Entsorgung von unbrauchbarem COVID-19-Impfstoff. "Keinerlei Vorgaben"

Die letz­te Empfehlung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein dazu stammt vom 3.8.21. Sie lau­tet: Ab in die Tonne.

»Wie sol­len Praxen mit COVID-19-Impfstoff umge­hen, der nicht mehr zu ver­wen­den ist? Dazu hat das Umweltbundesamt gemein­sam mit dem Robert Koch-Institut bereits im März die­sen Jahres Empfehlungen her­aus­ge­ge­ben. Bei SARS-CoV-2-Vakzinen sind kei­ne Risiken vor­han­den, die einen beson­de­ren Umgang mit Impfstoffabfällen im Vergleich zu ande­ren nicht gefähr­li­chen medi­zi­ni­schen Abfällen bzw. Arzneimittelabfällen erfor­dern. Dies trifft auch für die der­zeit bekann­ten, noch in der Entwicklung befind­li­chen COVID-19-Impfstoffe zu.

Sollte in Ausnahmefällen Impfstoff aus Gründen der Qualitätssicherung, wie bei­spiels­wei­se bei der Unterbrechung von Kühlketten, nicht mehr genutzt wer­den kön­nen und in grö­ße­ren Chargen zur Entsorgung anste­hen, ist er unter Vermeidung einer miss­bräuch­li­chen Weiterverwendung einer geeig­ne­ten ther­mi­schen Behandlung zuzu­füh­ren, z.B. durch die Entsorgung im Hausmüll (graue Tonne) und der anschlie­ßen­den Vernichtung in der Müllverbrennungsanlage.

Wir emp­feh­len zusätz­lich, das Datum der Entsorgung, die Menge und die Produktbezeichnung des zu ent­sor­gen­den Impfstoffes zu doku­men­tie­ren. Die Dokumentation kann form­los erfol­gen. Das NRW-Gesundheitsministerium teil­te hier­zu auf Nachfrage mit, dass es „kei­ner­lei Vorgaben zur Entsorgung der Impfstoffe“ gebe.«

Bei den inzwi­schen anfal­len­den Mengen könn­te die ther­mi­sche Behandlung einen bedeu­ten­den Beitrag zur Sicherstellung der Energieunabhängigkeit lie­fern. Zumindest könn­te das war­me Wasser in man­chem Schwimmbad wei­ter zur Verfügung gestellt wer­den (sie­he Lahn-Dill-Kreis stellt in Schulen und Hallen das war­me Wasser ab). Vielleicht könn­te man alter­na­tiv Biontech ein paar Milliarden zur Verfügung stel­len, um die Stoffe zu recyclen.

14 Antworten auf „Entsorgung von unbrauchbarem COVID-19-Impfstoff. "Keinerlei Vorgaben"“

  1. Und das in Bayern…

    "Falls aus­nahms­wei­se grö­ße­re Impfstoff-/ Flüssigkeitsmengen als Abfall anfal­len, ist deren Entsorgung mit dem öffent­lich-recht­li­chen Entsorgungsträger zu klären."
    -> Aus der Ausnahme wird jetzt eher die Regel.

    "Die Verpackungen soll­ten bei der Entsorgung mög­lichst ohne Restinhalt, leer (d.h. im Sinne des Verpackungsgesetzes rest­ent­leert) sein."
    -> Möglichst ohne Restinhalt gin­ge doch nur, wenn alles weg­ge­boo­stert würde.

    https://​www​.lfu​.bay​ern​.de/​a​b​f​a​l​l​/​c​o​r​o​n​a​v​i​r​u​s​/​d​o​c​/​i​n​f​o​b​l​a​t​t​6​.​pdf

    1. "ist deren Entsorgung mit dem öffent­lich-recht­li­chen Entsorgungsträger zu klären."

      Dann kann man sich ja aus­ma­len, was der "öffent­lich-recht­li­che Entsorgungsträger" (ver­mut­lich genannt "Stadtwerke XYZ") dazu sagen wird, näm­lich sowas wie "sind uns kei­ne Regelungen bekannt…", wenn noch nicht mal das Ministerium eine Ahnung hat…
      Was will man mit einem Merkblatt, auf dem steht, dass die rest­ent­leer­ten Behälter so und so zu ent­sor­gen sind, wenn nicht dabei steht, wo die Reste hinsollen?
      Na ja, ich sag nichts mehr dazu, man könn­te sich per­ma­nent auf­re­gen über das Behördenversagen.

      Wahrscheinlich sagen die Stadtwerke dann ein­fach "her mit dem Dreck!" weil sie für jede Tonne Sondermüll Geld ver­lan­gen kön­nen. Und ob der Impfstoff dann nach dem Verbrennen noch akti­ve Bestandteile ent­hält, wird mal wie­der nie­man­den inter­es­sie­ren. Dafür dass die Wirkweise der mRNA-Impfstoffe noch kaum erforscht ist, hal­te ich das alles für sehr ris­kant, wenn­gleich man jetzt auf den ersten Blick nicht erwar­ten wür­de, dass nach einem Verbrennen noch irgned­et­was an die­sem Impfstoff wirk­sam ist, aber woher soll man das wis­sen, wenn es nicht expli­zit geprüft wur­de und eine Behörde nur sowas sagt wie "haben wir kei­ne Ahnung von, kann man so machen"??

    2. Der "Restinhalt" muss eben ent­sorgt wer­den, egal ob in Oberarmen, Gesaessmuskeln, Toiletten, Waschbecken oder auch in son­sti­gen Abfluessen. Trinken wae­re viel­leicht auch erlaubt, aber wer tut das schon freiwillig …
      :-/

  2. Wie ich die­se Dilletanten ken­ne, hat sich ver­mut­lich kein Mensch je über­legt, unter wel­chen Bedingungen der "Impfstoff" 'deak­ti­viert' wür­de. Das heißt, man ver­brennt den Impfstoff und weiß ver­mut­lich noch nicht ein­mal, ob bei der ent­spre­chen­den Temperatur dadurch die Inhaltsstoffe der Impfstoffe, die im mensch­li­chen Körper wirk­sam sind, alle 'deak­ti­viert' werden.
    Aber immer­hin wird er ver­brannt. Mich wun­dert es nur etwas, denn es gibt durch­aus doch auch Restmüll, der nicht mit­tels ther­mi­scher Behandlung ent­sorgt wird, son­dern auf Deponien ohne ther­mi­sche Behandlung gela­gert wird? In jedem Fall ist immer dar­an zu den­ken, dass mög­li­cher­wei­se nicht 'deak­ti­vier­te' Stoffe ins Grundwasser sickern kön­nen und über die Trinkwasserversorgung nach der Aufbereitung wie­der in den Wasserkreislauf kom­men. Es ist bekannt, dass sich bei­spiels­wei­se im Grundwasser und somit ver­mut­lich auch im Trinkwasser aus dem Wasserhahn Unmengen an Medikamentenrückständen befin­den. Diese Einträge kom­men aber haupt­säch­lich aus dem regu­lä­ren Abwasser (Toilette usw.). Vermutlich ist eh schon alles mit den tol­len Impfstoffen und Impfstoffrückständen geflu­tet, da könn­te man den Dreck ver­mut­lich auch ein­fach auf eine Mülldeponie kip­pen. Man kann sich ja heu­te kaum noch vor Umweltgiften ret­ten, weil die Abwasseranlagen eben doch nicht so funk­tio­nie­ren, wie sie könn­ten (Sicherheitsstufen wer­den nicht nach­ge­rü­stet, da zu teu­er oder tech­nisch noch nicht aus­ge­reift) und wenn man sieht, wie völ­lig ahnungs­los hier wie­der Behörden auf dem Gebiet des Abfallrechts agie­ren, kann man sich nur an den Kopf greifen..

    "Das NRW-Gesundheitsministerium teil­te hier­zu auf Nachfrage mit, dass es „kei­ner­lei Vorgaben zur Entsorgung der Impfstoffe gebe.“
    Der Dilletantismus zieht sich offen­bar durch alle Verwaltungszweige. Unfassbar.
    Aber um die Entsorgung der angeb­lich hoch kon­ta­mi­nier­ten Masken, die über­all auf den Gehwegen und sogar im Wald rum­lie­gen, küm­mert sich ja auch kei­ner. Wenn man den Affenpockenwahn und den gan­zen Wahn über­haupt ernst neh­men wür­de, müss­te man ja die gan­zen kon­ta­mi­nier­ten Masken ein­sam­meln, denn es könn­te ein Fuchs im Wald an der Maske schnüf­feln und dann gibts die schreck­li­che Affenpocken-Fuchswarzen-Corona-Kreuzung, die garan­tiert die gan­ze Welt dahin­rafft… Sorry. Geht nicht mehr ohne Galgenhumor 🙁
    Wollte nur auf­zei­gen, dass man immer mehr den Eindruck gewinnt, dass die da oben über­haupt nicht wis­sen, was sie tun. Aber eigent­lich ist mir das schon seit Jahren bekannt. 🙁

  3. EMA

    Vaxzevria Injektionssuspension
    COVID-19-Impfstoff (ChAdOx1‑S [rekom­bi­nant])

    [ AstraZeneca ]

    Schimpansen-Adenovirus, der das SARS-CoV-2-Spike-Glykoprotein kodiert (ChAdOx1‑S)*, nicht weni­ger als 2,5 x 108 infek­tiö­se Einheiten (IE)

    *Hergestellt in gene­tisch ver­än­der­ten, huma­nen embryo­na­len Nieren 293-Zellen (HEK, human embryo­nic kid­ney) und durch rekom­bi­nan­te DNA-Technologie. 

    Dieses Produkt ent­hält gene­tisch ver­än­der­te Organismen (GVOs).

    https://​www​.ema​.euro​pa​.eu/​e​n​/​d​o​c​u​m​e​n​t​s​/​p​r​o​d​u​c​t​-​i​n​f​o​r​m​a​t​i​o​n​/​v​a​x​z​e​v​r​i​a​-​p​r​e​v​i​o​u​s​l​y​-​c​o​v​i​d​-​1​9​-​v​a​c​c​i​n​e​-​a​s​t​r​a​z​e​n​e​c​a​-​e​p​a​r​-​p​r​o​d​u​c​t​-​i​n​f​o​r​m​a​t​i​o​n​_​d​e​.​pdf

    EMA

    JCOVDEN Injektionssuspension
    COVID-19-Impfstoff (Ad26.COV2‑S [rekom­bi­nant])

    [ Janssen-Cilag / JOHNSON & JOHNSON ] 

    Adenovirus Typ 26, der das SARS-CoV‑2 Spike-Glykoprotein* (Ad26.COV2‑S) kodiert, ent­spricht nicht weni­ger als 8,92 log10 infek­tiö­se Einheiten (Inf.E).
    * In einer PER.C6 TetR-Zelllinie und mit­tels rekom­bi­nan­ter DNA-Technologie hergestellt. 

    Das Präparat ent­hält gene­tisch ver­än­der­te Organismen (GVO).

    https://​www​.ema​.euro​pa​.eu/​e​n​/​d​o​c​u​m​e​n​t​s​/​p​r​o​d​u​c​t​-​i​n​f​o​r​m​a​t​i​o​n​/​j​c​o​v​d​e​n​-​p​r​e​v​i​o​u​s​l​y​-​c​o​v​i​d​-​1​9​-​v​a​c​c​i​n​e​-​j​a​n​s​s​e​n​-​e​p​a​r​-​p​r​o​d​u​c​t​-​i​n​f​o​r​m​a​t​i​o​n​_​d​e​.​pdf

    Fragen und Antworten zu den GVO-Vorschriften in der Europäischen Union 

    Was sind GVO? 

    (…) Gentechnisch ver­än­der­te Organismen (GVO) oder aus GVO gewon­ne­ne Lebens- oder Futtermittel mit­tel dür­fen in der Europäischen Union nur auf den Markt gebracht wer­den, wenn sie ein auf­wän­di­ges Zulassungsverfahren durch­lau­fen haben. Dieses Verfahren stützt sich auf eine wis­sen­schaft­li­che Bewertung der Risiken für Gesundheit und Umwelt. 

    Gentechnisch ver­än­der­ter Organismen (GVO) sind Organismen, deren gene­ti­sches Material (DNS) so ver­än­dert wor­den ist, wie es auf natür­li­che Weise durch Kreuzen und/oder natür­li­che Rekombination nicht mög­lich ist. (…) 

    https://​ec​.euro​pa​.eu/​c​o​m​m​i​s​s​i​o​n​/​p​r​e​s​s​c​o​r​n​e​r​/​d​e​t​a​i​l​/​d​e​/​M​E​M​O​_​0​5​_​104

    Conduct of cli­ni­cal tri­als with and sup­p­ly of medi­cinal pro­ducts for human use con­tai­ning or con­si­sting of gene­ti­cal­ly modi­fi­ed orga­nisms inten­ded to tre­at or pre­vent coro­na­vi­rus disease 

    As part of an EU stra­tegy for COVID-19 vac­ci­nes, the Commission made a pro­po­sal on 17 June 2020 for a Regulation on the con­duct of cli­ni­cal tri­als with and sup­p­ly of medi­cinal pro­ducts for human use con­tai­ning or con­si­sting of gene­ti­cal­ly modi­fi­ed orga­nisms (GMOs) inten­ded to tre­at or pre­vent coro­na­vi­rus dise­a­se. To faci­li­ta­te the deve­lo­p­ment, aut­ho­ri­sa­ti­on and con­se­quent­ly avai­la­bi­li­ty of COVID-19 vac­ci­nes and tre­at­ments, the Commission pro­po­ses a tem­po­ra­ry dero­ga­ti­on from cer­tain rules for cli­ni­cal tri­als of drugs invol­ving GMOs. 

    Some of the vac­ci­nes under deve­lo­p­ment are based on gene­ti­cal­ly modi­fi­ed virus­es and may fall within the defi­ni­ti­on of GMO in EU legis­la­ti­on. Current GMO legis­la­ti­on does not fore­see situa­tions of urgen­cy, resul­ting in very com­plex and time-con­sum­ing pro­ce­du­res. Also, the­re is con­sidera­ble varie­ty across Member States in the natio­nal requi­re­ments and pro­ce­du­res imple­men­ting the GMO direc­ti­ves. Therefore, the Commission says, it is neces­sa­ry to adapt the regu­la­to­ry frame­work on GMOs so that the con­duct of cli­ni­cal tri­als with the­se vac­ci­nes can start within the shor­test pos­si­ble time­lines. According to the pro­po­sal, cli­ni­cal tri­als could start befo­re under­go­ing pri­or envi­ron­men­tal impact assess­ments. However, envi­ron­men­tal risk assess­ment for the medi­cinal pro­ducts cover­ed by this Regulation would be per­for­med befo­re they beco­me wide­ly available in the Union, as part of the mar­ke­ting aut­ho­ri­sa­ti­on procedure. 

    Derogation would be given only for the peri­od during which COVID-19 is regard­ed as a public health emer­gen­cy, for cli­ni­cal tri­als with COVID-19 vac­ci­nes and COVID-19 tre­at­ments that con­tain or con­sist of GMOs. This tem­po­ra­ry dero­ga­ti­on also applies when Member States allow medi­cinal pro­ducts con­tai­ning or con­si­sting of GMOs inten­ded to tre­at or pre­vent COVID-19 to be used in cer­tain excep­tio­nal and urgent situa­tions defi­ned in the phar­maceu­ti­cals legis­la­ti­on. The dero­ga­ti­on will app­ly to the ope­ra­ti­ons neces­sa­ry for the cli­ni­cal tri­al pha­se and for com­pas­sio­na­te or emer­gen­cy use in the con­text of COVID-19. (…) 

    https://​www​.euro​parl​.euro​pa​.eu/​l​e​g​i​s​l​a​t​i​v​e​-​t​r​a​i​n​/​t​h​e​m​e​-​e​n​v​i​r​o​n​m​e​n​t​-​p​u​b​l​i​c​-​h​e​a​l​t​h​-​a​n​d​-​f​o​o​d​-​s​a​f​e​t​y​-​e​n​v​i​/​f​i​l​e​-​c​l​i​n​i​c​a​l​-​t​r​i​a​l​s​-​m​e​d​i​c​i​n​a​l​-​p​r​o​d​u​c​t​s​-​c​o​n​t​a​i​n​i​n​g​-​g​m​o​s​-​i​n​t​e​n​d​e​d​-​t​o​-​t​r​e​a​t​-​c​o​v​i​d​-19

    22.06.2021—William Reville—The Irish Times 

    Covid-19 vac­ci­nes have wea­k­en­ed the anti-GMO movement 

    (…) The final nail in the anti-GMO coff­in is likely to be the spec­ta­cu­lar suc­cess of the gene­tic tech­no­lo­gy that has just deve­lo­ped seve­ral high­ly effec­ti­ve vac­ci­nes against Covid-19 within the mira­cu­lous­ly short time frame of one year. (…) 

    https://www.irishtimes.com/news/science/covid-19-vaccines-have-weakened-the-anti-gmo-movement‑1.4594120

    PEI

    Ge­neh­mi­gung kli­ni­scher Prü­fun­gen mit ge­ne­tisch ver­än­der­ten Or­ga­nis­men (GVO)

    Klinische Prüfungen mit Prüfpräparaten, die gen­tech­nisch ver­än­der­te Organismen ent­hal­ten oder aus sol­chen bestehen wer­den gemäß Richtlinie 2001/18/EG im "GMO-Register" beim Joint Research Center der EU Kommission veröffentlicht. 

    https://​www​.pei​.de/​D​E​/​r​e​g​u​l​a​t​i​o​n​/​k​l​i​n​i​s​c​h​e​-​p​r​u​e​f​u​n​g​/​g​v​o​/​g​v​o​-​n​o​d​e​.​h​tml

    There is no pan­de­mic, the­re is COVAX, a crime against huma­ni­ty and a medi­cal crime. “STOP COVAX”

    1. "Klinische Prüfungen mit Prüfpräparaten, die gen­tech­nisch ver­än­der­te Organismen ent­hal­ten oder aus sol­chen bestehen wer­den gemäß Richtlinie 2001/18/EG im "GMO-Register" beim Joint Research Center der EU Kommission veröffentlicht. "

      @Edward von Roy
      Interessant! Danke für die Infos!
      Hier ist übri­gens der Direktlink zum oben genann­ten GMO-Register für die kli­ni­schen Studien, die gen­tech­nisch ver­än­der­te Organismen enthalten.
      Wenn man ins Suchfeld "coro­na" ein­gibt, fin­det man Studien. Die erste ist aus Hamburg aus dem Jahr 2018 (!!), bezieht sich aber auf das MERS-Virus. Kenne mich mit der Datenbank aber nicht aus und muss erst mal schau­en, was man dort Sinnvolles ent­neh­men kann. Zu den aktu­el­len "Impfstoffen" fin­de ich in die­ser Datenbank über das Suchfeld nichts. Warum?

      Es war aber offen­bar auch kei­ne Verschwörungstheorie, dass die Impfstoffe aus embryo­na­len Nierenzellen her­ge­stellt wer­den. Wenn ich es rich­tig ver­ste­he, kom­men die­se Zellen durch­aus aus phy­si­ka­li­schen Embryonen (!!) bzw. kul­ti­vier­ten embryo­na­len Stammzellen, die man ja auch irgend­wann mal einem Embryo ent­nom­men hat.
      Sofern ich das rich­tig sehe, soll­te man doch wirk­lich mal eine ethisch-mora­li­sche Debatte dar­über ansto­ßen. Auch wüss­te ich jetzt ger­ne mal die Einstellung der Menschen, die Abtreibungen ableh­nen, aber die­se Impfstoffe, die auf Embryonen basie­ren, befür­wor­ten. Das erscheint mir doch widersprüchlich.

      Einfach nur wirk­lich ver­rückt, dass die Leute gen­ver­än­der­te Tomaten ableh­nen, aber sich Stoffe sprit­zen las­sen, die von embryo­na­len Bestandteilen mit­tels gen­tech­ni­scher Veränderung her­ge­stellt werden.

    2. Dafuer wur­de eoch in der EU extra eine Ausnahme geschaf­fen: Wenn es als "Impfstoff" ver­mark­tet wird, wer­den all die­se onder-
      bestim­mun­gen fuer Gen-Technik ausser Kraft gesetzt.
      OK, die EU hat das etwas ele­gan­ter for­mu­liert, aber im Prinzip ist es so: Gentechnik ist juri­stisch nur dann Gentechnik, wenn es sich nicht um (huma­ne) Impfstoffe handelt.

  4. "Gentechnische Arbeiten in gen­tech­ni­schen Anlagen sind nach Maßgabe der in § 7 Abs. 1 Gentechnikgesetz (GenTG) genann­ten Sicherheitsstufen zuzuordnen."

    "Der Sicherheitsstufe 2 sind gen­tech­ni­sche Arbeiten zuzu­ord­nen, bei denen nach dem Stand der Wissenschaft von einem gerin­gen Risiko für die mensch­li­che Gesundheit oder die Umwelt aus­zu­ge­hen ist. […] In den S2-Laboren, wel­che zutritts­be­schränkt sind, wird mit gene­tisch ver­än­der­ten Viren gear­bei­tet. Diese vira­len Systeme wer­den in der Gentechnik ein­ge­setzt, um gezielt Gene in Zielzellen zu trans­fe­rie­ren und kurz­fri­stig anzuschalten."

    "Flüssiger und fester Abfall aus den S1- bzw. S2-Anlagen, ist so vor­zu­be­han­deln, dass die dar­in ent­hal­te­nen gen­tech­nisch ver­än­der­ten Organismen soweit inak­ti­viert wer­den, dass Gefahren für Mensch und Umwelt nicht zu erwar­ten sind. […] Als Methoden der Abfallbehandlung kom­men dabei ins­be­son­de­re in Betracht:
    1. Die Inaktivierung durch phy­si­ka­li­sche Verfahren, wie durch Einwirkung von bestimm­ten Temperatur- und Druckbedingungen auf gen­tech­nisch ver­än­der­te Organismen wäh­rend bestimm­ter Verweilzeiten.
    2. Eine Inaktivierung mit che­mi­schen Verfahren durch Einwirkung von geeig­ne­ten Chemikalien unter bestimm­ten Temperatur‑, Verweilzeit- und Konzentrationsbedingungen."

    "Laut § 6 GenTG besteht eine Aufzeichnungspflicht und dem § 4 GenTAufzV ist zu ent­neh­men, dass die Unterlagen der gen­tech­ni­schen Arbeiten der Sicherheitsstufe 1 zehn Jahre und die derSicherheitsstufe 2 drei­ßig Jahre auf­be­wahrt wer­den müssen."

    "Die Abwärme-Energie wird ins Berliner Netz eingespeist."

    https://​www​.abfall​ma​na​ger​-medi​zin​.de/​i​n​t​e​r​v​i​e​w​s​/​e​n​t​s​o​r​g​u​n​g​-​g​e​n​t​e​c​h​n​i​s​c​h​-​v​e​r​a​e​n​d​e​r​t​e​r​-​o​r​g​a​n​i​s​m​e​n​-​g​e​f​a​h​r​g​u​t​b​e​a​u​f​t​r​a​g​t​e​-​d​e​s​-​m​a​x​-​d​e​l​b​r​u​e​c​k​-​c​e​n​t​r​u​m​s​-​f​u​e​r​-​m​o​l​e​k​u​l​a​r​e​-​m​e​d​i​z​i​n​-​i​m​-​i​n​t​e​r​v​i​ew/

    1. "Flüssiger und fester Abfall aus den S1- bzw. S2-Anlagen, ist so vor­zu­be­han­deln, dass die dar­in ent­hal­te­nen gen­tech­nisch ver­än­der­ten Organismen soweit inak­ti­viert wer­den, dass Gefahren für Mensch und Umwelt nicht zu erwar­ten sind. […] Als Methoden der Abfallbehandlung kom­men dabei ins­be­son­de­re in Betracht:
      1. Die Inaktivierung durch phy­si­ka­li­sche Verfahren, wie durch Einwirkung von bestimm­ten Temperatur- und Druckbedingungen auf gen­tech­nisch ver­än­der­te Organismen wäh­rend bestimm­ter Verweilzeiten.
      2. Eine Inaktivierung mit che­mi­schen Verfahren durch Einwirkung von geeig­ne­ten Chemikalien unter bestimm­ten Temperatur‑, Verweilzeit- und Konzentrationsbedingungen."

      "Laut § 6 GenTG besteht eine Aufzeichnungspflicht und dem § 4 GenTAufzV ist zu ent­neh­men, dass die Unterlagen der gen­tech­ni­schen Arbeiten der Sicherheitsstufe 1 zehn Jahre und die derSicherheitsstufe 2 drei­ßig Jahre auf­be­wahrt wer­den müssen."

      ——-
      DANKE!!! Das habe ich mir doch gedacht, dass es irgend­wo Bedingungen geben muss, wie man sol­che m‑RNA-Wirkstoffe deak­ti­vie­ren kann.
      WIESO WISSEN DIE BEHÖRDEN DAVON NICHTS?!?!?!?
      IN NRW sagt das MInisterium, es gäbe kei­ne Regelungen, wie die Impfstoffe zu ent­sor­gen sind, aber wenn ich es rich­tig ver­ste­he, fal­len sie in die Kategorie "Gentechnisch ver­än­der­te Stoffe" und es gel­ten (sie­he oben) sehr stren­ge Entsorgungsvorschriften?!?!
      Würde ger­ne die Dokumente sehen, in denen nach­ge­wie­sen wird, bei wel­chen phy­si­ka­li­schen und che­mi­schen Bedingungen die "Impfstoffe" deak­ti­viert wer­den. Würde ich wirk­lich ger­ne sehen, aber ich ver­mu­te, die­se exi­stie­ren nicht und man steckt mal wie­der den Kopf in den Sand ("was ich nicht weiß, macht mich nicht heißt").

      Kann das nicht mal jemand der BILD stecken mit den gen­tech­nisch ver­än­der­ten Abfällen bzw. das vor­her prü­fen, ob die Impfstoffe wirk­lich unter § 6 GentechnikGesetz fal­len, also den Sicherheitsstufen S1 oder S2 zuzu­ord­nen sind? Möglicherweise fal­len die Impfstoffe (Endprodukte) in eine nied­ri­ge­re Sicherheitsstufe?

      1. "Durch die Ausnahmeregelung soll der Prozess der Entwicklung eines Impfstoffes beschleu­nigt wer­den. Denn die Umweltverträglichkeitsprüfung sei kom­plex und neh­me viel Zeit in Anspruch, heißt es in der Verordnung. „Es ist von aller­größ­ter Bedeutung, dass kli­ni­sche Prüfungen mit GVO ent­hal­ten­den oder aus GVO bestehen­den Prüfpräparaten zur Behandlung oder Verhütung von COVID-19 in der Union […] sich nicht wegen der Komplexität der unter­schied­li­chen natio­na­len Verfahren […] verzögern.“"

        Ind dem Link ist eine Abbildung von der Pressemitteilung des EU-Rates und die dazu­ge­hö­ri­ge EU-Regelung.

        Einmal sind es gen­tech­nisch ver­än­der­te Organismen, dann wie­der nicht.

        Wahrscheinlich ist die über­span­nen­de Sicht auch hier: koste es was es wol­le – Geld, Gemeinschaft, Natur – alles für die Impfung!

        Correctiv ist zwar nicht ernst zu neh­men, aber hier ist auf einer Seite alles zu fin­den gewesen.

        https://​cor​rec​tiv​.org/​f​a​k​t​e​n​c​h​e​c​k​/​2​0​2​0​/​0​8​/​0​5​/​c​o​v​i​d​-​1​9​-​n​e​i​n​-​d​i​e​-​e​u​-​h​a​t​-​k​e​i​n​e​-​a​u​s​n​a​h​m​e​r​e​g​e​l​u​n​g​-​f​u​e​r​-​e​i​n​e​n​-​m​r​n​a​-​i​m​p​f​s​t​o​f​f​-​e​r​l​a​s​s​en/

  5. Okay, 1,5 Billionen Euros (euro­päi­sche Billionen also) sind nicht gera­de ein "Pappenstil", aber kann der Bürger dafür "frech­weg" auch noch ein "Entsorgungskonzept" ver­lan­gen? Das muss aber extra gehen, oder etwa nicht Biontech und @alle Anderen. Extra-Vertrag ver­dammt!!!!! Wo is eigent­lich der Erstvertrag geblie­ben … ??? Zeig doch mal

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