Danke, t‑online.de! Dort ist heute dieser tolle Tip zu finden:
»Herausfinden lässt sich das mit einem Webtool etwa CalcMaps. Auf der Website können verschiedene Daten zu bestimmten Koordinaten auf einer Karte abgefragt werden. Unter anderem lässt sich etwa ein gewählter Radius um eine beliebige Adresse anzeigen. Am einfachsten ist das für Bewohner kleiner Orte.
So nutzen Sie den Dienst:
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- Rufen Sie zunächst calcmaps.com/de/ im Browser auf
- Klicken Sie nun auf "Radius auf Karte messen"
- Geben Sie Ihre Adresse in das leere Textfeld nach folgendem Muster ein: Straße Hausnummer, Ort
- Klicken Sie unter dem Textfeld auf "Radius KM" und wählen Sie "15 km"
- Jetzt ist auf der Karte ein blauer Kreis um die gewählte Adresse zu sehen. Alles was innerhalb dieses Kreises liegt, dürften Sie besuchen, sollte tatsächlich eine entsprechende Bewegungseinschränkung erlassen werden.
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Das ist aber nur bei kleinen Orten aussagekräftig. Wer in einer Stadt oder einer Gemeinde mit einer großen Fläche wohnt, muss noch einen weiteren Schritt gehen. Bei der Regelung zählt ein 15-Kilometer-Kreis um den gesamten Wohnort – also beispielsweise auch um ganz Berlin.
Wer wissen will, wie weit das Gebiet reicht, muss dazu den Kreis mit der Maus an beliebige Stellen auf der Stadtgrenze verschieben. Dazu klickt man den roten Punkt in der Mitte an und zieht das Zentrum dann an den entsprechenden Ort.
Auf die gleiche Weise kann mit der Maus auch der Radius angepasst werden. Klicken Sie dazu auf den blauen Punkt am äußeren Rand des Kreises und ziehen Sie den Kreis mit der Maus nach Belieben größer oder kleiner. Oben rechts sehen Sie dazu den exakten Radius und die Kreisfläche.«
Einfacher wäre nur der Hinweis: "Gehen Sie ins Gefängnis. Gehen Sie direkt dorthin. Gehen Sie nicht über "LOS" und kassieren Sie keine 4000 Mark." Ja, ist ein bisschen veraltet.
Na sowas?
Ich dachte immer Webseiten müssten ein Impressum haben, damit man vielleicht ahnen kann, mit wem man es zu tun hat.
Aber t‑online.de und calcmaps.com/de/ das passt schon zusammen.
Beide sind hoch seriös.
Meinen die das wirklich ernst? Also haben Menschen, die in einer größeren Stadt oder einem größeren Kreis leben, eine längere Leine? An dieser Schnapsidee erkennt man mal wieder, wie vollkommen unfähig diese Dilettanten sind. Weil sie auch keinerlei Ahnung von der föderalen Struktur dieses Landes zu haben scheinen?
Also wenn hier ein Kreis oder eine kreisfreie Stadt diesen Unfug per Allgemeinverfügung verkündet, gilt die 15-km-Grenze erst jenseits ihres durch die Außengrenzen definierten sachlichen und örtlichen Zuständigkeitsgebiets?
Das gilt auch für das Beispiel Berlin: Eine Berliner Verordnung entfaltet in Brandenburg keinerlei rechtliche Wirkung, man begeht demzufolge auch auf Brandenburger Boden keine Ordnungswidrigkeit. Denn die Regelung ist ja an den Wohnort gekoppelt. Folglich kann ein in Berlin Lebender auch kein Adressat einer Brandenburger Verordnung oder Allgemeinverfügung sein.
Ähnliches gilt im Detail auch für die zahlreichen "Ausgangssperren". Aber vermutlich wird sich auch hier wieder irgendein korruptes OVG finden, welches diesen himmelschreienden Blödsinn bestätigt.
@DS-pektiven: noch interssanter wird es ja, wenn man berücksichtigt, daß es kein Radius sein kann, sondern eine Äquidistante ist. Die Angabe eines Radius gilt rein formal betrachtet nur für einen Punkt oder Kreis.
Trotz oder wegen des grauen Winterwetters, scheint heute sehr viel guter Humor in der Luft zu liegen – hoffentlich ist der ansteckend!
"Gehe in das Gefängnis. Begib Dich direkt dorthin. Gehe nicht über Los. Ziehe nicht DM 4000 ein"
Sehr treffend; damals hieß das "Ereignis-Karte".
Von wegen veraltet …
Da ich zwischenzeitlich nichts und niemandem mehr traue, für den oder das man einen Zusammenhang mit unseren Regierenden herstellen kann (gilt für T‑Online gleichermaßen), behaupte ich einfach mal, dass man den Spieß auch einfach umdrehen könnte und die Daten aus der App gegen den User verwenden kann.
Besser ist es im Fall der Einschränkung des Aktionsradius, sein Smartphone dann zuhause zu lassen ( auch wenn dies vielen schwer fallen dürfte), da dann keine Bewegungsdaten aufgezeichnet werden können.
Vielleicht kann man dafür eine ebenfalls veraltete Ereigniskarte nutzen?
"Du kommst aus dem Gefängnis frei"
Zitat :
,, Auf die gleiche Weise kann mit der Maus auch der Radius angepasst werden. Klicken Sie dazu auf den blauen Punkt am äußeren Rand des Kreises und ziehen Sie den Kreis mit der Maus nach Belieben größer oder kleiner. "
??? Das klingt alles höchst albern, teils absurd .…
Aber – wenn wir schon bei Tierversuchen sind : Eine echte, im kreisähnlichen Laufrad trainierte Labor-Maus (Altsprech – ist so etwas wie ein real-behaartes Webtool), mit ein wenig mehr oder weniger synthetischem "Speed" im Körper, macht ca. 12 km/h in der Stunde … Wenn man dieser Maus, ab Käfigmeldeadresse, also 1,25 Std. in gerader Linie folgt, dieses putzige Wesen dann zu einem exakten "r‑15km-Zirkelschlag" animiert, und es dann noch schafft ihr auf den Fersen zu bleiben … Spätetstens nach so ca. 7,85 Stunden Kreislauf sollte eigentlich jeder bemerken, dass die Entfernung zur heimische Käfigtüre "fast exakt" mit diesen berüchtigten 15 Kilometern übereinstimmt …
Quelle : Selbstversuche / Originaltitel : Wissenschaft unter dem Aluhut / 6. Januar 1984 …
Was ist an diesem Tool so schlecht? Es ist ja nicht eigens für diesen Zweck gemacht, den gnädigerweise noch zugestandenen Ausgangsradius abzuschätzen – dazu darf man außerdem nicht nur die Kreislinie im Auge haben, sondern noch innerhalb liegende Landkreisgrenzen zählen dann bereits.
Das Tool ist universell und durchaus hilfreich, wenn man etwas abschätzen/-messen möchte. Man kann natürlich auch Lineal und Zirkel benutzen, wenn man einen Atlas verwendet…