Alena allein zu Haus. Frau Buyx weiß nix

Die Chefin des Ethikrats am 21.3. zu den Daten betref­fend eine "Überlastung des Gesundheitssystems" (Videoquelle: you​tube​.com, ca. 2:54:20):

Update: Sie hießt natür­lich Alena, nicht Elena, wie hier irr­tüm­lich stand. Danke für den Hinweis!

28 Antworten auf „Alena allein zu Haus. Frau Buyx weiß nix“

  1. mir ist die ach­te ver­ord­nung irgend­wie entgangen.
    ich könn­te sie nach­schau­en, aber, ich wun­de­re mich.

    20.03.2022, 14:52 Uhr – Presse- und Informationsamt des Landes Berlin
    Senat beschließt Neunte Verordnung zur Änderung der Vierten SARS-CoV-2- Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

    Der Senat von Berlin hat heu­te die Neunte Verordnung zur Änderung der Vierten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlos­sen. Diese wird am heu­ti­gen 19. März 2022 ver­kün­det und tritt auch heu­te in Kraft.

    Die Verordnung beinhal­tet die Verlängerung des Geltungszeitraums der Achten Änderungsverordnung zur Vierten Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bis ein­schließ­lich 31. März 2022.

    Die Verlängerung erfolgt ent­spre­chend der Verlängerungsoption, die sich aus dem § 28a Absatz 10 des Infektionsschutzgesetzes ergibt.

    Die Verlängerung der Geltungsdauer bis ein­schließ­lich 31. März 2022 betrifft auch die Krankenhaus-Covid-19-Verordnung, die Pflegemaßnahmen-Covid-19-Verordnung sowie die Schul-Hygiene-Covid-19-Verordnung in den aktu­ell gül­ti­gen Fassungen.

    1. die ach­te? hier in RLP an der Goldgrube sind wir bereits bei der 32.! Dass aber auch in jedem Bundesland die Grundgesetzbrüche einen ande­ren Namen tra­ge, ist sich auch nur Zufall. 

      https://​coro​na​.rlp​.de/​f​i​l​e​a​d​m​i​n​/​c​o​r​o​n​a​/​V​e​r​o​r​d​n​u​n​g​e​n​/​3​2​.​_​C​o​B​e​L​V​O​/​2​2​0​3​1​7​_​3​2​_​C​o​B​e​L​V​O​_​0​0​1​.​pdf

      "Zweiunddreißigste Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz
      (32. CoBeLVO)
      Vom 17. März 2022
      Aufgrund des § 32 Satz 1 in Verbindung mit § 28 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 28 a Abs. 7 und den
      §§ 29 und 30 Abs. 1 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045),
      zuletzt geän­dert durch Artikel 1 und 2 des Gesetzes vom 10. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5162),
      in Verbindung mit § 1 Nr. 1 der Landesverordnung zur Durchführung des
      Infektionsschutzgesetzes vom 10. März 2010 (GVBl. S. 55), zuletzt geän­dert durch § 7 des
      Gesetzes vom 15. Oktober 2012 (GVBl. S. 341), BS 2126-10, wird verordnet:
      Teil 1
      Ziele, Allgemeine Schutzmaßnahmen
      § 1
      Ziele
      Diese Verordnung regelt not­wen­di­ge Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung
      und zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV‑2, soweit nicht durch § 28 b des
      Infektionsschutzgesetzes (IfSG) oder auf­grund des § 28 c IfSG erlas­se­ner Verordnungen
      der Bundesregierung abwei­chen­de Regelungen getrof­fen wur­den. Die Regelungen dieser
      Verordnung beru­hen auf der Einschätzung der aktu­el­len Entwicklung der Aus- und Belastung
      des Gesundheitssystems in Rheinland-Pfalz.
      § 2
      Allgemeine Schutzmaßnahmen, Begriffsbestimmungen
      (1) In geschlos­se­nen Räumen, die öffent­lich zugäng­lich sind, ist eine medizinische
      Gesichtsmaske (OP-Maske) oder eine FFP2-Maske oder eine Maske eines vergleichbaren
      Standards zu tra­gen. Im Übrigen ist eine medi­zi­ni­sche Gesichtsmaske (OP-Maske) oder eine
      FFP2-Maske oder eine Maske eines ver­gleich­ba­ren Standards zu tra­gen, soweit dies in
      die­ser Verordnung ange­ord­net wird (Maskenpflicht).
      (2) Die Maskenpflicht gilt nicht
      1. für Kinder bis zur Vollendung des sech­sten Lebensjahres,
      2. für Personen, denen dies wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen
      Gründen nicht mög­lich oder unzu­mut­bar ist; dies ist durch ärzt­li­che Bescheinigung
      nachzuweisen,
      3. soweit und solan­ge es zur Kommunikation mit Menschen mit einer Hör- oder
      Sehbehinderung, zu Identifikationszwecken oder im Zusammenhang mit der
      Wahrnehmung von Aufgaben der Rechtspflege (ein­schließ­lich der Notariate und
      Rechtsanwaltskanzleien) erfor­der­lich ist.
      (3) In den in die­ser Verordnung bestimm­ten Fällen, in denen auf die­se Vorschrift Bezug
      genom­men wird, kann der dort vor­ge­se­he­ne Nachweis über das Nichtvorliegen einer
      Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV‑2 durch
      1. einen Testnachweis bis zum 18. März 2022 nach § 2 Nr. 7 der COVID-19-
      Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) vom 8. Mai 2021 (BAnz.
      AT 08.05.2021 V1) in der jeweils gel­ten­den Fassung und ab dem 19. März 2022 nach
      § 22 a Abs. 3 IfSG oder
      2. eine maxi­mal 48 Stunden zurück­lie­gen­de Testung mit­tels Nukleinsäurenachweis (PCR,
      PoC-PCR oder wei­te­re Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik)
      erbracht wer­den (Testpflicht). Sofern der Betreiber einer Einrichtung eine Testung vor Ort
      unter Aufsicht anbie­tet, ist die­se Testung vor dem Betreten der Einrichtung in Anwesenheit
      einer von dem Betreiber der Einrichtung beauf­trag­ten Person von der Besucherin oder dem
      Besucher durch­zu­füh­ren und berech­tigt aus­schließ­lich zum Besuch die­ser Einrichtung. Der
      Betreiber einer Einrichtung darf der Besucherin oder dem Besucher nur bei Vorlage eines
      Testnachweises nach Satz 1 Zutritt zur Einrichtung gewäh­ren. Die Testpflicht gilt nicht für
      1. geimpf­te oder gene­se­ne Personen sowie
      2. Minderjährige,
      es sei denn, dies ist in die­ser Verordnung angeordnet.
      (4) Eine geimpf­te Person im Sinne die­ser Verordnung ist vor­be­halt­lich der Regelung in
      Absatz 6 eine asym­pto­ma­ti­sche Person, die im Besitz eines auf sie ausgestellten
      Impfnachweises bis zum 18. März 2022 nach § 2 Nr. 3 SchAusnahmV und ab dem 19. März
      2022 nach § 22 a Abs. 1 IfSG ist. Eine gene­se­ne Person im Sinne die­ser Verordnung ist
      vor­be­halt­lich der Regelung in Absatz 6 eine asym­pto­ma­ti­sche Person, die im Besitz eines
      auf sie aus­ge­stell­ten Genesenennachweises bis zum 18. März 2022 nach § 2 Nr. 5
      SchAusnahmV und ab dem 19. März 2022 nach § 22 a Abs. 2 IfSG ist.…" 21 Seiten!

  2. https://www.t‑online.de/nachrichten/deutschland/id_91832588/lockerung-und-die-folgen-corona-ist-mit-deutschland-noch-nicht-fertig.html

    Und die­ser Autor (sie­he oben) blickt zwar nicht durch, hat aber immer­hin erkannt, dass alle "Corona"-Regeln stö­rend wir­ken im sozia­len Leben. Immerhin. Ich fin­de sei­ne Email-Adresse nicht, man könn­te ihm den fol­gen­den Link schicken:

    https://​www​.coro​dok​.de/​p​a​u​l​-​e​h​r​l​i​c​h​-​i​n​s​t​i​t​u​t​-​10/

    PS:
    Einen lie­ben Gruß an ~ Pusteblume ~, ich fin­de das Pseudonym sehr schön!

    https://​www​.coro​dok​.de/​e​i​n​-​g​r​u​s​s​-​m​i​l​l​i​o​n​e​n​/​#​c​o​m​m​e​n​t​-​1​2​7​307

    ~ ~ ~

  3. Wurde der Dame jetzt schon das Einzelbüro gestri­chen und Sie müss­te in ein Großraumbüro für zukünf­ti­ge gering­ver­die­ner umzie­hen ? Oder hat Dorsten jetzt fest­ge­stellt das Corona auch per Video über­tra­gen wer­den kann , wenn man kei­ne Maske trägt? Oder ist der Lippenstifft leer und Sie hat in der Zeit gele­sen, dass Masketragen sexy ist? So vie­le Fragen , da kann ich mich gar­nicht aufs Zuhören kon­zen­trie­ren? Hat Sie denn was wich­ti­ges zu sagen gehabt?

    1. @Kimo
      Die hat nur sagen wol­len, dass der Ethikrat kei­ne eige­nen Studien ver­fasst aber die gan­ze Zeit schon unse­ren Politikern eine dro­hen­de Überlastung des Gesundheitssystems als ein­zig gerichts­fe­ste Ausrede für jede belie­bi­ge Sauerei incl. Impfpflicht anzu­die­nen ver­sucht. Ihr ein­zi­ger Talkingpoint ist "bit­te begrün­det end­lich mit die­sem Todschlagsargument das Wegsperren aller ande­ren damit ich mei­ne Angststörung nicht the­ra­pie­ren muss."

    2. Könnte sein, sie woll­te nur demon­strie­ren, dass ihre Maske sitzt und wirkt (z.B. weil auf die Fresse gekriegt wor­den ist).

    3. Gute Frage!

      Also, in der Essenz habe ich sie fol­gen­der Maßen verstanden:

      Wir hab'n damit nix zu tun…

      Wir hab'n halt nur ethisch-mora­lisch-juri­stisch aus­ge­lo­tet und zum besten gege­ben, was geht – was eine® kön­nen dürf­te, wenn sie/er wol­len möchte.

      Auf fak­ti­schem Wissen basie­ren­de, ver­bind­li­che Aussagen in Richtung Ethik – mit Verantwortung über­neh­men, und so…

      Neh, das is' gar­nich' unse­re Aufgabe – damit hab'n wir nix zu tun.

      Hab' ich sie etwa falsch verstanden ?
      🙂
      LG Tom.

    4. @Kimo
      Ich schät­ze, sie möch­te demon­strie­ren, was für eine höri­ge Sklavin sie ist, um damit den Sklaven das Gefühl zu geben, dass sie alle in einem (selbst­ge­wähl­ten) Boot sit­zen. Die Maske soll zur "Normalität" sti­li­siert wer­den. Gut, dass man die höri­gen Konformisten und Speichellecker jetzt schon auf 100 Meter Entfernung erkennt – so kann man einen gro­ßen Bogen drum machen…
      Man soll ja jedem Menschen sei­ne Meinung las­sen, aber aus Spaß begut­ach­te ich mir im Freien ent­ge­gen­kom­men­de Maskenträger/innen immer sehr sorg­fäl­tig von oben bis unten. Schon um zu sehen, wie die Person ins­ge­samt nach außen wirkt. Meist wir­ken die Menschen jedoch nur wie see­len­lo­se Hüllen, die kei­ne Energie ausstrahlen.
      Ich hof­fe, dass die Personen dadurch auf die Idee kom­men, dass sie sich wirk­lich lächer­lich machen, wenn sie im Freien eine Maske tra­gen, aber ich ver­mu­te, die Hoffnung ist zu hoch gesetzt.

      1. heu­te Morgen um 5:30 habe ich einen Mann mit FFP2-Maske sei­ne Mülltonne (Einfamilienhaus) zur Straße schie­ben sehen. Da weiß ich nicht, ob ich lachen oder wei­nen soll über so viel Dummheit.

  4. Zitat Karl Lauterbach, bei etwa 8:20 Min:

    "…Wir kom­men in eine Phase hin­ein, wo der Ausnahmezustand die Normalität sein wird. Wir wer­den ab jetzt immer im Ausnahmezustand sein. Also, der Klimawandel wird zwangs­läu­fig mehr Pandemien bringen…"

    Gefunden bei Marc Friedrich:

    Alles spricht GEGEN die IMPFPFLICHT! (Corona / Lauterbach)

    Während alle ande­ren Länder sich locker machen, die Coronamaßnahmen been­den, die UNO die Maskenpflicht auf­hebt und Österreich gar die Impfpflicht aus­setzt, zele­briert unse­re Regierung den zwei­jäh­ri­gen Geburtstag des Lockdowns genau mit dem Gegenteil: Man hält an den nun immer mehr will­kür­lich schei­nen­den Maßnahmen sto­isch fest und ent­ge­gen aller Daten, Fakten und Statistiken will man in Deutschland unbe­dingt eine Impfpflicht durch­set­zen. Dabei spricht alles dagegen!

    https://​www​.you​tube​.com/​w​a​t​c​h​?​v​=​Z​m​n​e​G​6​m​J​_X8

  5. Die Verlängerung der Verlängerung der Verlängerung der sound­so­viel­ten InfektionsschutzVO, geän­dert am.… und am… und am… beinhal­tet in den Fussnoten, dass wer ohne grü­nen Hut aus dem Haus geht, der wird ent­eig­net, wenn er/sie/divers nicht die Inokulation von min­de­stens 5 Genspritzen der Marke BionTech nach­wei­sen kann, und zwar gegen­über dem Finanzamt, wel­ches zukünf­tig ALLE DATEN unter einer "Bürgernummer" speichert.

  6. Ey, Buyx! Toller Maul-Rüssel-Schutz! Wie wär's noch mit ein wenig Werbung auf dem Maulschutz? Und pass auf, dass du das Virus nicht kon­takt­los über­trägst. Alles klar, Alena? 

    Übrigens, dei­ne trans­hu­ma­ni­sti­schen Sponsoren haben ange­ru­fen. Du sollst eskalieren.

  7. Corona, Welt

    Wie unab­hän­gig urteilt Alena Buyx wirklich?
    Ethikrat-Chefin mit glas­kla­rer Interessenkollision

    Wer ist Alena Buyx?
    Selbst Mainstreammedien berich­ten über Interessenkollision
    In der selbst­ge­strick­ten Ethik-Falle?
    Der Ethikrat mauert

    Und erneut fällt ein angeb­lich unab­hän­gi­ges Konstrukt in sich zusammen: 

    Der Deutsche Ethikrat hat eine Vorsitzende, bei der inten­si­ve und jah­re­lan­ge Verflechtungen mit der Pharmaindustrie bekannt­ge­wor­den sind. 

    Aber wie unab­hän­gig kann jemand in Fragen der Masken- oder der Impfpflicht ent­schei­den, der mit Fördergeldern der Impfstoff pro­du­zie­ren­den Großkonzerne arbeitet?

    Von Achim Baumann

    https://​www​.wochen​blick​.at/​c​o​r​o​n​a​/​e​t​h​i​k​r​a​t​-​c​h​e​f​i​n​-​m​i​r​-​g​l​a​s​k​l​a​r​e​r​-​i​n​t​e​r​e​s​s​e​n​k​o​l​l​i​s​i​on/

    aus
    https://​twit​ter​.com/​S​H​o​m​b​u​r​g​/​s​t​a​t​u​s​/​1​5​0​5​9​4​5​0​6​1​7​7​0​6​3​3​2​2​6​?​c​x​t​=​H​H​w​W​l​I​C​9​o​c​H​D​m​O​Y​p​A​AAA

    1. @Mit der Buyx – das wird wohl nyx: Sicher ist sie nicht unab­hän­gig. Aber die Beweisführung in dem Artikel ist ähn­lich dürf­tig wie die, wenn ein Querdenker beim Pinkeln neben einem Nazi zu ste­hen kommt, er auch einer sein muß. Es muß gar nicht immer eine direk­te Linie zu Pharmafirmen geben. In der Stiko ist bei­spiels­wei­se Prof. Mertens eines der weni­gen Mitglieder, das nicht auf einer Sponsorenliste der Pharmaindustrie steht. Trotzdem ver­tritt er deren Interessen.

  8. Ist sie es über­haupt? Vielleicht ist sie ja schon längst über alle Berge und hier spricht eine ande­re blon­de Frau mit Stimmenverzehrer. Indiz: Die Frau trägt kein rotes Oberteil.

  9. Nenee, man kann sich ja selbst infi­zie­ren. Deshalb tra­gen auch Autofahrer Masken, wenn sie allein unter­wegs sind. Und mit Omikron infi­ziert man sich noch schnel­ler jetzt.

  10. Sie übri­gens Alena und nicht Elena. Und natür­lich ist es empö­rend, dass sie die Zahlen nicht ken­ne und sich dafür auch nicht inter­es­sie­re. Genau dafür hat sich zu interessieren.

  11. Es war eine Frage der AfD. Auch wenn dies für eini­ge schwer aus­zu­hal­ten ist, hal­te ich die­se Information für nicht unwichtig.

  12. Schade dass man nicht sieht wer noch im Raum ist, sonst wäre es nur noch als "ver­hal­tens­auf­fäl­lig" zu bewer­ten dass sie eine kor­rekt sit­zen­de ffp2 trägt. Bei Lanz macht sie sowas nie. Sehr seltsam.

    Dass die­se Leute jetzt – Einer nach dem Andern – von nix gewusst haben wol­len war klar. Es kommt ja noch viel dicker. Irgendwann kom­men Brockmann, Brinkmann u.a. und erklä­ren kor­rek­ter­wei­se dass sie ja noch nicht mal vom Fach sind. War absehbar.

  13. Die Maske ist nur Schutzschild, ähn­lich einer Tarnkappe, um sich davor zu fei­en, all­zu­schnell beim "Schwarze Peter – Rüberschieben" erwischt zu wer­den. Die Maske sagt, ich bin eine von euch. Die Sprache zeigt, ich bin es, aber nicht, wenn ich ver­ant­wort­lich gemacht wer­de für eure Entscheidungen. Mit denen hab ich nix zu tun. CD tickt ver­mut­lich ähnlich.

  14. Ich sehe bei dem Gremium des Gesundheitsausschusses vor allem lee­re Stühle…was ist los? sind die alle im Hausarrest? machen sie sich in die Büx, weil sie womög­lich ver­ant­wort­lich gemacht wer­den, soll­ten sich die Injektionen als kon­tra­in­di­ziert erwei­sen? oder ist das der Normalzustand der Ausschüsse. Sahnen die aller­mei­sten die Gehälter ab, ohne dass auch nur irgen­je­mand etwas dafür verlangt?

  15. Ob die behaup­te­te Zahlengrundlage ethisch kor­rekt oder irre­füh­rend her­ge­lei­tet ist, hat einen Ethikrat ja anschei­nend nicht zu inter­es­sie­ren, oder?

  16. Die Maske signa­li­siert Angst. Um nichts ande­res geht es. Und da dass sogar wis­sen­schaft­lich nach­ge­wie­sen, erforscht ist wie, und sogar offen kom­mu­ni­ziert wird, dass Angst ein­ge­flöst wer­den soll, damit die Menschen die "Pandemie" auch "wahr­neh­men" (signa­li­siert bekom­men) ist es doch völ­lig selbst­ver­ständ­lich, dass die Agenten die­ser Agenda die Schau genau so abzie­hen. Nachher zieht sie die Maske ab und springt zu ihren Mit-AktivistInnen ins Bällchen-Bad und lacht sich mit denen zusam­men einen Ast.

    Das Durchsetzen der Idioten-Maskierung war der größ­te Coup bei der gan­zen Sache – mit nach­hal­ti­ger Wirkung.

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