Einreiseverbot laut OVG unrechtmäßig, jedoch weiter in Kraft

»Greifswald (dpa/mv) – Das Oberverwaltungsgericht in Greifswald hat das in der Corona-Landesverordnung vor­ge­se­he­ne Einreiseverbot nach Mecklenburg-Vorpommern und das ent­spre­chen­de Ausreisegebot für unrecht­mä­ßig erklärt. Es sei will­kür­lich, da es voll­stän­dig geimpf­te und nicht geimpf­te Menschen gleich­be­han­de­le, teil­te das Gericht am Freitag mit. Dennoch hob das Gericht die Regelung nicht auf und ver­wies auf die weit­rei­chen­den Folgen, die ein sol­cher Schritt für den Pandemieschutz hät­te. Das Land ist laut Gericht jetzt ver­pflich­tet, die ent­spre­chen­den Regelungen zu überarbeiten…

Das Gericht folg­te der Argumentation inso­weit, dass voll­stän­dig Geimpfte bei der Epidemiologie kei­ne wesent­li­che Rolle mehr spiel­ten. Dass sie den­noch wie unge­impf­te Menschen behan­delt wür­den, ver­sto­ße gegen das im Grundrecht ver­an­ker­te Gleichheitsprinzip. Zwischen geimpf­ten und unge­impf­ten Menschen bestehe ein "sach­li­ches Differenzierungskriterium", das gemäß dem Gesetz unglei­che Behandlung ermög­li­che, sag­te der Sprecher. Ob auch für ande­re Gruppen wie Genesene ein Verstoß vor­liegt, muss laut Mitteilung das Land bei der Anpassung der Verordnung prüfen.

Seine Entscheidung, den Rechtsschutzantrag trotz­dem abzu­leh­nen, begrün­de­te das Gericht unter ande­rem damit, dass andern­falls Menschen aus dem gesam­ten Bundesgebiet nach Mecklenburg-Vorpommern rei­sen dürf­ten, was die Gefahr "für die Gesundheit, Leib und Leben einer unüber­schau­ba­ren Vielzahl von Menschen" erhö­hen wür­de. Wie der Sprecher erklär­te, dürf­ten im Falle einer Aufhebung der ange­grif­fe­nen Regelung auch unge­impf­te Menschen in das Bundesland ein­rei­sen…«
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Ist das alles krank oder ist es kaputt?

18 Antworten auf „Einreiseverbot laut OVG unrechtmäßig, jedoch weiter in Kraft“

  1. bei­des! Dieses: jeder ist eine Gefahr für ande­re, wo steht das bit­te ? mit wel­cher Berechtigung, gesetz­li­che Grundlage, Paragraf etc wird das zum Normalen? wo ist da die Würde des Menschen ? unerträglich!

  2. "Dass sie den­noch wie unge­impf­te Menschen behan­delt wür­den, ver­sto­ße gegen das im Grundrecht ver­an­ker­te Gleichheitsprinzip. Zwischen geimpf­ten und unge­impf­ten Menschen bestehe ein "sach­li­ches Differenzierungskriterium", das gemäß dem Gesetz unglei­che Behandlung ermög­li­che, sag­te der Sprecher"

    WIE BITTE???
    Artikel 3 GG
    (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
    (2) Männer und Frauen sind gleich­be­rech­tigt. Der Staat för­dert die tat­säch­li­che Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehen­der Nachteile hin.
    (3) Niemand darf wegen sei­nes Geschlechtes, sei­ner Abstammung, sei­ner Rasse, sei­ner Sprache, sei­ner Heimat und Herkunft, sei­nes Glaubens, sei­ner reli­giö­sen oder poli­ti­schen Anschauungen benach­tei­ligt oder bevor­zugt wer­den. Niemand darf wegen sei­ner Behinderung benach­tei­ligt werden. 

    Habe ich das jetzt nicht ver­stan­den oder der Richter?

  3. Ungeimpfte, wenn auch noch nicht „gekenn­zeich­net“, sind die Juden des 22. Jahrhunderts. Darf man nicht ver­glei­chen mit der Zeit und Gesetzgebung des Tausendjährigen Reiches? Die Gesetzgebung lässt es zu, wie das Urteil des OVG belegt. Noch wird nur aus­ge­grenzt. Impfpflicht? I wo!
    Noch nicht, weil es noch kei­ne Vernichtungslager für Unangepasste gibt. Wie lan­ge noch?
    Dieses Deutschland ist uner­träg­lich gewor­den. Schlimmer als eine DDR 2.0 und höher.

    1. @Ickeicke: Ich bin immer noch der Meinung, die Panikmache der Gegenseite zu über­las­sen. "Vernichtungslager für Unangepasste" geht ver­dammt in die­se Richtung. Und was hat in die­sem Kontext die DDR zu suchen?

    2. "Darf man nicht ver­glei­chen mit der Zeit und Gesetzgebung des Tausendjährigen Reiches?"

      "Darf" ist ein mora­li­sches Wort.
      Beschäftigen Sie sich mal mit dem "kann", also der Sachebene.

      Meiner Kenntnis nach wur­de jüdi­schen Menschen im 12jährigen Reich nie der Übertritt zum Ariertum, und die Rückgabe ihrer Bürgerrechte angeboten.

  4. Das ist ein­fach unglaublich.
    Die völ­lig absur­de Abschaffung der Bewegungsfreiheit ver­letzt den Gleichbehandlungsgrundsatz, weil nicht zwi­schen Geimpften und Ungeimpften unter­schie­den wird?
    Es scheint mir um die deut­sche Richterschaft noch weit­aus schlim­mer bestellt zu sein als in mei­nen schlimm­sten Vermutungen.
    Und das BVerfG stellt lie­ber schon mal Blankoschecks für künf­ti­ge "dra­sti­sche Grundrechtseinschränkungen" von­we­gen Klimawandel aus, anstatt sich mit der der­zeit lau­fen­den Umwandlung von Grundrechten in Privilegien zu befassen.
    Wo soll das enden, wenn die ober­sten Gerichtsinstanzen nicht ein­mal mehr ver­su­chen den Anschein von Überparteilichkeit zu wahren?

      1. Ich hat­te es so ver­stan­den, dass das VerfG gra­vie­ren­de Einschränkungen der Grundrechte auf­grund des Klimawandels zukünf­tig mög­li­cher­wei­se für erfor­der­lich hält, soll­te die­ser nicht durch schär­fe­re Vorschriften auf­ge­hal­ten werden.
        Stimmt, das ist natür­lich noch kein Blankoscheck.
        Aber da die­ses Gericht der­zeit die Exekutive eher noch in ihrer Pandemie-Politik bestärkt, ent­we­der durch Äußerungen sei­nes Präsidenten oder durch kon­kre­te Entscheidungen, scheint mir das betref­fen­de Urteil den Weg ebnen zu wol­len für künf­ti­ge Grundrechtsbeschneidungen.
        Dann eben wegen Klima anstel­le Virus.

  5. Es war so klar: Den Nachweis, dass die "Impfung" Übertragungen ver­rin­gern könn­te, braucht gar kei­ner mehr zu füh­ren, weil einem sonst­wie zuge­las­se­nen Medizinprodukt ein­fach belie­bi­ge magi­sche Fähigkeiten ohne wei­te­res Hinterfragen zuge­traut wer­den. Man muss nur genug dar­an glau­ben! Und mög­lichst wenig über die Details reden.

  6. Seit einem ver­fluch­ten Jahr behaup­ten die­se Verwaltungsgerichts-Winkeladvokaten, die ihre Stelle nur ihrem Parteibuch zu ver­dan­ken haben, unter Berufung auf die kor­rup­te Bude eines wider­li­chen, von früh bis spät lügen­den Tierarztes und unter Missachtung des Art. 1 GG, der Unzulässigkeit eines Generalverdachts als auch der Unschuldsvermutung, dass grund­sätz­lich jeder Mensch asym­pto­ma­tisch "ansteckend" sei, wes­halb all die­se "Maßnahmen" gerecht­fer­tigt sei­en. Obwohl nicht nur die China-Studie mit mehr als 1 Mio Probanden das Gegenteil bewie­sen hat. Und nun schal­ten sie den Art. 3 GG auf Basis von Hörensagen aus, ein­fach nur des­halb, weil nun ein "sach­li­ches Differenzierungskriterium" vor­lä­ge. Irgendeinen Beleg braucht es da dann natür­lich nicht. Können ja behaup­ten, was sie wollen.

    Und wenn dann mal tat­säch­lich ein Familienrichter und eine ‑rich­te­rin Beweis erhe­ben, wer­den die­se fei­gen, knie­tief im Enddarm der Exekutive stecken­den Freisler-Nachfolger rich­tig wütend und het­zen den bei­den die Staatsanwaltschaften auf den Hals. Während sie sel­ber alle Hauptsacheverfahren lie­gen las­sen und so tun, als hät­ten sie im ver­gan­ge­nen Jahr über­haupt nichts von alle­dem mit­be­kom­men, was man ihnen in inzw. meh­re­re dicke Bücher fül­len­den Schriftsätzen vor den Latz geknallt hat. Nein, nach über einem Jahr kom­men sie immer noch mit der (nir­gends im GG fest­ge­schrie­be­nen) "Einschätzungsprärogative", d. h., die Exekutive kann erst mal machen. Und wir schau­en dann in ein paar Jahren mal nach, ob das alles so okay war. Harbarths Kostümverleih in Karlsruhe lässt die Eilanträge zur "Notbremse" auch schon über eine Woche lang liegen.

    Das ist alles ein­fach nur noch wider­wär­tig; hat mit Rechtsstaat nix zu tun, das ist NS-Volksgerichtshofs-Niveau. Welches wir schon seit über einem Jahr ertra­gen müs­sen. Diese Gerichtsbarkeit gehört ent­kernt; kom­plett. Das, was die hier seit einem Jahr trei­ben, grenzt an Hochverrat durch die Judikative.

    Dazu pas­sen auch die bei­den Beschlüsse zur ver­bo­te­nen Anwalts-Demo heu­te in Weimar.

  7. Vor eini­ger Zeit wur­de eine jun­ge Frau medi­al geächtet,weil sie sich wie Sophie Scholl fühl­te .Da hat sie dann wohl zuletzt doch Recht gehabt.

  8. Ob hier auch wegen tat­säch­li­cher offen­sicht­li­cher Rechtsbeugung eine Haus- Büro- und Autodurchsuchung, Beschlagnahmung aller elek­tro­ni­scher Datengeräte usw. erfolgt?
    Bei die­sem Richter wäre das aller­dings tat­säch­lich ange­bracht, auch eine psych­ia­tri­sche Untersuchung des Geisteszustandes.

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