Ob im Landkreis Freising nun auch Köpfe rollen? Auf dessen Webseite gibt es am 9.12. solche aufsässigen Formulierungen:
»Lage im Klinikum Freising:
20 Coronafälle
davon 9 auf der Intensivstation
(Stand: 9. Dezember 2021).
(Eine Unterscheidung nach geimpft/ungeimpft findet nicht mehr statt. Grund dafür ist, dass positiv getestete Patienten nicht nur wegen der Corona-Erkrankung, sondern auch wegen anderer Erkrankungen auf die Intensivstation müssen. Daher ist diese Unterscheidung nicht aussagekräftig und kann zu falschen Schlussfolgerungen verleiten.)…
! Die Berechnung einer Impfquote für den Landkreis Freising ist nicht sinnvoll: Zwar zeigen die Zahlen an, wie viele Menschen im Impfzentrum, von den mobilen Impfteams oder in den im Landkreis ansässigen Arztpraxen geimpft wurden, nicht aber, wo sie wohnhaft sind. Menschen, die sich hier impfen lassen wollen, müssen nicht im Landkreis Freising wohnen…«
Etwas merkwürdig klingt andererseits dies:
»Das Landratsamt Freising gibt ab sofort die offiziellen Zahlen des RKI bekannt, da diese maßgebend für die 7‑Tage-Inzidenz sind und damit auch für die in unserem Landkreis jeweils geltenden Regelungen.«
In Mainz musste ein Schlaganfallpatient über eine Stunde in der Notaufnahme warten bis das Testergebnis vorlag. Kam gestern im Fernsehen.
Daran sind bestimmt die Ungeimpften schuld.
Ich weiß, so ein Sarkasmus ist schon ekelhaft. Es gab auch schon im Frühjahr 2020 Situationen, wo Notfälle von Krankenhaus zu Krankenhaus geschickt wurden, weil man lieber die Betten freihielt, um auf die Corona-Patienten zu warten. Es sind einige mit Herzinfarkt oder Schlaganfall gestorben, die heute noch hätten leben können.
Ich kann mir auch gut vorstellen, dass in manchen Wohnungen seit Monaten Leichen verwesen, weil die Menschen total verängstigt sich nicht mehr raustrauten und auch keine Verwandten oder Bekannten mehr haben, die mal anrufen.
So viel zum Thema "wir wollen doch nur Menschenleben retten". Die wollen überhaupt keine Menschenleben retten, die Ausführenden wollen ihre Verantwortung und ihr Hirn an der Garderobe abgeben und unterwerfen sich blind sinnlosen Regeln, damit sie selbst nicht mehr denken müssen. ES IST GROTESK. Ich höre auch immer wieder Begründungen wie "da müssen wir jetzt durch", "da kann man nichts gegen machen". Einfach nur blind die Verantwortung abgeben und dann noch so tun, als wären einem die Hände gebunden.
Wahrscheinlich haben die zuständigen Pfleger auch gesagt "tja, Herzinfarkt können wir nicht behandeln, wir müssen das Corona-Ergebnis abwarten, wenn Sie bis dahin tot sind, tut uns das leid, aber das sind nun mal die Vorschriften.."
Deswegen sage ich seit zwei Jahren, wenn Menschen SO argumentieren und SO handeln, sind sie zu ALLEM fähig. Dann hieße es auch bei anderen Maßnahmen, die Menschenleben fordern, lapidar "das waren nun mal die Vorschriften".
Wir sollten jeden einzelnen auf seine eigene Verantwortung hinweisen, der in diesem System mitspielt. Habe ich angefangen in der Bibliothek, die nur noch Getestete reinlässt. Der Mitarbeiter verwies mich an seine Chefin. Wir müssen es hinbekommen, dass jeder einzelne begreift, dass er selbst die Verantwortung für sein Handeln trägt und sich schuldig macht, wenn er dieses System mitträgt.
2G oder 3G schließt Menschen auf unwürdigste Weise vom Leben aus, ohne dass es medizinisch etwas nutzt, da bekannt ist, dass die Impfung nicht vor Virusweitergabe und Ansteckung schützt.
Einen Geimpften mit Symptomen aber ungetestet in die Bibliothek zu lassen, aber jemanden ohne Symptome und ohne Covid-Impfung nicht ohne Test reinzulassen, verstößt gegen jegliche Vernunft und auch gegen den Gleichheitsgrundsatz.
Das ist so zum fremdschämen. Ich war ehrenamtlich im Rettungsdienst. Wir hatten viel mit Drogenabhängigen zu tun und die haben weitaus gefährlichere Krankheiten als Covid 19…aber he was ist schon ein bisschen Hepatitis oder TBC, Aids ist doch auch nicht schlimm.…
Niemand, wirklich niemand hätte einen Notfall erst behandelt wenn er irgendeinen Test vorliegen hat. Wir haben immer so gehandelt als wäre der Patient infektiös. Keiner meiner Kollegen ist erkrankt, kein Patient musste mit schmerzen warten. Gerade bei einem Schlaganfall zählt jede Minute. Ich würde die Klinik verklagen, ok damals, heute kriegt sie vermutlich sogar recht.
Kann mir mal einer den rki Wochenbericht erklären? Seite 22 und 23 impfdurchbrüche.
Da steht: Im gesamten Zeitraum von MW 5 bis 48/2021 war aus den übermittelten Angaben für 84 % der
symptomatischen COVID-19-Fälle der Impfstatus bekannt
Insgesamt listet das rki etwa 340.000 symptomatische fälle in den letzten 4 meldewochen auf.
Wenn das 84% von allen symptomatischen sind, gab es also 340000/84 * 100 = 405.000 symptomatische fälle.
Im gleichen wochenbericht steht aber auf seite 26 dass es in den besagten 4 wochen 1,4 millionen "fälle" gab.
Hat das Rki also kenntnis über 70% asymptomatische fälle? Wenn ja, wird das auch irgendwo veröffentlicht?
Oder hab ich nen Denkfehler drin?
Ps: die 84% mit bekanntem impfstatus beziehen sich auf einen längeren zeitraum, schon klar, aber da es im vergleich zu von vier wochen keine geringere prozentzahl ist fällt das sls Erklärung raus.
Heute auf https://stadt.muenchen.de/infos/corona-fallzahlen-muenchen.html 🙂
"Hinweis: Die Inzidenz nach Impfstatus wird bis auf Weiteres nicht mehr ausgewiesen. Das LGL weist darauf hin, dass aufgrund der sehr hohen Fallzahlen eine aussagekräftige Aktualisierung der Zahlen bezüglich des Impfstatus derzeit nicht möglich ist."
Im Radio hörte ich gerade, dass man in Meck/Pomm nicht mehr bei den zu verkündenden Inzidenzen nach Geimpft/Ungeimpft unterscheiden will. Aus Kapazitätsgründen bei den zuständigen Behörden. Sischer, sischer!
Wird hier nach einem Ausweg gesucht, um das Versagen der Corona-Spritzung zu verschleiern?
Ich bin mal gespannt auf die kreative Berichterstattung, wenn klar wird, dass die "Booster" ebenfalls floppen.
Meinung
Anstatt zu sagen, dass Corona mit all seinen Mutanten und Muonkels eine Teilmenge der ganz normalen Grippesaison darstellt (ca. 10–15%), wird eine Mücke zu einem sich selbst mit neuen Forschungsaufträgen versorgenden Elefanten aufgeblasen.
An der Stelle auch einen Gruß nach AT!
Fragen, die ich mir als normaldenkender medizinscher Laie dazu stelle bzw. Anmerkungen stehen in [ ].
Ausgangspunkt ist folgender Artikel:
Auszug
Omicron – ein Gamechanger dieser Pandemie
Seit vergangener Woche überschlagen sich die Meldungen zur neuen besorgniserregenden Coronavariante Omicron.
Nun gibt es neue Daten aus Frankfurt, die wie die Variante selbst, sehr besorgniserregend sind.
Was bedeutet das für geimpfte Personen, und was für ungeimpfte Personen?
Allerdings sollten geimpfte Personen deshalb keine Panik bekommen,
denn das Immunsystem kann Omicron nun hauptsächlich über die T‑Zellachse bekämpfen,
sodass man in der Regel mit milden Symptomen bei geimpften Personen rechnen kann.
[Es ist bekannt, dass die T‑Zellimmunität für die langfristige Immunität bei allen Menschen sorgt, deren natürliches Immunsystem nicht supprimiert bzw. zerstört worden ist.
Die T‑Zellen erkennen nicht an einem BÄNDCHEN, ob der Mensch "geimpft" oder gesund ist, sondern erkennen das Virus als Ganzes und nicht nur an "Spike-Proteinen o.ä."]
Allerdings sollten geimpfte Personen deshalb keine Panik bekommen, denn das Immunsystem kann Omicron nun hauptsächlich über die T‑Zellachse bekämpfen, sodass man in der Regel mit milden Symptomen bei geimpften Personen rechnen kann.
[Dies gilt m.E. auch und insbesondere für Gesunde mit einem natürlich sich boosternden Immunsystem; in jeder Erkältungssaison!]
Die Gruppe der Ungeimpften trifft naiv
(also ohne Immunschutz) auf eine Virusvariante,
die sich für den neuen Wirt Mensch perfekt optimiert hat.
[Dies Aussage entspricht zwar folgsam der neuerdings geänderten WHO-Defintion, wie eine Herdenimmunität erreicht werden kann, widerspricht aber dem Stand der evidenzbasierten medizinischen Wissenschaft!]
https://www.gelbe-liste.de/nachrichten/omicron-impfstoffwirksamkeit-starkreduziert
Gerd vanden Bossche kann diese Zusammenhänge besser erklären und auch Fragen dazu beantworten:
[letzter Satz]
Ich habe bereits davor gewarnt, dass eine solche unglückliche Entscheidung die Gefahr birgt, einen Tsunami schwerer Erkrankungen und Todesfälle auszulösen (2), vor allem bei geimpften Kindern und solchen, die geimpft wurden, bevor ihre angeborenen Ab-sezernierenden B‑Zellen genügend CoV-Erfahrung gesammelt haben.)
https://www.voiceforscienceandsolidarity.org/scientific-blog/omicron-the-calm-before-the-tsunami
Verfassungsbeschwerde gegen Masern- und Corona-Impfpflicht
Schicksale…
" Auch wenn der Bundesrat morgen wohl die Verlängerung für den Masern-Nachweis bis zum 31.07.2022 beschließt, sind manche von uns eben jetzt schon betroffen.
In unserer Beschwerdeführer-Truppe sind es fünf:
Die Familie aus Magdeburg, Vater, Mutter und Tochter, kennt ihr ja bereits ein wenig. Hier möchte die Landeshauptstadt Magdeburg ein Exempel statuieren und droht mit Zwangsgeld, obwohl der EGMR in Straßburg in einem Urteil im Frühjahr Zwangsmittel für die Durchsetzung einer Impfpflicht ausgeschlossen hatte. Das stört aber in der BRD niemanden und so möchten die Behörden erzwingen, dass ein schwerkrankes Mädchen geimpft wird. Dabei nehmen sie schwere Nebenwirkungen bis hin zum Tod billigend in Kauf.
Unsere Erzieherin hat sich die letzten Jahre der Erziehung ihres eigenen Kindes gewidmet und wollte wieder in ihren Beruf einsteigen. Nun bekommt sie natürlich keinen Job mehr, da sie nicht gegen Masern geimpft ist. Sie darf also nicht mehr in ihrem erlernten Beruf arbeiten und hat damit ein Berufsverbot auferlegt bekommen.
Zwar berichten die Medien immer und immer wieder, dass wir einen Erzieher-Notstand in Deutschland haben, aber der scheint noch nicht groß genug zu sein, denn wir können davon ausgehen, dass bald noch mehr Erzieher einem Berufsverbot entgegensehen dürfen.
Und unser Jugendlicher, der letztes Jahr erfahren hat, dass er in Bayern keine weiterführende Schule mehr besuchen darf… Für ihn war einen Tag vor Beginn des Schuljahres 2020/2021 der Traum vom Abi und Studium ausgeträumt. Nicht einmal auf die Berufsschule durfte er, weil die auch einen Masern-Nachweis wollten. Bei Jobcenter arbeitssuchend melden, ging auch nicht, weil er ja keinen Beruf gelernt hatte. Dort hätte man ihn nur ausbildungssuchend melden können, aber Ausbildung ohne Berufsschule, geht ja auch nicht. Zwischenzeitlich dürfte er auf die Berufsschule, weil Bayern zurück gerudert ist, hat aber Dank Corona keine Lehrstelle bekommen und käme da aber gar nicht hin, weil es auf dem Land kein Testzentrum gibt, so dass er nicht mit 3G Bus fahren kann – und Fahrstunden gehen nur mit 2G. Von seiner theoretischen Führerscheinprüfung ist er dann die 10 km zu Fuß nach Hause gelaufen.
Wenn das kein Training ist für die Zeiten, die vor uns liegen, wo sicherlich noch weniger Menschen den ÖPNV nutzen werden bzw. überhaupt können "
https://t.me/Masernschutzgesetz/295
Pflege zeigt Gesicht.
Ja!
https://pflegezeigtgesicht.de/impf-tote-die-vergessenen-dieser-pandemie/
https://pflegezeigtgesicht.de/2021/12/09/812/
Der Entwurf zur Impfpflicht wird Ihnen präsentiert vom österreichischen EinheitsParteienKonglomerat SPÖ, ÖVP, Grüne und NEOS:
https://www.youtube.com/watch?v=ZRJGUFhLDm4
FPÖ war ausgesperrt
Wie auch immer
MfG
@Fledgling01! Habe die ersten 10 Minuten ausgehalten, bin dabei aber vor Wut fast ausgerastet! Selten so etwas abgefeimtes, zynisches gesehen! Es wird einem sofort schlecht vor Wut!
"Urteil vom 7. Dezember, in dem ein Richter (endlich) entschieden hat, dass der Europäische Gerichtshof über die verschiedenen widersprüchlichen Aspekte zwischen den nationalen italienischen Gesetzen und den europäischen Verordnungen im Bereich der Pflichtimpfungen und der Covid-Impfstoffe entscheiden muss. .. " (Übersetzer)
https://t.me/corvelva1993/2054
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Esiste un giudice, a Padova. Rinviato alla CGUE l’obbligo vaccinale (di Leguleia)
Es gibt einen Richter in Padua. Befassung des EuGH mit der Impfpflicht (durch Leguleia)
"Heute hat das Gericht von Padua in seiner Eigenschaft als Arbeitsrichter dem Gerichtshof der Europäischen Union die Unterlagen zur Frage vorgelegt, ob die in Artikel 4 des Gesetzes 44/2021 festgelegte Impfpflicht in ihrer Fassung vor der Ersetzung durch das Gesetz rechtmäßig ist, weil sie gegen das EU-Recht verstößt. 172/2021 in mehrfacher Hinsicht – insbesondere wegen Verstoßes gegen das in der Verordnung 953/2021 verankerte Diskriminierungsverbot und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit – sowie über die weitere Gültigkeit der Genehmigung für das Inverkehrbringen der derzeitigen Impfstoffe gegen Covid19 , auch in Anbetracht der Verfügbarkeit alternativer Behandlungsmethoden und der möglichen schädlichen Auswirkungen der Impfung.
Ich zitiere die Schlussfolgerungen der Maßnahme im Wortlaut:
"gestützt auf Artikel 267 AEUV und Artikel 19 Absatz 3 Buchstabe b EUV,
ersucht den Gerichtshof der Europäischen Union um eine Vorabentscheidung über folgende Fragen:
1. "Kann der Gerichtshof mitteilen, ob die von der Kommission auf der Grundlage der befürwortenden Stellungnahme der EMA erteilten bedingten Zulassungen für derzeit auf dem Markt befindliche Impfstoffe noch als gültig im Sinne von Artikel 4 der Verordnung Nr. 507/2006 in Anbetracht der Tatsache, dass in einer Reihe von Mitgliedstaaten (z. B. in Italien, AIFA-Zulassung des Protokolls für die Behandlung mit monoklonalen Antikörpern und/oder antiviralen Medikamenten) wirksame alternative Behandlungen zu COVID SARS 2 zugelassen wurden, die in einigen Fällen weniger gefährlich für die menschliche Gesundheit sind, und dies auch im Lichte der Artikel 3 und 35 der Charta von Nizza";
Können von der Kommission im Sinne und für die Zwecke der Verordnung Nr. 507/2006 unter Vorbehalt zugelassene Impfstoffe für die Zwecke der Pflichtimpfung bei Ärzten verwendet werden, denen die Pflichtimpfung durch das Recht des betreffenden Mitgliedstaats auferlegt wurde, auch wenn diese Ärzte bereits infiziert waren und somit bereits eine natürliche Immunisierung erreicht haben und daher eine Ausnahme von der Verpflichtung beantragen können?
Können von der Kommission im Sinne und für die Zwecke der Verordnung Nr. 507/2006 bedingt zugelassene Impfstoffe für die Zwecke der Pflichtimpfung bei Ärzten verwendet werden, denen die Pflichtimpfung nach dem Recht des Mitgliedstaats auferlegt wurde? 507/2006 für die Zwecke der Pflichtimpfung ohne jedes Vorsorgeverfahren verwendet werden oder dürfen dieselben Ärzte angesichts des bedingten Charakters der Zulassung die Impfung zumindest so lange ablehnen, bis die zuständige Gesundheitsbehörde mit hinreichender Sicherheit in concreto festgestellt hat, dass zum einen keine Gegenanzeigen vorliegen und zum anderen der Nutzen der Impfung den Nutzen anderer derzeit verfügbarer Arzneimittel überwiegt? Kann der Gerichtshof klären, ob die zuständigen Gesundheitsbehörden in einem solchen Fall gemäß Artikel 41 der Charta von Nizza vorgehen müssen?
4. kann der Gerichtshof mitteilen, ob im Falle des von der Kommission unter Vorbehalt genehmigten Impfstoffs jedes Versäumnis des medizinischen Personals, für das der Impfstoff nach nationalem Recht obligatorisch ist, automatisch zur Suspendierung vom Dienst ohne Bezüge führt oder ob gemäß dem grundlegenden Prinzip der Verhältnismäßigkeit abgestufte Sanktionen vorgesehen werden müssen?
5) "Muss, wenn das nationale Recht Formen der Dépeçage zulässt, die Möglichkeit einer anderweitigen Verwendung des Arbeitnehmers gemäß Artikel 41 der Charta von Nizza im Wege eines kontradiktorischen Verfahrens geprüft werden, mit der Folge, dass ein Anspruch auf Schadensersatz besteht, wenn dies nicht der Fall ist?
6. "Ist es mit der Verordnung Nr. 953 aus dem Jahr 2021 und den darin festgelegten Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und der Nichtdiskriminierung vereinbar, wenn ein Mitgliedstaat die obligatorische Verwendung des – von der Kommission unter Vorbehalt genehmigten – Impfstoffs gegen Covid19 für alle Beschäftigten des Gesundheitswesens vorschreibt, auch wenn sie aus einem anderen Mitgliedstaat kommen und sich in Italien im Rahmen der Ausübung der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit aufhalten?
7. "Ist die Regelung eines Mitgliedstaats, die die – von der Kommission unter Vorbehalt genehmigte – Impfung aller Beschäftigten des Gesundheitswesens mit dem Anti-Covid-Impfstoff auch dann vorschreibt, wenn sie aus einem anderen Mitgliedstaat kommen und sich in Italien zum Zwecke der Ausübung der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit aufhalten, mit der Verordnung Nr. 953/2021 und den darin verankerten Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und der Nichtdiskriminierung vereinbar?
Das vorliegende Verfahren wird bis zur Entscheidung über dieses Vorabentscheidungsersuchen ausgesetzt".
Mein Dank geht an meine Kollegen Prof. Augusto Sinagra und Lorenzo Minisci, die die Schirmherrschaft über den betreffenden Fall übernommen haben.
Zwei Überlegungen
– bei Urteilen auf der Grundlage von Art. 4 des Gesetzesdekrets Nr. 44/2021, umgewandelt in das Gesetz Nr. 76/2021, in der Fassung vor den Änderungen durch das Gesetzesdekret Nr. 172/2021, müssen die verwurzelten Fälle vom Richter ausgesetzt werden, da das Urteil des Gerichtshofs präjudizielle Wirkung hat;
– für den Fall, dass der Gerichtshof die Unvereinbarkeit der nationalen Rechtsvorschriften über die oben genannte Impfpflicht mit dem EU-Recht feststellen sollte, sind die italienischen Richter verpflichtet, diese unangewendet zu lassen;
– An dieser Stelle ist es absolut notwendig, die Klagen aller Kategorien, die gemäß Artikel 4, 4‑bis und 4‑ter des Gesetzesdekrets 44/2021 in seiner durch das Gesetzesdekret 172/2021 eingeführten Fassung geimpft werden müssen, voranzutreiben, da die Gründe, die zur Vorlage der oben genannten Frage für die Gesundheit an den Gerichtshof geführt haben, erst recht für alle anderen Impfpflichtigen gelten; und es ist notwendig, die Richter damit zu befassen, damit sie dem Gerichtshof die Frage auch nach den neuen Regeln vorlegen;
– Ich glaube jedoch, dass die Antragsteller – unter Bezugnahme auf die vom Gericht von Padua behandelte Frage und in der Hoffnung, dass die Fragen, die zur Ausdehnung der Impfpflicht auf andere Kategorien gestellt werden, das gleiche Schicksal erleiden werden – ein starkes Argument haben, um die (dringende) Aussetzung der gegen den Verzichtsverpflichteten erlassenen aufschiebenden Maßnahme zu beantragen, da diese Schlussfolgerung – in Erwartung der Frage vor dem EuGH – erst recht im Lichte des Vorsorgeprinzips geboten erscheint.
Und nun das Wort zu Straßburg" (Übersetzer)
https://scenarieconomici.it/esiste-un-giudice-a-padova-rinviato-alla-cgue-lobbligo-vaccinale-di-leguleia/
Die Wahrheit sichert durch, die Decke ist nicht groß genug.
https://www.berliner-zeitung.de/news/uebersterblichkeit-nur-teils-mit-gemeldeten-corona-faellen-erklaerbar-li.199802
"Die Deutsche Stiftung Patientenschutz nannte es „zutiefst erschreckend“, dass in diesem Jahr doppelt so viele Covid-19-Tote zu verzeichnen sein werden wie 2020. Dabei könnten „gute Impfangebote und konsequentes Testen“ das Leiden beenden, erklärte Vorstand Eugen Brysch."
Tja. Was nicht sein darf, kann nicht sein. Logik, was ist das?
Bundeskanzler Olaf Scholz:
"Wir werden wohl noch länger impfen müssen"
"Vielleicht ist es jetzt tatsächlich so, dass wir uns darauf einrichten müssen, dass wir immer mal wieder uns einen Piks beschaffen müssen, damit wir gut genug geschützt sind"
https://www.ndr.de/nachrichten/info/Corona-News-Ticker-Bund-und-Laender-wollen-Impf-Tempo-deutlich-erhoehen,coronaliveticker1446.html
Ja klar, alle sind jetzt für immer Versuchskaninchen.
Der Pikser geht so lange zur Spritze bis er bricht.
Faktencheck Lauterbach: Ist Omikron für Kinder gefährlich?
"Gesundheitsminister Karl Lauterbach behauptet, Omikron sei für Kinder „besonders bedrohlich“. Der Faktencheck zeigt: Das stimmt nicht. .."
https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/faktencheck-lauterbach-ist-omikron-fuer-kinder-gefaehrlich-li.199834
https://t.me/bitteltv/12555
Am 3. Dezember hatte Norbert Häring darauf hingewiesen, dass einzelne Landratsämter sehr wohl Informationen zum Impfstatus der Intensivpatienten haben und diesen auch veröffentlichen. Gem. Information auf der Seite des Landratsamts Freising "Informationen zum Coronavirus" lagen an diesem Tag 7 Covidpatienten auf der Intensivstation: 2 ungeimpft, 5 geimpft. Einige Tage später waren es 9 Patienten, und das Verhältnnis hatte sich umgekehrt. Wieder einige Tage später erschien der beschriebene Vermerk. Ob ein Zusammenhang mit der Information von Herrn Häring besteht?