Auf stuttgarter-zeitung.de gibt es gute Tips zum Umgang mit dem Verordnungswahn, leider nur hinter der Bezahlschranke.
»Seit Montag ist die neue Corona-Verordnung in Baden-Württemberg in Kraft. Für alle kleinen Kinder und Schüler, die noch nicht geimpft sind, wurde dabei eine Ausnahme von der 3G-Regel geschaffen. Sie müssen, auch wenn sie nicht geimpft oder von einer Corona-Infektion genesen sind, keinen Testnachweis vorlegen, wenn sie öffentliche Veranstaltungen besuchen wollen. Das ist ein Vorteil gegenüber den meisten Erwachsenen, die geimpft, genesen oder getestet sein müssen. Trotzdem hat die Neuregelung bei Urlaubern im Land zum Teil Kritik ausgelöst…
Frust über fehlende Schülerausweise
Aber was als Lebenserleichterung gedacht war, hat manche Eltern und Großeltern, die aktuell schon mit Kindern oder Enkeln im Südwesten Urlaub machen, aber doch in Nöte gestürzt. Was tun, wenn das Kind weder Kinderpass noch Schülerausweis hat? Was tun, wenn die Schulen geschlossen und ein Schulausweis nicht auch noch auf den letzten Drücker beantragt werden kann?
„Das sollte eigentlich kein großes Problem sein, denn man hat sich hier für eine relativ pragmatische Handhabung entschieden“, erklärt die Pressestelle des Stuttgarter Sozialministeriums auf Anfrage dazu. „Es braucht nicht unbedingt einen Schüler-Ausweis, der Nachweis kann mit einer einfachen Schulbescheinigung oder Schülerfahrkarte für den öffentlichen Nahverkehr oder sogar durch die Kopie eines Zeugnisses erbracht werden.“
Einlass auch „aufgrund des Erscheinungsbildes“ möglich
In Notfällen, wo keines dieser Dokument vorliegt, können Veranstalter den Zugang von Kindern und Jugendlichen auch „aufgrund ihres Erscheinungsbildes“ gewähren. Kontrolleure dürfen Kinder vor und im Schulalter ohne Test Zugang zu Veranstaltungen gewähren – eben weil sie wie Kinder vor und im Schulalter aussehen.
In der 67-seitigen Begründung zur Corona-Verordnung, hat die Landesregierung dem Sachverhalt einen eigenen Absatz gewidmet…
Dass die Schüler während der Sommerferien nicht zweimal wöchentlich getestet werden, wie in den letzten Schulwochen vor den Ferien, nimmt das Sozialministerium in Kauf. Die Infektionsgefahr während der Ferien wird von den Behörden als niedriger eingeschätzt, „weil Kinder und Jugendliche sich mehr im Familienverbund aufhalten und in der Regel weniger Kontakte haben als während der Schulzeit.“…«
".…..wie kann das auf die Dauer gut werden?"
Gar nicht ! Im Gegenteil – dies ist erst der Anfang.
Aber das wollen ja die meisten nicht wissen.
Sie werden eines Tages umso mehr überrascht sein.
Das Gute an der Sache ist: Sie können sich mit nichts herausreden.