Entbindung durch Herrn Weil

Jetzt kommt 2Gsuperplus oder 2Gpluspro oder 2Gpluspremium. Weil Gepfizerte bekannt­lich fast gar nicht ansteckend sind:

»Erleichterungen bei 2Gplus – Niedersachsen ent­bin­det Personen mit voll­stän­dig abge­schlos­se­ner Impfserie und Auffrischungsimpfung ab Samstag von Testpflicht

Ab dem mor­gi­gen Samstag wer­den Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhal­ten haben, nach einem Beschluss der Landesregierung von der zusätz­li­chen Testpflicht beim Besuch von Einrichtungen, Betrieben und Veranstaltungen, für die der­zeit die 2Gplus-Regelungen gel­ten, befreit.

Für den Besuch der ent­spre­chen­den Einrichtungen ist für die­se Personen dann ledig­lich der Nachweis über eine voll­stän­dig abge­schlos­se­ne Impfserie sowie der erfolg­ten Auffrischungsimpfung mit dem digi­ta­len Impfzertifikat oder dem gel­ben Impfpass erfor­der­lich. Die Pflicht zur zusätz­li­chen Testung im Rahmen von 2Gplus ent­fällt. Eine ent­spre­chen­de Änderung der Corona-Verordnung wird in der kom­men­den Woche vor­ge­nom­men, bereits ab Samstag soll die Befreiung von der Testpflicht für Personen mit erfolg­ter Auffrischungsimpfung aber mög­lichst im gan­zen Land umge­setzt wer­den. Verstöße gegen die Testpflicht im Sinne der aktu­ell gül­ti­gen Verordnung wer­den bei Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhal­ten haben, bis zum Inkrafttreten der Verordnungsänderung zunächst geduldet.

Niedersachsen reagiert mit der neu­en Regelung auf wis­sen­schaft­li­che Erkenntnisse, nach denen die Gefahr einer Infektion mit dem und einer Übertragung des Corona-Virus nach dem Erhalt der Auffrischungsimpfung aus­ge­spro­chen gering ist. Darüber hin­aus soll die Regelung dazu bei­tra­gen, die stark bean­spruch­ten Testkapazitäten zu ent­la­sten. An den Testpflichten für voll­stän­dig geimpf­te Personen, die noch kei­ne Auffrischungsimpfung erhal­ten haben, ändert sich einst­wei­len nichts. Dies gilt unab­hän­gig vom Zeitpunkt der Erlangung des voll­stän­di­gen Impfschutzes.

Die Auffrischungsimpfungen wer­den im digi­ta­len Impfzertifikat der Covpass-App in der Regel als drit­te Impfung hin­ter­legt, die Befreiung von der Testpflicht gilt unmit­tel­bar ab dem Zeitpunkt der erfolg­ten Auffrischungsimpfung. Für Personen, die mit dem Impfstoff von Johnson&Johnson geimpft wur­den, ist die zwei­te Impfung maß­geb­lich und gilt als Auffrischungsimpfung im Sinne der neu­en Regelung. Dies gilt auch für gene­se­ne Personen, die bereits eine zwei­te Impfung erhal­ten haben. Personen, die nach der Genesung ledig­lich eine Impfdosis erhal­ten haben, gel­ten hin­ge­gen als voll­stän­dig geimpft und müs­sen sich auch wei­ter­hin testen las­sen, bevor sie Einrichtungen, Betriebe oder Veranstaltungen besu­chen, für die die 2Gplus-Regelungen gelten.

Für den Nachweis über die Auffrischungsimpfung kann neben dem digi­ta­len Impfzertifikat wie bis­her auch der gel­be Impfpass ver­wen­det wer­den.«

Siehe auch "RKI: Alle bestä­tig­ten Omikron-Fälle in Deutschland geimpft" am 2.12. auf ber​li​ner​-zei​tung​.de.

13 Antworten auf „Entbindung durch Herrn Weil“

  1. Das wird denn ja unge­heu­er span­nend wer­den. Also nie wie­der "Impfdurchbrüche" bei den so "gesi­cher­ten" Personen. Falls aber doch? Na ja, dann gibt´s ja immer
    noch die bösen "Ungeimpften", die dann als Sündenböcke her­hal­ten müssen.

  2. Mal abwar­ten was los ist wenn sich die Ersten dann doch infi­zie­ren. Das ist dann bestimmt "nur " die Grippe. Und sind die Doppeltgeimpften jetzt die neu­en Ungeimpften??

    Auch lesens­wer­ter Sprengstoff:

    Sind die mRNA-Injektionen Impfungen oder Gentherapie? -
    Laut Plänen der Bundesregierung soll in Kürze eine Impfpflicht ein­ge­führt wer­den. Doch um was für Stoffe geht es genau? In Politik und Medien heißt es, dass die neu­ar­ti­gen mRNA-Präparate – wie etwa „Comirnaty“ von Biontech – Impfstoffe sei­en, für die des­halb auch ähn­li­che Regeln und recht­li­che Bestimmungen gel­ten wür­den, wie für ande­re bekann­te und lan­ge eta­blier­te Impfungen. Kritiker erklä­ren hin­ge­gen, es hand­le sich um „Gentherapie“, die nur des­halb als Impfung bezeich­net wür­de, um eine stren­ge­re gesetz­li­che Regulierung und hohe Zulassungshürden zu umge­hen. Was stimmt?
    Impfen ist etwas Positives, es hält gesund und ist not­wen­dig – des­sen sind sich vie­le Menschen sicher, gera­de auch in der Corona-Krise. Zwar hand­le es sich bei der nun ange­wand­ten mRNA-Technologie um ein neu­es Verfahren, doch kön­ne man bei des­sen Bewertung auf die umfas­sen­den Erfahrungen zurück­grei­fen, die bei ande­ren Impfungen in den ver­gan­ge­nen Jahren und Jahrzehnten gewon­nen wor­den sind. Das Risiko sei über­schau­bar. Auch sei eine Verpflichtung zur Anwendung der mRNA-Präparate („Impfpflicht“) recht­lich gese­hen durch­aus im Rahmen des Erlaubten – schließ­lich gebe es ja auch bereits eine Impfpflicht gegen Masern.
    Einschätzungen meh­re­rer Fachleute wecken nun aller­dings Zweifel an die­ser Darstellung. So äußer­te sich jüngst der Bayer-Vorstand Stefan Oelrich in einer Weise zu den mRNA-Präparaten, die grund­le­gen­de Fragen auf­wirft. Oelrich ist Leiter der Medikamentensparte des Bayer-Konzerns, die im ver­gan­ge­nen Jahr unter sei­ner Verantwortung einen welt­wei­ten Umsatz in Höhe von 17 Milliarden Euro erziel­te. Zur Eröffnung des jähr­lich statt­fin­den­den World Health Summit am 24. Oktober in Berlin sprach er neben dem Bundesgesundheitsminister, dem WHO-Direktor, der EU-Kommissionspräsidentin und dem UN-Generalsekretär. In sei­ner Begrüßungsrede räum­te Oelrich ein:
    „Die mRNA-Impfungen sind ein Beispiel für Zell- und Gentherapie. Hätten wir vor zwei Jahren eine öffent­li­che Umfrage gemacht und gefragt, wer bereit dazu ist, eine Gen- oder Zelltherapie in Anspruch zu neh­men und sich in den Körper inji­zie­ren zu las­sen, dann hät­ten das wahr­schein­lich 95 Prozent der Menschen abge­lehnt. Diese Pandemie hat vie­len Menschen die Augen für Innovationen in einer Weise geöff­net, die vor­her nicht mög­lich war.“
    Die mRNA-Injektionen sind dem­zu­fol­ge kei­ne Impfung in dem Sinne, wie man den Begriff bis­her ver­wand­te. Es han­delt sich laut Oelrich um Gentherapie, die bis vor kur­zem noch in hohem Maße umstrit­ten war.
    Auch ande­re Fachleute schät­zen das so ein. Am 2. November, eine Woche nach Oelrichs Erklärung in Berlin, tag­te in Washington auf Einladung von Senator Ron Johnson ein Expertengremium, um die Kampagne zur Verabreichung der mRNA-Präparate ein­zu­schät­zen. Unter den gela­de­nen Fachleuten befand sich Peter Doshi, Professor für phar­ma­zeu­ti­sche Forschung im Gesundheitswesen an der University of Maryland sowie Redakteur beim Magazin The BMJ, auch bekannt als British Medical Journal, einem der welt­weit renom­mier­te­sten medi­zi­ni­schen Fachjournale. Doshi erklär­te auf der Tagung:
    „Ich bin einer der­je­ni­gen Akademiker, die die Ansicht ver­tre­ten, dass die­se mRNA-Produkte, die jeder ‚Impfstoffe‘ nennt, sich qua­li­ta­tiv von Standardimpfstoffen unter­schei­den. Ich fand es erstaun­lich zu erfah­ren, dass das Merriam-Webster Wörterbuch die Definition von 'Impfstoff' Anfang die­ses Jahres geän­dert hat. mRNA-Produkte erfüll­ten nicht die Definitionskriterien für einen Impfstoff, wel­che 15 Jahre bei Merriam-Webster gal­ten. Die Definition wur­de jedoch so erwei­tert, dass mRNA-Produkte nun als Impfstoffe gelten.“
    Die Wörterbücher von Merriam-Webster ent­spre­chen dem Duden im Englischen Sprachraum. Tatsächlich wur­de die Definition dort im Januar 2021, also zu Beginn der welt­wei­ten Impfkampagne, ent­spre­chend geän­dert (hier die Einträge vor, und nach der Änderung). Doshi knüpf­te dar­an die fol­gen­de Frage:
    Wie wür­den Sie über eine Covid-Impfpflicht den­ken, wenn wir die­se Präparate nicht 'Impfstoffe' nen­nen wür­den? Was, wenn die­se Injektionen statt­des­sen als Medikamente bezeich­net wür­den? Das Szenario lau­tet dann: Wir haben die­ses Medikament und wir haben Beweise, dass es weder eine Infektion ver­hin­dert, noch die Virusübertragung stoppt. Das Medikament soll aber das Risiko ver­rin­gern, schwer zu erkran­ken und an Covid zu ster­ben. Würden Sie alle sechs Monate, mög­li­cher­wei­se für den Rest Ihres Lebens, eine Dosis die­ses Medikaments ein­neh­men, wenn das nötig wäre, damit das Medikament wirk­sam bleibt? Und wür­den Sie nicht nur selbst das Medikament ein­neh­men, son­dern auch eine gesetz­li­che Pflicht unter­stüt­zen, dass alle ande­ren Menschen das Medikament eben­falls ein­neh­men müssen?
    Oder wür­den Sie sagen: Moment mal – wenn das alles ist, was das Medikament kann, war­um ver­wen­den wir statt­des­sen kei­ne nor­ma­le Medizin, wie wir sie sonst auch neh­men, wenn wir krank sind und wie­der gesund wer­den wol­len? Und war­um die Einnahme ver­pflich­tend machen? Der Punkt ist: Nur weil wir es einen Impfstoff nen­nen, soll­ten wir nicht anneh­men, dass die­se neu­en Produkte das Gleiche sind, wie alle ande­ren Kinderimpfungen, die ver­pflich­tend sind. Jedes Produkt ist etwas ande­res. Wenn Menschen damit ein­ver­stan­den sind, etwas ver­pflich­tend zu machen, nur weil es eine Impfung ist und wir auch ande­re Impfungen ver­pflich­tend machen, dann den­ke ich, ist es an der Zeit, etwas kri­ti­sches Denken in die­se Diskussion einzubringen.“
    Wie ist die Rechtslage in Deutschland? Wo ist defi­niert, was als Impfung gel­ten kann und was nicht? Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages haben dazu im Januar 2021 eine fach­li­che Einordnung vor­ge­legt, in der es mit Verweis auf EU-Richtlinie 2001/83/EG heißt, dass „Arzneimittel, die mRNA ent­hal­ten, als Gentherapeutika zu klas­si­fi­zie­ren“ sind. Davon gebe es jedoch eine Ausnahme, näm­lich „Arzneimittel mit mRNA, die Impfstoffe gegen Infektionskrankheiten sind“.
    Wie erklärt sich die­se Ausnahme? Eine Recherche zeigt, dass sie sich auf eine Gesetzesänderung im Jahr 2009 zurück­füh­ren lässt. Vor die­ser Änderung hieß es in Paragraf 4 des deut­schen Arzneimittelgesetzes:
    „Impfstoffe sind Arzneimittel (…), die Antigene ent­hal­ten und die dazu bestimmt sind, bei Mensch oder Tier zur Erzeugung von spe­zi­fi­schen Abwehr- und Schutzstoffen ange­wen­det zu werden.“
    2009 änder­te sich das. Im März jenen Jahres, kurz vor Ausbruch der Schweinegrippe, leg­te die Bundesregierung einen Gesetzentwurf „zur Änderung arz­nei­mit­tel­recht­li­cher Vorschriften“ vor, der unter ande­rem not­wen­dig sei, um das Arzneimittelgesetz an eine euro­päi­sche Verordnung anzu­pas­sen, die den Umgang mit neu­ar­ti­gen Gentherapeutika regel­te. Die ver­ant­wort­li­che Gesundheitsministerin war damals Ulla Schmidt (SPD). In dem 72-sei­ti­gen Gesetzentwurf ver­steck­te sich auf Seite 10 fol­gen­der unschein­ba­rer und ohne wei­te­ren Kontext schwer ver­ständ­li­cher Änderungsvorschlag:
    „In Absatz 4 wer­den nach dem Wort 'Antigene' die Wörter 'oder rekom­bi­nan­te Nukleinsäuren' und vor dem Punkt am Ende die Wörter 'und, soweit sie rekom­bi­nan­te Nukleinsäuren ent­hal­ten, aus­schließ­lich zur Vorbeugung oder Behandlung von Infektionskrankheiten bestimmt sind' eingefügt.“
    Zur Erläuterung: Der Begriff „rekom­bi­nan­te Nukleinsäuren“ umfasst auch künst­lich her­ge­stell­te mRNA. Der Gesundheitsausschuss des Bundestages emp­fahl im Juni 2009 den Abgeordneten, den 72-sei­ti­gen Änderungsentwurf der Regierung anzu­neh­men. Obmann der CDU im Ausschuss war zu der Zeit Jens Spahn. Der Entwurf wur­de kurz danach, im Juli 2009, vom Bundestag beschlos­sen und damit zu gel­ten­dem Recht erklärt. Seither lau­tet Paragraf 4 des Arzneimittelgesetzes wie folgt (die neu­en Ergänzungen sind fett hervorgehoben): 

    „Impfstoffe sind Arzneimittel (…), die Antigene oder rekom­bi­nan­te Nukleinsäuren ent­hal­ten und die dazu bestimmt sind, bei Mensch oder Tier zur Erzeugung von spe­zi­fi­schen Abwehr- und Schutzstoffen ange­wen­det zu wer­den und, soweit sie rekom­bi­nan­te Nukleinsäuren ent­hal­ten, aus­schließ­lich zur Vorbeugung oder Behandlung von Infektionskrankheiten bestimmt sind.“
    Ohne die­se poli­tisch bestimm­te Definitionsänderung wür­den die mRNA-Präparate, deren ver­pflich­ten­de Anwendung aktu­ell geplant wird, recht­lich nicht als Impfungen son­dern als Gentherapeutika gel­ten. Der Mediziner Wolfgang Wodarg, damals Mitglied im Gesundheitsausschuss des Bundestages, erklär­te auf Nachfrage gegen­über Multipolar, die­ses Detail der Gesetzesänderung sei auch ihm damals nicht bekannt gewe­sen. Der Beschluss sei, so Wodarg, „in der letz­ten Sitzung vor der Wahlkampf-Sommerpause ohne jede Debatte“ gefallen.
    Ergänzend änder­te die EU-Kommission im September 2009, eine Richtlinie „im Hinblick auf Arzneimittel für neu­ar­ti­ge Therapien“. In die­ser fin­det sich seit­her fol­gen­de Begriffsbestimmung:
    „Unter einem Gentherapeutikum ist ein bio­lo­gi­sches Arzneimittel zu ver­ste­hen, das fol­gen­de Merkmale auf­weist: Es ent­hält einen Wirkstoff, der eine rekom­bi­nan­te Nukleinsäure ent­hält (…) Impfstoffe gegen Infektionskrankheiten sind kei­ne Gentherapeutika.“
    Wachstumsmarkt mRNA-Medikamente
    Neuartige Gentherapien mit mRNA-Arzneimitteln wer­den auch des­halb in den letz­ten Jahren von den Herstellern mas­siv vor­an­ge­trie­ben, um star­ke Umsatzeinbrüche im Marktsegment der patent­ge­schütz­ten Medikamente aus­zu­glei­chen. Die Ärztezeitung schrieb dazu im Februar 2021:
    “Bis 2023 wer­den die Erlösrückgänge der Pharmaindustrie durch Patentabläufe welt­weit auf mehr als 121 Milliarden US-Dollar geschätzt, davon 95 Milliarden US-Dollar allein in den USA. (…) Besonders viel­ver­spre­chend ist ein Gegensteuern der phar­ma­zeu­ti­schen Industrie mit Innovationen. Die sich abzeich­nen­den neu­ar­ti­gen Therapieoptionen (zum Beispiel mRNA, bi-spe­zi­fi­sche Antikörper, Gentherapie) las­sen nicht nur Patienten hof­fen, son­dern wer­den bei erfolg­rei­cher Zulassung auch die Umsatz- und Gewinnkurven der Hersteller neue Höhen erklim­men las­sen. Denn bei ver­bes­ser­ter Wirksamkeit und gerin­ge­ren Nebenwirkungen spielt der Preis des Medikaments eine eher unter­ge­ord­ne­te Rolle, zumin­dest bei gerin­gem oder noch nicht vor­han­de­nem Wettbewerb. Von stei­gen­den (Aktienkurs-) Kurven kön­nen auch Investoren pro­fi­tie­ren, die früh­zei­tig auf den rich­ti­gen Branchenfonds gesetzt haben.“
    Biontech: „Neuartige und noch nie dage­we­se­ne Kategorie von Therapeutika“
    Das Unternehmen Biontech hat­te vor der Corona-Krise so gut wie kei­ne Erfahrung mit Impfstoffen. Man forsch­te dort bis 2019 vor allem an indi­vi­dua­li­sier­ten mRNA-Immuntherapien für Krebspatienten. Zwar hat­te 2018 eine Zusammenarbeit mit Pfizer begon­nen um eine mRNA-„Impfung“ gegen die Grippe zu ent­wickeln, doch das Projekt steck­te bis zur Corona-Krise – und steckt bis heu­te – noch in den Anfängen. Laut Unternehmensangaben von Ende 2019 befand man sich zu jenem Zeitpunkt mehr als ein Jahr vom Beginn der ersten kli­ni­schen Studien ent­fernt. Tatsächlich began­nen die ersten kli­ni­schen Studien zu einem mRNA-Präparat, das gegen Grippe schüt­zen soll („BNT 161“), erst im September 2021, drei Jahre nach der Ankündigung.
    Im Oktober 2019 ging Biontech in den USA an die Börse um wei­te­res Investorenkapital ein­zu­sam­meln. Aus die­sem Anlass erläu­ter­te das Unternehmen in einem umfang­rei­chen Geschäftsbericht offen die „Risiken im Zusammenhang mit unse­rem Geschäft“:
    „Unseres Wissens gibt es der­zeit kei­nen Präzedenzfall für eine mRNA-basier­te Immuntherapie, wie die, die wir ent­wickeln, die von der [US-Arzneimittelbehörde] FDA, der Europäischen Kommission oder einer ande­ren Aufsichtsbehörde anders­wo auf der Welt zum Verkauf zuge­las­sen wur­de. (…) Die von uns ent­wickel­ten Produktkandidaten könn­ten nicht oder nur mäßig wirk­sam sein oder uner­wünsch­te oder unbe­ab­sich­tig­te Nebenwirkungen, Toxizitäten oder ande­re Eigenschaften auf­wei­sen, die eine Marktzulassung ver­hin­dern oder die kom­mer­zi­el­le Nutzung ein­schrän­ken könnten. (…)
    Die Entwicklung von mRNA-Arzneimitteln ist mit erheb­li­chen kli­ni­schen Entwicklungs- und Zulassungsrisiken ver­bun­den, da es sich um eine neu­ar­ti­ge und noch nie dage­we­se­ne Kategorie von Therapeutika han­delt. Als poten­zi­el­le neue Kategorie von Therapeutika wur­den unse­res Wissens bis­her kei­ne mRNA-Immuntherapien von der FDA, der EMA oder einer ande­ren Aufsichtsbehörde zuge­las­sen. (…) Bis heu­te gab es noch kei­ne Phase-3-Studie für ein mRNA-basier­tes Produkt oder ein kom­mer­zi­el­les mRNA-basier­tes Produkt. (…) Derzeit wird mRNA von der FDA als Gentherapieprodukt betrachtet.“
    Soweit die Biontech-Eigendarstellung vom Oktober 2019.
    Fazit
    Die Annahme, mRNA-Präparate, wie das von Biontech, sei­en Impfstoffe, basiert auf einer poli­ti­schen Definitionsänderung, die ohne par­la­men­ta­ri­sche Debatte und ver­steckt in einem 72-sei­ti­gen Änderungsantrag vor 12 Jahren beschlos­sen wur­de. Die bei­den Beschlüsse der EU-Kommission und des Bundestages von 2009 ermög­li­chen es den Herstellern von mRNA-Präparaten, die stren­ge­re gesetz­li­che Regulierung für Gentherapeutika zu umge­hen, solan­ge sie erklä­ren kön­nen, dass die Mittel sich gegen Infektionskrankheiten rich­ten. Faktisch han­delt es sich jedoch um Gentherapie bezie­hungs­wei­se um ein gen­tech­ni­sches Medikament. 

    https://t.me/multipolar_magazin/271

  3. Jetzt ist der Weil end­gül­tig (das Herr ver­knei­fe ich mir) zu einem durch­ge­knall­ten Führer der blind fol­gen­den, Sekte der Zeugen Coronas mutiert. Er ver­langt von jedem! Booster um 2G+ zu ver­mei­den, gleich­gül­tig ob die betrof­fe­ne Person vor 10 Monaten oder vor­ge­stern!!! den zweiten"Piks" bekom­men hat, sprich die jetzt obso­le­te "Vollimmunisierung" bekom­men hat. Gestern geimpft ist heu­te nicht geimpft und mor­gen schon geboo­stert. Wenn das noch evi­denz­ba­sier­tes Handeln der Politik ist, wer­de ich Mitglied bei "Flat-Earth"!

    Jetzt neh­men all die­je­ni­gen, die ohne Testpflicht ihren Vergnügungen nach­ge­hen wol­len, (Kino, Restaurant, Fitness) den alten Menschen (65+), die die­je­ni­gen sind, wel­che die "Pandemie" am Laufen hal­ten und über­haupt dafür sor­gen ,das die Intensivstationen "über­la­stet" sind, die Booster weg. Ein Hauen und Stechen beginnt.…obwohl die (jun­gen) Menschen fast kei­nen Anteil an schwer erkrank­ten, inten­siv­pflich­ti­gen Personen dar­stel­len, von Todesfällen ganz zu schwei­gen. Dazu kommt ein ekla­tan­ter Impfstoffmangel, (Lieferschwierigkeiten, Verteilungs/-Organisationsprobleme) der die Situation noch ver­schärft. Manche Landräte müss­ten schon kom­plett geplan­te Impfserien absagen.

    Heil Herr Weil!

  4. @ Redaktion

    Wieso wird hier eigent­lich "Copy and Paste" eines end­lo­sen Monologes frei­ge­schal­tet, wel­cher das Thema Niedersachsen und Weil kaum tan­giert "Beitrag Ariadne"?!
    Nicht das es kei­ne Informationen ent­hält, nur nicht zu die­sem Thema und wäre anders­wo bes­ser auf­ge­ho­ben. Nur mei­ne Meinung.

    1. @Christian K.: Das scheint ein lei­di­ges logi­sti­sches Problem zu sein. Leute posten etwas ihnen inter­es­sant Erscheinendes ger­ne unter den aktu­el­len Beitrag.

  5. [ein kla­res MAN WEIẞ ES NICHT]

    Aktualisiert: 21.01.2021
    Kann die Impfung mit COVID-19-mRNA-Impfstoffen bei Antigenschnelltests- oder PCR-Tests zu posi­ti­ven Testergebnissen führen?

    Es ist nicht davon aus­zu­ge­hen, dass die COVID-19-Impfung posi­ti­ve Testergebnisse bei Antigenschnelltests oder bei PCR-Tests hervorruft.

    In der dem Test bei­geleg­ten Produktinformation fin­det sich in der Regel die Angabe, ob es sich um einen S‑Protein- oder N‑Proteinbasierten Test handelt.

    https://www.pei.de/SharedDocs/FAQs/DE/coronavirus/antigentests/1‑coronavirus-antigentests-impfung-positive-testergebnisse.html;jsessionid=0F2FEC32246BC46D44411DFF8B1F00C9.intranet241

  6. Biontech wird 2008 gegrün­det, und 2009 wird mRNA als Impfstoff umde­fi­niert. Schau an. Und 2018 steigt Pfizer für die Grippeimpfung ein. Sowas aber auch.

    "Mainz, Germany, and NEW YORK, August 16, 2018 – BioNTech AG, a rapid­ly gro­wing biotechnology
    com­pa­ny focu­sed on pre­cise immu­no­the­ra­pies for the tre­at­ment of can­cer and infec­tious disease,
    today announ­ced that it has ente­red into a multi-year rese­arch and deve­lo­p­ment (R&D) collaboration
    with Pfizer Inc. (NYSE: PFE) to deve­lop mRNA-based vac­ci­nes for pre­ven­ti­on of influ­en­za (flu). "

    https://biontech.de/sites/default/files/2019–08/20180816_BioNTech-Signs-Collaboration-Agreement-with-Pfizer.pdf

    Glückliche Fügung? Zufall? Aufgewecktes Management?

  7. Na das wird ja lustig. Nicht umsonst ziert der Amtsschimmel das Landeswappen. Ihr wollt es kom­pli­ziert, ohne Sinn und Verstand? – Bitte sehr!

  8. Ich per­sön­lich ken­ne sie­ben Fälle von an "Covid" erkrank­ten die min­de­stens dop­pelt gesumpft sind, und einen ohne Sumpfung, näm­lich mich, der ohne Sumpfung "erkrankt" ist. Erstaunlich ist, dass es mir nach cir­ca einer Woche wie­der gut ging und den ande­ren erst wesent­lich spä­ter. Was sagt mir per­sön­lich das? Die Ompfung wirkt, und ich bereue, mich nicht geom­pft zu haben.

  9. (Schon ein paar Tage her, im bay­ri­schen Landesparlament.)

    "Polizeidirektor a.D. Raimund Swoboda! Rede als frak­ti­ons­lo­ser Abgeordneter im Bayerischen Landtag."
    "11.11.2021"
    https://​www​.you​tube​.com/​w​a​t​c​h​?​v​=​h​R​p​S​C​a​t​s​oxM

    "Klare Worte von Raimund Swoboda, zu den Corona-Maßnahmen
    Swoboda war 43 Jahre lang im Polizeivollzugsdienst als Polizist tätig, davon 25 Jahre im Höheren Dienst in Bayern. Zuletzt vor sei­ner Pensionierung im Jahre 2012 war er Leitender Polizeidirektor in Bayern."
    https://​twit​ter​.com/​A​n​o​n​y​m​C​o​v​2​/​s​t​a​t​u​s​/​1​4​6​4​2​2​3​0​5​3​5​4​6​7​2​5​405
    https://​twit​ter​.com/​A​n​o​n​y​m​C​o​v​2​/​s​t​a​t​u​s​/​1​4​6​4​2​2​3​9​4​0​5​4​5​5​5​2​415

    (Das, von mir über­ar­bei­te­te, Tanskript.)

    "Vielen Dank, Herr Kollege Professor Bauer. Es hat das Worte der frak­ti­ons­lo­se Abgeordnete Raimund Swoboda."

    "Mohl da der Wahrheit, adres­siert an die Abgeordneten hier im hohen Haus, von ganz oben, von mir. So, welch ein Highlight für mich. Schönen Dank dafür.
    Sehr geehr­tes Präsidium, sehr geehr­te Abgeordnete.
    Der Corona-Irrsinn nimmt, mit der Ausrufung des Södder-K-Falles, als Tyrannei des Bösen, sei­nen gedach­ten Verlauf.
    Vor Kurzem haben wir noch gehört, der Insolvenzwert spie­le kei­ne Rolle. Heute wer­den mit höch­sten Zahlen Angst und Schrecken ver­brei­tet. Dabei hat man doch was Neues. Man hat ja, nach­dem man in Berlin bei der Ampel, nicht mit­spie­len darf, eige­ne Lichtspiele. So die inten­siv­bet­ten­am­pel, und die hat man sogleich auf Rot gestellt.
    Damit wird die Impflüge, ja, zum Imfdrama. Ja, da, begon­nen hat die­ses söder­sche Drama bereits vor drei Jahren. Mit sei­ner Regierungserklärung am elf­ten zwölf­ten zwan­zi­gacht­zehn, nach sei­nem Wahldebakel, in dem er dem baye­ri­schen Staatsvolk ver­spro­chen hat, mit sei­ner Bayernkoalition eine Politik der Bürgernähe, eine Politik des Miteinanders und eine Politik des Zusammenhaltens zu machen. Heute, nacht knapp zwei Jahren sei­nes Coronakrisenmanagements, wis­sen wir, dass waren Semantikphrasen.
    Doktor Söder, und sein Kabinett der Schande, sind den Bürgern so fern wie noch kei­ne baye­ri­sche Staatsregierung vor­her. Die Brüderlichkeit in Miteinander wur­de zum feind­li­chen Gegeneinander der betro­ge­nen Geimpften ver­sus unschul­di­gen Ungeimpften, der als Prügelknaben her­an­hal­ten müs­sen. Und von Zusammenhalten ist gar nicht mehr die Rede. Wir arbei­ten alle auf Abstand.
    Söders Hetztirade: "Die vier­te Welle ist eine Pandemie der Ungeimpften", ist eine, ja, scham­lo­se Lüge, denn auf den Intensivstationen lie­gen auch, und wahr­schein­lich in Zukunft immer mehr, Geimpfte. Seine Verkündigung: "Nur durch die Impfung bekom­men die Menschen ihre Freiheit zurück", ist der Overkill für den Grundrechtsstaat. Für die­se Spaltungspolitik der Diffamierung, Ungleichbehandlung und Separierung Ungeimpfter gibt es kei­ne Rechtfertigung.
    Und auch für sie da unten gibt es kei­ne, Sie als Abgeordnete müss­ten das Interesse des Volkes wah­ren und die Regierung kon­trol­lie­ren. Ihre heu­te vor­ge­leg­ten Dringlichkeitsanträge legen klar, dass sie mit die­sen "Schutzmaßnahmen" Tyrannei auch wei­ter­hin Vorschub lei­sten wol­len. Sie schau­en taten­los zu, wie die Freiheits- und Selbstbestimmungsrechte der den Menschen mit Füßen getre­ten wer­den. Sie las­sen es zu, dass die Söder-Regierung Menschen mit Druck, Täuschung und ande­ren Formen der Überredung die Einwilligung zum Corona-Impf-Experiment ab(ent)reißen.
    Und die kön­nen sich nicht ein­mal weh­ren. Sie wer­den nicht hin­rei­chend auf­ge­klärt und kön­nen Risiken und Folgen nicht abschät­zen. Mit die­sem infor­ma­len Impfzwang und der ver­leum­de­ri­schen Entrechtung Ungeimpfter und deren Ausschluss aus dem sozia­len Leben, wer­den die Menschen zum blo­ßen Objekt der Staatsgewalt gemacht und ver­lie­ren auf ver­bre­che­ri­sche Art und Weise ihre Würde. Das ist unver­zeih­lich, das ist ver­rückt. Und Söder und Sie, Herr Hermann, sie erwei­sen sich immer mehr als Heizer des Problems und nicht als Lösung."

    "Das Wort hat, für die baye­ri­sche Staatsregierung, Herr Staatsminister Dr Florian Herrmann."

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