Nicht wörtlich, aber inhaltlich steht das erste Wort im Titel eines Berichts auf br.de vom 17.1. Wir lesen:
»Die Polizei kontrolliert die Corona-Regeln, die Ordnungsbehörden in den Kommunen kassieren mögliche Strafen, so zumindest die Theorie. Doch im Landkreis München stapeln sich die Verfahren. Dafür interessiert sich nun der bayerische Innenminister.
Seit Monaten hat das Landratsamt München – zuständig für den bevölkerungsstärksten Landkreis in Bayern – keine Bußgeldbescheide gegen Corona-Sünder erlassen. Dies kam jetzt durch Recherchen der BR-Rundschau ans Tageslicht.
In den Büros des Landratsamtes stapeln sich inzwischen hunderte von unbearbeiteten Anzeigen, die von der Polizei zur Ahndung an die Behörde weitergeleitet worden waren. Zum Jahreswechsel bohrte das Polizeipräsidium nach, was eigentlich aus den seit März erstatteten Anzeigen geworden ist. Inzwischen interessiert sich auch Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) für den Skandal. Er will wissen, ob es auch in anderen Regionen des Freistaats solche Vollzugs-Defizite gibt.
Klare Zuständigkeiten: Polizei meldet Verstöße an Ämter
Egal ob Fahrgäste ohne Masken im Bus erwischt, maskenlose Kunden im Supermarkt auffallen oder Corona-Partys von Streifenbeamten gesprengt werden – wann immer die Polizei Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz feststellt, werden diese an die zuständigen Ämter weitergeleitet. Das gilt auch für im Lockdown illegal geöffnete Kneipen oder Alkoholausschank im Freien. Je nach Tatort sind die Ordnungsbehörden der kreisfreien Städte oder die Landratsämter damit befasst, die zum Teil saftigen Bußgeldbescheide zu erlassen und die Strafen zu kassieren.
Stadt München: 1,5 Millionen Euro Bußgeld-Einnahmen
Seit Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes im Frühjahr leitete die Münchner Polizei fast 19.000 Verfahren an das Kreisverwaltungsreferat der Landeshauptstadt weiter. Das Ergebnis: in über 8.000 Fällen flatterte den Corona-Sündern ein Bußgeldbescheid ins Haus. Dazu kamen 3.400 Einstellungen. Rund 6.700 Verfahren – so ein Behördensprecher – befinden sich noch in Bearbeitung. Fast 1,5 Millionen Euro mussten die erwischten Corona-Sünder bereits bezahlen.
Landratsamt München: Kein Bußgeldbescheid im IV. Quartal 2020
Und im Landkreis München? Eine Sprecherin des Landratsamtes berichtet von 1.700 Verfahren, die dem Landratsamt von der Polizei gemeldet wurden. Davon wurden 400 Verfahren aus rechtlichen Gründen umgehend eingestellt. Dazu erließ des Landratsamt zu Beginn der Aktion elf Bußgeldbescheide – und dann in den Monaten Oktober, November und Dezember keinen einzigen mehr.
Landrat Christoph Göbel geriet in der vergangenen Woche erkennbar in Erklärungsnot, als er bei einem Anruf aus dem Polizeipräsidium nach dem Verbleib der noch offenen Anzeigen gefragt wurde. Im Interview mit der BR-Rundschau räumte er ein, gar kein Personal für die Ahndung der Verstöße zu haben, die weiter täglich eingingen. Auch er hält die Situation für unbefriedigend und befürwortet eine konsequente und zeitnahe Ahndung der Verstöße. Er habe mittlerweile eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die Verbesserungsvorschläge machen solle.
Innenministerium ordnet Nachforschung an
Reagiert hat jetzt auch Bayerns Innenminister Herrmann. Von der BR-Rundschau auf die Situation angesprochen, erklärte er: "Ich habe jetzt die Polizei in ganz Bayern angewiesen, durch Nachfragen bei Stadtverwaltungen und Landratsämtern mögliche weitere Schwachstellen aufzudecken." Bereits in wenigen Tagen solle das Ergebnis der landesweiten Nachforschungen vorliegen.
Polizeigewerkschaft: "Falsches Signal"
"Fatal" nennt der stellvertretende Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DpolG) Jürgen Ascherl die Bußgeld-Blockade im Landratsamt München:
"Das ist eindeutig das falsche Signal. Bei solchen Verstößen muss die Strafe auf dem Fuß folgen – sonst ist die abschreckende Wirkung für die Katz." Jürgen Ascherls, Polizeigewerkschaft
Für seine Polizeikollegen sei die Lage eine echte Motivationsbremse: "Die Politik fordert uns auf mit Augenmaß, aber eben auch konsequent einzuschreiten. Doch was ist diese häufig nicht gerade angenehme Arbeit wert, wenn hinterher nichts passiert?"
Bleibt das Landratsamt München bei seinem bisher vorgelegten Tempo, könnten die heute aufgelaufenen Verfahren in 132 Jahren bearbeitet sein. Allerdings verjähren festgestellte Verstöße nach dem Infektionsschutzgesetz bereits nach drei Jahren.«
Also, so wie ich das verstehe, erhält man einen Bußgeldbescheid und legt dann Widerspruch ein.
Das stapelt sich dann bei den Gerichten. Haben die noch etwas anderes zu tun?
…132 Jahre? Das ist wirklich Long-Covid!
Na ja, die Bußgeldbescheide werden ja vor Gericht sowieso immer sofort annulliert …
.. Sorry falscher threead