Einlass auch „aufgrund des Erscheinungsbildes“ möglich. Wohlan!

Auf stutt​gar​ter​-zei​tung​.de gibt es gute Tips zum Umgang mit dem Verordnungswahn, lei­der nur hin­ter der Bezahlschranke.

»Seit Montag ist die neue Corona-Verordnung in Baden-Württemberg in Kraft. Für alle klei­nen Kinder und Schüler, die noch nicht geimpft sind, wur­de dabei eine Ausnahme von der 3G-Regel geschaf­fen. Sie müs­sen, auch wenn sie nicht geimpft oder von einer Corona-Infektion gene­sen sind, kei­nen Testnachweis vor­le­gen, wenn sie öffent­li­che Veranstaltungen besu­chen wol­len. Das ist ein Vorteil gegen­über den mei­sten Erwachsenen, die geimpft, gene­sen oder gete­stet sein müs­sen. Trotzdem hat die Neuregelung bei Urlaubern im Land zum Teil Kritik ausgelöst…

Frust über fehlende Schülerausweise

Aber was als Lebenserleichterung gedacht war, hat man­che Eltern und Großeltern, die aktu­ell schon mit Kindern oder Enkeln im Südwesten Urlaub machen, aber doch in Nöte gestürzt. Was tun, wenn das Kind weder Kinderpass noch Schülerausweis hat? Was tun, wenn die Schulen geschlos­sen und ein Schulausweis nicht auch noch auf den letz­ten Drücker bean­tragt wer­den kann?

„Das soll­te eigent­lich kein gro­ßes Problem sein, denn man hat sich hier für eine rela­tiv prag­ma­ti­sche Handhabung ent­schie­den“, erklärt die Pressestelle des Stuttgarter Sozialministeriums auf Anfrage dazu. „Es braucht nicht unbe­dingt einen Schüler-Ausweis, der Nachweis kann mit einer ein­fa­chen Schulbescheinigung oder Schülerfahrkarte für den öffent­li­chen Nahverkehr oder sogar durch die Kopie eines Zeugnisses erbracht werden.“

Einlass auch „aufgrund des Erscheinungsbildes“ möglich

In Notfällen, wo kei­nes die­ser Dokument vor­liegt, kön­nen Veranstalter den Zugang von Kindern und Jugendlichen auch „auf­grund ihres Erscheinungsbildes“ gewäh­ren. Kontrolleure dür­fen Kinder vor und im Schulalter ohne Test Zugang zu Veranstaltungen gewäh­ren – eben weil sie wie Kinder vor und im Schulalter aussehen.

In der 67-sei­ti­gen Begründung zur Corona-Verordnung, hat die Landesregierung dem Sachverhalt einen eige­nen Absatz gewidmet… 

Dass die Schüler wäh­rend der Sommerferien nicht zwei­mal wöchent­lich gete­stet wer­den, wie in den letz­ten Schulwochen vor den Ferien, nimmt das Sozialministerium in Kauf. Die Infektionsgefahr wäh­rend der Ferien wird von den Behörden als nied­ri­ger ein­ge­schätzt, „weil Kinder und Jugendliche sich mehr im Familienverbund auf­hal­ten und in der Regel weni­ger Kontakte haben als wäh­rend der Schulzeit.“…«

Die Herren machen das selber, daß ihnen der arme Mann feind wird. Die Ursache des Aufruhrs wollen sie nicht beseitigen, wie kann das auf die Dauer gut werden? So ich das sage, muß ich aufrührerisch sein. Wohlan!

Thomas Müntzer

Eine Antwort auf „Einlass auch „aufgrund des Erscheinungsbildes“ möglich. Wohlan!“

  1. ".…..wie kann das auf die Dauer gut werden?"

    Gar nicht ! Im Gegenteil – dies ist erst der Anfang.
    Aber das wol­len ja die mei­sten nicht wissen.
    Sie wer­den eines Tages umso mehr über­rascht sein.

    Das Gute an der Sache ist: Sie kön­nen sich mit nichts herausreden.

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