Erst hat der Anwalt Corona, dann der Angeklagte

»Der Berufungsprozess gegen zwei mut­maß­li­che Betrüger am Landgericht Zweibrücken muss noch­mals kom­plett von vor­ne begin­nen. Da einer der bei­den Angeklagten am Montag erneut erkrankt war, konn­ten die vor­ge­schrie­be­nen Fristen nicht ein­ge­hal­ten wer­den. Die zwei Männer waren wegen gewerbs­mä­ßi­gen Betrugs zu je drei Jahren und neun Monaten Haft ver­ur­teilt wor­den und hat­ten dage­gen Berufung eingelegt.

Erst hat der Anwalt Corona, dann der Angeklagte

Der Berufungsprozess begann am 11. Mai vor dem Landgericht Zweibrücken. Im wei­te­ren Verlauf der Verhandlung erkrank­te zuerst der Anwalt eines der Angeklagten an Corona, danach erwisch­te es den Angeklagten eben­falls. Wie ein Sprecher des Gerichts mit­teilt, darf der Zeitraum zwi­schen zwei Verhandlungstagen maxi­mal drei Wochen betra­gen. Geht der Prozess nach die­ser Pause nicht wei­ter, muss er von vor­ne begin­nen. Das betref­fe auch die kom­plet­te Beweisaufnahme und sämt­li­che Zeugenaussagen, die bis dahin gehört wurden…

Die bei­den Angeklagten waren als Kassierer bei der VR-Bank in Pirmasens beschäf­tigt. Mittlerweile sind sie in Rente. Sie sol­len über einen Zeitraum von 16 Jahren ins­ge­samt rund 1,1 Millionen Euro aus den Bargeldbeständen der Bank ent­nom­men haben. Als ein neu­er Kollege ein­ge­ar­bei­tet wur­de, flog der Betrug auf.«
swr​.de (18.7.)

4 Antworten auf „Erst hat der Anwalt Corona, dann der Angeklagte“

  1. "Da einer der bei­den Angeklagten am Montag erneut erkrankt war, konn­ten die vor­ge­schrie­be­nen Fristen nicht ein­ge­hal­ten werden."

    Manche wis­sen eben, wie man das System an sei­nen eige­nen Vorschriften umgeht.

    Habe ich schon öfters gehört, wie prak­tisch das "posi­tiv-Testen" sein kann, wenn Krankmeldungen benö­tigt werden.

  2. PS: Kapitalismus ist Betrug. Denn über­all da wo pro­du­ziert wird, ent­steht Mehrwert der als Profit in pri­va­ten Taschen lan­det. Genau das ist der Grundwiderspruch des Kapitalismus, denn die­ser Mehrwert ent­steht infol­ge gesell­schaft­lich ein­ge­brach­ter Arbeit.

    Im Staatsfernsehen wird dann von Wirtschaftlichkeit und Gewinnorientierung gefa­selt. Und in Sachen Dienstleistungsunternehmen gar von Kundenorientierung und Versorgung.

    Denken Sie mal bit­te über Begriffe die­ser Art nach die Sie täg­lich hören oder lesen. Das sind alle­samt besten­falls nur hoh­le Frasen mit denen der Grundwiderspruch (s.w.o.) ver­schlei­ert wer­den soll.

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