"Eine Unterscheidung nach geimpft/ungeimpft findet nicht mehr statt"

Ob im Landkreis Freising nun auch Köpfe rol­len? Auf des­sen Webseite gibt es am 9.12. sol­che auf­säs­si­gen Formulierungen:

»Lage im Klinikum Freising:
20 Coronafälle
davon auf der Intensivstation
(Stand: 9. Dezember 2021).

(Eine Unterscheidung nach geimpft/ungeimpft fin­det nicht mehr statt. Grund dafür ist, dass posi­tiv gete­ste­te Patienten nicht nur wegen der Corona-Erkrankung, son­dern auch wegen ande­rer Erkrankungen auf die Intensivstation müs­sen. Daher ist die­se Unterscheidung nicht aus­sa­ge­kräf­tig und kann zu fal­schen Schlussfolgerungen verleiten.)…

! Die Berechnung einer Impfquote für den Landkreis Freising ist nicht sinn­voll: Zwar zei­gen die Zahlen an, wie vie­le Menschen im Impfzentrum, von den mobi­len Impfteams oder in den im Landkreis ansäs­si­gen Arztpraxen geimpft wur­den, nicht aber, wo sie wohn­haft sind. Menschen, die sich hier imp­fen las­sen wol­len, müs­sen nicht im Landkreis Freising woh­nen…«

Etwas merk­wür­dig klingt ande­rer­seits dies:

»Das Landratsamt Freising gibt ab sofort die offi­zi­el­len Zahlen des RKI bekannt, da die­se maß­ge­bend für die 7‑Tage-Inzidenz sind und damit auch für die in unse­rem Landkreis jeweils gel­ten­den Regelungen.«

18 Antworten auf „"Eine Unterscheidung nach geimpft/ungeimpft findet nicht mehr statt"“

  1. In Mainz muss­te ein Schlaganfallpatient über eine Stunde in der Notaufnahme war­ten bis das Testergebnis vor­lag. Kam gestern im Fernsehen.

    1. Daran sind bestimmt die Ungeimpften schuld. 

      Ich weiß, so ein Sarkasmus ist schon ekel­haft. Es gab auch schon im Frühjahr 2020 Situationen, wo Notfälle von Krankenhaus zu Krankenhaus geschickt wur­den, weil man lie­ber die Betten frei­hielt, um auf die Corona-Patienten zu war­ten. Es sind eini­ge mit Herzinfarkt oder Schlaganfall gestor­ben, die heu­te noch hät­ten leben können.

      Ich kann mir auch gut vor­stel­len, dass in man­chen Wohnungen seit Monaten Leichen ver­we­sen, weil die Menschen total ver­äng­stigt sich nicht mehr rau­s­trau­ten und auch kei­ne Verwandten oder Bekannten mehr haben, die mal anrufen.

    2. So viel zum Thema "wir wol­len doch nur Menschenleben ret­ten". Die wol­len über­haupt kei­ne Menschenleben ret­ten, die Ausführenden wol­len ihre Verantwortung und ihr Hirn an der Garderobe abge­ben und unter­wer­fen sich blind sinn­lo­sen Regeln, damit sie selbst nicht mehr den­ken müs­sen. ES IST GROTESK. Ich höre auch immer wie­der Begründungen wie "da müs­sen wir jetzt durch", "da kann man nichts gegen machen". Einfach nur blind die Verantwortung abge­ben und dann noch so tun, als wären einem die Hände gebunden.
      Wahrscheinlich haben die zustän­di­gen Pfleger auch gesagt "tja, Herzinfarkt kön­nen wir nicht behan­deln, wir müs­sen das Corona-Ergebnis abwar­ten, wenn Sie bis dahin tot sind, tut uns das leid, aber das sind nun mal die Vorschriften.."

      Deswegen sage ich seit zwei Jahren, wenn Menschen SO argu­men­tie­ren und SO han­deln, sind sie zu ALLEM fähig. Dann hie­ße es auch bei ande­ren Maßnahmen, die Menschenleben for­dern, lapi­dar "das waren nun mal die Vorschriften". 

      Wir soll­ten jeden ein­zel­nen auf sei­ne eige­ne Verantwortung hin­wei­sen, der in die­sem System mit­spielt. Habe ich ange­fan­gen in der Bibliothek, die nur noch Getestete rein­lässt. Der Mitarbeiter ver­wies mich an sei­ne Chefin. Wir müs­sen es hin­be­kom­men, dass jeder ein­zel­ne begreift, dass er selbst die Verantwortung für sein Handeln trägt und sich schul­dig macht, wenn er die­ses System mitträgt.
      2G oder 3G schließt Menschen auf unwür­dig­ste Weise vom Leben aus, ohne dass es medi­zi­nisch etwas nutzt, da bekannt ist, dass die Impfung nicht vor Virusweitergabe und Ansteckung schützt.
      Einen Geimpften mit Symptomen aber unge­te­stet in die Bibliothek zu las­sen, aber jeman­den ohne Symptome und ohne Covid-Impfung nicht ohne Test rein­zu­las­sen, ver­stößt gegen jeg­li­che Vernunft und auch gegen den Gleichheitsgrundsatz.

    3. Das ist so zum fremd­schä­men. Ich war ehren­amt­lich im Rettungsdienst. Wir hat­ten viel mit Drogenabhängigen zu tun und die haben weit­aus gefähr­li­che­re Krankheiten als Covid 19…aber he was ist schon ein biss­chen Hepatitis oder TBC, Aids ist doch auch nicht schlimm.…
      Niemand, wirk­lich nie­mand hät­te einen Notfall erst behan­delt wenn er irgend­ei­nen Test vor­lie­gen hat. Wir haben immer so gehan­delt als wäre der Patient infek­ti­ös. Keiner mei­ner Kollegen ist erkrankt, kein Patient muss­te mit schmer­zen war­ten. Gerade bei einem Schlaganfall zählt jede Minute. Ich wür­de die Klinik ver­kla­gen, ok damals, heu­te kriegt sie ver­mut­lich sogar recht.

  2. Kann mir mal einer den rki Wochenbericht erklä­ren? Seite 22 und 23 impfdurchbrüche.

    Da steht: Im gesam­ten Zeitraum von MW 5 bis 48/2021 war aus den über­mit­tel­ten Angaben für 84 % der
    sym­pto­ma­ti­schen COVID-19-Fälle der Impfstatus bekannt

    Insgesamt listet das rki etwa 340.000 sym­pto­ma­ti­sche fäl­le in den letz­ten 4 mel­de­wo­chen auf.

    Wenn das 84% von allen sym­pto­ma­ti­schen sind, gab es also 340000/84 * 100 = 405.000 sym­pto­ma­ti­sche fälle.

    Im glei­chen wochen­be­richt steht aber auf sei­te 26 dass es in den besag­ten 4 wochen 1,4 mil­lio­nen "fäl­le" gab.

    Hat das Rki also kennt­nis über 70% asym­pto­ma­ti­sche fäl­le? Wenn ja, wird das auch irgend­wo veröffentlicht?
    Oder hab ich nen Denkfehler drin?

    Ps: die 84% mit bekann­tem impf­sta­tus bezie­hen sich auf einen län­ge­ren zeit­raum, schon klar, aber da es im ver­gleich zu von vier wochen kei­ne gerin­ge­re pro­zent­zahl ist fällt das sls Erklärung raus.

  3. Heute auf https://​stadt​.muen​chen​.de/​i​n​f​o​s​/​c​o​r​o​n​a​-​f​a​l​l​z​a​h​l​e​n​-​m​u​e​n​c​h​e​n​.​h​tml 🙂
    "Hinweis: Die Inzidenz nach Impfstatus wird bis auf Weiteres nicht mehr aus­ge­wie­sen. Das LGL weist dar­auf hin, dass auf­grund der sehr hohen Fallzahlen eine aus­sa­ge­kräf­ti­ge Aktualisierung der Zahlen bezüg­lich des Impfstatus der­zeit nicht mög­lich ist."

  4. Im Radio hör­te ich gera­de, dass man in Meck/Pomm nicht mehr bei den zu ver­kün­den­den Inzidenzen nach Geimpft/Ungeimpft unter­schei­den will. Aus Kapazitätsgründen bei den zustän­di­gen Behörden. Sischer, sischer!

  5. Meinung
    Anstatt zu sagen, dass Corona mit all sei­nen Mutanten und Muonkels eine Teilmenge der ganz nor­ma­len Grippesaison dar­stellt (ca. 10–15%), wird eine Mücke zu einem sich selbst mit neu­en Forschungsaufträgen ver­sor­gen­den Elefanten aufgeblasen.
    An der Stelle auch einen Gruß nach AT!

    Fragen, die ich mir als nor­mal­den­ken­der medi­zin­scher Laie dazu stel­le bzw. Anmerkungen ste­hen in [ ].

    Ausgangspunkt ist fol­gen­der Artikel:
    Auszug

    Omicron – ein Gamechanger die­ser Pandemie

    Seit ver­gan­ge­ner Woche über­schla­gen sich die Meldungen zur neu­en besorg­nis­er­re­gen­den Coronavariante Omicron.
    Nun gibt es neue Daten aus Frankfurt, die wie die Variante selbst, sehr besorg­nis­er­re­gend sind.

    Was bedeu­tet das für geimpf­te Personen, und was für unge­impf­te Personen?

    Allerdings soll­ten geimpf­te Personen des­halb kei­ne Panik bekommen,
    denn das Immunsystem kann Omicron nun haupt­säch­lich über die T‑Zellachse bekämpfen,
    sodass man in der Regel mit mil­den Symptomen bei geimpf­ten Personen rech­nen kann.

    [Es ist bekannt, dass die T‑Zellimmunität für die lang­fri­sti­ge Immunität bei allen Menschen sorgt, deren natür­li­ches Immunsystem nicht sup­p­ri­miert bzw. zer­stört wor­den ist.
    Die T‑Zellen erken­nen nicht an einem BÄNDCHEN, ob der Mensch "geimpft" oder gesund ist, son­dern erken­nen das Virus als Ganzes und nicht nur an "Spike-Proteinen o.ä."]

    Allerdings soll­ten geimpf­te Personen des­halb kei­ne Panik bekom­men, denn das Immunsystem kann Omicron nun haupt­säch­lich über die T‑Zellachse bekämp­fen, sodass man in der Regel mit mil­den Symptomen bei geimpf­ten Personen rech­nen kann.
    [Dies gilt m.E. auch und ins­be­son­de­re für Gesunde mit einem natür­lich sich boo­stern­den Immunsystem; in jeder Erkältungssaison!]

    Die Gruppe der Ungeimpften trifft naiv
    (also ohne Immunschutz) auf eine Virusvariante,
    die sich für den neu­en Wirt Mensch per­fekt opti­miert hat.

    [Dies Aussage ent­spricht zwar folg­sam der neu­er­dings geän­der­ten WHO-Defintion, wie eine Herdenimmunität erreicht wer­den kann, wider­spricht aber dem Stand der evi­denz­ba­sier­ten medi­zi­ni­schen Wissenschaft!]

    https://​www​.gel​be​-liste​.de/​n​a​c​h​r​i​c​h​t​e​n​/​o​m​i​c​r​o​n​-​i​m​p​f​s​t​o​f​f​w​i​r​k​s​a​m​k​e​i​t​-​s​t​a​r​k​r​e​d​u​z​i​ert

    Gerd van­den Bossche kann die­se Zusammenhänge bes­ser erklä­ren und auch Fragen dazu beantworten:

    [letz­ter Satz]
    Ich habe bereits davor gewarnt, dass eine sol­che unglück­li­che Entscheidung die Gefahr birgt, einen Tsunami schwe­rer Erkrankungen und Todesfälle aus­zu­lö­sen (2), vor allem bei geimpf­ten Kindern und sol­chen, die geimpft wur­den, bevor ihre ange­bo­re­nen Ab-sezer­nie­ren­den B‑Zellen genü­gend CoV-Erfahrung gesam­melt haben.)
    https://​www​.voice​for​sci​en​ce​and​so​li​da​ri​ty​.org/​s​c​i​e​n​t​i​f​i​c​-​b​l​o​g​/​o​m​i​c​r​o​n​-​t​h​e​-​c​a​l​m​-​b​e​f​o​r​e​-​t​h​e​-​t​s​u​n​ami

  6. Verfassungsbeschwerde gegen Masern- und Corona-Impfpflicht

    Schicksale…

    " Auch wenn der Bundesrat mor­gen wohl die Verlängerung für den Masern-Nachweis bis zum 31.07.2022 beschließt, sind man­che von uns eben jetzt schon betroffen.

    In unse­rer Beschwerdeführer-Truppe sind es fünf:

    Die Familie aus Magdeburg, Vater, Mutter und Tochter, kennt ihr ja bereits ein wenig. Hier möch­te die Landeshauptstadt Magdeburg ein Exempel sta­tu­ie­ren und droht mit Zwangsgeld, obwohl der EGMR in Straßburg in einem Urteil im Frühjahr Zwangsmittel für die Durchsetzung einer Impfpflicht aus­ge­schlos­sen hat­te. Das stört aber in der BRD nie­man­den und so möch­ten die Behörden erzwin­gen, dass ein schwer­kran­kes Mädchen geimpft wird. Dabei neh­men sie schwe­re Nebenwirkungen bis hin zum Tod bil­li­gend in Kauf.

    Unsere Erzieherin hat sich die letz­ten Jahre der Erziehung ihres eige­nen Kindes gewid­met und woll­te wie­der in ihren Beruf ein­stei­gen. Nun bekommt sie natür­lich kei­nen Job mehr, da sie nicht gegen Masern geimpft ist. Sie darf also nicht mehr in ihrem erlern­ten Beruf arbei­ten und hat damit ein Berufsverbot auf­er­legt bekommen.
    Zwar berich­ten die Medien immer und immer wie­der, dass wir einen Erzieher-Notstand in Deutschland haben, aber der scheint noch nicht groß genug zu sein, denn wir kön­nen davon aus­ge­hen, dass bald noch mehr Erzieher einem Berufsverbot ent­ge­gen­se­hen dürfen.

    Und unser Jugendlicher, der letz­tes Jahr erfah­ren hat, dass er in Bayern kei­ne wei­ter­füh­ren­de Schule mehr besu­chen darf… Für ihn war einen Tag vor Beginn des Schuljahres 2020/2021 der Traum vom Abi und Studium aus­ge­träumt. Nicht ein­mal auf die Berufsschule durf­te er, weil die auch einen Masern-Nachweis woll­ten. Bei Jobcenter arbeits­su­chend mel­den, ging auch nicht, weil er ja kei­nen Beruf gelernt hat­te. Dort hät­te man ihn nur aus­bil­dungs­su­chend mel­den kön­nen, aber Ausbildung ohne Berufsschule, geht ja auch nicht. Zwischenzeitlich dürf­te er auf die Berufsschule, weil Bayern zurück geru­dert ist, hat aber Dank Corona kei­ne Lehrstelle bekom­men und käme da aber gar nicht hin, weil es auf dem Land kein Testzentrum gibt, so dass er nicht mit 3G Bus fah­ren kann – und Fahrstunden gehen nur mit 2G. Von sei­ner theo­re­ti­schen Führerscheinprüfung ist er dann die 10 km zu Fuß nach Hause gelaufen.

    Wenn das kein Training ist für die Zeiten, die vor uns lie­gen, wo sicher­lich noch weni­ger Menschen den ÖPNV nut­zen wer­den bzw. über­haupt können "

    https://t.me/Masernschutzgesetz/295

    1. @Fledgling01! Habe die ersten 10 Minuten aus­ge­hal­ten, bin dabei aber vor Wut fast aus­ge­ra­stet! Selten so etwas abge­feim­tes, zyni­sches gese­hen! Es wird einem sofort schlecht vor Wut!

  7. "Urteil vom 7. Dezember, in dem ein Richter (end­lich) ent­schie­den hat, dass der Europäische Gerichtshof über die ver­schie­de­nen wider­sprüch­li­chen Aspekte zwi­schen den natio­na­len ita­lie­ni­schen Gesetzen und den euro­päi­schen Verordnungen im Bereich der Pflichtimpfungen und der Covid-Impfstoffe ent­schei­den muss. .. " (Übersetzer)

    https://t.me/corvelva1993/2054

    ++++++++++++++++++++++++++

    Esiste un giudi­ce, a Padova. Rinviato alla CGUE l’obbligo vac­ci­na­le (di Leguleia)

    Es gibt einen Richter in Padua. Befassung des EuGH mit der Impfpflicht (durch Leguleia)

    "Heute hat das Gericht von Padua in sei­ner Eigenschaft als Arbeitsrichter dem Gerichtshof der Europäischen Union die Unterlagen zur Frage vor­ge­legt, ob die in Artikel 4 des Gesetzes 44/2021 fest­ge­leg­te Impfpflicht in ihrer Fassung vor der Ersetzung durch das Gesetz recht­mä­ßig ist, weil sie gegen das EU-Recht ver­stößt. 172/2021 in mehr­fa­cher Hinsicht – ins­be­son­de­re wegen Verstoßes gegen das in der Verordnung 953/2021 ver­an­ker­te Diskriminierungsverbot und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit – sowie über die wei­te­re Gültigkeit der Genehmigung für das Inverkehrbringen der der­zei­ti­gen Impfstoffe gegen Covid19 , auch in Anbetracht der Verfügbarkeit alter­na­ti­ver Behandlungsmethoden und der mög­li­chen schäd­li­chen Auswirkungen der Impfung.
    Ich zitie­re die Schlussfolgerungen der Maßnahme im Wortlaut:
    "gestützt auf Artikel 267 AEUV und Artikel 19 Absatz 3 Buchstabe b EUV,
    ersucht den Gerichtshof der Europäischen Union um eine Vorabentscheidung über fol­gen­de Fragen:
    1. "Kann der Gerichtshof mit­tei­len, ob die von der Kommission auf der Grundlage der befür­wor­ten­den Stellungnahme der EMA erteil­ten beding­ten Zulassungen für der­zeit auf dem Markt befind­li­che Impfstoffe noch als gül­tig im Sinne von Artikel 4 der Verordnung Nr. 507/2006 in Anbetracht der Tatsache, dass in einer Reihe von Mitgliedstaaten (z. B. in Italien, AIFA-Zulassung des Protokolls für die Behandlung mit mono­klon­a­len Antikörpern und/oder anti­vi­ra­len Medikamenten) wirk­sa­me alter­na­ti­ve Behandlungen zu COVID SARS 2 zuge­las­sen wur­den, die in eini­gen Fällen weni­ger gefähr­lich für die mensch­li­che Gesundheit sind, und dies auch im Lichte der Artikel 3 und 35 der Charta von Nizza";
    Können von der Kommission im Sinne und für die Zwecke der Verordnung Nr. 507/2006 unter Vorbehalt zuge­las­se­ne Impfstoffe für die Zwecke der Pflichtimpfung bei Ärzten ver­wen­det wer­den, denen die Pflichtimpfung durch das Recht des betref­fen­den Mitgliedstaats auf­er­legt wur­de, auch wenn die­se Ärzte bereits infi­ziert waren und somit bereits eine natür­li­che Immunisierung erreicht haben und daher eine Ausnahme von der Verpflichtung bean­tra­gen können?
    Können von der Kommission im Sinne und für die Zwecke der Verordnung Nr. 507/2006 bedingt zuge­las­se­ne Impfstoffe für die Zwecke der Pflichtimpfung bei Ärzten ver­wen­det wer­den, denen die Pflichtimpfung nach dem Recht des Mitgliedstaats auf­er­legt wur­de? 507/2006 für die Zwecke der Pflichtimpfung ohne jedes Vorsorgeverfahren ver­wen­det wer­den oder dür­fen die­sel­ben Ärzte ange­sichts des beding­ten Charakters der Zulassung die Impfung zumin­dest so lan­ge ableh­nen, bis die zustän­di­ge Gesundheitsbehörde mit hin­rei­chen­der Sicherheit in con­cre­to fest­ge­stellt hat, dass zum einen kei­ne Gegenanzeigen vor­lie­gen und zum ande­ren der Nutzen der Impfung den Nutzen ande­rer der­zeit ver­füg­ba­rer Arzneimittel über­wiegt? Kann der Gerichtshof klä­ren, ob die zustän­di­gen Gesundheitsbehörden in einem sol­chen Fall gemäß Artikel 41 der Charta von Nizza vor­ge­hen müssen?
    4. kann der Gerichtshof mit­tei­len, ob im Falle des von der Kommission unter Vorbehalt geneh­mig­ten Impfstoffs jedes Versäumnis des medi­zi­ni­schen Personals, für das der Impfstoff nach natio­na­lem Recht obli­ga­to­risch ist, auto­ma­tisch zur Suspendierung vom Dienst ohne Bezüge führt oder ob gemäß dem grund­le­gen­den Prinzip der Verhältnismäßigkeit abge­stuf­te Sanktionen vor­ge­se­hen wer­den müssen?
    5) "Muss, wenn das natio­na­le Recht Formen der Dépeçage zulässt, die Möglichkeit einer ander­wei­ti­gen Verwendung des Arbeitnehmers gemäß Artikel 41 der Charta von Nizza im Wege eines kon­tra­dik­to­ri­schen Verfahrens geprüft wer­den, mit der Folge, dass ein Anspruch auf Schadensersatz besteht, wenn dies nicht der Fall ist?
    6. "Ist es mit der Verordnung Nr. 953 aus dem Jahr 2021 und den dar­in fest­ge­leg­ten Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und der Nichtdiskriminierung ver­ein­bar, wenn ein Mitgliedstaat die obli­ga­to­ri­sche Verwendung des – von der Kommission unter Vorbehalt geneh­mig­ten – Impfstoffs gegen Covid19 für alle Beschäftigten des Gesundheitswesens vor­schreibt, auch wenn sie aus einem ande­ren Mitgliedstaat kom­men und sich in Italien im Rahmen der Ausübung der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit aufhalten?
    7. "Ist die Regelung eines Mitgliedstaats, die die – von der Kommission unter Vorbehalt geneh­mig­te – Impfung aller Beschäftigten des Gesundheitswesens mit dem Anti-Covid-Impfstoff auch dann vor­schreibt, wenn sie aus einem ande­ren Mitgliedstaat kom­men und sich in Italien zum Zwecke der Ausübung der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit auf­hal­ten, mit der Verordnung Nr. 953/2021 und den dar­in ver­an­ker­ten Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und der Nichtdiskriminierung vereinbar?
    Das vor­lie­gen­de Verfahren wird bis zur Entscheidung über die­ses Vorabentscheidungsersuchen ausgesetzt". 

    Mein Dank geht an mei­ne Kollegen Prof. Augusto Sinagra und Lorenzo Minisci, die die Schirmherrschaft über den betref­fen­den Fall über­nom­men haben.

    Zwei Überlegungen
    – bei Urteilen auf der Grundlage von Art. 4 des Gesetzesdekrets Nr. 44/2021, umge­wan­delt in das Gesetz Nr. 76/2021, in der Fassung vor den Änderungen durch das Gesetzesdekret Nr. 172/2021, müs­sen die ver­wur­zel­ten Fälle vom Richter aus­ge­setzt wer­den, da das Urteil des Gerichtshofs prä­ju­di­zi­el­le Wirkung hat;
    – für den Fall, dass der Gerichtshof die Unvereinbarkeit der natio­na­len Rechtsvorschriften über die oben genann­te Impfpflicht mit dem EU-Recht fest­stel­len soll­te, sind die ita­lie­ni­schen Richter ver­pflich­tet, die­se unan­ge­wen­det zu lassen;
    – An die­ser Stelle ist es abso­lut not­wen­dig, die Klagen aller Kategorien, die gemäß Artikel 4, 4‑bis und 4‑ter des Gesetzesdekrets 44/2021 in sei­ner durch das Gesetzesdekret 172/2021 ein­ge­führ­ten Fassung geimpft wer­den müs­sen, vor­an­zu­trei­ben, da die Gründe, die zur Vorlage der oben genann­ten Frage für die Gesundheit an den Gerichtshof geführt haben, erst recht für alle ande­ren Impfpflichtigen gel­ten; und es ist not­wen­dig, die Richter damit zu befas­sen, damit sie dem Gerichtshof die Frage auch nach den neu­en Regeln vorlegen;
    – Ich glau­be jedoch, dass die Antragsteller – unter Bezugnahme auf die vom Gericht von Padua behan­del­te Frage und in der Hoffnung, dass die Fragen, die zur Ausdehnung der Impfpflicht auf ande­re Kategorien gestellt wer­den, das glei­che Schicksal erlei­den wer­den – ein star­kes Argument haben, um die (drin­gen­de) Aussetzung der gegen den Verzichtsverpflichteten erlas­se­nen auf­schie­ben­den Maßnahme zu bean­tra­gen, da die­se Schlussfolgerung – in Erwartung der Frage vor dem EuGH – erst recht im Lichte des Vorsorgeprinzips gebo­ten erscheint.

    Und nun das Wort zu Straßburg" (Übersetzer)

    https://​sce​na​rie​co​no​mici​.it/​e​s​i​s​t​e​-​u​n​-​g​i​u​d​i​c​e​-​a​-​p​a​d​o​v​a​-​r​i​n​v​i​a​t​o​-​a​l​l​a​-​c​g​u​e​-​l​o​b​b​l​i​g​o​-​v​a​c​c​i​n​a​l​e​-​d​i​-​l​e​g​u​l​e​ia/

  8. Die Wahrheit sichert durch, die Decke ist nicht groß genug.
    https://​www​.ber​li​ner​-zei​tung​.de/​n​e​w​s​/​u​e​b​e​r​s​t​e​r​b​l​i​c​h​k​e​i​t​-​n​u​r​-​t​e​i​l​s​-​m​i​t​-​g​e​m​e​l​d​e​t​e​n​-​c​o​r​o​n​a​-​f​a​e​l​l​e​n​-​e​r​k​l​a​e​r​b​a​r​-​l​i​.​1​9​9​802
    "Die Deutsche Stiftung Patientenschutz nann­te es „zutiefst erschreckend“, dass in die­sem Jahr dop­pelt so vie­le Covid-19-Tote zu ver­zeich­nen sein wer­den wie 2020. Dabei könn­ten „gute Impfangebote und kon­se­quen­tes Testen“ das Leiden been­den, erklär­te Vorstand Eugen Brysch."
    Tja. Was nicht sein darf, kann nicht sein. Logik, was ist das?

  9. Bundeskanzler Olaf Scholz:
    "Wir wer­den wohl noch län­ger imp­fen müssen"
    "Vielleicht ist es jetzt tat­säch­lich so, dass wir uns dar­auf ein­rich­ten müs­sen, dass wir immer mal wie­der uns einen Piks beschaf­fen müs­sen, damit wir gut genug geschützt sind"
    https://​www​.ndr​.de/​n​a​c​h​r​i​c​h​t​e​n​/​i​n​f​o​/​C​o​r​o​n​a​-​N​e​w​s​-​T​i​c​k​e​r​-​B​u​n​d​-​u​n​d​-​L​a​e​n​d​e​r​-​w​o​l​l​e​n​-​I​m​p​f​-​T​e​m​p​o​-​d​e​u​t​l​i​c​h​-​e​r​h​o​e​h​e​n​,​c​o​r​o​n​a​l​i​v​e​t​i​c​k​e​r​1​4​4​6​.​h​tml

    Ja klar, alle sind jetzt für immer Versuchskaninchen.

    Der Pikser geht so lan­ge zur Spritze bis er bricht.

  10. Am 3. Dezember hat­te Norbert Häring dar­auf hin­ge­wie­sen, dass ein­zel­ne Landratsämter sehr wohl Informationen zum Impfstatus der Intensivpatienten haben und die­sen auch ver­öf­fent­li­chen. Gem. Information auf der Seite des Landratsamts Freising "Informationen zum Coronavirus" lagen an die­sem Tag 7 Covidpatienten auf der Intensivstation: 2 unge­impft, 5 geimpft. Einige Tage spä­ter waren es 9 Patienten, und das Verhältnnis hat­te sich umge­kehrt. Wieder eini­ge Tage spä­ter erschien der beschrie­be­ne Vermerk. Ob ein Zusammenhang mit der Information von Herrn Häring besteht?

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