Die letzte Empfehlung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein dazu stammt vom 3.8.21. Sie lautet: Ab in die Tonne.
»Wie sollen Praxen mit COVID-19-Impfstoff umgehen, der nicht mehr zu verwenden ist? Dazu hat das Umweltbundesamt gemeinsam mit dem Robert Koch-Institut bereits im März diesen Jahres Empfehlungen herausgegeben. Bei SARS-CoV-2-Vakzinen sind keine Risiken vorhanden, die einen besonderen Umgang mit Impfstoffabfällen im Vergleich zu anderen nicht gefährlichen medizinischen Abfällen bzw. Arzneimittelabfällen erfordern. Dies trifft auch für die derzeit bekannten, noch in der Entwicklung befindlichen COVID-19-Impfstoffe zu.
Sollte in Ausnahmefällen Impfstoff aus Gründen der Qualitätssicherung, wie beispielsweise bei der Unterbrechung von Kühlketten, nicht mehr genutzt werden können und in größeren Chargen zur Entsorgung anstehen, ist er unter Vermeidung einer missbräuchlichen Weiterverwendung einer geeigneten thermischen Behandlung zuzuführen, z.B. durch die Entsorgung im Hausmüll (graue Tonne) und der anschließenden Vernichtung in der Müllverbrennungsanlage.
Wir empfehlen zusätzlich, das Datum der Entsorgung, die Menge und die Produktbezeichnung des zu entsorgenden Impfstoffes zu dokumentieren. Die Dokumentation kann formlos erfolgen. Das NRW-Gesundheitsministerium teilte hierzu auf Nachfrage mit, dass es „keinerlei Vorgaben zur Entsorgung der Impfstoffe“ gebe.«
Bei den inzwischen anfallenden Mengen könnte die thermische Behandlung einen bedeutenden Beitrag zur Sicherstellung der Energieunabhängigkeit liefern. Zumindest könnte das warme Wasser in manchem Schwimmbad weiter zur Verfügung gestellt werden (siehe Lahn-Dill-Kreis stellt in Schulen und Hallen das warme Wasser ab). Vielleicht könnte man alternativ Biontech ein paar Milliarden zur Verfügung stellen, um die Stoffe zu recyclen.
Und das in Bayern…
"Falls ausnahmsweise größere Impfstoff-/ Flüssigkeitsmengen als Abfall anfallen, ist deren Entsorgung mit dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu klären."
-> Aus der Ausnahme wird jetzt eher die Regel.
"Die Verpackungen sollten bei der Entsorgung möglichst ohne Restinhalt, leer (d.h. im Sinne des Verpackungsgesetzes restentleert) sein."
-> Möglichst ohne Restinhalt ginge doch nur, wenn alles weggeboostert würde.
https://www.lfu.bayern.de/abfall/coronavirus/doc/infoblatt6.pdf
"ist deren Entsorgung mit dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu klären."
Dann kann man sich ja ausmalen, was der "öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger" (vermutlich genannt "Stadtwerke XYZ") dazu sagen wird, nämlich sowas wie "sind uns keine Regelungen bekannt…", wenn noch nicht mal das Ministerium eine Ahnung hat…
Was will man mit einem Merkblatt, auf dem steht, dass die restentleerten Behälter so und so zu entsorgen sind, wenn nicht dabei steht, wo die Reste hinsollen?
Na ja, ich sag nichts mehr dazu, man könnte sich permanent aufregen über das Behördenversagen.
Wahrscheinlich sagen die Stadtwerke dann einfach "her mit dem Dreck!" weil sie für jede Tonne Sondermüll Geld verlangen können. Und ob der Impfstoff dann nach dem Verbrennen noch aktive Bestandteile enthält, wird mal wieder niemanden interessieren. Dafür dass die Wirkweise der mRNA-Impfstoffe noch kaum erforscht ist, halte ich das alles für sehr riskant, wenngleich man jetzt auf den ersten Blick nicht erwarten würde, dass nach einem Verbrennen noch irgnedetwas an diesem Impfstoff wirksam ist, aber woher soll man das wissen, wenn es nicht explizit geprüft wurde und eine Behörde nur sowas sagt wie "haben wir keine Ahnung von, kann man so machen"??
Der "Restinhalt" muss eben entsorgt werden, egal ob in Oberarmen, Gesaessmuskeln, Toiletten, Waschbecken oder auch in sonstigen Abfluessen. Trinken waere vielleicht auch erlaubt, aber wer tut das schon freiwillig …
:-/
Wie ich diese Dilletanten kenne, hat sich vermutlich kein Mensch je überlegt, unter welchen Bedingungen der "Impfstoff" 'deaktiviert' würde. Das heißt, man verbrennt den Impfstoff und weiß vermutlich noch nicht einmal, ob bei der entsprechenden Temperatur dadurch die Inhaltsstoffe der Impfstoffe, die im menschlichen Körper wirksam sind, alle 'deaktiviert' werden.
Aber immerhin wird er verbrannt. Mich wundert es nur etwas, denn es gibt durchaus doch auch Restmüll, der nicht mittels thermischer Behandlung entsorgt wird, sondern auf Deponien ohne thermische Behandlung gelagert wird? In jedem Fall ist immer daran zu denken, dass möglicherweise nicht 'deaktivierte' Stoffe ins Grundwasser sickern können und über die Trinkwasserversorgung nach der Aufbereitung wieder in den Wasserkreislauf kommen. Es ist bekannt, dass sich beispielsweise im Grundwasser und somit vermutlich auch im Trinkwasser aus dem Wasserhahn Unmengen an Medikamentenrückständen befinden. Diese Einträge kommen aber hauptsächlich aus dem regulären Abwasser (Toilette usw.). Vermutlich ist eh schon alles mit den tollen Impfstoffen und Impfstoffrückständen geflutet, da könnte man den Dreck vermutlich auch einfach auf eine Mülldeponie kippen. Man kann sich ja heute kaum noch vor Umweltgiften retten, weil die Abwasseranlagen eben doch nicht so funktionieren, wie sie könnten (Sicherheitsstufen werden nicht nachgerüstet, da zu teuer oder technisch noch nicht ausgereift) und wenn man sieht, wie völlig ahnungslos hier wieder Behörden auf dem Gebiet des Abfallrechts agieren, kann man sich nur an den Kopf greifen..
"Das NRW-Gesundheitsministerium teilte hierzu auf Nachfrage mit, dass es „keinerlei Vorgaben zur Entsorgung der Impfstoffe gebe.“
Der Dilletantismus zieht sich offenbar durch alle Verwaltungszweige. Unfassbar.
Aber um die Entsorgung der angeblich hoch kontaminierten Masken, die überall auf den Gehwegen und sogar im Wald rumliegen, kümmert sich ja auch keiner. Wenn man den Affenpockenwahn und den ganzen Wahn überhaupt ernst nehmen würde, müsste man ja die ganzen kontaminierten Masken einsammeln, denn es könnte ein Fuchs im Wald an der Maske schnüffeln und dann gibts die schreckliche Affenpocken-Fuchswarzen-Corona-Kreuzung, die garantiert die ganze Welt dahinrafft… Sorry. Geht nicht mehr ohne Galgenhumor 🙁
Wollte nur aufzeigen, dass man immer mehr den Eindruck gewinnt, dass die da oben überhaupt nicht wissen, was sie tun. Aber eigentlich ist mir das schon seit Jahren bekannt. 🙁
EMA
Vaxzevria Injektionssuspension
COVID-19-Impfstoff (ChAdOx1‑S [rekombinant])
[ AstraZeneca ]
Schimpansen-Adenovirus, der das SARS-CoV-2-Spike-Glykoprotein kodiert (ChAdOx1‑S)*, nicht weniger als 2,5 x 108 infektiöse Einheiten (IE)
*Hergestellt in genetisch veränderten, humanen embryonalen Nieren 293-Zellen (HEK, human embryonic kidney) und durch rekombinante DNA-Technologie.
Dieses Produkt enthält genetisch veränderte Organismen (GVOs).
https://www.ema.europa.eu/en/documents/product-information/vaxzevria-previously-covid-19-vaccine-astrazeneca-epar-product-information_de.pdf
EMA
JCOVDEN Injektionssuspension
COVID-19-Impfstoff (Ad26.COV2‑S [rekombinant])
[ Janssen-Cilag / JOHNSON & JOHNSON ]
Adenovirus Typ 26, der das SARS-CoV‑2 Spike-Glykoprotein* (Ad26.COV2‑S) kodiert, entspricht nicht weniger als 8,92 log10 infektiöse Einheiten (Inf.E).
* In einer PER.C6 TetR-Zelllinie und mittels rekombinanter DNA-Technologie hergestellt.
Das Präparat enthält genetisch veränderte Organismen (GVO).
https://www.ema.europa.eu/en/documents/product-information/jcovden-previously-covid-19-vaccine-janssen-epar-product-information_de.pdf
Fragen und Antworten zu den GVO-Vorschriften in der Europäischen Union
Was sind GVO?
(…) Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) oder aus GVO gewonnene Lebens- oder Futtermittel mittel dürfen in der Europäischen Union nur auf den Markt gebracht werden, wenn sie ein aufwändiges Zulassungsverfahren durchlaufen haben. Dieses Verfahren stützt sich auf eine wissenschaftliche Bewertung der Risiken für Gesundheit und Umwelt.
Gentechnisch veränderter Organismen (GVO) sind Organismen, deren genetisches Material (DNS) so verändert worden ist, wie es auf natürliche Weise durch Kreuzen und/oder natürliche Rekombination nicht möglich ist. (…)
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/MEMO_05_104
Conduct of clinical trials with and supply of medicinal products for human use containing or consisting of genetically modified organisms intended to treat or prevent coronavirus disease
As part of an EU strategy for COVID-19 vaccines, the Commission made a proposal on 17 June 2020 for a Regulation on the conduct of clinical trials with and supply of medicinal products for human use containing or consisting of genetically modified organisms (GMOs) intended to treat or prevent coronavirus disease. To facilitate the development, authorisation and consequently availability of COVID-19 vaccines and treatments, the Commission proposes a temporary derogation from certain rules for clinical trials of drugs involving GMOs.
Some of the vaccines under development are based on genetically modified viruses and may fall within the definition of GMO in EU legislation. Current GMO legislation does not foresee situations of urgency, resulting in very complex and time-consuming procedures. Also, there is considerable variety across Member States in the national requirements and procedures implementing the GMO directives. Therefore, the Commission says, it is necessary to adapt the regulatory framework on GMOs so that the conduct of clinical trials with these vaccines can start within the shortest possible timelines. According to the proposal, clinical trials could start before undergoing prior environmental impact assessments. However, environmental risk assessment for the medicinal products covered by this Regulation would be performed before they become widely available in the Union, as part of the marketing authorisation procedure.
Derogation would be given only for the period during which COVID-19 is regarded as a public health emergency, for clinical trials with COVID-19 vaccines and COVID-19 treatments that contain or consist of GMOs. This temporary derogation also applies when Member States allow medicinal products containing or consisting of GMOs intended to treat or prevent COVID-19 to be used in certain exceptional and urgent situations defined in the pharmaceuticals legislation. The derogation will apply to the operations necessary for the clinical trial phase and for compassionate or emergency use in the context of COVID-19. (…)
https://www.europarl.europa.eu/legislative-train/theme-environment-public-health-and-food-safety-envi/file-clinical-trials-medicinal-products-containing-gmos-intended-to-treat-covid-19
22.06.2021—William Reville—The Irish Times
Covid-19 vaccines have weakened the anti-GMO movement
(…) The final nail in the anti-GMO coffin is likely to be the spectacular success of the genetic technology that has just developed several highly effective vaccines against Covid-19 within the miraculously short time frame of one year. (…)
https://www.irishtimes.com/news/science/covid-19-vaccines-have-weakened-the-anti-gmo-movement‑1.4594120
PEI
Genehmigung klinischer Prüfungen mit genetisch veränderten Organismen (GVO)
Klinische Prüfungen mit Prüfpräparaten, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten oder aus solchen bestehen werden gemäß Richtlinie 2001/18/EG im "GMO-Register" beim Joint Research Center der EU Kommission veröffentlicht.
https://www.pei.de/DE/regulation/klinische-pruefung/gvo/gvo-node.html
፨
There is no pandemic, there is COVAX, a crime against humanity and a medical crime. “STOP COVAX”
"Klinische Prüfungen mit Prüfpräparaten, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten oder aus solchen bestehen werden gemäß Richtlinie 2001/18/EG im "GMO-Register" beim Joint Research Center der EU Kommission veröffentlicht. "
@Edward von Roy
Interessant! Danke für die Infos!
Hier ist übrigens der Direktlink zum oben genannten GMO-Register für die klinischen Studien, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten.
Wenn man ins Suchfeld "corona" eingibt, findet man Studien. Die erste ist aus Hamburg aus dem Jahr 2018 (!!), bezieht sich aber auf das MERS-Virus. Kenne mich mit der Datenbank aber nicht aus und muss erst mal schauen, was man dort Sinnvolles entnehmen kann. Zu den aktuellen "Impfstoffen" finde ich in dieser Datenbank über das Suchfeld nichts. Warum?
Es war aber offenbar auch keine Verschwörungstheorie, dass die Impfstoffe aus embryonalen Nierenzellen hergestellt werden. Wenn ich es richtig verstehe, kommen diese Zellen durchaus aus physikalischen Embryonen (!!) bzw. kultivierten embryonalen Stammzellen, die man ja auch irgendwann mal einem Embryo entnommen hat.
Sofern ich das richtig sehe, sollte man doch wirklich mal eine ethisch-moralische Debatte darüber anstoßen. Auch wüsste ich jetzt gerne mal die Einstellung der Menschen, die Abtreibungen ablehnen, aber diese Impfstoffe, die auf Embryonen basieren, befürworten. Das erscheint mir doch widersprüchlich.
Einfach nur wirklich verrückt, dass die Leute genveränderte Tomaten ablehnen, aber sich Stoffe spritzen lassen, die von embryonalen Bestandteilen mittels gentechnischer Veränderung hergestellt werden.
Dafuer wurde eoch in der EU extra eine Ausnahme geschaffen: Wenn es als "Impfstoff" vermarktet wird, werden all diese onder-
bestimmungen fuer Gen-Technik ausser Kraft gesetzt.
OK, die EU hat das etwas eleganter formuliert, aber im Prinzip ist es so: Gentechnik ist juristisch nur dann Gentechnik, wenn es sich nicht um (humane) Impfstoffe handelt.
"Gentechnische Arbeiten in gentechnischen Anlagen sind nach Maßgabe der in § 7 Abs. 1 Gentechnikgesetz (GenTG) genannten Sicherheitsstufen zuzuordnen."
"Der Sicherheitsstufe 2 sind gentechnische Arbeiten zuzuordnen, bei denen nach dem Stand der Wissenschaft von einem geringen Risiko für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt auszugehen ist. […] In den S2-Laboren, welche zutrittsbeschränkt sind, wird mit genetisch veränderten Viren gearbeitet. Diese viralen Systeme werden in der Gentechnik eingesetzt, um gezielt Gene in Zielzellen zu transferieren und kurzfristig anzuschalten."
"Flüssiger und fester Abfall aus den S1- bzw. S2-Anlagen, ist so vorzubehandeln, dass die darin enthaltenen gentechnisch veränderten Organismen soweit inaktiviert werden, dass Gefahren für Mensch und Umwelt nicht zu erwarten sind. […] Als Methoden der Abfallbehandlung kommen dabei insbesondere in Betracht:
1. Die Inaktivierung durch physikalische Verfahren, wie durch Einwirkung von bestimmten Temperatur- und Druckbedingungen auf gentechnisch veränderte Organismen während bestimmter Verweilzeiten.
2. Eine Inaktivierung mit chemischen Verfahren durch Einwirkung von geeigneten Chemikalien unter bestimmten Temperatur‑, Verweilzeit- und Konzentrationsbedingungen."
"Laut § 6 GenTG besteht eine Aufzeichnungspflicht und dem § 4 GenTAufzV ist zu entnehmen, dass die Unterlagen der gentechnischen Arbeiten der Sicherheitsstufe 1 zehn Jahre und die derSicherheitsstufe 2 dreißig Jahre aufbewahrt werden müssen."
"Die Abwärme-Energie wird ins Berliner Netz eingespeist."
https://www.abfallmanager-medizin.de/interviews/entsorgung-gentechnisch-veraenderter-organismen-gefahrgutbeauftragte-des-max-delbrueck-centrums-fuer-molekulare-medizin-im-interview/
"Flüssiger und fester Abfall aus den S1- bzw. S2-Anlagen, ist so vorzubehandeln, dass die darin enthaltenen gentechnisch veränderten Organismen soweit inaktiviert werden, dass Gefahren für Mensch und Umwelt nicht zu erwarten sind. […] Als Methoden der Abfallbehandlung kommen dabei insbesondere in Betracht:
1. Die Inaktivierung durch physikalische Verfahren, wie durch Einwirkung von bestimmten Temperatur- und Druckbedingungen auf gentechnisch veränderte Organismen während bestimmter Verweilzeiten.
2. Eine Inaktivierung mit chemischen Verfahren durch Einwirkung von geeigneten Chemikalien unter bestimmten Temperatur‑, Verweilzeit- und Konzentrationsbedingungen."
"Laut § 6 GenTG besteht eine Aufzeichnungspflicht und dem § 4 GenTAufzV ist zu entnehmen, dass die Unterlagen der gentechnischen Arbeiten der Sicherheitsstufe 1 zehn Jahre und die derSicherheitsstufe 2 dreißig Jahre aufbewahrt werden müssen."
——-
DANKE!!! Das habe ich mir doch gedacht, dass es irgendwo Bedingungen geben muss, wie man solche m‑RNA-Wirkstoffe deaktivieren kann.
WIESO WISSEN DIE BEHÖRDEN DAVON NICHTS?!?!?!?
IN NRW sagt das MInisterium, es gäbe keine Regelungen, wie die Impfstoffe zu entsorgen sind, aber wenn ich es richtig verstehe, fallen sie in die Kategorie "Gentechnisch veränderte Stoffe" und es gelten (siehe oben) sehr strenge Entsorgungsvorschriften?!?!
Würde gerne die Dokumente sehen, in denen nachgewiesen wird, bei welchen physikalischen und chemischen Bedingungen die "Impfstoffe" deaktiviert werden. Würde ich wirklich gerne sehen, aber ich vermute, diese existieren nicht und man steckt mal wieder den Kopf in den Sand ("was ich nicht weiß, macht mich nicht heißt").
Kann das nicht mal jemand der BILD stecken mit den gentechnisch veränderten Abfällen bzw. das vorher prüfen, ob die Impfstoffe wirklich unter § 6 GentechnikGesetz fallen, also den Sicherheitsstufen S1 oder S2 zuzuordnen sind? Möglicherweise fallen die Impfstoffe (Endprodukte) in eine niedrigere Sicherheitsstufe?
Im Sicherheitsdatenblatt steht auf S. 4:
"6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Umweltschutzmaßnahmen Abfälle zur Entsorgung in einen ordnungsgemäß beschrifteten, versiegelten Behälter füllen.
Es ist darauf zu achten, dass der Stoff nicht freigesetzt wird."
https://safetydatasheets.pfizer.com/DirectDocumentDownloader/Document?prd=PF00092~~PDF~~MTR~~PFEM~~DE
In der Fachinformation steht auf S. 23:
"Entsorgung
Nicht verwendetes Arzneimittel oder Abfallmaterial ist entsprechend den nationalen Anforderungen
zu beseitigen."
https://mediafra.admiralcloud.com/customer_662/17b70774-03f7-4c82-9d48-bf48b62c1a36?response-content-disposition=inline%3B%20filename%3D%22FI_COMIRNATY_30_%C3%82%C2%B5g_ab_12_Jahre_Konzentrat_20220504.pdf%22&Expires=1654188299&Key-Pair-Id=APKAI2N3YMVS7R4AXMPQ&Signature=ujnbm-GNCyl4Md6psVMDgC6Wh8h5OdzU4FPeCPYJnmZbfedtJAyM1NIMWDEqiLwpX8OyhYyyJNerwQJuMV6cdIsFX8~ZPP8YWSiI~JyXnDrudrV7mJh~k6FX0MUXg5HfH7YcLXJiklkP2rsoXQDPKgOv067AxUP6PbFBZS700Av9XtJdh0VE2~Rxa-6Jyj6YkFqNI-0ncdQ2k-cjH3SHI5gdXF9RCB40B2XElTIQski6vyGAxLehgbQwCNX5st~8qNhPrU06a0LMng4EYqb-~SsjayhGqkDlv7bhR~H6x30DuJz5XgT5xxfwZd-R0d1UQ22PUhk7bqjPScQR5jNzTA__
"Durch die Ausnahmeregelung soll der Prozess der Entwicklung eines Impfstoffes beschleunigt werden. Denn die Umweltverträglichkeitsprüfung sei komplex und nehme viel Zeit in Anspruch, heißt es in der Verordnung. „Es ist von allergrößter Bedeutung, dass klinische Prüfungen mit GVO enthaltenden oder aus GVO bestehenden Prüfpräparaten zur Behandlung oder Verhütung von COVID-19 in der Union […] sich nicht wegen der Komplexität der unterschiedlichen nationalen Verfahren […] verzögern.“"
Ind dem Link ist eine Abbildung von der Pressemitteilung des EU-Rates und die dazugehörige EU-Regelung.
Einmal sind es gentechnisch veränderte Organismen, dann wieder nicht.
Wahrscheinlich ist die überspannende Sicht auch hier: koste es was es wolle – Geld, Gemeinschaft, Natur – alles für die Impfung!
Correctiv ist zwar nicht ernst zu nehmen, aber hier ist auf einer Seite alles zu finden gewesen.
https://correctiv.org/faktencheck/2020/08/05/covid-19-nein-die-eu-hat-keine-ausnahmeregelung-fuer-einen-mrna-impfstoff-erlassen/
@Umweltverträglichkeitsprüfung ausgesetzt: Ich will ja nicht angeben, aber das wurde hier auch vor einem Jahr dokumentiert (Genetisch veränderte Organismen: Verbindliche Verordnung der EU über "Inverkehrbringen eines nicht genehmigten Arzneimittels").
Warum wird das Zeugs überhaupt produziert!? Achja, ich weiß. Und Sie wissen das auch!
Okay, 1,5 Billionen Euros (europäische Billionen also) sind nicht gerade ein "Pappenstil", aber kann der Bürger dafür "frechweg" auch noch ein "Entsorgungskonzept" verlangen? Das muss aber extra gehen, oder etwa nicht Biontech und @alle Anderen. Extra-Vertrag verdammt!!!!! Wo is eigentlich der Erstvertrag geblieben … ??? Zeig doch mal