Es wimmelt von Infos und fake news in allen Medien.
Hier finden sich veröffentlichte, aber irgendwie wenig sichtbare Informationen.
Nein, keine in der Art:
Verschwörer in der Wall Street oder im Mossad oder beim Bilderberg hätten ein Virus in die Welt gesetzt, um sich diese untertan zu machen.
Keine rassistischen Dummheiten wie die vom "chinesischen Virus".
Keine Behauptungen, wir hätten es gerade mit einem simplen Schnupfen zu tun.
Sondern solche, die helfen, einen kritischen Abstand zu regierungsamtlichen Verlautbarungen zu halten.
Denn erinnern wir uns: Es sind die gleichen Experten und Regierenden, die gestern unser Gesundheitssystem planmäßig (nicht etwa nur fahrlässig) ruiniert haben, die uns jetzt vorschreiben, was richtig und was verboten ist. Und Vorsicht: Die Grundhaltung ist links, auch wenn hier merkwürdige Positionen in der Linken befragt werden.
Übersetzungen aus dem Englischen sind oft holprig, weil mit dem Google Übersetzer (inzwischen deepl.com) vorgenommen.
Zitate aus dem Internet haben als Abrufdatum das des Beitrags.
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mir ist die achte verordnung irgendwie entgangen.
ich könnte sie nachschauen, aber, ich wundere mich.
20.03.2022, 14:52 Uhr – Presse- und Informationsamt des Landes Berlin
Senat beschließt Neunte Verordnung zur Änderung der Vierten SARS-CoV-2- Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Der Senat von Berlin hat heute die Neunte Verordnung zur Änderung der Vierten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Diese wird am heutigen 19. März 2022 verkündet und tritt auch heute in Kraft.
Die Verordnung beinhaltet die Verlängerung des Geltungszeitraums der Achten Änderungsverordnung zur Vierten Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bis einschließlich 31. März 2022.
Die Verlängerung erfolgt entsprechend der Verlängerungsoption, die sich aus dem § 28a Absatz 10 des Infektionsschutzgesetzes ergibt.
Die Verlängerung der Geltungsdauer bis einschließlich 31. März 2022 betrifft auch die Krankenhaus-Covid-19-Verordnung, die Pflegemaßnahmen-Covid-19-Verordnung sowie die Schul-Hygiene-Covid-19-Verordnung in den aktuell gültigen Fassungen.
die achte? hier in RLP an der Goldgrube sind wir bereits bei der 32.! Dass aber auch in jedem Bundesland die Grundgesetzbrüche einen anderen Namen trage, ist sich auch nur Zufall.
https://corona.rlp.de/fileadmin/corona/Verordnungen/32._CoBeLVO/220317_32_CoBeLVO_001.pdf
"Zweiunddreißigste Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz
(32. CoBeLVO)
Vom 17. März 2022
Aufgrund des § 32 Satz 1 in Verbindung mit § 28 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 28 a Abs. 7 und den
§§ 29 und 30 Abs. 1 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045),
zuletzt geändert durch Artikel 1 und 2 des Gesetzes vom 10. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5162),
in Verbindung mit § 1 Nr. 1 der Landesverordnung zur Durchführung des
Infektionsschutzgesetzes vom 10. März 2010 (GVBl. S. 55), zuletzt geändert durch § 7 des
Gesetzes vom 15. Oktober 2012 (GVBl. S. 341), BS 2126-10, wird verordnet:
Teil 1
Ziele, Allgemeine Schutzmaßnahmen
§ 1
Ziele
Diese Verordnung regelt notwendige Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung
und zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV‑2, soweit nicht durch § 28 b des
Infektionsschutzgesetzes (IfSG) oder aufgrund des § 28 c IfSG erlassener Verordnungen
der Bundesregierung abweichende Regelungen getroffen wurden. Die Regelungen dieser
Verordnung beruhen auf der Einschätzung der aktuellen Entwicklung der Aus- und Belastung
des Gesundheitssystems in Rheinland-Pfalz.
§ 2
Allgemeine Schutzmaßnahmen, Begriffsbestimmungen
(1) In geschlossenen Räumen, die öffentlich zugänglich sind, ist eine medizinische
Gesichtsmaske (OP-Maske) oder eine FFP2-Maske oder eine Maske eines vergleichbaren
Standards zu tragen. Im Übrigen ist eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) oder eine
FFP2-Maske oder eine Maske eines vergleichbaren Standards zu tragen, soweit dies in
dieser Verordnung angeordnet wird (Maskenpflicht).
(2) Die Maskenpflicht gilt nicht
1. für Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres,
2. für Personen, denen dies wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen
Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist; dies ist durch ärztliche Bescheinigung
nachzuweisen,
3. soweit und solange es zur Kommunikation mit Menschen mit einer Hör- oder
Sehbehinderung, zu Identifikationszwecken oder im Zusammenhang mit der
Wahrnehmung von Aufgaben der Rechtspflege (einschließlich der Notariate und
Rechtsanwaltskanzleien) erforderlich ist.
(3) In den in dieser Verordnung bestimmten Fällen, in denen auf diese Vorschrift Bezug
genommen wird, kann der dort vorgesehene Nachweis über das Nichtvorliegen einer
Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV‑2 durch
1. einen Testnachweis bis zum 18. März 2022 nach § 2 Nr. 7 der COVID-19-
Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) vom 8. Mai 2021 (BAnz.
AT 08.05.2021 V1) in der jeweils geltenden Fassung und ab dem 19. März 2022 nach
§ 22 a Abs. 3 IfSG oder
2. eine maximal 48 Stunden zurückliegende Testung mittels Nukleinsäurenachweis (PCR,
PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik)
erbracht werden (Testpflicht). Sofern der Betreiber einer Einrichtung eine Testung vor Ort
unter Aufsicht anbietet, ist diese Testung vor dem Betreten der Einrichtung in Anwesenheit
einer von dem Betreiber der Einrichtung beauftragten Person von der Besucherin oder dem
Besucher durchzuführen und berechtigt ausschließlich zum Besuch dieser Einrichtung. Der
Betreiber einer Einrichtung darf der Besucherin oder dem Besucher nur bei Vorlage eines
Testnachweises nach Satz 1 Zutritt zur Einrichtung gewähren. Die Testpflicht gilt nicht für
1. geimpfte oder genesene Personen sowie
2. Minderjährige,
es sei denn, dies ist in dieser Verordnung angeordnet.
(4) Eine geimpfte Person im Sinne dieser Verordnung ist vorbehaltlich der Regelung in
Absatz 6 eine asymptomatische Person, die im Besitz eines auf sie ausgestellten
Impfnachweises bis zum 18. März 2022 nach § 2 Nr. 3 SchAusnahmV und ab dem 19. März
2022 nach § 22 a Abs. 1 IfSG ist. Eine genesene Person im Sinne dieser Verordnung ist
vorbehaltlich der Regelung in Absatz 6 eine asymptomatische Person, die im Besitz eines
auf sie ausgestellten Genesenennachweises bis zum 18. März 2022 nach § 2 Nr. 5
SchAusnahmV und ab dem 19. März 2022 nach § 22 a Abs. 2 IfSG ist.…" 21 Seiten!
https://www.t‑online.de/nachrichten/deutschland/id_91832588/lockerung-und-die-folgen-corona-ist-mit-deutschland-noch-nicht-fertig.html
Und dieser Autor (siehe oben) blickt zwar nicht durch, hat aber immerhin erkannt, dass alle "Corona"-Regeln störend wirken im sozialen Leben. Immerhin. Ich finde seine Email-Adresse nicht, man könnte ihm den folgenden Link schicken:
https://www.corodok.de/paul-ehrlich-institut-10/
PS:
Einen lieben Gruß an ~ Pusteblume ~, ich finde das Pseudonym sehr schön!
https://www.corodok.de/ein-gruss-millionen/#comment-127307
~ ~ ~
@ AllerseeNixe
Danke 🙂
Wurde der Dame jetzt schon das Einzelbüro gestrichen und Sie müsste in ein Großraumbüro für zukünftige geringverdiener umziehen ? Oder hat Dorsten jetzt festgestellt das Corona auch per Video übertragen werden kann , wenn man keine Maske trägt? Oder ist der Lippenstifft leer und Sie hat in der Zeit gelesen, dass Masketragen sexy ist? So viele Fragen , da kann ich mich garnicht aufs Zuhören konzentrieren? Hat Sie denn was wichtiges zu sagen gehabt?
@Kimo
Die hat nur sagen wollen, dass der Ethikrat keine eigenen Studien verfasst aber die ganze Zeit schon unseren Politikern eine drohende Überlastung des Gesundheitssystems als einzig gerichtsfeste Ausrede für jede beliebige Sauerei incl. Impfpflicht anzudienen versucht. Ihr einziger Talkingpoint ist "bitte begründet endlich mit diesem Todschlagsargument das Wegsperren aller anderen damit ich meine Angststörung nicht therapieren muss."
Könnte sein, sie wollte nur demonstrieren, dass ihre Maske sitzt und wirkt (z.B. weil auf die Fresse gekriegt worden ist).
Gute Frage!
Also, in der Essenz habe ich sie folgender Maßen verstanden:
Wir hab'n damit nix zu tun…
Wir hab'n halt nur ethisch-moralisch-juristisch ausgelotet und zum besten gegeben, was geht – was eine® können dürfte, wenn sie/er wollen möchte.
Auf faktischem Wissen basierende, verbindliche Aussagen in Richtung Ethik – mit Verantwortung übernehmen, und so…
Neh, das is' garnich' unsere Aufgabe – damit hab'n wir nix zu tun.
Hab' ich sie etwa falsch verstanden ?
🙂
LG Tom.
@Kimo
Ich schätze, sie möchte demonstrieren, was für eine hörige Sklavin sie ist, um damit den Sklaven das Gefühl zu geben, dass sie alle in einem (selbstgewählten) Boot sitzen. Die Maske soll zur "Normalität" stilisiert werden. Gut, dass man die hörigen Konformisten und Speichellecker jetzt schon auf 100 Meter Entfernung erkennt – so kann man einen großen Bogen drum machen…
Man soll ja jedem Menschen seine Meinung lassen, aber aus Spaß begutachte ich mir im Freien entgegenkommende Maskenträger/innen immer sehr sorgfältig von oben bis unten. Schon um zu sehen, wie die Person insgesamt nach außen wirkt. Meist wirken die Menschen jedoch nur wie seelenlose Hüllen, die keine Energie ausstrahlen.
Ich hoffe, dass die Personen dadurch auf die Idee kommen, dass sie sich wirklich lächerlich machen, wenn sie im Freien eine Maske tragen, aber ich vermute, die Hoffnung ist zu hoch gesetzt.
heute Morgen um 5:30 habe ich einen Mann mit FFP2-Maske seine Mülltonne (Einfamilienhaus) zur Straße schieben sehen. Da weiß ich nicht, ob ich lachen oder weinen soll über so viel Dummheit.
Zitat Karl Lauterbach, bei etwa 8:20 Min:
"…Wir kommen in eine Phase hinein, wo der Ausnahmezustand die Normalität sein wird. Wir werden ab jetzt immer im Ausnahmezustand sein. Also, der Klimawandel wird zwangsläufig mehr Pandemien bringen…"
Gefunden bei Marc Friedrich:
Alles spricht GEGEN die IMPFPFLICHT! (Corona / Lauterbach)
Während alle anderen Länder sich locker machen, die Coronamaßnahmen beenden, die UNO die Maskenpflicht aufhebt und Österreich gar die Impfpflicht aussetzt, zelebriert unsere Regierung den zweijährigen Geburtstag des Lockdowns genau mit dem Gegenteil: Man hält an den nun immer mehr willkürlich scheinenden Maßnahmen stoisch fest und entgegen aller Daten, Fakten und Statistiken will man in Deutschland unbedingt eine Impfpflicht durchsetzen. Dabei spricht alles dagegen!
https://www.youtube.com/watch?v=ZmneG6mJ_X8
Die Verlängerung der Verlängerung der Verlängerung der soundsovielten InfektionsschutzVO, geändert am.… und am… und am… beinhaltet in den Fussnoten, dass wer ohne grünen Hut aus dem Haus geht, der wird enteignet, wenn er/sie/divers nicht die Inokulation von mindestens 5 Genspritzen der Marke BionTech nachweisen kann, und zwar gegenüber dem Finanzamt, welches zukünftig ALLE DATEN unter einer "Bürgernummer" speichert.
Ey, Buyx! Toller Maul-Rüssel-Schutz! Wie wär's noch mit ein wenig Werbung auf dem Maulschutz? Und pass auf, dass du das Virus nicht kontaktlos überträgst. Alles klar, Alena?
Übrigens, deine transhumanistischen Sponsoren haben angerufen. Du sollst eskalieren.
Corona, Welt
Wie unabhängig urteilt Alena Buyx wirklich?
Ethikrat-Chefin mit glasklarer Interessenkollision
Wer ist Alena Buyx?
Selbst Mainstreammedien berichten über Interessenkollision
In der selbstgestrickten Ethik-Falle?
Der Ethikrat mauert
Und erneut fällt ein angeblich unabhängiges Konstrukt in sich zusammen:
Der Deutsche Ethikrat hat eine Vorsitzende, bei der intensive und jahrelange Verflechtungen mit der Pharmaindustrie bekanntgeworden sind.
Aber wie unabhängig kann jemand in Fragen der Masken- oder der Impfpflicht entscheiden, der mit Fördergeldern der Impfstoff produzierenden Großkonzerne arbeitet?
Von Achim Baumann
https://www.wochenblick.at/corona/ethikrat-chefin-mir-glasklarer-interessenkollision/
aus
https://twitter.com/SHomburg/status/1505945061770633226?cxt=HHwWlIC9ocHDmOYpAAAA
@Mit der Buyx – das wird wohl nyx: Sicher ist sie nicht unabhängig. Aber die Beweisführung in dem Artikel ist ähnlich dürftig wie die, wenn ein Querdenker beim Pinkeln neben einem Nazi zu stehen kommt, er auch einer sein muß. Es muß gar nicht immer eine direkte Linie zu Pharmafirmen geben. In der Stiko ist beispielsweise Prof. Mertens eines der wenigen Mitglieder, das nicht auf einer Sponsorenliste der Pharmaindustrie steht. Trotzdem vertritt er deren Interessen.
21.03.2022 / Bundestag / Ausschuss für Gesundheit
Öffentliche Anhörung
Zeit (geplant) 10:00 bis 13:00 Uhr
Länge ( Film ) h 3:18:12
Streit über Nutzen und Rechtmäßigkeit einer Impfpflicht
https://www.bundestag.de/ausschuesse/a14_gesundheit/oeffentliche_anhoerungen#url=L2F1c3NjaHVlc3NlL2ExNF9nZXN1bmRoZWl0L29lZmZlbnRsaWNoZV9hbmhvZXJ1bmdlbi84ODQ2NTAtODg0NjUw&mod=mod873624
Ist sie es überhaupt? Vielleicht ist sie ja schon längst über alle Berge und hier spricht eine andere blonde Frau mit Stimmenverzehrer. Indiz: Die Frau trägt kein rotes Oberteil.
Nenee, man kann sich ja selbst infizieren. Deshalb tragen auch Autofahrer Masken, wenn sie allein unterwegs sind. Und mit Omikron infiziert man sich noch schneller jetzt.
Sie übrigens Alena und nicht Elena. Und natürlich ist es empörend, dass sie die Zahlen nicht kenne und sich dafür auch nicht interessiere. Genau dafür hat sich zu interessieren.
@Johannes Schumann: Jau, Alena, danke, korrigiert!
Es war eine Frage der AfD. Auch wenn dies für einige schwer auszuhalten ist, halte ich diese Information für nicht unwichtig.
Schade dass man nicht sieht wer noch im Raum ist, sonst wäre es nur noch als "verhaltensauffällig" zu bewerten dass sie eine korrekt sitzende ffp2 trägt. Bei Lanz macht sie sowas nie. Sehr seltsam.
Dass diese Leute jetzt – Einer nach dem Andern – von nix gewusst haben wollen war klar. Es kommt ja noch viel dicker. Irgendwann kommen Brockmann, Brinkmann u.a. und erklären korrekterweise dass sie ja noch nicht mal vom Fach sind. War absehbar.
diese aussage ist ein witz
Die Maske ist nur Schutzschild, ähnlich einer Tarnkappe, um sich davor zu feien, allzuschnell beim "Schwarze Peter – Rüberschieben" erwischt zu werden. Die Maske sagt, ich bin eine von euch. Die Sprache zeigt, ich bin es, aber nicht, wenn ich verantwortlich gemacht werde für eure Entscheidungen. Mit denen hab ich nix zu tun. CD tickt vermutlich ähnlich.
Ich sehe bei dem Gremium des Gesundheitsausschusses vor allem leere Stühle…was ist los? sind die alle im Hausarrest? machen sie sich in die Büx, weil sie womöglich verantwortlich gemacht werden, sollten sich die Injektionen als kontraindiziert erweisen? oder ist das der Normalzustand der Ausschüsse. Sahnen die allermeisten die Gehälter ab, ohne dass auch nur irgenjemand etwas dafür verlangt?
Sehr löblich, dass sie ihre Web-Cam vor Corona schützt.
Oder ist sie nicht ganz normal im Kopf?
Ob die behauptete Zahlengrundlage ethisch korrekt oder irreführend hergeleitet ist, hat einen Ethikrat ja anscheinend nicht zu interessieren, oder?
Die Maske signalisiert Angst. Um nichts anderes geht es. Und da dass sogar wissenschaftlich nachgewiesen, erforscht ist wie, und sogar offen kommuniziert wird, dass Angst eingeflöst werden soll, damit die Menschen die "Pandemie" auch "wahrnehmen" (signalisiert bekommen) ist es doch völlig selbstverständlich, dass die Agenten dieser Agenda die Schau genau so abziehen. Nachher zieht sie die Maske ab und springt zu ihren Mit-AktivistInnen ins Bällchen-Bad und lacht sich mit denen zusammen einen Ast.
Das Durchsetzen der Idioten-Maskierung war der größte Coup bei der ganzen Sache – mit nachhaltiger Wirkung.