Entwurf des Epidem-Lage-Gesetzes

Auf welt​.de wird heu­te der "Entwurf eines Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epi­de­mi­schen Lage von natio­na­ler Tragweite" ver­öf­fent­licht. Dem Entwurf bei­gelegt ist ein "Sprechzettel für den Regierungssprecher". Dort heißt es:

      • »Der Gesetzesentwurf dient der Fortentwicklung durch die bis­he­ri­gen Bevölkerungsschutzgesetze ein­ge­führ­ten pan­de­mie­be­ding­ten Regelungen. Die Ausbreitung des Coronavirus SARSCoV‑2 hat seit Beginn des Jahres 2021 zusätz­lich an Dynamik gewon­nen. Um der staat­li­chen Schutzpflicht für Leben und Gesundheit zu ent­spre­chen und die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems sicher­zu­stel­len, ist es erfor­der­lich, eine bun­des­ge­setz­li­che Grundlage zu schaf­fen, um sicher­zu­stel­len, dass bei einem inten­si­ven Infektionsgeschehen hin­rei­chend weit­ge­hen­de Schutzmaßnahmen ergrif­fen werden.
      • Es wird daher eine bun­des­weit ver­bind­li­che „Notbremse“ ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100, bezo­gen auf den jewei­li­gen Landkreis bzw. die kreis­freie Stadt, ein­ge­führt. Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreis­frei­en Stadt an drei auf­ein­an­der fol­gen­den Tagen die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV‑2 je 100 000 Einwohnern inner­halb von sie­ben Tagen den Schwellenwert von 100, so gel­ten dort ab dem über­näch­sten Tag zusätz­li­che ver­hält­nis­mä­ßi­ge Schutzmaßnahmen. Sinkt in dem ent­spre­chen­den Landkreis oder der kreis­frei­en Stadt die 7‑Tages-Inzidenz unter den Wert von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner an fünf auf­ein­an­der­fol­gen­den Tagen, so tre­ten dort ab dem über­näch­sten Tag die vor­ge­se­he­nen Schutzmaßnahmen wie­der außer Kraft. 
      • Zudem wird die Bundesregierung ermäch­tigt, Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV‑2 mit Zustimmung des Bundesrates und des Deutschen Bundestages zu erlas­sen. Es kön­nen beson­de­re Regelungen für Personen vor­ge­se­hen wer­den, bei denen auf­grund einer Immunisierung oder eines Testergebnisses hin­sicht­lich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV‑2 mit hoher Wahrscheinlichkeit davon aus­ge­gan­gen wer­den kann, dass sie als Überträger des Coronavirus SARS-CoV‑2 nicht mehr in Frage kommen. 
      • Die vor­ge­nann­ten Regelungen sol­len nur solan­ge gel­ten, wie der Deutsche Bundestag eine epi­de­mi­sche Lage von natio­na­ler Tragweite nach § 5 des Infektionsschutzgesetzes fest­ge­stellt hat. 

Der Gesetzesentwurf bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.«


Zur Zeit lau­fen Protestaktionen vor dem Bundeskanzleramt:
https://​www​.you​tube​.com/​w​a​t​c​h​?​v​=​E​M​u​k​W​J​L​-​dj0.

13 Antworten auf „Entwurf des Epidem-Lage-Gesetzes“

  1. Lügen, Lügen und noch mehr Lügen, ange­kün­dig­te Verbote und ange­droh­te Repression.

    "Es kön­nen beson­de­re Regelungen für Personen vor­ge­se­hen wer­den, bei denen auf­grund einer Immunisierung oder eines Testergebnisses hin­sicht­lich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV‑2 mit hoher Wahrscheinlichkeit davon aus­ge­gan­gen wer­den kann, dass sie als Überträger des Coronavirus SARS-CoV‑2 nicht mehr in Frage kommen."

    Heil Merkel

  2. "zusätz­li­che ver­hält­nis­mä­ßi­ge Schutzmaßnahmen" ist gut.

    "zusätz­li­che" ist dabei das ein­zi­ge Wort, des­sen Bedeutung klar ist

    "ver­hält­nis­mä­ßi­ge"? War das etwa "nach dem Stand der Wissenschaft" jemals irgend­ei­ne der "Maßnahmen"? (abge­se­hen vom zur-Verfügung-stel­len diver­ser Hilfsmittel?)

    "Schutzmaßnahmen"? "Schutz" wie in ‑haft? oder wie in ‑helm?

    1. Die schrei­ben das so rein, damit Kollege Harbarth sich kei­ne gro­ße Mühe machen muss, die Verhältnismäßigkeit fest­zu­stel­len. Steht ja schließ­lich so im Gesetz.

    1. das haupt­amt für gesund­heit gibt bekannt: die gesund­heits­füh­re­rin hat sich mit den vor­stän­den der gaue zu einer neu­en wür­fel­run­de getrof­fen. die neu­en zah­len lau­ten: 5, 21, und 86. also aus­gangs­sper­re 5 bis 21 uhr und schutz­wert 86 (frü­her: inzi­denz). in den kom­men­den lan­gen tagen bis zur sonn­wen­de am 21.6. wird so das virus dau­er­haft vor zu lan­ger son­nen­ein­wir­kung geschützt, die es zer­stö­ren wür­de. das deut­sche heim wird wei­ter­hin gestärkt und festigt sei­nen ruf als ort, wo die abwehr­be­reit­schaft aufs stärk­ste gefor­dert und damit auch geför­dert wird.
      die aus­wüch­se der demo­kra­tie, die nach 1945 ver­mehrt auf­tra­ten, wer­den damit – wie auch kul­tu­rel­le wild­wüch­se jeder art – auf das mini­mal not­we­ni­ge maß zurück­ge­stutzt. dank dem pcr-test (popu­la­ti­on con­trol & reduc­tion) kann am deut­schen wesen die welt wie­der genesen.
      du hast die pflicht gesund zu sein!
      die gesund­heit des volks­kör­pers geht vor!

  3. @Wasseralfingerin

    Das ist eine rea­li­täts­ver­leug­nen­de Aussage !
    Aber ich freue mich zu hören, dass es Ihnen gut geht und Ihre psy­cho­lo­gi­schen Abwehrmechanismen erstaun­lich gut funktionieren.

  4. Inzidenzwert-Ermittlung und des­sen Anwendung unter einem „Aluhut“ betrach­tet – EIKE – Europäisches Institut für Klima & Energie https://​www​.eike​-kli​ma​-ener​gie​.eu/​2​0​2​1​/​0​4​/​1​3​/​i​n​z​i​d​e​n​z​w​e​r​t​-​e​r​m​i​t​t​l​u​n​g​-​u​n​d​-​d​e​s​s​e​n​-​a​n​w​e​n​d​u​n​g​-​u​n​t​e​r​-​e​i​n​e​m​-​a​l​u​h​u​t​-​b​e​t​r​a​c​h​t​et/

    Was wäre, wenn die ermit­tel­ten Inzidenzwerte gar nicht stim­men würden?

    Alles bis­her Gesagte geht davon aus, dass der Inzidenzwert stimmt. Vom RKI wird er immer mit zwei Nachkommastellen ange­ge­ben. Wer wür­de es also wagen, dar­an zu zwei­feln, dass nicht alle die­ser Stellen auch signi­fi­kant sind?.….

    Als Fazit bleibt:
    Mittels dem in Deutschland seit über einem Jahr aus­schließ­lich ange­wand­tem RKI-Inzidenz-Ermittlungsverfahren wird nie­mals die wirk­li­che Inzidenz – und damit Gefahrenlage – der Grundgesamtheit ermittelt.
    Eine wich­ti­ge Feststellung ist zudem: Der Inzidenzwert ist bei die­sen Stichprobengrößen fast line­ar nur ein Ergebnis des Testumfangs, gibt also die­sen und nicht die Anzahl neu Infizierter wieder!

    Und war­um bemerkt das kei­ner? Weil in der Berechnungsformel der wich­ti­ge Stichprobenumfang fehlt:

  5. Wie vie­le Milliarden hät­ten gereicht um Gesundheits- und Pflegesektor zu sanie­ren, gera­de­zu blü­hen­de Krankenhaus- Therapie und Pflegezentren zu schaf­fen? Ein Bruchteil, wahr­schein­lich wür­den die Verwaltungskosten für Eindämmungsverordnungen deren Änderungen, Infektionsschutzverordnungen- und Gesetze und deren stän­di­ge Änderungen das locker aufwiegen.

    Die Regierungspolitik und die Beteiligten hin­ter­las­sen mehr und mehr einen erpress­ten Eindruck.

  6. Für das Berliner Zentralorgan der Maskenbürger, den Tagesspiegel. ist nicht nur die föde­ra­le Ordnung, son­dern auch der Parlamentarismus bereits abgeschafft.

    Unterschlagzeile:
    "Seit Dienstag gibt es ein ver­än­der­tes Infektionsschutzgesetz, das die Corona-Maßnahmen bun­des­weit ver­ein­heit­li­chen soll. Was sich nun ändert – ein Überblick."

    "Gibt es"
    Bundestag? Bundesrat? Zeichnung durch den Bundespräsidenten? Veröffentlichung im Gesetzblatt?

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