Empörend: Corona-Verstöße: Landkreis München erlässt kein Bußgeld

Nicht wört­lich, aber inhalt­lich steht das erste Wort im Titel eines Berichts auf br​.de vom 17.1. Wir lesen:

»Die Polizei kon­trol­liert die Corona-Regeln, die Ordnungsbehörden in den Kommunen kas­sie­ren mög­li­che Strafen, so zumin­dest die Theorie. Doch im Landkreis München sta­peln sich die Verfahren. Dafür inter­es­siert sich nun der baye­ri­sche Innenminister.

Seit Monaten hat das Landratsamt München – zustän­dig für den bevöl­ke­rungs­stärk­sten Landkreis in Bayern – kei­ne Bußgeldbescheide gegen Corona-Sünder erlas­sen. Dies kam jetzt durch Recherchen der BR-Rundschau ans Tageslicht.

In den Büros des Landratsamtes sta­peln sich inzwi­schen hun­der­te von unbe­ar­bei­te­ten Anzeigen, die von der Polizei zur Ahndung an die Behörde wei­ter­ge­lei­tet wor­den waren. Zum Jahreswechsel bohr­te das Polizeipräsidium nach, was eigent­lich aus den seit März erstat­te­ten Anzeigen gewor­den ist. Inzwischen inter­es­siert sich auch Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) für den Skandal. Er will wis­sen, ob es auch in ande­ren Regionen des Freistaats sol­che Vollzugs-Defizite gibt.

Klare Zuständigkeiten: Polizei mel­det Verstöße an Ämter

Egal ob Fahrgäste ohne Masken im Bus erwischt, mas­ken­lo­se Kunden im Supermarkt auf­fal­len oder Corona-Partys von Streifenbeamten gesprengt wer­den – wann immer die Polizei Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz fest­stellt, wer­den die­se an die zustän­di­gen Ämter wei­ter­ge­lei­tet. Das gilt auch für im Lockdown ille­gal geöff­ne­te Kneipen oder Alkoholausschank im Freien. Je nach Tatort sind die Ordnungsbehörden der kreis­frei­en Städte oder die Landratsämter damit befasst, die zum Teil saf­ti­gen Bußgeldbescheide zu erlas­sen und die Strafen zu kassieren.

Stadt München: 1,5 Millionen Euro Bußgeld-Einnahmen

Seit Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes im Frühjahr lei­te­te die Münchner Polizei fast 19.000 Verfahren an das Kreisverwaltungsreferat der Landeshauptstadt wei­ter. Das Ergebnis: in über 8.000 Fällen flat­ter­te den Corona-Sündern ein Bußgeldbescheid ins Haus. Dazu kamen 3.400 Einstellungen. Rund 6.700 Verfahren – so ein Behördensprecher – befin­den sich noch in Bearbeitung. Fast 1,5 Millionen Euro muss­ten die erwisch­ten Corona-Sünder bereits bezahlen.

Landratsamt München: Kein Bußgeldbescheid im IV. Quartal 2020

Und im Landkreis München? Eine Sprecherin des Landratsamtes berich­tet von 1.700 Verfahren, die dem Landratsamt von der Polizei gemel­det wur­den. Davon wur­den 400 Verfahren aus recht­li­chen Gründen umge­hend ein­ge­stellt. Dazu erließ des Landratsamt zu Beginn der Aktion elf Bußgeldbescheide – und dann in den Monaten Oktober, November und Dezember kei­nen ein­zi­gen mehr.

Landrat Christoph Göbel geriet in der ver­gan­ge­nen Woche erkenn­bar in Erklärungsnot, als er bei einem Anruf aus dem Polizeipräsidium nach dem Verbleib der noch offe­nen Anzeigen gefragt wur­de. Im Interview mit der BR-Rundschau räum­te er ein, gar kein Personal für die Ahndung der Verstöße zu haben, die wei­ter täg­lich ein­gin­gen. Auch er hält die Situation für unbe­frie­di­gend und befür­wor­tet eine kon­se­quen­te und zeit­na­he Ahndung der Verstöße. Er habe mitt­ler­wei­le eine Arbeitsgruppe ein­ge­rich­tet, die Verbesserungsvorschläge machen solle.

Innenministerium ord­net Nachforschung an

Reagiert hat jetzt auch Bayerns Innenminister Herrmann. Von der BR-Rundschau auf die Situation ange­spro­chen, erklär­te er: "Ich habe jetzt die Polizei in ganz Bayern ange­wie­sen, durch Nachfragen bei Stadtverwaltungen und Landratsämtern mög­li­che wei­te­re Schwachstellen auf­zu­decken." Bereits in weni­gen Tagen sol­le das Ergebnis der lan­des­wei­ten Nachforschungen vorliegen.

Polizeigewerkschaft: "Falsches Signal"

"Fatal" nennt der stell­ver­tre­ten­de Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DpolG) Jürgen Ascherl die Bußgeld-Blockade im Landratsamt München:

"Das ist ein­deu­tig das fal­sche Signal. Bei sol­chen Verstößen muss die Strafe auf dem Fuß fol­gen – sonst ist die abschrecken­de Wirkung für die Katz." Jürgen Ascherls, Polizeigewerkschaft

Für sei­ne Polizeikollegen sei die Lage eine ech­te Motivationsbremse: "Die Politik for­dert uns auf mit Augenmaß, aber eben auch kon­se­quent ein­zu­schrei­ten. Doch was ist die­se häu­fig nicht gera­de ange­neh­me Arbeit wert, wenn hin­ter­her nichts passiert?"

Bleibt das Landratsamt München bei sei­nem bis­her vor­ge­leg­ten Tempo, könn­ten die heu­te auf­ge­lau­fe­nen Verfahren in 132 Jahren bear­bei­tet sein. Allerdings ver­jäh­ren fest­ge­stell­te Verstöße nach dem Infektionsschutzgesetz bereits nach drei Jahren.«

4 Antworten auf „Empörend: Corona-Verstöße: Landkreis München erlässt kein Bußgeld“

  1. Also, so wie ich das ver­ste­he, erhält man einen Bußgeldbescheid und legt dann Widerspruch ein.
    Das sta­pelt sich dann bei den Gerichten. Haben die noch etwas ande­res zu tun?

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