerpräsident Laschet gesagt, dass die Kontaktbeschränkungen auch im pri­va­ten Raum gel­ten soll­ten. In der am Donnerstagabend ver­öf­fent­lich­ten Coronaschutzverordnung wird der pri­va­te Raum jedoch nicht erwähnt. Der Kreis Höxter hat am Freitag ange­kün­digt, abwei­chend von der neu­en Coronaschutzverordnung Kontaktbeschränkungen auch für pri­va­te Wohnungen erlas­sen zu wol­len. „Partys und ver­gleich­ba­re Feiern“ sind in NRW gene­rell untersagt.

Die voll­stän­di­ge neue Coronaschutzverordnung für Nordrhein-Westfalen, die ab dem 11. Januar 2021 gilt, fin­den Sie hier.«

5 Antworten auf „Eiertanz oder Rückzugsgefecht?“

  1. In der inzwi­schen schon 15. Corona-Verordnung von Rheinland-Pfalz gibt es auch kei­ne Corona-Leine. Meines Erachtens kann das durch die Kreise / Städte per Allgemeinverfügung so auch nicht funk­tio­nie­ren, denn dann hät­ten sie für der­ar­ti­ge "Maßnahmen" in der Verordnung auch eine ent­spre­chen­de "Ermächtigungsgrundlage" ver­an­kern müs­sen. So endet die Leine m. M. n. sowie­so an der jewei­li­gen Grenze des Kreises / der Stadt. Selbst im Horror-Katalog des § 28a IfSG steht so ein Quatsch ja auch nicht expli­zit drin.

    Die "Kontaktbeschränkungen" gel­ten in RLP dar­über hin­aus auch aus­drück­lich nur im öffent­li­chen Raum.

    1. @ DS-pek­ti­ven: Das gilt genau­so für NW. Auch in der neu­en Verordnung vom 7. Januar 2021 gel­ten die Beschränkungen wei­ter­hin nur für den öffent­li­chen Raum, wie schon vor Weihnachten. 

      Dies hat, so ver­mu­te ich, mit dem her­auf­zie­hen­den Bundestagswahlkampf zu tun. Während Söder immer noch der Meinung ist, er wür­de als erster baye­ri­scher MP und auf­grund sei­ner unltra­har­ten Haltung auch Bundeskanzler wer­den (die Hoffnung stirbt zuletzt), posi­tio­niert sich der ande­re Kandidat der CDU mit einer etwas – wie er wohl der Meinung ist – tole­ran­te­ren Haltung zu den Maßnahmen. Das bringt ihm aber hof­fent­lich genau­so viel Erfolg wie Söder.

      Letzendlich tra­gen bei­de glei­cher­ma­ßen mit eine hohe Schuld an dem Verordnungs- und Beschränkungsdesaster, was noch bei vie­len Menschen tie­fe Spuren hin­ter­las­sen wird, wenn es nicht schnell­stens auf­hört. Eine "Belohnung" dafür am 26. September zu erhal­ten, kön­nen sie sich bei­de abschminken.

      1. Helmi2000
        10. JANUAR 2021 UM 0:52 UHR
        Was Söder betrifft, bin ich mir da nicht ganz sicher. Auch hier in BW ist das Macussel hoch ange­se­hen. "Er hat wenig­stens was für die Bürger getan" Mag das nicht wei­ter kom­men­tie­ren, nur MIR WIRD SCHLECHT.

  2. Also ich kom­me ursprüng­lich aus die­sem Hochrisikogebiet Namens Höxter, das liegt ja nicht umsonst ganz nah an Holzminden… Was da in der Umgebung schon alles wirk­lich schlim­mes pas­siert ist: Hausexplosionen, heim­tücki­sche Morde an Polizisten, Geiselnahmen, das Horrorhaus etc. (ruhig mal goog­len). Das alles mit­ten in der Provinz, wo jede Autobahn min­de­stens eine Stunde Autofahrt ent­fernt liegt… Aber ich fahr trotz­dem immer wie­der ger­ne dahin, obwohl es wirk­lich extrem gefähr­lich scheint.

    Doch was ich eigent­lich sagen woll­te: Früher auf Stadt‑, Dorf- oder son­sti­gen Festen, bei denen es dann durch­aus lei­der auch mal zu Schlägereien von irgend­wel­chen Idioten kam, hat die Polizei vor allem durch eines geglänzt: Abwesenheit oder Passivität.

    Ich kann in die­sen Zeiten nur hof­fen, dass sie nichts von die­ser Tugend ver­lo­ren hat.

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