Auf welt.de wird heute der "Entwurf eines Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" veröffentlicht. Dem Entwurf beigelegt ist ein "Sprechzettel für den Regierungssprecher". Dort heißt es:
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- »Der Gesetzesentwurf dient der Fortentwicklung durch die bisherigen Bevölkerungsschutzgesetze eingeführten pandemiebedingten Regelungen. Die Ausbreitung des Coronavirus SARSCoV‑2 hat seit Beginn des Jahres 2021 zusätzlich an Dynamik gewonnen. Um der staatlichen Schutzpflicht für Leben und Gesundheit zu entsprechen und die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems sicherzustellen, ist es erforderlich, eine bundesgesetzliche Grundlage zu schaffen, um sicherzustellen, dass bei einem intensiven Infektionsgeschehen hinreichend weitgehende Schutzmaßnahmen ergriffen werden.
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- Es wird daher eine bundesweit verbindliche „Notbremse“ ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100, bezogen auf den jeweiligen Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt, eingeführt. Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV‑2 je 100 000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen den Schwellenwert von 100, so gelten dort ab dem übernächsten Tag zusätzliche verhältnismäßige Schutzmaßnahmen. Sinkt in dem entsprechenden Landkreis oder der kreisfreien Stadt die 7‑Tages-Inzidenz unter den Wert von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner an fünf aufeinanderfolgenden Tagen, so treten dort ab dem übernächsten Tag die vorgesehenen Schutzmaßnahmen wieder außer Kraft.
- Zudem wird die Bundesregierung ermächtigt, Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV‑2 mit Zustimmung des Bundesrates und des Deutschen Bundestages zu erlassen. Es können besondere Regelungen für Personen vorgesehen werden, bei denen aufgrund einer Immunisierung oder eines Testergebnisses hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV‑2 mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass sie als Überträger des Coronavirus SARS-CoV‑2 nicht mehr in Frage kommen.
- Die vorgenannten Regelungen sollen nur solange gelten, wie der Deutsche Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite nach § 5 des Infektionsschutzgesetzes festgestellt hat.
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Der Gesetzesentwurf bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.«
Zur Zeit laufen Protestaktionen vor dem Bundeskanzleramt:
https://www.youtube.com/watch?v=EMukWJL-dj0.
Lügen, Lügen und noch mehr Lügen, angekündigte Verbote und angedrohte Repression.
"Es können besondere Regelungen für Personen vorgesehen werden, bei denen aufgrund einer Immunisierung oder eines Testergebnisses hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV‑2 mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass sie als Überträger des Coronavirus SARS-CoV‑2 nicht mehr in Frage kommen."
Heil Merkel
"zusätzliche verhältnismäßige Schutzmaßnahmen" ist gut.
"zusätzliche" ist dabei das einzige Wort, dessen Bedeutung klar ist
"verhältnismäßige"? War das etwa "nach dem Stand der Wissenschaft" jemals irgendeine der "Maßnahmen"? (abgesehen vom zur-Verfügung-stellen diverser Hilfsmittel?)
"Schutzmaßnahmen"? "Schutz" wie in ‑haft? oder wie in ‑helm?
Die schreiben das so rein, damit Kollege Harbarth sich keine große Mühe machen muss, die Verhältnismäßigkeit festzustellen. Steht ja schließlich so im Gesetz.
who cares ?
wird schon keiner dran sterben…
Kann mir nicht helfen.… erinnert mich unweigerlich an alte, vergangene Zeiten.….
das hauptamt für gesundheit gibt bekannt: die gesundheitsführerin hat sich mit den vorständen der gaue zu einer neuen würfelrunde getroffen. die neuen zahlen lauten: 5, 21, und 86. also ausgangssperre 5 bis 21 uhr und schutzwert 86 (früher: inzidenz). in den kommenden langen tagen bis zur sonnwende am 21.6. wird so das virus dauerhaft vor zu langer sonneneinwirkung geschützt, die es zerstören würde. das deutsche heim wird weiterhin gestärkt und festigt seinen ruf als ort, wo die abwehrbereitschaft aufs stärkste gefordert und damit auch gefördert wird.
die auswüchse der demokratie, die nach 1945 vermehrt auftraten, werden damit – wie auch kulturelle wildwüchse jeder art – auf das minimal notwenige maß zurückgestutzt. dank dem pcr-test (population control & reduction) kann am deutschen wesen die welt wieder genesen.
du hast die pflicht gesund zu sein!
die gesundheit des volkskörpers geht vor!
Eine Analyse von Ullrich Mies, der die Pandemie als getarnte PSYOP einstuft:
https://kenfm.de/multimedia_kenfm/podcast/standpunkte-20201228.mp3
Der Beitrag ist von Ende 2020, die Realität dürft ihn aber inzwischen bald eingeholt haben.
@Wasseralfingerin
Das ist eine realitätsverleugnende Aussage !
Aber ich freue mich zu hören, dass es Ihnen gut geht und Ihre psychologischen Abwehrmechanismen erstaunlich gut funktionieren.
Inzidenzwert-Ermittlung und dessen Anwendung unter einem „Aluhut“ betrachtet – EIKE – Europäisches Institut für Klima & Energie https://www.eike-klima-energie.eu/2021/04/13/inzidenzwert-ermittlung-und-dessen-anwendung-unter-einem-aluhut-betrachtet/
Was wäre, wenn die ermittelten Inzidenzwerte gar nicht stimmen würden?
Alles bisher Gesagte geht davon aus, dass der Inzidenzwert stimmt. Vom RKI wird er immer mit zwei Nachkommastellen angegeben. Wer würde es also wagen, daran zu zweifeln, dass nicht alle dieser Stellen auch signifikant sind?.….
Als Fazit bleibt:
Mittels dem in Deutschland seit über einem Jahr ausschließlich angewandtem RKI-Inzidenz-Ermittlungsverfahren wird niemals die wirkliche Inzidenz – und damit Gefahrenlage – der Grundgesamtheit ermittelt.
Eine wichtige Feststellung ist zudem: Der Inzidenzwert ist bei diesen Stichprobengrößen fast linear nur ein Ergebnis des Testumfangs, gibt also diesen und nicht die Anzahl neu Infizierter wieder!
Und warum bemerkt das keiner? Weil in der Berechnungsformel der wichtige Stichprobenumfang fehlt:
Änderung des Infektionsschutzgesetzes
Richter zu Infektionsschutzgesetz: Nichtachtung der Justiz und Dauer-Lockdown
https://www.berliner-zeitung.de/news/richter-zu-infektionsschutzgesetz-nichtachtung-der-justiz-und-dauerlockdown-li.151817
Schwere rechtliche Bedenken zu Merkels neuem Infektionsschutzgesetz: „schießt über alle Verhältnismäßigkeitsgrenzen hinaus“
https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/schwere-rechtliche-bedenken-zu-merkels-neuem-infektionsschutzgesetz-schiesst-ueber-alle-verhaeltnismaessigkeitsgrenzen-hinaus/
> Am heutigen Dienstag soll die Änderung des Infektionsschutzgesetzes bereits vom Bundeskabinett beschlossen werden…
Wie viele Milliarden hätten gereicht um Gesundheits- und Pflegesektor zu sanieren, geradezu blühende Krankenhaus- Therapie und Pflegezentren zu schaffen? Ein Bruchteil, wahrscheinlich würden die Verwaltungskosten für Eindämmungsverordnungen deren Änderungen, Infektionsschutzverordnungen- und Gesetze und deren ständige Änderungen das locker aufwiegen.
Die Regierungspolitik und die Beteiligten hinterlassen mehr und mehr einen erpressten Eindruck.
… was erlauben Destatis ?
Pressemitteilung von heute :
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2021/04/PD21_185_12621.html;jsessionid=CD6FBF46A96382C54F42B94BFEB41FFB.live711
Für das Berliner Zentralorgan der Maskenbürger, den Tagesspiegel. ist nicht nur die föderale Ordnung, sondern auch der Parlamentarismus bereits abgeschafft.
Unterschlagzeile:
"Seit Dienstag gibt es ein verändertes Infektionsschutzgesetz, das die Corona-Maßnahmen bundesweit vereinheitlichen soll. Was sich nun ändert – ein Überblick."
"Gibt es"
Bundestag? Bundesrat? Zeichnung durch den Bundespräsidenten? Veröffentlichung im Gesetzblatt?