»Bislang rund 1000 Bußgeldverfahren wegen Teil-Impfpflicht
Mainz (dpa/lrs) – Nach Einführung der einrichtungsbezogenen Corona-Impfpflicht für Pflege- und Gesundheitspersonal haben Gesundheitsämter in Rheinland-Pfalz bislang rund 1000 Bußgeldverfahren eingeleitet. In zehn Fällen sei ein Tätigkeitsverbot gegen ungeimpfte Pflege-Beschäftigte verhängt worden, einmal ein Betretungsverbot, teilte das Gesundheitsministerium am Mittwoch in Mainz mit…«
krankenkassen.de (20.7.)
»Impfpflicht abgelehnt: Betretungs- und Tätigkeitsverbote ab September
Saarbrücken (dpa/lrs) – Rund vier Monate nach dem Start der Corona-Impfpflicht für das Pflege- und Gesundheitspersonal hat der Regionalverband Saarbrücken Sanktionen angekündigt. Voraussichtlich ab Anfang September würden bei rund 80 Beschäftigten Betretungs- und Tätigkeitsverbote greifen, teilte ein Verbandssprecher am Mittwoch
mit…«
krankenkassen.de (20.7.)
Der Begriff Hardliner ist irreführend. Machen Sie sich die Rolle des Staates klar und die Position derer dessen Profitinteressen der Staat vertritt.
Die Impfung hilft gegen schwere Verläufe. Die Impfung schützt dich und andere. Die Impfung, die Impfung, die Impfung …
Gruß an alle Infizierten! Mit und ohne Impfung! Gruß an alle unter der einrichtungsbezogenen Impfpflicht leidenden Insassen von Seniorenheimen Krankenhäusern und im Heimknast. Gruß an die durch die Impfung Geschädigten. Gruß an das BVG, dessen juristische Interpretation jedes Märchenbuch schlägt. Gruß an den Impfschergen Marco L. und den Maskenschergen Kalle B. Die Industrie wird euch ewig dankbar sein.
Bahn- und Busfahrten
Im Bus ist immer die Herausforderung das der Fahrer durch seine zigtausend Spiegel den Fahrgastraum fast vollständig im Blick hat. Auf dem Lande legen sich nur Raufbolde mit dem Busfahrer an, mit dem möchte man es sich nicht verscherzen. Zwischen Kotzow und Rammelow-Ausbau aus dem Bus gesetzt zu werden ist doof.
Heute hingegen: im Bus einige ganz ohne Maske! Oha.
Oma ranzt eine Schülerin an " Maske richtig aufsetzen ! ". Die Schülerin guckt, zieht die Maske über die Nase und eine Minute später wieder runter.
Noch angenehmer die Fahrt im gut besetzen "Regionalexpress".
Touristen, Migranten und Einheimmische zelebrieren in harmonischer Eintracht den Sommer. Masken, keine Masken, Masken am Kinn.
Keine bösen Blicke, kein Genörgel. Man hält sich mit Aufdringlichkeiten zurück. Wie sonst auch üblich, wenn z.B. eine Mutter ihr Kind stillt.
Ich hatte heute erstmals den Eindruck das sich ein Konsens herausbildet: man kann das Maskending tragen oder auch nicht. Es ist Privatsache. 🙂
besuchserlaubnis im gefängniskrankenhaus?
https://www.klinikumbielefeld.de/infos-zum-corona-virus.html
Besuchszeit: 14.00 bis 18.00 Uhr
Besuchsdauer: 1 Stunde
Ab dem 1. Tag: Besuche sind möglich ab dem 1. stationären Behandlungstag (Tag der Aufnahme zählt als 1. Tag).
Pro Patient*in zwei Besucher*innen: Alle stationär aufgenommenen Patient*innen geben bei der Aufnahme 2 Personen an, die das Besuchsrecht ausüben dürfen.
2Gplus-Regel für Besucher*innen: Besucher*innen müssen einen 2Gplus Nachweis erbringen. Dies bedeutet, dass Sie zusätzlich zu einem Nachweis der vollständigen Impfung (mit einem zugelassenen Impfstoff, die vor mind. 15 Tagen stattgefunden hat, in deutscher Sprache oder offizieller Übersetzung) oder einem Nachweis über den Genesenen-Status (positives PCR-Testergebnis, mind. 28 Tage und max. 90 Tage alt) ein negatives Schnelltestergebnis (max. 4 Stunden alt, von einer zugelassenen Teststelle) vorlegen müssen. Eine Booster-Impfung ersetzt einen Test hierbei nicht.
Ungeimpfte Personen, dazu zählen auch Kinder unter 5 Jahren und Personen, die sich nicht impfen lassen können, erhalten zum Schutz unserer Patient*innen und Mitarbeitenden keinen Zutritt als Besucher*innen. Kinder im Alter unter 5 Jahren sind nur im Rahmen von Sondergenehmigungen und in Begleitung Erwachsener als Besucher*innen zugelassen.
Zeichen eines Infekts: Besucher*innen die Zeichen einen Infekts aufweisen dürfen das Klinikum nicht betreten, es erfolgt eine entsprechende Nachfrage und Messung der Körpertemperatur im Eingangsbereich.
FFP2-Maskenpflicht: Alle Besucher*innen tragen eine FFP2-Maske. Die Maskenpflicht gilt auf dem gesamten Gelände des Klinikums sowie auch im Patientenzimmer. Das Tragen einer FFP2-Maske schützt die Patient*innen, die Beschäftigten und Sie selbst vor einer COVID-19-Infektion. Tragen Sie daher Ihre Maske bitte korrekt über Mund und Nase.
Verhalten im Patientenzimmer: Die FFP2-Maskenpflicht für Besucher*innen gilt auch im Patientenzimmer. Bitte halten Sie Abstand und vermeiden Körperkontakt.
Abstandsregel: Bitte halten Sie einen generellen Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen.
Sonder-Besuchserlaubnis: Wenn aus medizinischen, sozial-ethischen oder rechtlichen Gründen eine abweichende Besuchsregelung erforderlich ist, wird diese über eine entsprechende Sonder-Besuchserlaubnis vom/von der behandelnden Ärzt*in ausgesprochen. Dies gilt auch für Begleit- und Betreuungspersonen von Entbundenen bzw. Vätern/Elternteile der Neugeborenen (Siehe "Informationen für Patient*innen und Begleitpersonen" – "Sonderregelung werdende Väter/Begleit- und Betreuungspersonen bei Entbindung"). Grundsätzlich gilt auch hier die 2Gplus-Regelung, Ausnahmen von der 2Gplus-Regelung gibt es bei ethischen und medizinischen Notfällen.
Bitte folgen Sie den Anweisungen des Krankenhauspersonals! Besucher*innen, die sich in Bereichen aufhalten, zu denen kein Zutrittsrecht besteht oder sich nicht an die Vorgaben des Personals halten, müssen mit einem Hausverbot rechnen.
Testung stationärer Patient*innen mittels PCR-Test: Alle stationär aufzunehmenden Patient*innen werden vor der Aufnahme, in Notfällen während der Aufnahme, mittels PCR auf das neue Coronavirus getestet. Bitte beachten Sie, dass Sie nach Ihrer Testung Abstand von anderen Personen halten.
Die Testung ist auch bei geimpften oder genesenen Personen erforderlich!
Testung ambulanter Patient*innen: Ambulante Patient*innen benötigen in der Regel ebenfalls einen PCR-Test. Wenn es sich hingegen nur um eine einfache Untersuchung handelt, gilt die 3G-Regel. Ambulante Patient*innen mit fehlender Immunisierung (2G) müssen für ihren Termin ein negatives Schnelltestergebnis mitbringen, das nicht älter als 24 Stunden sein darf.
Begleit- und Betreuungspersonen: Betreuungspersonen, die über Nacht bleiben, müssen generell, auch als geimpfte und genesene Personen, einen negativen PCR-Test vorweisen (Ausnahmeregelung für werdende Väter/Begleitpersonen bei Entbindung siehe unten). Für Begleitpersonen, die nicht über Nacht bleiben, sich jedoch länger als eine Stunde oder außerhalb der Besuchszeiten im Klinikum aufhalten (z.B. Eltern älterer Kinder), benötigen eine Sonderbesuchsgenehmigung (Siehe „Informationen zu Besuchsregelungen und Sonderbesuchsgenehmigungen“). Begleitpersonen ambulanter Patient*innen müssen einen 2G-Nachweis vorlegen.
Sonderregelung Begleit- und Betreuungspersonen bei Entbindung:
Werdende Väter und Personen, die sowohl während der Geburt als auch darüber hinaus in einem Familienzimmer für die Dauer des Krankenhausaufenthaltes der Mutter und des Kindes im Krankenhaus verweilen, gelten als Betreuungspersonen. Dies ist nur unter der Voraussetzung der 2G-Regel möglich, die Betreuungspersonen erhalten einen PCR-Test vor Ort. Werdende Väter und Personen, die die werdende Mutter zur/während der Entbindung begleiten, sich anschließend einige Stunden im Kreißsaal aufhalten dürfen und dann das Klinikum verlassen, gelten als Begleitpersonen, hier gilt die 3G-Regel. Wichtig: Bitte beachten Sie, dass auch geimpfte und genesene Begleitpersonen vor Ort einem zusätzlichen Schnelltest unterzogen werden.
Informationen zu den Regelungen für Besucher*innen sowie Sonderbesuchsgenehmigungen entnehmen Sie bitte der Übersicht „Informationen zur Besuchsregelung und Sonderbesuchsgenehmigung“!
Unmenschlich und ohne jegliche Evidenz !
Im Klinikum Stuttgart starb der Vater eines Freundes vor einigen Wochen ganz alleine, da die ungeimpften Angehörigen nicht ins Klinikum Stuttgart durften( es herrschte 2G obwohl das in keiner Verordnung verpflichtend war) Nach dem Tod in der Nacht wurden die Angehörigen nicht angerufen, diese erfuhren vom Tod beim Anruf am Morgen, als sie sich nach dem Befinden erkundigten.
So ein Verhalten darf nicht vergessen werden!
Die Mühlen mahlen langsam.
Aber sie (zer)mahlen weiter.