EINKAUFEN MIT FFP2-MASKE.
Mecklenburger sind auch ohne 2G keine „Shopping-Queens”

Das berich­tet unter die­sem Titel am 18.2. nord​ku​rier​.de.

»Nur für Geimpfte und Genesene: 2G gehört in den Läden des Einzelhandels seit einer Woche der Vergangenheit an. Kunden müs­sen aber jetzt eine FFP2-Maske auf­set­zen. Im Supermarkt oder Discounter reicht dage­gen wei­ter­hin eine medi­zi­ni­sche Maske. Ist damit die Welt der Einzelhändler in der Mecklenburgischen Schweiz wie­der in Ordnung? Kommen wirk­lich wie­der mehr Kunden?

Die Antworten dar­auf fal­len unter­schied­lich aus. 

Stefanie Malachowski (35) bei Voß-Moden am Malchiner Markt sieht eine Arbeitserleichterung für das Personal, weil nun end­lich die müh­se­li­gen 2G-Kontrollen weg­fal­len. In den ersten Tagen sei­en bereits mehr Kunden in den Laden gekom­men. Sie gehe aber davon aus, dass die Maskenpflicht eini­ge Kunden wei­ter­hin vom Einkauf abhal­te. Vor der Corona-Pandemie wäre der Umsatz sehr viel bes­ser gewe­sen. Da sei noch viel aufzuholen.

Die Teterower Goldschmiedin Ute Brusch (53) hat dage­gen in ihrem Juwelierladen noch nichts vom Wegfall der 2G-Regelung gespürt. In der Neukalener Spielzeugkiste ist bis­her eben­falls kein Unterschied erkenn­bar, berich­tet Inhaberin Doreen Göbel (48). Das lie­ge auch dar­an, dass sie als Impfbefürworterin bekannt sei. Ungeimpfte wür­den schon län­ger nicht mehr in den Laden kom­men…«

Andere Stimmen:

»Viele Kunden [ken­nen die neue Regelung noch gar nicht. Eine FFP2-Maske wür­de der­zeit zudem nur bei weni­gen Kunden zu Hause bereitliegen…

Die FFP2-Maske befür­wor­te sie aber. Diese bie­te im Vergleich zur medi­zi­ni­schen Maske ein biss­chen mehr Sicherheit, die allen nüt­ze und auch im Discounter oder in den Baumärkten vor­ge­schrie­ben sein sollte…

[Es mache] kei­nen Sinn, im Supermarkt medi­zi­ni­sche Masken zu tra­gen, wäh­rend im Laden, wo zwei Verkäufer auf zwei Kunden tref­fen, FFP2-Masken vor­ge­schrie­ben sind. Das sei „tota­ler Blödsinn“. Bei Beratungsgesprächen ver­ste­he man sich auch schlecht…

In ande­ren Bundesländern wie Niedersachsen, in denen eine medi­zi­ni­sche Maske für den Einzelhandel aus­reicht, wür­den wesent­lich mehr Kunden die Läden besuchen…«

14 Antworten auf „EINKAUFEN MIT FFP2-MASKE.
Mecklenburger sind auch ohne 2G keine „Shopping-Queens”“

  1. Die Spritzmittelkampagne dreht sich wie ein Schwungrad, das man immer wie­der beschleu­nigt. Kurz bevor sich das Schwungrad zer­legt, lau­fen die Ratten davon.

    Die Zertifikate müs­sen weg.

    1. Alle Maßnahmen müs­sen weg, ein­schließ­lich der schwach­sin­ni­gen Maske und den Pässen. Hat die letz­ten zwei Jahren nichts genutzt, Inzidenzen bei 2000 (letz­tes Jahr ohne Pimpfung bei 200),aber die Maßnahmen sind super erfolg­reich, denn ohne Maßnahmen hät­ten wir Inzidenz von 10000000. Haha. Alles sind rei­ne Gehorsamsmaßnahmen, die fal­len müs­sen, weil die Menschenwürde das alles verbietet!

  2. "In der Neukalener Spielzeugkiste ist bis­her eben­falls kein Unterschied erkenn­bar, berich­tet Inhaberin Doreen Göbel (48). Das lie­ge auch dar­an, dass sie als Impfbefürworterin bekannt sei. Ungeimpfte wür­den schon län­ger nicht mehr in den Laden kommen…«

    Logisch, des­halb gibt es wohl auch kei­nen Umsatzrückgang, da ja die Ungeimpften schon län­ger nichts mehr kau­fen. Genial! Wahrscheinlich schlie­ßen jetzt Geimpfte die Umsatzlücken!

  3. Frage: "Viele Kunden die neue Regelung noch gar nicht" fehlt da ein "ken­nen" ???

    Und war­um soll­te man das Feiern wenn man statt 20 nur noch 15 Peitschenhiebe pro Tag erhält ?!

  4. In Niedersachsen rei­chen OP-Masken laut Gesetzen wei­ter­hin aus, die Regierung=Ministerien behaup­ten aber auf ihrern Homepages, dass FFP2 angeb­lich Pflicht sei und die höri­gen Geschäftsinhaber ver­lan­gen wei­ter­hin FFP2, weil es um Silvester her­um tat­säch­lich mal im Gesetz stand.
    Meiner Meinung nach bewuss­te Fehlinformation. Und da Hausrecht ja alles schlägt, kann FFP2 noch so über­flüs­sig laut Gesetz sein, wenn das Geschäft es trotz­dem for­dert, komm ich nicht rin. Und momen­tan kei­ne Kraft mehr vor­han­den zum Diskutieren.

  5. "In ande­ren Bundesländern wie Niedersachsen, in denen eine medi­zi­ni­sche Maske für den Einzelhandel aus­reicht, wür­den wesent­lich mehr Kunden die Läden besuchen…"

    Nixda, bei uns muss über­all der Kaffefilter ins Gesicht, Heil Weil will es so!

    1. @Ulla
      Es gibt in Niedersachsen kei­ne gesetz­li­che Grundlage für die Kaffeefilter. Die Ministerien behaup­ten es ein­fach in ihren wahn­wit­zi­gen Schaubildchen. Ich las­se mich aber ger­ne beleh­ren, hab selbst alle Verordnungen durch­ge­se­hen, FFP2 nur noch im ÖPNV in Niedersachsen. 

      Bitte ALLEs hinterfragen!

  6. Heute im Geschäft:
    Älterer Kunde mit Maulkorb, mei­ner einer ohne. Kunde will vor­bei, traut sich aber nicht.
    Ich: "Gehen Sie ruhig, ich bei­ße nicht."
    Kunde: "Ich auch nicht, ich hab ja ne Maske auf."

    Noch Fragen?

  7. https://​jsawt​.justiz​.rlp​.de › de › jsa-witt­lich-wir-ueber-uns › die-jugendstrafanstalt
    "+++ Besuchsregelung Corona-Pandemie+++
    Aufgrund der akuel­len Pandemie wird ab dem 03.01.2022 der Präsenzbesuch in der Jugendstrafanstalt Wittlich ausgesetzt."
    https://​jvawt​.justiz​.rlp​.de/​d​e​/​s​e​r​v​i​c​e​-​i​n​f​o​r​m​a​t​i​o​n​e​n​/​b​e​s​u​c​h​s​r​e​g​e​l​u​n​g​/​a​k​t​u​e​l​l​e​r​-​h​i​n​w​e​is/
    "Es gibt der­zeit aus­schließ­lich Besuchstage für voll­im­mu­ni­sier­te Besucher und Besucherinnen – auch wenn sie geboo­stert sind – mit voll­im­mu­ni­sier­ten Gefangenen in Bezug auf Corona (COVID-19) – sog. „Besuch 2G-Plus“.

    Hierunter fal­len:

    Nachweis einer vor min­de­stens 14 Tagen abge­schlos­se­nen voll­stän­di­gen Impfung gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zuge­las­se­nen Impfstoff
    oder
    Nachweis (sog. Genesungsbescheinigung) eines posi­ti­ven Testergebnisses, das auf einer Labordiagnostik mit­tels Nukleinsäurenachweis (z. B. PCR) beruht und min­de­stens 28 Tage sowie maxi­mal drei Monate zurückliegt
    oder
    Nachweis eines posi­ti­ven PCR-Testergebnisses (Genesungsbescheinigung) in Verbindung mit dem Nachweis der min­de­stens 14 Tage zurück­lie­gen­den Verabreichung min­de­stens einer Impfstoffdosis gegen COVID-19, mit einem in der Europäischen Union zuge­las­se­nen Impfstoff.
    „Besuche 2G-Plus“ fin­den aktu­ell jeweils mitt­wochs und don­ners­tags – ganz­tä­gig statt.

    Das Anmeldeformular für (Online-Terminvergabe „Besuch 2G-Plus“) muss vor­her aus­ge­füllt sein. Bei der tele­fo­ni­schen Besuchsvereinbarung bit­te aus­drück­lich nach „Besuch 2G-Plus“ fragen.
    Immunisierungsschutz in Papierform oder digi­tal mit der CovPass-App oder der Corona-Warn-App muss an der Pforte nach­ge­wie­sen werden.
    Des Weiteren:
    Symptomfreiheit (kei­ne Erkältungs-/Krankheitssymptome oder Fieber beim Betreten der Anstalt [Temperaturmessung erfolgt in der Anstalt]).
    Pflicht zum Tragen einer mit­ge­brach­ten fri­schen FFP‑2–Maske, die wäh­rend der gesam­ten Besuchsdauer unun­ter­bro­chen getra­gen wer­den muss (der besuch­te Inhaftierte trägt ent­spre­chend eben­falls unun­ter­bro­chen eine FFP-2-Maske).
    Händedesinfektion beim Betreten der Anstalt ist vorgeschrieben.
    Es sind bis zu zwei voll­im­mu­ni­sier­te Besuchspersonen pro Gefangenen zugelassen.
    Wechsel der geimpf­ten Besuchspersonen an einem Besuchstag ist möglich.
    Zwei Stunden Besuch pro Monat ist möglich.
    Niedrige Trennvorrichtung am Tisch.
    Ganz kur­zer Körperkontakt zur Begrüßung und Verabschiedung ist zuläs­sig, wobei das Abnehmen der FFP-2-Maske auch hier streng­stens unter­sagt ist.

    Ab sofort kön­nen sol­che „2G-Plus“-Besuchstermine ver­ein­bart werden.

    Familienbesuche im Familienbesuchszimmer fin­den, da es für Kinder (noch) kei­nen zuge­las­se­nen Impfstoff gibt, nicht statt.

    Angesichts der rasant stei­gen­den Corona-Zahlen kann zzt. lei­der kein Besuch für nicht voll­im­mu­ni­sier­te Besucher und Besucherinnen ange­bo­ten wer­den, auch wenn der Gefangene geimpft ist.

    Es besteht jedoch die Möglichkeit Skype-Termine zu vereinbaren." 

    Microsoft freut sich über das Anlegen eines Kontos.…ohne geht das näm­lich nicht!
    Die Caritas Einrichtung Rückenwind, die sonst Kinderbetreuung, das Verrichten von Notdurften und Wickeltische gegen­über der JVA anbot hat ganz geschlos­sen, weil wegen …naja ist ja klar

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