Einrichtung der Diakonie droht Pflegekräften. Oder nicht?

Der Geschäftsführer der "Diakonischen Gesellschaft Wohnen und Pflege Clus gGmbH" in Niedersachsen droht Beschäftigten, die sich nicht imp­fen las­sen wollen.

»Die Einverständniserklärung ist unter­schrie­ben zurück zu geben…

Die Impfung ist frei­wil­lig, den­noch tei­le ich Ihnen mit, dass der Arbeitgeber grund­sätz­lich das Recht hat, Mitarbeiter, die sich der Impfung ver­wei­gern, vom Dienst frei­zu­stel­len. In die­sem Fall wird kei­ne wei­te­re Vergütung bezahlt, das betrifft auch die Sozialversicherung…

Sollte die Impfung aus medi­zi­ni­schen Gründen abge­lehnt wer­den, erbit­ten wir ein Attest. Der Impfarzt wird Sie auch noch ein­mal vor der Impfung kurz aufklären.«

Update: Die Leserin Ute Plass hat nach­ge­fragt (dan­ke!) und die­se Antwort erhalten:

»Hallo,
die Meldung stimmt so nicht, die Impfung ist frei­wil­lig und es gibt auch kei­ne arbeits­recht­li­chen Konsequenzen. Alle Mitarbeiter und Bewohner, die sich imp­fen las­sen wol­len, tun die freiwillig.

Vielleicht kön­nen Sie das auch verbreiten.

Mit freund­li­chem Gruß
Michael Knobel«

Ist das Schreiben also ein Fake? Wurde es zurück­ge­zo­gen? War es ein Entwurf? Ich wer­de ver­su­chen, es herauszufinden.

Update zum Update: Herr Knobel teilt mit, über wei­te­re Infos wer­de die dor­ti­ge Unternehmenskommunikation entscheiden.

Update III: Die "Dachstiftung Diakonie I Unternehmenskommunikation" hat in einem Kommentar geantwortet.

https://t.me/s/Dr_Heinrich_Fiechtner/607

56 Antworten auf „Einrichtung der Diakonie droht Pflegekräften. Oder nicht?“

  1. Der Schutz vor Ansteckung Anderer ist nach der Impfung wahr­schein­lich noch nicht ein­mal gege­ben; defi­ni­tiv gar nichts ist siche­rer durch die Impfung!
    Wie kann man jemand zu einer Impfung zwin­gen, wenn damit solch unab­seh­ba­re Risiken ver­bun­den sind?
    Die soll­ten sich kol­lek­tiv dage­gen weh­ren; da gilt es Rechtsmittel ein­zu­le­gen (beim Corona-Ausschuss nachfragen).
    Menschenrechte kön­nen so ein­fach nicht aus­ge­he­belt werden.

  2. Ich hof­fe, es hat schon jemand Anzeige wegen Erpressung bzw. Nötigung erstat­tet. Unter Umständen kommt hier auch §253.4 StGB in Betracht (da der Täter offen­bar als "Mitglied einer Bande") handelt).

    1. Ihr seid jetzt die ersten, die unter Druck gesetzt wer­den als MitarbeiterInnen in den Einrichtungen und BewohnerInnen der­sel­ben. Ich hof­fe, ihr schafft es, in gro­ßer Zahl euch stand­haft zu weh­ren. Für uns alle ande­ren Normalos ist das so wich­tig, denn es müs­sen am Ende vie­le blei­ben. Ein paar ver­ein­zel­te Impfverweigerer kann man in die Ecke stel­len – wenn wir vie­le blei­ben, dann geht das nicht so leicht. Jetzt liegt der Druck auf euch. Später dann auf uns. Halten wir alle das aus, hier soll­ten wir soli­da­risch und stand­haft sein! Einer für alle alle für einen!

  3. Einfach nur abar­tig, der Chef soll sich Impfen u gut… Ich wür­de mich ent­las­sen las­sen u dann kla­gen… Es gibt Gute Anwälte u mit etwas Geduld wird auch…

  4. … und so wird die Pflicht zur Impfung zum Krieg der klei­nen Leute. Die Regierenden waschen bei sol­chem ille­ga­len Vorgehen ihre Hände in Unschuld.

  5. Das war zu erwar­ten und offen­bart die gan­ze Verlogenheit der Wohlfahrtsindustrie.
    Berechtigte Impfskepsis der Pflegenden, wird lapi­dar skandalisiert.
    Anderweitige Schutzmaßnahmen für Impfskeptiker, wären vor­han­den, kosten aber mehr Geld.
    Freigestelltes Pflegepersonal, das zu noch stär­ke­rer Unterversorgung der alten Menschen und vor­zei­ti­gem Versterben führt, ist aber die bil­li­ge­re Variante.

    Und die Regierung spielt dem, zum krö­nen­den Abschluss des Trauerspiels, durch ihre wei­ter­hin unter­las­se­ne, am Menschenwohl ori­en­tier­te Sozial- und Gesundheitspolitik, auch noch zu.

  6. Herr Knobel, sie den­ken, die Hinweise zur Gefahren der Impfung aus den Medien sind nicht schlüssig…
    Wenn Sie schon beim Denken sind hier eine Frage: was bedeu­tet ein über 90 pro­zen­ti­ger Impfschutz? Gilt er für jedes Individuum oder für ein Kollektiv? Bedeutet es das mehr als 9 von 10 Geimpften nicht erkran­ken kön­nen noch infek­ti­ös sein können?

    Seine Mitarbeiter der­art unter Druck zu set­zen mit einem "ich den­ke" ist schon selbstherrlich!

  7. Eigentlich ohne Worte!

    Kann man da recht­lich was machen? Das ist doch ein Eingriff in mei­ne kör­per­li­che Unversehrtheit.

    Alle müss­ten geschlos­sen ihren Dienst nie­der­le­gen, aber das ist
    Wunschdenken.. seufz..

  8. Deckt sich mit mei­nen son­sti­gen Erfahrungen mit der Diakonie als Arbeitgeber 🙁
    Nicht immer ist wo Kirche drauf­steht, in den Leitungsfunktionen auch Mitnenschlichkeit und Barmherzigkeit drin, da steht Gewinnstreben man­ches Mal sehr deut­lich im Vordergrund.

    Und was die drei­ste Lüge die­ses Herrn angeht (… und haben dann 90% Schutz) – mal abge­se­hen von der schrei­en­den Inkompetenz, soet­was zu behaup­ten – ist das nicht justitiabel?

  9. Die Diakonie ist ja eine evan­ge­li­sche Institution und zeigt sich mal wie­der abso­lut Unchristlich und Asozial gegen­über den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen !
    Na dann sol­len die doch ihre Impfverweiger_innen doch >Freistellen<, dann kön­nen die ihre Kiste dicht machen, denn woher wol­len die denn ihre Arbeitskräfte herhaben ?
    Es wer­den sowie­so schon Fach- und Hilfskräfte ver­zwei­felt gesucht !
    Ich rede aus Erfahrung, denn mein Frauchen (Impfverweigerin) arbei­tet in der Clus.
    😉

  10. Da hilft nur kün­di­gen. Es gibt ohne­hin zu wenig Krankenpfleger und Altenpfleger. Und aus dem Ausland holen ist lei­der gera­de auch nicht. Ich den­ke – bei Erpressung- sind die Angestellten am län­ge­ren Hebel.

    Ist ja auch nicht ohne Grund das sich 70% der medi­zi­nisch geschul­ten Leute nicht imp­fen las­sen wol­len. Oder jeden­falls nicht mit dem mRNA Impfstoff. 

    Die Frechheit ist ja das man nicht zu einer Impfung, son­dern zu einer Impfung mit einem bestimm­ten Impfstoff der kei­ne ech­te Zulassung hat, gezwun­gen wer­den soll.

    Im Grundsatz weiß ich das sehr viel mehr Leute sich mit einem kon­ven­tio­nel­len Impfstoff imp­fen las­sen wür­den. Selbst Vector Impfstoffe sind hoch umstrit­ten obwohl es mit die­sen wohl in der Tiermedizin schon gewis­se Erfolge gab.

    Letztlich muss man die Leute mal auf­klä­ren wofür das Verfahren eigent­lich ent­wickelt wer­den soll­te, kei­nes­falls zum Impfen son­dern für Krebserkrankungen und Erbkrankheiten. Dort soll­te die mRNA sicher stel­len das bestim­me Prozesse wie­der auf­ge­hal­ten wer­den oder auf­ge­nom­men wer­den (z.B. Diabetis)

    Das Verfahren für eine Impfung mit einem Körperfremden RNA ein­zu­set­zen ist schon gewagt.

  11. Ein wich­ti­ger Fund – lei­der. Danke, CORONA DOKS, für das Dokumentieren. 

    Hoffentlich sagen die Mitarbeiter Nein zur unnö­ti­gen und hoch­ris­kan­ten soge­nann­ten Impfung mit mRNA-Impfstoff. 

    Anstatt zur Impfung zu drän­gen, soll­te die Diakonie ihre Mitarbeiter wie Bewohner vor Comirnaty = BNT162b2 warnen.

  12. 17.12.2020:
    "Keine Pfleger mehr: Hilfeschrei aus Marburger Altenheim
    Fast alle Pfleger des Seniorenheims „Haus Waldblick“ in Marburg sind in Quarantäne. Die Folge: Die 42 Corona-infi­zier­ten, mit­un­ter hoch­be­tag­ten Bewohner, sind auf sich allei­ne gestellt."
    https://​www​.wodarg​.com/

    "Nicht ein­mal gesun­de Freunde und Angehörigen kön­nen ohne Angst vor Test und Quarantäne zu Hilfe kom­men", schreibt Wolfgang Wodarg dazu. So ist es, trotz­dem ist es wich­tig, den Kontakt nicht abrei­ssen zu lassen.

  13. Eine Einwilligung, die unter der Drohung des Verlustes der Existenzgrundlage abge­ge­ben wird, ist nichtig.
    Mithin begeht der imp­fen­de Arzt eine Körperverletzung, wenn er unter die­sen Umständen impft.

  14. @JuristenImForum
    a) Was ist da die genaue Rechtsgrundlage für die Freistellung?
    b) Ein per­fi­des Spiel mit der beruf­li­chen Existenz…

    1. @fabianus I
      Hier fin­den Sie die Aussagen eines Arbeitsrechtlers zum Thema:
      https://​www​.lto​-kar​rie​re​.de/​b​e​r​u​f​/​s​t​o​r​i​e​s​/​d​e​t​a​i​l​/​c​o​r​o​n​a​-​i​m​p​f​p​f​l​i​c​h​t​-​a​r​b​e​i​t​g​e​b​e​r​-​a​n​g​e​s​t​e​l​l​t​e​-​k​u​e​n​d​i​g​ung

      zu a) Grundsätzlich gibt es ein Direktionsrecht lt. 106 GewO, das aber für nor­ma­le Arbeitsverhältnisse nicht so tief in Grundrechte ein­grei­fen darf, schon gar nicht in die kör­per­li­che Unversehrtheit. Anders ist es bei beruf­li­chem Umgang mit vul­ner­ablen Gruppen: hier gibt es eine expli­zi­te Impfpflicht gegen Masern in § 20 Abs. 8 IfSG seit Frühling 2020 (!). Bezogen auf Covid kann der Arbeitgeber also sich hier grund­sätz­lich auf die­se Vorgabe ana­log beru­fen (so lan­ge Spahn noch kei­ne neue eige­ne für Covid ein­ge­fügt hat, womit sozu­sa­gen stünd­lich zu rech­nen ist).

      zu b) Grundsätzlich wäre eine Klage beim Arbeitsgericht ange­zeigt, so lan­ge die­se Impfpflicht noch nicht gesetz­lich ver­an­kert ist. Zudem müss­te der Arbeitsgeber nach­wei­sen, dass er die­ser Person kei­nen ande­ren "adäqua­ten" Arbeitsplatz zur Verfügung stel­len kann. Selbstverständlich könn­te man auch ver­su­chen, vor dem Arbeitsgericht die Prämissen einer untaug­li­chen und für sich und ande­re sogar gefähr­li­chen Impfung offen­zu­le­gen (man wird durch die Impfung nicht weni­ger ansteckend als zu vor!), wird damit aller­dings bei den AGerichten auf gewal­ti­ge Begeisterung und Kompetenz stoßen.

      1. Danke. Ja, es ist klar, dass das nicht gut aus­geht beim ArbGer.

        Ich betrach­te die Masernimpfpflicht (unab­hän­gig davon, wie man per­sön­lich zur Maserimpfung steht) als Blaupause für wei­te­re Eingriffe in die kör­per­li­che Unversehrtheit der Bevölkerung. Jetzt ste­hen Tür und Tor offen.

      2. Die Kolleginnen und Kollegen müs­sen ein­fach nur strei­ken, über den Betriebsrat/Personalrat gehen, bzw. einen grün­den oder die Gewerkschaft einschalten.

        Verdi hat sich da sogar ziem­lich klar positioniert.
        https://​gesund​heit​-sozia​les​.ver​di​.de/​c​o​r​o​n​a​v​i​r​u​s​/​+​+​c​o​+​+​7​6​6​a​5​7​0​2​-​3​a​e​4​-​1​1​e​b​-​b​e​a​6​-​0​0​1​a​4​a​1​6​0​100

        "Es darf kei­ne Diskriminierung auf­grund des Impfstatus geben, weder bei Einstellungen, der Einsatzplanung oder an ande­rer Stelle. Der Arbeits- und Gesundheitsschutz bezüg­lich SARS-CoV‑2 (zum Beispiel Schutzausrüstung, Abstandsregeln, Desinfektion, Teststrategie) ist in jedem Fall bis zum Abklingen der Pandemie auf­recht zu erhal­ten und gege­be­nen­falls weiterzuentwickeln."
        Kein Heim oder Kindergartenträger kann es sich lei­sten, Mitarbeiter zu ver­lie­ren. Krankenhäuser auch nicht, und sind auch Ärzte betroffen.

  15. Laut Prof. Dr..Martin Schwab ist jede Impfeinwilligung, die unter Druck abge­ge­ben wird, per se ungül­tig – weil die Zustimmung eben nicht frei­wil­lig ist. Demnach macht sich der Autor die­ses Rundschreibens strafbar …

    1. @TT
      Nein, der Autor macht sich nicht straf­bar. Nur die Einwilligung ist nich­tig, d.h. ER kann sich nicht auf sie beru­fen, wenn die Impfung beim Termin ver­wei­gert wird.
      Ich habe auch nicht den Eindruck, dass der "Chef" hier von der Impfung begei­stert ist, aber er scheint der Auffassung, dass er ohne das nicht wie­der nor­mal wird arbei­ten kön­nen dort, so dass man "da durch muss".

    1. @fabianus I
      "Frei erfun­den" behaup­te ich nicht.
      Wäre nur etwas vor­sich­ti­ger, auch wenn seit fast einem Jahr so viel bis dahin Unfassbares "pas­siert" ist, und ich es dem­ge­mäß eher für wahr­schein­lich hal­te, dass das Schreiben genau so an das Personal ging.

  16. Im Westen nichts neu­es. Die Kirchen und ihre nach­ge­ord­ne­ten schein­hei­li­gen Organisationen waren schon immer die ersten die geru­fen haben: "Verbrennt die Hexen". Da ist doch so ein bis­sel Euthanasie nur Peanuts.

  17. Das ist schon sehr dreist und wür­de mit hoher Wahrscheinlichkeit den Straftatbestand einer Nötigung entsprechen:

    § 240
    Nötigung

    (1) Wer einen Menschen rechts­wid­rig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem emp­find­li­chen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    https://​deju​re​.org/​g​e​s​e​t​z​e​/​S​t​G​B​/​2​4​0​.​h​tml

    (2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem ange­streb­ten Zweck als ver­werf­lich anzu­se­hen ist.

    (3) Der Versuch ist strafbar.

    (4) 1In beson­ders schwe­ren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. 2Ein beson­ders schwe­rer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
    1. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder
    2. sei­ne Befugnisse oder sei­ne Stellung als Amtsträger mißbraucht

    Ob auch das Kriterium der Verwerflichkeit erfüllt ist wäre auch inter­es­sant: https://​de​.wiki​pe​dia​.org/​w​i​k​i​/​V​e​r​w​e​r​f​l​i​c​h​k​eit

    1. Für eine Nötigung ist der Begriff rechts­wid­rig ent­schei­dend, und das bemisst sich an den recht­li­chen Vorgaben des­sen, der Gesetze, Verordnungen etc. erlässt. Eine Rechtswidrigkeit wird also kaum je gege­ben sein, son­dern eine Sittenwidrigkeit.

  18. Hat das denn mal jemand geprüft?

    Die Qualität ist wirk­lich hunds­mi­se­ra­bel. Datum fehlt, per­sön­li­cher Adressat ebenfalls.

    Bei solch einem Schreiben soll­te man der ande­ren Partei schon die Chance geben zu reagie­ren, also Anfragen und ggf. die Reaktion veröffentlichen.

    Sonst ist das Nahe an der Verleumdung, wenn sich das Schreiben als unwahr her­aus­stel­len sollte.

    1. @Andreas: Der Einwand ist berech­tigt. Ich neh­me die­ses Risiko in Kauf. Nach allem, was ich über die Diakonie als Arbeitgeber weiß, spricht mehr für die Echtheit als dage­gen. Das Papier wird zudem von einem Landtagsabgeordneten zur Verfügung gestellt. (Bevor mir wie­der Blauäugigkeit und Rechtsoffenheit vor­ge­wor­fen wird: Ja, ich weiß, der war mal in der AfD.)

      1. @aa
        Der Telegram-Kanal des Herrn Fiechtner kann ich als seriö­se Quelle nicht Ernst neh­men. Umso wich­ti­ger wäre es Informationen die daher stam­men zu veri­fi­zie­ren. Bisher sind Sie hier (coro­na­doks) von Fake News fern geblieben.
        Das zeich­net sie sehr posi­tiv aus und ich hat­te bis­her ange­nom­men, dass das auch auf einer Rechercheleistung ihrer­seits beruht.
        Kanäle die jeden Dreck wei­ter­lei­ten gibt es gera­de auf Telegram genug/viel zu viele.
        Wenn sich nun her­aus­stel­len soll­te, dass auch das hier ver­öf­fent­lich­te ohne Prüfung erfolgt, dann wäre das schon ein ziem­li­cher Dämpfer.
        Ich wün­sche Ihnen alles Gute und bedan­ke mich für die Arbeit, die Sie mit die­ser Seite auf sich nehmen.

    2. @Andreas
      Das dürf­te ein Serienbriefformat sein, das erklärt die schein­bar feh­len­den Angaben.
      Zu prü­fen wäre also, ob das tat­säch­lich so raus­ging und wann oder ob es noch im Entwurfsfundus des Chefs schlum­mert, wo ein Mitarbeiter es ent­nom­men hat.

      1. @some1
        Ja, das klingt plau­si­bel. Es wäre den­noch, wie sie rich­tig bemer­ken, zu klä­ren, ob der Brief tat­säch­lich ver­sandt wur­de oder viel­leicht nur ein Entwurf war, der es auf­grund des Inhaltes eben gera­de nicht an sei­ne Adressaten geschafft hat.

        Ich den­ke sowohl die Dachstiftung Diakonie soll­te an der Klärung ein Interesse haben als auch die Gesellschaft selber.

        Da gibt es sicher­lich Kontaktmöglichkeiten.

  19. Vermutlich ist das alles unwirk­sam. Unverhohlene Drohungen und Moralkeule .
    Ich habe wegen einer ähn­li­chen Sache beim Coronaausschuss nach­ge­fragt. Da ging es um die Einwilligungserklärung eines Altenheims, dass der Schnelltest frei­wil­lig sei (sonst kommt man aber nicht rein!) und dass man für even­tu­el­le Gesundheitsschäden durch den Test sel­ber haf­tet! die juri­sti­sche Auskunft dazu:
    "Diese vor­for­mu­lier­te Einwilligungserklärung ent­hält meh­re­re recht­li­che Fehler.
    Man kann Ihnen nicht ein­fach abver­lan­gen, auf einem Formular auf Schadensersatzansprüche zu ver­zich­ten (das Formular hat die Qualität von AGB; der Verzicht ist daher unwirk­sam nach § 309 Nr. 7 a BGB).
    Man kann Ihnen auch den Test als sol­chen nicht abver­lan­gen, sofern die­ser einen Nasen-Rachen-Abstrich und damit einen inva­si­ven Eingriff erfor­dert: Was das Gesundheitsamt nach § 25 IfSG nicht gegen den Willen des betrof­fe­nen ver­fü­gen kann, kann auch Ihr Arbeitgeber oder Ihre Heimleitung nicht von Ihnen verlangen.
    Und daten­schutz­recht­lich fehlt die­sem Formular wirk­lich ALLES – die Verfasser die­ses Formulars soll­ten sich mal ein­ge­hend mit der Datenschutz-Grundverordnung auseinandersetzen.

  20. Der Geschäftsführer M. Knobel ant­wor­tet auf mein Schreiben an ihn folgendes:
    "Das Schreiben ist doch so gar­nicht zur Anwendung gekom­men, es gab 2 ande­re Schreiben, die natür­lich nicht ein­ge­stellt wur­den, das letz­te, vor Weihnachten, saagt in zwei kur­zen Sätzen aus, es gibt kei­ne Impfpflicht und kein Sanktionen.
    Beste Grüße
    MK

    Meine 'Empfehlung' an M.Knobel:

    "Wäre daher wich­tig, die­se bei­den Schreiben zu ken­nen. Sie könn­ten Sie in der Kommentarleiste ver­öf­fent­li­chen und damit eine Korrektur mit eige­ner Stellungnahme anbringen. "

  21. Mit Nötigung, Erpressung oder dem Arbeitsrecht braucht hier sicher kei­ner kom­men, da man davon aus­ge­hen kann, dass man hier sicher kein Recht bekom­men wird. Bis Ende 2019 hät­te sie Sache natür­lich anders aus­ge­se­hen und wäre auch ein­deu­tig, aber nicht seit Beginn der Corona-Diktatur, wo auch Urteile plötz­lich anders als vor­her ausfallen.

    Aber ich wür­de das nicht als Einzelfall sehen, dass AG ihre Beschäftigten die Pistole auf die Brust set­zen und sagen "Impfen oder Gehen". Das ist die ver­kapp­te Impfpflicht, die in näch­ster Zeit fast alle Bereiche betref­fen wird, wo man Zutritt, Dienstleistungen und den Fortbestand von exi­stie­ren­den Dienst-/Arbeitsverhältnissen vom Vorhandensein bzw. der Duldung der Impfung abhän­gig macht. Es ist davon aus­zu­ge­hen, dass hier auch die Gesetzeslage so ange­passt wird, dass der Bürger/Arbeitnehmer da kei­ne Chance haben wird, aus der Nummer herauszukommen.
    Ich per­sön­lich gehe davon aus, dass auch für geimpf­te Beschäftigte die per­ma­nen­te Maulkorbpflicht im gesam­ten Bereich der Unternehmen/Dienststellen voll­um­fäng­lich bestehen bleibt.

  22. Ich neh­me an, dass "Wutbürger" sich schon beim Herrn Knobel gemel­det haben. Das kann schon dazu füh­ren, dass man so einen Schrieb nicht mehr ver­teilt haben will.

  23. So etwas war auch Thema in Sitzung 33 des Corona-Aussschuss am 1. 1. 2021
    Thema: Schlussstrich 2020
    Gäste: Rechtsanwälte Prof. Martin Schwab und Marcel Templin

    https://​you​tu​.be/​w​s​h​9​Y​W​A​_​2GE

    Start ab Minute 24:30.
    Bis 1:42:00 geht es um nicht vor­han­de­ne Aufklärung in Heimen und Druck gegen Bewohner, Betreuer und Pflegekräfte.

    Es wird über ähn­li­che stand­ar­ti­sier­te Schreiben berichtet.
    Ergebnisse ihre Untersuchungen wird der Corona-Ausschuss
    auf der Seite https://​2020​news​.de/ veröffentlichen.

    Danach, bis 3:10:00 wird über die Drahtzieher und die Sammelklage gesprochen.

  24. @Alle
    Trotz zwei­er Updates wis­sen wir nicht was dort wirk­lich pas­siert ist. Ein Mißverständnis? Hat die Leitung einen Bluff pro­biert und ist flink wie­der zurück geru­dert? Es gibt immer­hin Ähnliches aus ganz ver­schie­de­nen Regionen zu hören. Herzlichen Dank an @Ute Plass.

  25. Ich möch­te mal kurz klar­stel­len das Herr Knobel ein sehr guter Chef ist er hatt immer ein offe­nes Ohr egal bei was für ein Problem sicher hat er einen Fehler gemacht mit dem Schreiben aber er hat sich auch gleich ent­schul­digt und er möch­te am Ende nur das Beste für sei­ne Angestellten und Bewohner also bit­te lasst ihn inruhe.

  26. Hallo,ich Arbeite auch in der Einrichtung und kann nur sagen das Herr Knobel ein sehr ver­nünf­ti­ger und tol­ler Chef ist er ist immer Nett und nimmt sich für sei­ne Angestellten Zeit wenn sie etwas auf dem Herzen haben Herr Knobel ist auch nur ein Mensch und macht Fehler aber er hat Arsch in der Hose und gesteht die­se auch ein und Entschuldigt sich auch wenn etwas falsch läuft/lief also lasst ihn doch Bitte inruhe.

  27. Sehr geehr­te Damen und Herren,

    vie­len Dank für Ihre Nachrichten und Ihr enga­gier­tes Nachfragen im Sinne unse­rer Mitarbeitenden. Gern gehen wir auf die von Ihnen geäu­ßer­ten kri­ti­schen Bemerkungen ein.

    Der letz­te Absatz in dem Schreiben eines Einrichtungsleiters der Dachstiftung Diakonie an die Mitarbeitenden beruh­te auf einem Missverständnis, das gegen­über den ange­schrie­be­nen Kolleginnen und Kollegen bereits umge­hend kor­ri­giert wur­de. Er ver­wech­sel­te die durch­aus vor­han­de­nen arbeits­recht­li­chen Folgen einer Testverweigerung mit den – wie Sie zu Recht bemer­ken – nicht zuläs­si­gen Folgen einer Ablehnung des Impfangebotes.

    In der gesam­ten Dachstiftung Diakonie infor­mie­ren wir die Mitarbeitenden mög­lichst umfas­send über die Impfung gegen Covid-19. Aber wir leh­nen jeg­li­chen Druck in die­se Richtung ab.

    Mit freund­li­chen Grüßen

    Unternehmenskommunikation
    Dachstiftung Diakonie

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