"Eine einrichtungsbezogene Impfpflicht würde den Betrieb in 21,5% der Praxen nach eigener Angabe stark beeinträchtigen"

Das "Zentralinstitut für die kas­sen­ärzt­li­che Versorgung in Deutschland" (ZI) hat 11.157 Antworten einer anony­men Online-Befragung von ÄrztInnen und PsychotherapeutInnen zur ihrer Arbeitsbelastung in Zeiten von Omikron aus­ge­wer­tet. Einige Ergebnisse sind auf­schluß­reich. So hat sich etwa der Anteil der "imp­fen­den" Praxen dra­stisch reduziert:

»Laut einer Blitzumfrage des Zi im Dezember 2021 haben zum Ende des Jahres 91,5% der Befragten zusätz­li­che Impfangebote in ihrer Praxis ange­bo­ten. Die Messung erfolgt damals ohne Differenzierung nach Versorgungsbereichen und wur­de pri­mär von Hausärzt:innen beant­wor­tet. In der aktu­el­len Erhebung wur­de die­ser Wert wie­der abge­fragt. Mehr als die Hälfte der teil­neh­men­den Arztpraxen (57,2%) bie­tet wei­ter­hin zusätz­li­che Impfangebote an. Diese wer­den außer­halb der regu­lä­ren Sprechstundenzeiten ange­bo­ten.«

»Omikron Welle

Durch die höhe­ren Fallzahlen wäh­rend der Omikron-Welle kommt es auch in den Vertragsarztpraxen zu höhe­rer Arbeitsbelastung, wie die Ergebnisse der Erhebung zei­gen. Seit Januar 2022 hat sich, im Vergleich zum letz­ten Jahr, die Arbeitsbelastung in den Arztpraxen mehr­heit­lich erhöht. 71,1% der Teilnehmenden gaben eine erhöh­te Arbeitsbelastung an, bei 24,1% blieb die Arbeitsbelastung unver­än­dert, und nur bei 4,3% redu­zier­te sich die Arbeitsbelastung…

Ärzte und Psychotherapeuten, die ihre Arbeitsbelastung mit “erhöht” bewer­te­ten, wur­den nach Gründen dafür gefragt. 75,6% der Teilnehmenden (n=7.936) gaben an, dass die erhöh­te Arbeitsbelastung in erster Linie durch erhöh­ten Kommunikationsbedarf der Patienten zu COVID-19 Schutzmaßnahmen ver­ur­sacht wür­de. Das höhe­re Testaufkommen, ins­be­son­de­re durch Verdacht auf COVID-19, wur­de eben­falls als wesent­li­cher Grund für die höhe­re Arbeitsbelastung genannt (71,4%). An drit­ter Stelle kam bereits der Ausfall von Praxispersonal (56,0%), der zur erhöh­ten Arbeitsbelastung führ­te. Hier waren Mehrfachnennungen mög­lich, die Anteilsberechnung bezieht sich auf die Summe aller Antworten..

Immunitätsnachweis und einrichtungsbezogene Impfplicht

Der haus­ärzt­li­che Versorgungbereich weist nach die­ser Befragung den höch­sten Anteil von Immunitätsnachweisen auf. Hier haben nach Teilnehmerangaben 95,0% der Hausärzt:innen und 91,9% der Mitarbeitenden einen aktu­ell gül­ti­gen Immunitätsnachweis. Im fach­ärzt­li­chen Versorgungsbereich wur­den ähn­lich hohe und im Vergleich zur Bevölkerung über­durch­schnitt­li­che Werte berich­tet. 93,3% der Fachärzt:innen und 88,7% der Mitarbeitenden haben aktu­ell einen gül­ti­gen Immunitätsnachweis. Nach Teilnehmerangaben ver­fü­gen 80,1% aller Psychotherapeut:innen und 79,6% von deren Mitarbeitenden aktu­ell über einen gül­ti­gen Immunitätsnachweis.

Insgesamt ergibt sich für die ver­trags­ärzt­li­che Versorgung eine durch­schnitt­li­che Quote des Immunitätsnachweises in Höhe von 91,0% bei Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen sowie 89,2% bei deren Mitarbeitenden

[Es bestehen] teils deut­li­che regio­na­le Unterschiede in der durch­schnitt­li­chen Quote des Immunitätsausweises. Umsetzungsprobleme mit der ein­rich­tungs­be­zo­ge­nen Impfpflicht sind inso­fern ins­be­son­de­re in Sachsen, Thüringen sowie in Sachsen-Anhalt zu befürch­ten. In die­sen Regionen bestehen in Teilen ungün­sti­ge­re Versorgungsrelationen und grö­ße­re Personalengpässe als in ande­ren Teilen Deutschlands, so dass even­tu­el­le Versorgungseinschränkungen infol­ge einer strin­gen­ten Umsetzung der ein­rich­tungs­be­zo­ge­nen Impflicht nicht ein­fach kom­pen­siert wer­den kön­nen. Diese Fragen kön­nen auch in ande­ren Bundesländern rele­vant werden…

Einrichtungsbezogene Impfpflicht

Als letz­ten Themenfeld frag­te das Zi in sei­ner Blitzumfrage nach Folgen einer ein­rich­tungs­be­zo­ge­nen Impfpflicht, die auch die Vertragsärzte betref­fen wür­de. Trotz der hohen Immunitätsquoten fürch­ten 21,5% der Teilnehmenden star­ke Einschränkungen sowie 9,2% der Teilnehmenden gerin­ge Einschränkungen. Knapp ein Drittel der Arztpraxen wür­de dem­zu­fol­ge mit Einschränkungen in Folge einer ein­rich­tungs­be­zo­ge­nen Impfpflicht rech­nen. 61,9% der Teilnehmenden erwar­ten kei­ne Einschränkungen, 7,5% der Teilnehmenden konn­te die Folgen der­zeit nicht ein­schät­zen bezie­hungs­wei­se tätig­ten kei­ne Angabe. Die Zahlen, dif­fe­ren­ziert nach KV-Region, zei­gen dabei wie­der regio­na­le Unterschiede in der Bedeutsamkeit.

Am 03.02.2022 hat die Ständige Impfkommission eine Empfehlung für ein­rich­tungs­be­zo­ge­ne vier­te COVID-19 Impfungen aus­ge­spro­chen. Falls die­se für Vertragsarztpraxen ver­bind­lich gilt, fragt das Zi, ob eine Umsetzung der vier­ten Impfung in den Praxen bis zum 16.03.2022 mög­lich sei. 58,6% der Teilnehmenden gehen davon aus, dass dies unpro­ble­ma­tisch umsetz­bar ist, 38,8% sehen Probleme bei der Umsetzung, 2,6% mach­ten kei­ne Angabe.«

Wink mit dem Zaunpfählchen

»Die Lage in den Arztpraxen spitzt sich durch die Omikron-Welle wei­ter zu. Neben den ohne­hin schon hohen Arbeitsbelastungen seit der Delta Variante und durch die Impfkampagne 2021 kommt es nun zu zusätz­li­chen Arbeitsausfällen von Praxispersonal und erschwer­ter Kommunikation mit Patienten und Gesundheitsämtern. Insbesondere die Freitextangaben unter­strei­chen den Grad der Belastung und ver­deut­li­chen Frustration mit stän­dig wech­seln­den Vorgaben. Viele machen deut­lich, dass eine Wertschätzung der Politik ins­be­son­de­re in Form eines finan­zi­el­len Bonus für die Mitarbeitenden ver­misst wird. Während die Vertragsärzte mehr­heit­lich zusätz­li­che Impfangebote anbie­ten, zeigt sich, dass auch in den Praxen nicht mit voll­stän­di­gen Immunitätsnachweisen für alle dort Tätigen zu rech­nen ist. Eine rigo­ro­se Umsetzung der ein­rich­tungs­be­zo­ge­nen Impfpflicht wird dort zu teils erheb­li­chen Einschränkungen in den Praxisabläufen füh­ren. Die brei­te Beteiligung und die Freitextangaben zei­gen, dass die ein­rich­tungs­be­zo­ge­ne Impfpflicht wegen befürch­te­ter Personal- und Versorgungsengpässe kon­tro­vers dis­ku­tiert wird. Der Nutzen die­ses Vorhabens wird von vie­len Teilnehmenden gerin­ger ein­ge­schätzt als die davon aus­ge­hen­de Belastung. 

Die Ergebnisse sind inso­fern ein Aufruf an Entscheidungsträger, den ambu­lan­ten Schutzwall für das Gesundheitswesen mit allen Mittel sta­bil und auf­recht zu hal­ten und ver­zicht­ba­re Belastungen, deren Nutzen frag­lich ist, zu minimieren.«

Fußnoten und Verweise auf Tabellen des Originals wur­den hier fortgelassen
(Hervorhebungen nicht in den Originalen.)

4 Antworten auf „"Eine einrichtungsbezogene Impfpflicht würde den Betrieb in 21,5% der Praxen nach eigener Angabe stark beeinträchtigen"“

  1. Allgemeine Impfpflicht: Die Skepsis überwiegt 

    Umfrage im Nordenhamer Stadtrat 

    Die Meinungen zur all­ge­mei­nen Impfpflicht sind sehr unter­schied­lich. Eine Mehrheit für den ver­pflich­ten­den Piks zeich­net bei den Befragten aus dem Nordenhamer Stadtrat nicht ab. 

    Der Artikel ist hin­ter Bezahlschranke

    https://​www​.nwzon​line​.de/​p​l​u​s​-​w​e​s​e​r​m​a​r​s​c​h​/​n​o​r​d​e​n​h​a​m​_​a​_​5​1​,​6​,​5​0​2​2​7​2​6​0​0​.​h​tml#

  2. In der Pressekonferenz erläu­ter­ten der kon­ser­va­ti­ve Bundeskanzler Karl Nehammer und sein grü­ner Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein dann wort­reich, was zuvor schon medi­al durch­ge­sickert war: Die gesetz­lich ver­ord­ne­te Immunisierung steht davor, aus­ge­setzt zu werden. 

    Explizit aus­ge­spro­chen wird das nicht, die Politik sichert sich ab: Eine Kommission soll dem­nächst gebil­det wer­den aus Mitgliedern des Corona-Expertengremiums Gecko und Juristen. Auf deren Rat hin dürf­te die Regierung dann Mitte März das Projekt offi­zi­ell für ein­ge­mot­tet erklä­ren. Es sol­le Klarheit geben, bevor erste Strafen aus­ge­spro­chen wer­den, ver­si­chert Nehammer.
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    Die Ankündigung wie die Aussetzung der Impfpflicht waren ein Befreiungsschlag
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    Für die­se Pressekonferenz hat sich der Regierungschef beson­de­re Formulierungen zurecht­ge­legt. Es gehe dar­um »uns die Freiheit vom Virus« zurück­zu­ho­len, beteu­ert der Kanzler mehr­mals. Und sein Gesundheitsminister spricht von einem »wür­di­gen Frühlingserwachen«. Es sind Sätze, die Harmonie ver­strö­men sol­len: Nicht mehr von Geimpften und Ungeimpften ist die Rede, rhe­to­risch soll der Graben nur mehr zwi­schen dem Menschen und dem Virus verlaufen.
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    Achteinhalb Wochen ist es erst her, seit bei einem Bund-Länder-Treffen in Tirol qua­si über Nacht der bis­he­ri­ge Coronakurs auf den Kopf gestellt wur­de: Auf Drängen aus den Bundesländern wur­de neben einem Lockdown auf die Impfpflicht beschlossen.
    Damals fühl­te man sich in Österreich für kur­ze Zeit als euro­päi­sche Avantgarde. Und in der Tat wirk­te sich das Voranpreschen in Sachen Impfpflicht auch auf Deutschland aus. Nun haben es die öster­rei­chi­schen Polit-Entscheider schon wie­der eilig – um das Thema Impfpflicht los­zu­wer­den. In den Bundesländern gab es bereits vor Tagen ein geräusch­vol­les Abrücken, nun folg­ten Kanzler und Gesundheitsminister.

    https://​www​.spie​gel​.de/​a​u​s​l​a​n​d​/​o​e​s​t​e​r​r​e​i​c​h​-​w​a​r​u​m​-​d​a​s​-​l​a​n​d​-​d​i​e​-​i​m​p​f​p​f​l​i​c​h​t​-​a​u​s​s​e​t​z​t​-​a​-​6​5​f​d​1​a​6​e​-​d​8​1​2​-​4​9​0​e​-​8​c​d​b​-​4​a​4​f​f​0​4​7​2​160

  3. Impfpflicht in BW: Geboosterte Mitarbeiter für Mehrheit der Corona-Ausbrüche in Pflegeeinrichtungen verantwortlich sagt:

    Die Landkreise in Baden-Württemberg war­nen ein­dring­lich vor einer Einführung der Teil-Impfpflicht. Nach dem Willen der Regierung soll für Beschäftigte in Pflegeheimen und Kliniken eine Impfpflicht in Kraft tre­ten. Dieses Vorhaben kri­ti­siert der Tübinger Landrat Joachim Walter (SPD) scharf. In einem Schreiben an sei­nen Parteifreund und Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) kri­ti­siert er den büro­kra­ti­schen Aufwand, der zudem kaum posi­ti­ve Auswirkungen auf die Eindämmung des Coronavirus hät­te. Weiterhin wür­de eine ein­rich­tungs­be­zo­ge­ne Impfpflicht „den bereits bestehen­den Pflegenotstand noch zusätz­lich ver­schär­fen“, schreibt Walter, der auch Präsident des Landkreistags Baden-Württemberg ist.
    Damit wür­de eine Impfpflicht die Versorgungssicherheit im pfle­ge­ri­schen Bereich mas­siv gefähr­den. Knapp vier Wochen vor dem geplan­ten Inkrafttreten der Impfpflicht for­dert Walter, die Umsetzung aufzuschieben.
    In einem wei­te­ren Brief an Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) wirbt Walter um die Unterstützung sei­nes Anliegens. Dabei ver­weist er auf die über­wie­gend mil­den Verläufe bei der Omikron-Variante. Obgleich die 7‑Tage-Inzidenz in Baden-Württemberg am Mittwoch (9. Februar) mit 1.542,6 einen neu­en Höchstwert erreicht hat, ist die Lage auf den Intensivstationen „nicht ange­spannt“ – das geht aus dem Divi-Intensivregister hervor.
    Der Landkreistag-Präsident hat sich auch gegen die Einführung einer all­ge­mei­nen Impfpflicht ausgesprochen.
    Im offe­nen Brief kri­ti­siert Joachim Walter auch den baden-würt­tem­ber­gi­schen Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne). In die­sem Zusammenhang ver­weist er dar­auf, dass das Coronavirus mehr­heit­lich von geimpf­ten Mitarbeitern in die Pflegeeinrichtungen gebracht werde.
    Demnach habe es im Landkreis Tübingen in die­sem Jahr bis­lang 14 Corona-Ausbrüche gege­ben. Davon sol­len zwölf Fälle auf Mitarbeiter zurück­zu­füh­ren sein – sechs Fällen gehen von Personen mit Booster-Impfung aus und drei wei­te­re Personen sei­en min­de­stens zwei­mal geimpft gewe­sen. Damit haben unge­impf­te Mitarbeiter ledig­lich drei von 14 Corona-Ausbrüchen zu ver­ant­wor­ten. Zahlreiche bereits geboo­ster­te Mitarbeiter wür­den das Virus der­zeit in die Pflegeeinrichtungen tra­gen, so Walter. 

    https://​www​.hei​del​ber​g24​.de/​r​e​g​i​o​n​/​i​m​p​f​p​f​l​i​c​h​t​-​b​w​-​p​f​l​e​g​e​h​e​i​m​-​c​o​r​o​n​a​-​v​i​r​u​s​-​b​o​o​s​t​e​r​-​k​r​i​t​i​k​-​b​a​d​e​n​-​w​u​e​r​t​t​e​m​b​e​r​g​-​9​1​3​4​1​1​3​0​.​h​tml

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