Ein Landesgesundheitsminister "kann Kritik nachvollziehen" – und diskriminiert weiter

Auf sr​.de ist am 1.10. zu lesen:

»Behindertenwerkstätten sehen in neuen Corona-Regeln Diskriminierung

Am 1. Oktober tritt das neue Infektionsschutzgesetz in Kraft. Maskenpflicht am Arbeitsplatz ist dort bis auf den Gesundheits- und Pflegebereich nicht vor­ge­se­hen. Dennoch müs­sen Menschen, die in Behindertenwerkstätten arbei­ten, auch im Saarland künf­tig per­ma­nent eine FFP2-Maske tra­gen. Die Behindertenwerkstätten spre­chen von Diskriminierung…

Die Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behin­der­te Menschen im Saarland (LAG WfbM) und die Landesarbeitsgemeinschaft der saar­län­di­schen Werkstätten (LAG-WR) kri­ti­sie­ren die Änderungen im Infektionsschutzgesetz scharf.

„Die Regelungen sind unwür­dig und dis­kri­mi­nie­rend, zudem wider­spre­chen sie vie­len Normen zur Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderung“, heißt es in einer Stellungnahme. Das Bundesteilhabegesetz wer­de „kon­ter­ka­riert und ad absur­dum geführt“.

In Werkstätten erleb­ten Menschen mit Behinderung weit­ge­hend Arbeitsverhältnisse wie in der frei­en Wirtschaft. Eine Rechtfertigung, dass alle Beschäftigten unab­hän­gig von Abstandssituationen und ande­ren Maßnahmen per­ma­nent FFP2-Masken tra­gen sol­len, gebe es daher nicht…

"VULNERABILITÄT NICHT HÖHER"

Die Begründung des Bundesgesundheitsministeriums, dass dadurch vul­nerable Gruppen geschützt wer­den sol­len, will Michael Schmaus von der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behin­der­te Menschen im Saarland nicht gel­ten las­sen. „Die Vulnerabilität eines gei­stig behin­der­ten Menschen ist nicht grö­ßer als die ande­rer Menschen. Das hat die Erfahrung der letz­ten bei­den Pandemiejahre gezeigt.“ Werkstattbeschäftigte gehör­ten daher nicht grund­sätz­lich zum vul­ner­ablen Personenkreis…

JUNG KANN KRITIK NACHVOLLZIEHEN

Der saar­län­di­sche Gesundheitsminister Magnuns Jung (SPD) kann die Kritik nach­voll­zie­hen. Die FFP2-Maskenpflicht für behin­der­te Menschen in Werkstätten beru­he aller­dings auf der ent­spre­chen­den Vorgabe, die sich aus dem Bundesgesetz ergebe.

"Als Gesundheits- und Arbeitsminister des Saarlandes habe ich wie­der­holt dar­auf hin­ge­wie­sen, dass dies nicht gewollt sein kann. Es ist mir ein wich­ti­ges Anliegen, wei­ter­hin auf die ent­spre­chen­de Änderung im Gesetz zu drän­gen. Daher unter­stüt­ze ich auch die Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderung bei der Durchsetzung ihrer dies­be­züg­li­chen Forderung", sag­te Jung auf SR-Anfrage.

Dennoch müs­sen die Beschäftigten in Werkstätten für behin­der­te Menschen 1. Oktober – auch im Saarland – laut dem dann in Kraft tre­ten­den Infektionsschutzgesetz bei der Ausführung ihrer Tätigkeit per­ma­nent eine Maske tra­gen.«

6 Antworten auf „Ein Landesgesundheitsminister "kann Kritik nachvollziehen" – und diskriminiert weiter“

  1. Dann sol­len sich doch die Leiter der Einrichtungen zusam­men­set­zen und sich die Ministerin vor­la­den. Sie ist in der Lage, ent­spre­chend zu han­deln und Ungleichbehandlung aufzuheben.

  2. Das Dilemma ist, dass die Menschen in sozia­len Berufen ein­fach mei­nen, sie müss­ten alle Maßnahmen mit­ma­chen, da es zum Wohle ande­rer Menschen geschieht. Da muss echt noch viel Schmerz pas­sie­ren bis die­se Menschen mal den Mund auf­ma­chen und auf die Straße gehen. Leider wer­den vie­le Mitarbeitende krank dadurch, was die Situation uner­träg­lich macht in sozia­len Einrichtungen.

  3. Einfach nicht mit­ma­chen, ich bin von frei­burg nach nürn­berg mit diver­sen zügen plus u bahn alles ohne mas­ke, nie­mand hat mich angesprochen

  4. Solange sol­che men­schen­feind­li­chen Gesetze beschlos­sen wer­den (kön­nen), ist noch gar nichts vorbei.
    Bitte die­sen so wich­ti­gen seriö­sen Blog wei­ter­be­trei­ben, wenn es dei­ne per­sön­li­chen Kräfte wei­ter­hin zulas­sen – even­tu­ell in redu­zier­te­rer Form mit meh­re­ren (Beitrags)freien Tagen pro Woche.
    Herzlichen Dank für die letz­ten 2,5 Jahre.
    Alles Gute, schö­ne Erholung und Besinnung im Urlaub!

  5. Jaja, sich schoen hin­ter dem grund­rechts­ein­schraen­ken­den Bundesgesetz ver­stecken, wel­ches man wie­der ein­mal vor zwei Wochen im Bundesrat selbst ein­fach durch­ge­wun­ken hat.

    Aus dem Saarland kam dar­an nicht der Hauch einer Kritik, sein angeb­li­ches "wich­ti­ges Anliegen" ist nichts wei­ter als eine Luege. Die Buerger im Allgemeinen und hier die­je­ni­gen mit Behinderungen im Speziellen sind ihm doch scheiss­egal. Ganz im Gegenteil, genie­ssen vor allem die Landespolitikdarsteller ihre seit fast drei Jahren neu erwor­be­ne Macht ueber Menschen und die Gesichtswindel ist dabei das ulti­ma­ti­ve Folterwerkzeug.

    Alles so widerlich!

    Und selbst jetzt koenn­te er ja, wenn er denn nur woll­te. Dann geht eben ein oef­fent­li­ches Rundschreiben an alle Einrichtungen raus, dass man natuer­lich nicht aktiv gegen das Infektionsdingsbumsgesetz han­deln wer­de, aber man lei­der lei­der lei­der kei­ne Personalkapazitaeten hat, um das vor Ort zu kon­trol­lie­ren. Die Botschaft duerf­te klar sein, selbst ohne Zwinkersmiley.

    Die Haelfte der Bundeslaender macht das teil­wei­se bei der ein­rich­tungs­be­zo­ge­nen Impfpflicht, wenn auch lei­der nur fuer die zwei­fach Gespritzten, waeh­rend die kom­plett Gentechnikfreien immer noch den Schikanen unter­lie­gen. Aber es zeigt eben, dass es moeg­lich wae­re. Was kann denn der Lauterbach dage­gen tun? Na nix, sieht man doch!

    Solche Gestalten wie Magnus Jung wuer­den auch ihre eige­ne Mutter belue­gen und ihre eige­ne Grossmutter verkaufen.

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