Einrichtungsbezogene Nachweispflicht – demnächst Abschied durch die Vordertür und maskierter Wiedereinzug durch die Hintertür?

Unter die­sem Titel wird am 28.7. auf coro​na​-blog​.net der "Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und ins­be­son­de­re vul­nerabler Personengruppen vor Covid-19" dis­ku­tiert. Ausführlich wird auf des­sen § 35 ein­ge­gan­gen, der dem RKI prak­tisch einen Freifahrschein für Maßnahmen jeg­li­cher Art aus­stellt. Der sehr lesens­wer­te Beitrag kommt zu diesem

»Fazit
Träte die­ses Gesetz so in Kraft, dann bräuch­te es gar kei­ne ein­rich­tungs­be­zo­ge­ne Impfpflicht mehr. Es wird alles an die Einrichtungen dele­giert. Für die­sen Teilbereich des Gesundheitswesens wür­de die Impfpflicht mani­fe­stiert und ver­ste­tigt, Ohne, dass es eine wäre. Sie erin­nern sich noch: Man kann den Beruf wech­seln. Sagt das Bundesverfassungsgericht.

Manifestiert und ver­ste­tigt wer­den auch die Zustände, die in den letz­ten zwei Jahren Leid über unzäh­li­ge Menschen gebracht haben, denen der Besuch von bzw. bei ihren lie­ben Menschen ver­wehrt wurde.

Wenn wir es nicht ver­hin­dern.«

12 Antworten auf „Einrichtungsbezogene Nachweispflicht – demnächst Abschied durch die Vordertür und maskierter Wiedereinzug durch die Hintertür?“

  1. das RKI kann sich kei­ne eige­ne rea­li­tät erschaf­fen, auch wenn die letz­ten zwei jah­re ande­res ver­mu­ten lassen.
    das rki kann nicht die ein­schrän­kung von grund­rech­ten an die arbeit­ge­ber dele­gie­ren, es kann als behör­de sol­ches nicht anord­nen, weil der gesund­heits­mi­ni­ster, wer das auch sein mag, so für rich­tig hält.
    dann wäre das gesetz ein ermäch­ti­gungs­ge­setz für den gesundheitsminister.

    1. @ hol­ger blank: Natürlich kann das RKI kei­ne eige­ne Realität erschaf­fen. Daher erfolgt ja das Realitäts-Bananenbiegen. Die Realität muss solan­ge gebo­gen wer­den, bis sie einen kur­zen Moment so scheint, als pas­se sie zur Ideologie, bevor wie­der gebo­gen wer­den muss. Der Begriff des Lügenregimes hat schon sei­ne Bedeutung.

      Das RKI kann dann pro­blem­los als Alibi für Grundrechteeinschränkungen ver­wen­det wer­den, wenn die hoch­eh­ren­wer­ten "Volksvertreter" abnicken und die Justiz sich auti­stisch zeigt. In einer ech­ten, rich­ti­gen, gelern­ten Parteienoligarchie soll­te dies kein Problem sein.

      Die Anwendbarkeit der Corona-Ideologie (eben­so wie die eine oder ande­re wei­te­re Tarnkappenidelogie – soll hier nicht das Thema sein) funk­tio­niert pri­ma. Und dies sagt eigent­lich fast alles über das bestehen­de System aus.

      Es ist ein Ermächtigungsgesetz. Der Gesundheitsminister ist de fac­to der Sachwalter der "Hinterzimmerinteressen". Gedeckt von den übri­gen "Regierungsmitgliedern" auf Bundes- und Landesebene, die neben­bei wei­te­re her­vor­ra­gen­de ideo­lo­gi­sche Tätigkeiten ver­rich­ten. Nehmen Sie nur die Energiewende. Wer ver­dient dar­an (unab­hän­gig von der Frage, ob es einen "men­schen­ge­mach­ten" Klimanwandel gibt oder nicht)?

    2. @holger blank
      Big Pharma zusam­men mit ihren dienst­eif­ri­gen Helfern von staat­li­chen Institutionen (RKI & Co.) und Median SCHAFFEN seit Pandemiebeginn und eigent­lich viel län­ger eine «eige­ne Realität» von «gefähr­li­chen Viren» und angeb­lich nütz­li­chern «Impfungen» und wei­te­ren «Medikamenten». Das sind in die­ser Form Vorstellungen, die längst über­holt sind. «Medical Fiction» wür­de ich das nen­nen. Wird aber lei­der von der brei­ten Masse wei­ter­hin geglaubt.

  2. Das RKI. Ist es sub­ver­siv, die­ser Organisation eine hohe Affinität zur welt­wei­ten Impfstoffindustrie und der ent­spre­chen­den Finanzlobby zu unter­stel­len? Zum Glück haben wir abso­lut nur ihrem Gewissen ver­pflich­te­te Volksvertreter, die in ent­schei­den­den Momenten mit dem Lese- und Sprachverstädnis hadern. Kann schon mal pas­sie­ren … Gut, dass es einen tech­no­kra­ti­schen Cum-Ex gibt, er das alles ent­spre­chend der inter­na­tion­aen Absprachen beauf­sich­tigt. Und einen klei­nen Kalle, der kra­kelt und meint, sei­ne Meinung sei rele­vant. Die soge­nann­ten "Eliten" lachen sich tot.

    Corona ist eine abso­lut tota­li­tä­re Ideologie (mit ent­spre­chen­den Finanzinteressen dahin­ter). Leider scheint die deut­sche Mentalität es immer zu erfor­dern, dass einer Ideologie bis zum bite­ren Ende gefolgt wird. Dann gibt es wie­der eine Zeit der Pseudo-Erinnerung und Besinnung und das Spiel beginnt erneut. Egal, um wel­che abstru­se Ideologie es sich handelt.

  3. Neue olympische Disziplin des Bundes"wehr"-General-Darstellers Breuer: Wegspritzen von Bürgern der BRD. sagt:

    Der Herr General-Darsteller Breuer von der Spiel-Armee namens Bundes"wehr" in Täuschland will 60 Milliionen Menschen ab Herbst 2022 weg­sprit­zen. Der Herr Breuer braucht wohl mehr Raum. Wie wohl ein gewis­ser Herr H. paar Jahrzehnte vorher 🙁
    https://report24.news/spiegel-interview-deutscher-general-will-im-herbst-50–60-millionen-menschen-impfen/

    1)
    Ist jemand da, der Breuer dar­über deut­lich in Kenntnis setzt, dass es in D. nur eine wider­recht­li­che "Zwangs"spritzerei von Mitarbeitern der wei­ßen Berufe gibt.

    2)
    Ist jemand da, der Breuer dar­über deut­lich in Kenntnis setzt, dass es kei­ne "all­ge­mei­ne" Spitzpflicht" (aka "Impf"pflicht) in D. gibt.

      1. @ aa:
        Die Militarisierung des Gesundheitswesens hat in Täuschland an dem Tag ein­ge­setzt, als der Breuer im Bundeskrankheitsmach-Ministerium eine eige­ne Abteilung zuge­teilt bekam und als Abteilungsleiter ein­ge­setzt wor­den war.

        Soweit mir bekannt, lei­tet die Abteilung im Gesundheitsministerium Tschechiens, in der Tschechien der "C"-Stuss am Laufen gehal­ten wird, eben­falls ein Militär-Arzt der Nationalarmee Tschechiens.

  4. Auch wenn es etwas off-topic sein soll­te… man darf sogar man­chen Beruf auch ohne Corona-Restriktionen auf­ge­ben… auch wenn das Jobcenter das anders sieht…!?

    "Auch wenn ein Unionsbürger sei­ne Tätigkeit in der Prostitution wil­lent­lich auf­gibt, liegt kei­ne frei­wil­li­ge Aufgabe einer Erwerbstätigkeit vor, urteilt das Berliner Sozialgericht. Es ging in dem Prozess um eine Bulgarin, die gegen das Jobcenter klag­te. Dieses hat­te der Frau Leistungen ver­wehrt, da sie ihre Tätigkeit auf dem Berliner Straßenstrich auf­gab und aus Sicht des Jobcenters damit frei­wi­lig in die Arbeitslosigkeit gegan­gen sei. Das Gericht wider­sprach die­ser Auffassung und begrün­de­te dies damit, dass der Staat von nie­man­dem ver­lan­gen kön­ne, die­se Arbeit aus­zu­üben – auch wenn die betref­fen­de Person die­se Arbeit in der Vergangenheit aus­ge­führt habe."

    https://​www​.bz​-ber​lin​.de/​b​e​r​l​i​n​/​p​r​o​s​t​i​t​u​t​i​o​n​-​k​e​i​n​e​-​z​u​m​u​t​b​a​r​e​-​a​r​b​eit

    1. Hier in der Region wur­den schon vor 15 Jahren kei­ne Sanktionen gegen Arbeitslose aus­ge­spro­chen, wenn jemand die Stelle als Verkäufer/Kassierer im Eros-Center nicht antre­ten wollte.

  5. Mal gucken ob der Michel bis dahin noch ruhig bleibt. Befürchtungen gibt es sei­tens der Elite (ande­re nen­nen die auch schon Parsiten) ja schon im aus­rei­chen­dem Maße .… die wis­sen evtl. mahr als ich.…. gut fand ich auch von S. Homburg, glau­be ich, der KARTOFFEL-Virus .… der schlägt dem­nächt mit vol­ler Wucht zu .…

Schreibe einen Kommentar zu S. Andersson Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert