Da können Karl Lauterbach und Christian Drosten mit Engelszungen reden, gegen das Geschwurbel, nun auch von zwei Rechtsprofessorinnen, kommen sie nicht an. Prof. Dr. Dr. Frauke Rostalski und Prof. Dr. Nicole Reese schreiben am 10.7. in einem Kommentar auf welt.de (Bezahlschranke) unter genanntem Titel:
»Wir haben monatelang unsere Schulen und Kitas geschlossen. Wir haben die Kinder im Wochenrhythmus in ihre Bildungsstätten zurückkehren lassen. Wir haben sie Masken tragen und Abstände einhalten lassen. Sport‑, Kultur und Freizeitveranstaltungen wurden abgesagt. Erst spät und nur sehr allmählich, zum Teil unter ausgrenzenden „2G-Regelungen“, haben wir Kindern und Jugendlichen wieder soziale Teilhabe ermöglicht.
Noch heute wird Kindern unter 12 Jahren in vielen Krankenhäusern ihr Besuchsrecht verwehrt – ein beliebiges Beispiel ist die Besucher-Regelung des Franziskus-Hospitals in Bielefeld.
Wir haben bereits seit dem Sommer 2020 in vielen Studien gelesen, wie die Gesundheit und Psyche von Kindern und Jugendlichen massiv unter unseren Corona-Maßnahmen gelitten haben. Wir wissen damit von einer erheblichen Zunahme an Krankheiten wie Adipositas, Essstörungen und Depressionen, von Störungen des Sozialverhaltens und der Entwicklung sowie körperlicher, insbesondere sexualisierter Gewalt. Von relevanten Stellen in der Politik wurde ein Zusammenhang zwischen Corona-Maßnahmen und psychischen Störungen bei Kindern und Jugendlichen gleichwohl geleugnet. Wir sind mittlerweile im dritten Corona-Jahr, das Ende der Sommerferien steht bevor. Der Lehrerverband fordert eine Rechtsgrundlage für die Maskenpflicht in Schulen. Die STIKO empfiehlt die Impfung gesunder Kinder im Alter zwischen 5 und 12 Jahren, was – wie uns die Erfahrung gelehrt hat – ein erster Schritt in Richtung auf „2G-Regelungen“ ist, die dann auch für diese Altersgruppe gelten. Wir meinen: Es muss ein Richtungswechsel her.
Der Vorrang des Kindeswohls
… Artikel 3 der UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet uns dazu, das Wohl des Kindes bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, „vorrangig zu berücksichtigen“.
Kinder und Jugendliche haben sich im Verlauf der Pandemie über alle Maße solidarisch gezeigt. Ansteckungen mit dem Corona-Virus rufen bei dieser Altersgruppe in aller Regel sehr milde Krankheitsverläufe hervor. Schwere Verläufe und Todesfälle ohne Vorerkrankung sind sehr selten. Die zahlreichen Einschränkungen, die Kinder und Jugendliche haben hinnehmen müssen, erfolgten daher maßgeblich zum Schutze der anderen – der Älteren und Kranken.
Gesundheit und Psyche betroffen
Grundsätzlich ist es richtig, dass wir Freiheitseinschnitte hinzunehmen haben, um andere zu schützen. Allerdings müssen sich alle Maßnahmen am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bemessen lassen und damit zur Erreichung eines legitimen Zwecks geeignet, erforderlich und angemessen sein. Art. 3 UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet uns, Maßnahmen zu Lasten von Kindern erst als allerletztes Mittel zu wählen. Dass dies im Hinblick auf alle Maßnahmen, die im Verlauf der Pandemie gegenüber Kindern und Jugendlichen erlassen wurden, der Fall ist, darf bezweifelt werden, selbst wenn der vor allem am Anfang bestehende hohe Grad an Unsicherheit über den pandemischen Verlauf und die Effektivität von Gegensteuerungsinstrumenten berücksichtigt wird…
Schulen sind nicht Treiber der Pandemie. Zugleich wirken sich die Eingriffe in die Freiheit von Kindern und Jugendlichen zur Eindämmung des Pandemiegeschehens besonders massiv auf deren Entwicklung, ihre körperliche wie seelische Gesundheit aus. Dies bestätigt nun auch der Bericht des Sachverständigenausschusses…
Dies betrifft neben Schulschließungen gerade auch das Tragen von Masken im Unterricht sowie die ständige anlasslose Testung von Kindern und Jugendlichen. Aussagekräftige Daten aus Deutschland zur Bewertung der Effektivität etwa der Einschränkung von Freizeitangeboten, von Schulschließungen und Wechselunterricht und sonstigen Zugangsbeschränkungen im öffentlichen Leben fehlen…
Vieles lässt sich nicht wiedergutmachen
… Vieles lässt sich nicht mehr wiedergutmachen. Den Versuch einer solchen Wiedergutmachung sind wir unseren Kindern und Jugendlichen dennoch schuldig. Ebenso wie wir Gastronomen und anderen in ihrer wirtschaftlichen Betätigung Betroffenen Ausgleichszahlungen infolge unserer Corona-Schutzmaßnahmen leisten, müssen auch gegenüber den Kindern und Jugendlichen erfolgte Beeinträchtigungen ausgeglichen werden.
Wir schulden den jüngeren Generationen also nicht nur, dass wir sie im kommenden Herbst von unseren Maßnahmen verschonen. Wir schulden ihnen darüber hinaus eine Kompensation für das Erlittene: Angebote, um Entwicklungs- und Bildungsnachteile auszugleichen. Hierfür muss neben Kreativität genügend Geld investiert, insbesondere müssen die Bildungssysteme mit hinreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet werden. Als Gesellschaft müssen wir uns der Rechte unserer Kinder erinnern und sie wieder in der gebotenen Weise achten. Schauen wir in einigen Jahren auf die Pandemie zurück, sollte nicht der allzu bittere Eindruck verbleiben, dass eine ganze Generation am Start in ihr eigenes Leben irreversibel gehindert wurde. Und wir einfach weggeschaut haben.«
Ich habe mir auf die Schnelle den Lebenslauf und die Publikationsliste von Prof. Rostalski angeschaut.
Wow, wann schafft diese Frau (Jg 85) das alles und das bei 2 Kindern, die sicher ihre Rechte an der Mutter einfordern.
Wie auch immer: Wichtiger Text, den ich weiterleiten will.
Und dennoch: ich will es den Verantwortlichen niemals vergessen und nie vergeben, was sie unseren Kindern angetan haben und immer noch antun.
Und die Eltern, die es ihren Kindern ohne Reflexion angetan haben weil sie blind diese Verbrechen mitgetragen haben, soll der Teufel holen.
Gut, ich kenne glücklicherweise doch viele, die gemerkt haben, dass etwas faul ist. "Stinkende Fäulnis aus jedem Wort", wie ein Vater meinte.
Und dann noch dieser dämliche Genderismus, was Blöderes kann einem nicht mehr einfallen !!
@Rosemarie Heilemann: Doch.
Die Wahl zwischen Lockdown und Schule erscheint mir wie die Wahl zwischen Pest und Cholera. Allerdings stimme ich zu, dass die Kinder schlimm mit Masken und Testen und Piksen verängstigt sind. Kinder wissen auch nicht, dass wir vor dem Corona-Jahr Null über Jahrzehnte einigermaßen entspannt mit Infektionskrankheiten umgegangen und damit gut gefahren sind.
"In der kleinen Welt, in welcher Kinder leben, gibt es nichts, das so deutlich von ihnen erkannt und gefühlt wird, wie Ungerechtigkeit"
(Charles Dickens)
https://www.heute.at/s/kindesmissbrauch-foto-von-baby-mit-maske-geht-viral-100216261
Leider wird man es den Kindern auch im dritten Jahr antun. Vielleicht nicht per Gesetz oder Verordnung. Aber sehr viele Schulen werden freiwillig mitmachen bei Tests und Maske tragen. Denn inzwischen wollen viele Lehrer nicht mehr die Kinder schützen, sondern sich vor den Kindern schützten.