"Es gab zwar keine rechtliche Grundlage mehr…"

Der "Tagesspiegel" ist erleich­tert. Unter der Überschrift "Einsame Zweisamkeit auf­ge­ho­ben: Bei der Hochzeit sind jetzt auch wie­der Gäste erlaubt" ist dort am 14.4. hin­ter der Bezahlschranke zu lesen:

»… Anders als in ande­ren Bezirken wie Friedrichshain-Kreuzberg durf­ten bei Trauungen im Standesamt Tempelhof-Schöneberg kei­ne Gäste anwe­send sein. Die künf­ti­gen Eheleute muss­ten sich also allei­ne vor dem Standesbeamten das Jawort geben. Und auch die Maskenpflicht galt im Trauzimmer. Ausschlaggebend dafür sind Regelungen des Bezirks zum Gesundheitsschutz ihrer Mitarbeiter.

Aber ab kom­men­der Woche sind wie­der Trauungen mit bis sechs Gästen mög­lich. Der zustän­di­ge Stadtrat Matthias Steuckardt (CDU) begrün­de­te die Lockerungen jetzt mit dem Rückgang der Infektionszahlen…

Es gab zwar kei­ne recht­li­che Grundlage mehr, eine maxi­ma­le Personenzahl für eine bestimm­te Raumgröße fest­zu­le­gen. Allerdings hat­te das Bezirksamt Ende März eine Pandemie-Notdienstregelung geschlos­sen, die vor allem dem Arbeitsschutz dient. Darin heißt es unter ande­rem: „Der Publikumsverkehr wird auf das Unerlässliche beschränkt.“ 

„Die Entscheidung, nach dem 1. April wei­ter­hin die Teilnehmerzahlen zu beschrän­ken, ist mir nicht leicht­ge­fal­len, sie war aber zur Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit des Standesamts erfor­der­lich“, sag­te Steuckardt jetzt…«

Pandemie ist, wenn jeder pope­li­ge Entscheidungsträger sei­ne Regeln selbst bestim­men kann – Gesetze hin oder her.

War das miß­zu­ver­ste­hen? (you​tube​.com, 27.10.21).

5 Antworten auf „"Es gab zwar keine rechtliche Grundlage mehr…"“

  1. Brautpaare haben die freie Wahl, auf wel­ches Standesamt sie gehenIch wür­de aber eine kur­ze E‑Mail an das ent­spre­chen­de Standesamt schicken und begrün­den, war­um ich woan­ders hin gehe. 

    Ich wür­de eine Kopie an den Hotel- und Gaststättenverband des ent­spre­chen­den Bezirks schicken.

    Fairerweise muss man sagen, dass die ent­spre­chen­den Chefs von Mitarbeitern unter Druck gesetzt wer­den. Und die haben sich dar­an gewöhnt, Kunden als gefähr­lich anzu­se­hen, unbe­quem waren sie schon immer. 

    Solange das Gerücht umgeht, öffent­li­che Institutionen könn­te die­se Dinge per Hausrecht regeln, wird das so blei­ben. Und solan­ge Richter Masken anord­nen, wird eine Klage kaum Erfolg haben, meint Jessica Hamed.

  2. Pandemie ist, wenn Amtsleitern von ihren Politikern der Sachverhalt des Hausrechts für ihr Gebäude oder ihren Gebäudeteil noch­mal ganz klein­tei­lig aus­ein­an­der­ge­setzt wird und die Grabesruhe in den Publikumsbereichen noch ein paar Wochen län­ger erhal­ten bleu­ben kann.

  3. "Wenn man eine Maske trägt, ist man ein wandelndes Werbeplakat für die Gefahr"

    Viele Regierungen auf der Welt lassen sich von Verhaltenspsychologen und -wissenschaftlern beraten. Das Ziel ist, die menschliche Psychologie zu nutzen, um die Menschen subtil dazu zu bringen, die „richtigen“ Entscheidungen zu treffen, meinte die Schriftstellerin Laura Dodsworth.

    epochtimes.de

Schreibe einen Kommentar zu Hartwin Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert