Der Geschäftsführer der "Diakonischen Gesellschaft Wohnen und Pflege Clus gGmbH" in Niedersachsen droht Beschäftigten, die sich nicht impfen lassen wollen.
»Die Einverständniserklärung ist unterschrieben zurück zu geben…
Die Impfung ist freiwillig, dennoch teile ich Ihnen mit, dass der Arbeitgeber grundsätzlich das Recht hat, Mitarbeiter, die sich der Impfung verweigern, vom Dienst freizustellen. In diesem Fall wird keine weitere Vergütung bezahlt, das betrifft auch die Sozialversicherung…
Sollte die Impfung aus medizinischen Gründen abgelehnt werden, erbitten wir ein Attest. Der Impfarzt wird Sie auch noch einmal vor der Impfung kurz aufklären.«
Update: Die Leserin Ute Plass hat nachgefragt (danke!) und diese Antwort erhalten:
»Hallo,
die Meldung stimmt so nicht, die Impfung ist freiwillig und es gibt auch keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen. Alle Mitarbeiter und Bewohner, die sich impfen lassen wollen, tun die freiwillig.
Vielleicht können Sie das auch verbreiten.
Mit freundlichem Gruß
Michael Knobel«
Ist das Schreiben also ein Fake? Wurde es zurückgezogen? War es ein Entwurf? Ich werde versuchen, es herauszufinden.
Update zum Update: Herr Knobel teilt mit, über weitere Infos werde die dortige Unternehmenskommunikation entscheiden.
Update III: Die "Dachstiftung Diakonie I Unternehmenskommunikation" hat in einem Kommentar geantwortet.

Der Schutz vor Ansteckung Anderer ist nach der Impfung wahrscheinlich noch nicht einmal gegeben; definitiv gar nichts ist sicherer durch die Impfung!
Wie kann man jemand zu einer Impfung zwingen, wenn damit solch unabsehbare Risiken verbunden sind?
Die sollten sich kollektiv dagegen wehren; da gilt es Rechtsmittel einzulegen (beim Corona-Ausschuss nachfragen).
Menschenrechte können so einfach nicht ausgehebelt werden.
Ich hoffe, es hat schon jemand Anzeige wegen Erpressung bzw. Nötigung erstattet. Unter Umständen kommt hier auch §253.4 StGB in Betracht (da der Täter offenbar als "Mitglied einer Bande") handelt).
Nach Erhalt dieses Schreibens ginge ich unmittelbar zu einem Anwalt.
Ihr seid jetzt die ersten, die unter Druck gesetzt werden als MitarbeiterInnen in den Einrichtungen und BewohnerInnen derselben. Ich hoffe, ihr schafft es, in großer Zahl euch standhaft zu wehren. Für uns alle anderen Normalos ist das so wichtig, denn es müssen am Ende viele bleiben. Ein paar vereinzelte Impfverweigerer kann man in die Ecke stellen – wenn wir viele bleiben, dann geht das nicht so leicht. Jetzt liegt der Druck auf euch. Später dann auf uns. Halten wir alle das aus, hier sollten wir solidarisch und standhaft sein! Einer für alle alle für einen!
Kann man das anders als mit "unfassbar" kommentieren? Von der Diakonie???
Ich hoffe inständig, dass das ein fake ist…
@Wolfgang: oder es ist ein Schreibfehler und müßte Diabolie heißen
@Iwan
…die am Ende zur kollektiven Embolie führt, wenn wir diese Geisteskranken des Regimes nicht stoppen!
Einfach nur abartig, der Chef soll sich Impfen u gut… Ich würde mich entlassen lassen u dann klagen… Es gibt Gute Anwälte u mit etwas Geduld wird auch…
… und so wird die Pflicht zur Impfung zum Krieg der kleinen Leute. Die Regierenden waschen bei solchem illegalen Vorgehen ihre Hände in Unschuld.
Na wenn das ein guter Jurist in die Finger bekommt .…
Die Impfung ist freiwillig, ABER…
Sagt alles.
Das war zu erwarten und offenbart die ganze Verlogenheit der Wohlfahrtsindustrie.
Berechtigte Impfskepsis der Pflegenden, wird lapidar skandalisiert.
Anderweitige Schutzmaßnahmen für Impfskeptiker, wären vorhanden, kosten aber mehr Geld.
Freigestelltes Pflegepersonal, das zu noch stärkerer Unterversorgung der alten Menschen und vorzeitigem Versterben führt, ist aber die billigere Variante.
Und die Regierung spielt dem, zum krönenden Abschluss des Trauerspiels, durch ihre weiterhin unterlassene, am Menschenwohl orientierte Sozial- und Gesundheitspolitik, auch noch zu.
Herr Knobel, sie denken, die Hinweise zur Gefahren der Impfung aus den Medien sind nicht schlüssig…
Wenn Sie schon beim Denken sind hier eine Frage: was bedeutet ein über 90 prozentiger Impfschutz? Gilt er für jedes Individuum oder für ein Kollektiv? Bedeutet es das mehr als 9 von 10 Geimpften nicht erkranken können noch infektiös sein können?
Seine Mitarbeiter derart unter Druck zu setzen mit einem "ich denke" ist schon selbstherrlich!
Eigentlich ohne Worte!
Kann man da rechtlich was machen? Das ist doch ein Eingriff in meine körperliche Unversehrtheit.
Alle müssten geschlossen ihren Dienst niederlegen, aber das ist
Wunschdenken.. seufz..
Deckt sich mit meinen sonstigen Erfahrungen mit der Diakonie als Arbeitgeber 🙁
Nicht immer ist wo Kirche draufsteht, in den Leitungsfunktionen auch Mitnenschlichkeit und Barmherzigkeit drin, da steht Gewinnstreben manches Mal sehr deutlich im Vordergrund.
Und was die dreiste Lüge dieses Herrn angeht (… und haben dann 90% Schutz) – mal abgesehen von der schreienden Inkompetenz, soetwas zu behaupten – ist das nicht justitiabel?
Die Diakonie ist ja eine evangelische Institution und zeigt sich mal wieder absolut Unchristlich und Asozial gegenüber den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen !
Na dann sollen die doch ihre Impfverweiger_innen doch >Freistellen<, dann können die ihre Kiste dicht machen, denn woher wollen die denn ihre Arbeitskräfte herhaben ?
Es werden sowieso schon Fach- und Hilfskräfte verzweifelt gesucht !
Ich rede aus Erfahrung, denn mein Frauchen (Impfverweigerin) arbeitet in der Clus.
😉
Bin ich ja mal gespannt wie das bei uns hier wird. Bisher ist die Bereitschaft bei weniger als zehn Prozent.
Erstaunlich. Sonst wird ja immer von mindestens 50% berichtet.
Da hilft nur kündigen. Es gibt ohnehin zu wenig Krankenpfleger und Altenpfleger. Und aus dem Ausland holen ist leider gerade auch nicht. Ich denke – bei Erpressung- sind die Angestellten am längeren Hebel.
Ist ja auch nicht ohne Grund das sich 70% der medizinisch geschulten Leute nicht impfen lassen wollen. Oder jedenfalls nicht mit dem mRNA Impfstoff.
Die Frechheit ist ja das man nicht zu einer Impfung, sondern zu einer Impfung mit einem bestimmten Impfstoff der keine echte Zulassung hat, gezwungen werden soll.
Im Grundsatz weiß ich das sehr viel mehr Leute sich mit einem konventionellen Impfstoff impfen lassen würden. Selbst Vector Impfstoffe sind hoch umstritten obwohl es mit diesen wohl in der Tiermedizin schon gewisse Erfolge gab.
Letztlich muss man die Leute mal aufklären wofür das Verfahren eigentlich entwickelt werden sollte, keinesfalls zum Impfen sondern für Krebserkrankungen und Erbkrankheiten. Dort sollte die mRNA sicher stellen das bestimme Prozesse wieder aufgehalten werden oder aufgenommen werden (z.B. Diabetis)
Das Verfahren für eine Impfung mit einem Körperfremden RNA einzusetzen ist schon gewagt.
Nein. Kündigung führt zur Sperrung beim Arbeitslosengeld. Wenn der Chef ein Problem damit hat, soll er sie selbst rauswerfen.
Bitte korrigieren Sie die Tippfehler: Es muss nicht diakonisch, sondern drakonisch heißen!
Ein wichtiger Fund – leider. Danke, CORONA DOKS, für das Dokumentieren.
Hoffentlich sagen die Mitarbeiter Nein zur unnötigen und hochriskanten sogenannten Impfung mit mRNA-Impfstoff.
Anstatt zur Impfung zu drängen, sollte die Diakonie ihre Mitarbeiter wie Bewohner vor Comirnaty = BNT162b2 warnen.
17.12.2020:
"Keine Pfleger mehr: Hilfeschrei aus Marburger Altenheim
Fast alle Pfleger des Seniorenheims „Haus Waldblick“ in Marburg sind in Quarantäne. Die Folge: Die 42 Corona-infizierten, mitunter hochbetagten Bewohner, sind auf sich alleine gestellt."
https://www.wodarg.com/
"Nicht einmal gesunde Freunde und Angehörigen können ohne Angst vor Test und Quarantäne zu Hilfe kommen", schreibt Wolfgang Wodarg dazu. So ist es, trotzdem ist es wichtig, den Kontakt nicht abreissen zu lassen.
Eine Einwilligung, die unter der Drohung des Verlustes der Existenzgrundlage abgegeben wird, ist nichtig.
Mithin begeht der impfende Arzt eine Körperverletzung, wenn er unter diesen Umständen impft.
@Naclador
Richtig. Was aber nichts daran ändert, dass der Arbeitnehmer dafür mit Nachteilen bis hin zur Kündigung zu rechnen hat.
"Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist deswegen auch ohne Unterschrift gültig".
@JuristenImForum
a) Was ist da die genaue Rechtsgrundlage für die Freistellung?
b) Ein perfides Spiel mit der beruflichen Existenz…
@fabianus I
Hier finden Sie die Aussagen eines Arbeitsrechtlers zum Thema:
https://www.lto-karriere.de/beruf/stories/detail/corona-impfpflicht-arbeitgeber-angestellte-kuendigung
zu a) Grundsätzlich gibt es ein Direktionsrecht lt. 106 GewO, das aber für normale Arbeitsverhältnisse nicht so tief in Grundrechte eingreifen darf, schon gar nicht in die körperliche Unversehrtheit. Anders ist es bei beruflichem Umgang mit vulnerablen Gruppen: hier gibt es eine explizite Impfpflicht gegen Masern in § 20 Abs. 8 IfSG seit Frühling 2020 (!). Bezogen auf Covid kann der Arbeitgeber also sich hier grundsätzlich auf diese Vorgabe analog berufen (so lange Spahn noch keine neue eigene für Covid eingefügt hat, womit sozusagen stündlich zu rechnen ist).
zu b) Grundsätzlich wäre eine Klage beim Arbeitsgericht angezeigt, so lange diese Impfpflicht noch nicht gesetzlich verankert ist. Zudem müsste der Arbeitsgeber nachweisen, dass er dieser Person keinen anderen "adäquaten" Arbeitsplatz zur Verfügung stellen kann. Selbstverständlich könnte man auch versuchen, vor dem Arbeitsgericht die Prämissen einer untauglichen und für sich und andere sogar gefährlichen Impfung offenzulegen (man wird durch die Impfung nicht weniger ansteckend als zu vor!), wird damit allerdings bei den AGerichten auf gewaltige Begeisterung und Kompetenz stoßen.
Danke. Ja, es ist klar, dass das nicht gut ausgeht beim ArbGer.
Ich betrachte die Masernimpfpflicht (unabhängig davon, wie man persönlich zur Maserimpfung steht) als Blaupause für weitere Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit der Bevölkerung. Jetzt stehen Tür und Tor offen.
Die Kolleginnen und Kollegen müssen einfach nur streiken, über den Betriebsrat/Personalrat gehen, bzw. einen gründen oder die Gewerkschaft einschalten.
Verdi hat sich da sogar ziemlich klar positioniert.
https://gesundheit-soziales.verdi.de/coronavirus/++co++766a5702-3ae4-11eb-bea6-001a4a160100
"Es darf keine Diskriminierung aufgrund des Impfstatus geben, weder bei Einstellungen, der Einsatzplanung oder an anderer Stelle. Der Arbeits- und Gesundheitsschutz bezüglich SARS-CoV‑2 (zum Beispiel Schutzausrüstung, Abstandsregeln, Desinfektion, Teststrategie) ist in jedem Fall bis zum Abklingen der Pandemie aufrecht zu erhalten und gegebenenfalls weiterzuentwickeln."
Kein Heim oder Kindergartenträger kann es sich leisten, Mitarbeiter zu verlieren. Krankenhäuser auch nicht, und sind auch Ärzte betroffen.
Laut Prof. Dr..Martin Schwab ist jede Impfeinwilligung, die unter Druck abgegeben wird, per se ungültig – weil die Zustimmung eben nicht freiwillig ist. Demnach macht sich der Autor dieses Rundschreibens strafbar …
@TT
Nein, der Autor macht sich nicht strafbar. Nur die Einwilligung ist nichtig, d.h. ER kann sich nicht auf sie berufen, wenn die Impfung beim Termin verweigert wird.
Ich habe auch nicht den Eindruck, dass der "Chef" hier von der Impfung begeistert ist, aber er scheint der Auffassung, dass er ohne das nicht wieder normal wird arbeiten können dort, so dass man "da durch muss".
https://www.dachstiftung-diakonie.de/gesellschaften/diakonische-gesellschaft-wohnen-und-pflege-clus/kontakt/
Frei erfunden ist das wohl nicht…
@fabianus I
"Frei erfunden" behaupte ich nicht.
Wäre nur etwas vorsichtiger, auch wenn seit fast einem Jahr so viel bis dahin Unfassbares "passiert" ist, und ich es demgemäß eher für wahrscheinlich halte, dass das Schreiben genau so an das Personal ging.
Im Westen nichts neues. Die Kirchen und ihre nachgeordneten scheinheiligen Organisationen waren schon immer die ersten die gerufen haben: "Verbrennt die Hexen". Da ist doch so ein bissel Euthanasie nur Peanuts.
Das ist schon sehr dreist und würde mit hoher Wahrscheinlichkeit den Straftatbestand einer Nötigung entsprechen:
§ 240
Nötigung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
https://dejure.org/gesetze/StGB/240.html
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) 1In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. 2Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder
2. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht
Ob auch das Kriterium der Verwerflichkeit erfüllt ist wäre auch interessant: https://de.wikipedia.org/wiki/Verwerflichkeit
Für eine Nötigung ist der Begriff rechtswidrig entscheidend, und das bemisst sich an den rechtlichen Vorgaben dessen, der Gesetze, Verordnungen etc. erlässt. Eine Rechtswidrigkeit wird also kaum je gegeben sein, sondern eine Sittenwidrigkeit.
Hat das denn mal jemand geprüft?
Die Qualität ist wirklich hundsmiserabel. Datum fehlt, persönlicher Adressat ebenfalls.
Bei solch einem Schreiben sollte man der anderen Partei schon die Chance geben zu reagieren, also Anfragen und ggf. die Reaktion veröffentlichen.
Sonst ist das Nahe an der Verleumdung, wenn sich das Schreiben als unwahr herausstellen sollte.
@Andreas: Der Einwand ist berechtigt. Ich nehme dieses Risiko in Kauf. Nach allem, was ich über die Diakonie als Arbeitgeber weiß, spricht mehr für die Echtheit als dagegen. Das Papier wird zudem von einem Landtagsabgeordneten zur Verfügung gestellt. (Bevor mir wieder Blauäugigkeit und Rechtsoffenheit vorgeworfen wird: Ja, ich weiß, der war mal in der AfD.)
@aa
Der Telegram-Kanal des Herrn Fiechtner kann ich als seriöse Quelle nicht Ernst nehmen. Umso wichtiger wäre es Informationen die daher stammen zu verifizieren. Bisher sind Sie hier (coronadoks) von Fake News fern geblieben.
Das zeichnet sie sehr positiv aus und ich hatte bisher angenommen, dass das auch auf einer Rechercheleistung ihrerseits beruht.
Kanäle die jeden Dreck weiterleiten gibt es gerade auf Telegram genug/viel zu viele.
Wenn sich nun herausstellen sollte, dass auch das hier veröffentlichte ohne Prüfung erfolgt, dann wäre das schon ein ziemlicher Dämpfer.
Ich wünsche Ihnen alles Gute und bedanke mich für die Arbeit, die Sie mit dieser Seite auf sich nehmen.
Geben Sie einfach offen zu, dass Sie rechtsradikal sind.
Das ist der Weg aus den Ketten.
@Andreas
Das dürfte ein Serienbriefformat sein, das erklärt die scheinbar fehlenden Angaben.
Zu prüfen wäre also, ob das tatsächlich so rausging und wann oder ob es noch im Entwurfsfundus des Chefs schlummert, wo ein Mitarbeiter es entnommen hat.
@some1
Ja, das klingt plausibel. Es wäre dennoch, wie sie richtig bemerken, zu klären, ob der Brief tatsächlich versandt wurde oder vielleicht nur ein Entwurf war, der es aufgrund des Inhaltes eben gerade nicht an seine Adressaten geschafft hat.
Ich denke sowohl die Dachstiftung Diakonie sollte an der Klärung ein Interesse haben als auch die Gesellschaft selber.
Da gibt es sicherlich Kontaktmöglichkeiten.
Vermutlich ist das alles unwirksam. Unverhohlene Drohungen und Moralkeule .
Ich habe wegen einer ähnlichen Sache beim Coronaausschuss nachgefragt. Da ging es um die Einwilligungserklärung eines Altenheims, dass der Schnelltest freiwillig sei (sonst kommt man aber nicht rein!) und dass man für eventuelle Gesundheitsschäden durch den Test selber haftet! die juristische Auskunft dazu:
"Diese vorformulierte Einwilligungserklärung enthält mehrere rechtliche Fehler.
Man kann Ihnen nicht einfach abverlangen, auf einem Formular auf Schadensersatzansprüche zu verzichten (das Formular hat die Qualität von AGB; der Verzicht ist daher unwirksam nach § 309 Nr. 7 a BGB).
Man kann Ihnen auch den Test als solchen nicht abverlangen, sofern dieser einen Nasen-Rachen-Abstrich und damit einen invasiven Eingriff erfordert: Was das Gesundheitsamt nach § 25 IfSG nicht gegen den Willen des betroffenen verfügen kann, kann auch Ihr Arbeitgeber oder Ihre Heimleitung nicht von Ihnen verlangen.
Und datenschutzrechtlich fehlt diesem Formular wirklich ALLES – die Verfasser dieses Formulars sollten sich mal eingehend mit der Datenschutz-Grundverordnung auseinandersetzen.
@Katarina: Spitzen-Hinweis! Aber auch Wodargs Artikel bei Rubikon ist lesenswert, um die Zusammenhänge einzuordnen:
https://www.rubikon.news/artikel/die-angst-aus-der-klinik
Der Geschäftsführer M. Knobel antwortet auf mein Schreiben an ihn folgendes:
"Das Schreiben ist doch so garnicht zur Anwendung gekommen, es gab 2 andere Schreiben, die natürlich nicht eingestellt wurden, das letzte, vor Weihnachten, saagt in zwei kurzen Sätzen aus, es gibt keine Impfpflicht und kein Sanktionen.
Beste Grüße
MK
Meine 'Empfehlung' an M.Knobel:
"Wäre daher wichtig, diese beiden Schreiben zu kennen. Sie könnten Sie in der Kommentarleiste veröffentlichen und damit eine Korrektur mit eigener Stellungnahme anbringen. "
@Ute Plass: Super, danke! Werde ich als Update in den Beitrag aufnehmen.
Mit Nötigung, Erpressung oder dem Arbeitsrecht braucht hier sicher keiner kommen, da man davon ausgehen kann, dass man hier sicher kein Recht bekommen wird. Bis Ende 2019 hätte sie Sache natürlich anders ausgesehen und wäre auch eindeutig, aber nicht seit Beginn der Corona-Diktatur, wo auch Urteile plötzlich anders als vorher ausfallen.
Aber ich würde das nicht als Einzelfall sehen, dass AG ihre Beschäftigten die Pistole auf die Brust setzen und sagen "Impfen oder Gehen". Das ist die verkappte Impfpflicht, die in nächster Zeit fast alle Bereiche betreffen wird, wo man Zutritt, Dienstleistungen und den Fortbestand von existierenden Dienst-/Arbeitsverhältnissen vom Vorhandensein bzw. der Duldung der Impfung abhängig macht. Es ist davon auszugehen, dass hier auch die Gesetzeslage so angepasst wird, dass der Bürger/Arbeitnehmer da keine Chance haben wird, aus der Nummer herauszukommen.
Ich persönlich gehe davon aus, dass auch für geimpfte Beschäftigte die permanente Maulkorbpflicht im gesamten Bereich der Unternehmen/Dienststellen vollumfänglich bestehen bleibt.
Ich nehme an, dass "Wutbürger" sich schon beim Herrn Knobel gemeldet haben. Das kann schon dazu führen, dass man so einen Schrieb nicht mehr verteilt haben will.
So etwas war auch Thema in Sitzung 33 des Corona-Aussschuss am 1. 1. 2021
Thema: Schlussstrich 2020
Gäste: Rechtsanwälte Prof. Martin Schwab und Marcel Templin
https://youtu.be/wsh9YWA_2GE
Start ab Minute 24:30.
Bis 1:42:00 geht es um nicht vorhandene Aufklärung in Heimen und Druck gegen Bewohner, Betreuer und Pflegekräfte.
Es wird über ähnliche standartisierte Schreiben berichtet.
Ergebnisse ihre Untersuchungen wird der Corona-Ausschuss
auf der Seite https://2020news.de/ veröffentlichen.
Danach, bis 3:10:00 wird über die Drahtzieher und die Sammelklage gesprochen.
@Alle
Trotz zweier Updates wissen wir nicht was dort wirklich passiert ist. Ein Mißverständnis? Hat die Leitung einen Bluff probiert und ist flink wieder zurück gerudert? Es gibt immerhin Ähnliches aus ganz verschiedenen Regionen zu hören. Herzlichen Dank an @Ute Plass.
Ich möchte mal kurz klarstellen das Herr Knobel ein sehr guter Chef ist er hatt immer ein offenes Ohr egal bei was für ein Problem sicher hat er einen Fehler gemacht mit dem Schreiben aber er hat sich auch gleich entschuldigt und er möchte am Ende nur das Beste für seine Angestellten und Bewohner also bitte lasst ihn inruhe.
@Astrid Uphoff: Meiner Bitte, das endgültige Schreiben zu veröffentlichen, ist er aber leider nicht gefolgt.
Hallo,ich Arbeite auch in der Einrichtung und kann nur sagen das Herr Knobel ein sehr vernünftiger und toller Chef ist er ist immer Nett und nimmt sich für seine Angestellten Zeit wenn sie etwas auf dem Herzen haben Herr Knobel ist auch nur ein Mensch und macht Fehler aber er hat Arsch in der Hose und gesteht diese auch ein und Entschuldigt sich auch wenn etwas falsch läuft/lief also lasst ihn doch Bitte inruhe.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Nachrichten und Ihr engagiertes Nachfragen im Sinne unserer Mitarbeitenden. Gern gehen wir auf die von Ihnen geäußerten kritischen Bemerkungen ein.
Der letzte Absatz in dem Schreiben eines Einrichtungsleiters der Dachstiftung Diakonie an die Mitarbeitenden beruhte auf einem Missverständnis, das gegenüber den angeschriebenen Kolleginnen und Kollegen bereits umgehend korrigiert wurde. Er verwechselte die durchaus vorhandenen arbeitsrechtlichen Folgen einer Testverweigerung mit den – wie Sie zu Recht bemerken – nicht zulässigen Folgen einer Ablehnung des Impfangebotes.
In der gesamten Dachstiftung Diakonie informieren wir die Mitarbeitenden möglichst umfassend über die Impfung gegen Covid-19. Aber wir lehnen jeglichen Druck in diese Richtung ab.
Mit freundlichen Grüßen
Unternehmenskommunikation
Dachstiftung Diakonie
@Dachstiftung Diakonie I Unternehmenskommunikation: Danke!