Es ist noch Suppe da, mehr als genug

Deshalb erwägt die Regierung eine Suppenpflicht.

»Ministerium: Haben aus­rei­chend Vakzine für Impfkampagne
Für die Impfkampagne ste­hen nach Angaben des Gesundheitsministeriums in Deutschland zehn Millionen Impfdosen pro Woche und damit aus­rei­chend Vakzine zur Verfügung. Man wer­de die Länder unter­stüt­zen, nied­rig­schwel­li­ge Impfangebote anzu­bie­ten, sagt ein Sprecher.

Hintergrund ist, dass im neu­en Jahr das Impftempo deut­lich nach­ge­las­sen hat. Am Donnerstag wur­den 595.189 Menschen geimpft. Die Zahl liegt weit unter der Marke, die nötig ist, um die von der Regierung ange­peil­ten 30 Millionen Corona-Impfungen im Januar zu errei­chen.«
tages​schau​.de (7.1.)

Und alle!

Videoquelle: you​tube​.com

17 Antworten auf „Es ist noch Suppe da, mehr als genug“

  1. Wie wäre es denn, wenn die fol­gen­de Meldung end­lich den Stellenwert bekommt, den sie hat, da das dort aus­ge­führ­te Urteil ver­bind­lich ist:

    „Der Europäische Gerichtshof hat am 27.1.2021 end­gül­tig über das Verbot von Zwangsimpfungen entschieden.

    Jede Zwangsimpfung ist stan­dard­mä­ßig ille­gal. Der Europarat (nicht zu ver­wech­seln mit der EU), zu der alle euro­päi­schen Staaten außer Weißrussland, dem Kosovo und dem Vatikan gehö­ren, der Pate für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist, hat am 27.01.2021 in sei­ner Resolution 2361/2021 u.a. beschlos­sen, dass nie­mand gegen sei­nen Willen unter Druck geimpft wer­den darf.

    Die 47 Mitgliedsstaaten wer­den auf­ge­for­dert, vor der Impfung bekannt zu geben, dass die Impfung nicht ver­pflich­tend ist und dass nicht geimpf­te Personen nicht dis­kri­mi­niert wer­den dürfen.

    Ausdrücklich ver­bo­ten ist auch die Diskriminierung bei bestehen­den Gesundheitsrisiken oder wenn eine „Person“ nicht geimpft wer­den möch­te. Impfstoffhersteller sind ver­pflich­tet, alle Informationen über die Sicherheit von Impfstoffen zu veröffentlichen.

    Mit die­ser Resolution hat Europas größ­te Menschenrechts-Organisation nun Standards und Verpflichtungen fest­ge­legt und völ­ker­recht­li­che Richtlinien erar­bei­tet, die von allen 47 Mitgliedsstaaten, auch von der EU als Organisation, ange­wen­det wer­den müssen.

    Diskriminierungen, zum Beispiel am Arbeitsplatz oder Reiseverbote für „Ungeimpfte“, sind damit recht­lich ausgeschlossen.

    Seit dem 27. Januar hat kein ein­zi­ger Politiker dar­über gespro­chen, und das aus gutem Grund. Sie wol­len, dass die Leute ver­ges­sen, dass es nicht ver­pflich­tend ist und sich selbst, „frei­wil­lig“ imp­fen lassen.

    Das Handeln gegen die Resolution 2361/2021 ist ein­deu­tig ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit und es wird gegen jeden Einzelnen Politiker, Beamten, Arzt und alle wei­te­ren Erfüllungsgehilfen, die gegen den frei­en Willen eines Menschen („geschütz­te Person“) eine „Zwangsimpfung“ durch­zu­set­zen ver­su­chen, ein inter­na­tio­na­les Strafverfahren ein­ge­lei­tet. Ein wich­ti­ger Hinweis ist, dass Verbrechen gegen die Menschlichkeit nicht verjähren.“

    https://​insti​tut​-tri​vi​um​.org/​v​e​r​b​o​t​-​v​o​n​-​z​w​a​n​g​s​i​m​p​f​u​ng/

    Es ist natür­lich ver­ständ­lich, dass die klei­nen Diktatoren, Korrupten und Machtgeilen dies in unse­rem Land unter dem Radar hal­ten wollen!

    1. @Helmi2000: Leider ist das falsch. Weder der Europäische Gerichtshof noch der Europarat hat so etwas beschlos­sen. Außerdem wird hier die Quelle falsch zitiert und das nicht unwe­sent­li­che Fragezeichen im ersten Satz weg­ge­las­sen. Tatsächlich hat die Parlamentarische Versammlung des Europarates eine Resolution mit nicht bin­den­den Empfehlungen beschlos­sen. Siehe dazu Beschluß der Parlamentarischen Versammlung des Europarates gegen "Impf"-Zwang bedeu­tungs­los.

          1. @aa: Ich habe mir das Ganze heu­te Abend ange­se­hen. Es ist eine Aufforderung an die Staaten, zwar mit Nachdruck, aber sonst??? 

            Auszugsweise über­setzt:

            "Wissenschaftler haben in Rekordzeit bemer­kens­wer­te Arbeit gelei­stet. Es liegt nun an den Regierungen, zu han­deln. Die Versammlung unter­stützt die Vision des Generalsekretärs der Vereinten Nationen, dass ein Covid-19-Impfstoff ein glo­ba­les öffent­li­ches Gut sein muss. Impfungen müs­sen für alle und über­all ver­füg­bar sein. Die Versammlung for­dert daher die Mitgliedstaaten und die Europäische Union nach­drück­lich auf,"

            Hier nur Punkt 7.3

            "7.3. in Bezug auf die Gewährleistung einer hohen Impfstoffaufnahme:

            7.3.1. sicher­zu­stel­len, dass die Bürger dar­über infor­miert wer­den, dass die Impfung NICHT obli­ga­to­risch ist und dass nie­mand poli­tisch, sozi­al oder ander­wei­tig unter Druck gesetzt wird, sich imp­fen zu las­sen, wenn er dies nicht selbst wünscht;

            7.3.2. sicher­stel­len, dass nie­mand dis­kri­mi­niert wird, weil er auf­grund mög­li­cher Gesundheitsrisiken nicht geimpft wur­de oder nicht geimpft wer­den möchte;

            7.3.3. früh­zei­tig wirk­sa­me Maßnahmen zu ergrei­fen, um Fehlinformationen, Desinformation und Zögern in Bezug auf Covid-19-Impfstoffe entgegenzuwirken;

            7.3.4. trans­pa­ren­te Informationen über die Sicherheit und mög­li­che Nebenwirkungen von Impfstoffen zu ver­brei­ten, mit Social-Media-Plattformen zusam­men­zu­ar­bei­ten und die­se zu regu­lie­ren, um die Verbreitung von Fehlinformationen zu verhindern;

            7.3.5. den Inhalt von Verträgen mit Impfstoffherstellern trans­pa­rent zu kom­mu­ni­zie­ren und für par­la­men­ta­ri­sche und öffent­li­che Kontrolle öffent­lich zugäng­lich zu machen;

            7.3.6. Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen und/oder ande­ren loka­len Bemühungen, um mar­gi­na­li­sier­te Gruppen zu erreichen;

            7.3.7. Zusammenarbeit mit den loka­len Gemeinschaften bei der Entwicklung und Umsetzung maß­ge­schnei­der­ter Strategien zur Unterstützung der Impfstoffaufnahme;"

            Wenn man es genau­nimmt, las­sen sich hier­aus zwei Kernaussagen ableiten:

            1) Ein Politiker lässt sich nichts vor­schrei­ben, solan­ge man ihn nicht zwin­gen kann.
            2) Den Rest ver­biegt man so, dass es im eige­nen Interesse ist, sie­he Punkt 7.3.4

    2. file:///C:/Users/User/Downloads/allgemeine_erkl%C3%A4rung_%C3%BCber_bioethik_und_menschenrechte(1).pdf

      "Artikel 3 – Menschenwürde und Menschenrechte
      1. Die Menschenwürde, die Menschenrechte und die Grundfreiheiten sind in
      vol­lem Umfang zu achten.
      2. Die Interessen und das Wohl des Einzelnen sol­len Vorrang vor dem alleinigen
      Interesse der Wissenschaft oder der Gesellschaft haben.
      Artikel 4 – Nutzen und Schaden
      Durch die Anwendung und die Fortentwicklung wis­sen­schaft­li­cher Erkenntnisse,
      der medi­zi­ni­schen Praxis und dies­be­züg­li­cher Technologien soll der unmittelbare
      14
      und der mit­tel­ba­re Nutzen für Patienten, Probanden und ande­re betrof­fe­ne Einzelpersonen maxi­miert und ein etwa­iger Schaden für sol­che Einzelpersonen minimiert
      werden.
      Artikel 5 – Selbstbestimmung und Verantwortung des Einzelnen
      Die Freiheit einer Person, selb­stän­dig eine Entscheidung zu tref­fen, für die sie die
      Verantwortung trägt und bei der sie die Entscheidungsfreiheit ande­rer ach­tet, ist zu
      ach­ten. Für Personen, die nicht in der Lage sind, sich frei und selb­stän­dig zu ent­schei­den, sind beson­de­re Maßnahmen zum Schutz ihrer Rechte und Interessen zu
      ergreifen.
      Artikel 6 – Einwilligung
      1. Jede prä­ven­ti­ve, dia­gno­sti­sche und the­ra­peu­ti­sche medi­zi­ni­sche Intervention
      hat nur mit vor­he­ri­ger, frei­er und nach Aufklärung erteil­ter Einwilligung der
      betrof­fe­nen Person auf der Grundlage ange­mes­se­ner Informationen zu erfol­gen. Die Einwilligung soll, wenn es sach­ge­recht ist, aus­drück­lich erfol­gen und
      kann durch die betrof­fe­ne Person jeder­zeit und aus jedem Grund widerrufen
      wer­den, ohne dass die betrof­fe­ne Person einen Nachteil oder Schaden erleiden
      darf.
      2. Wissenschaftliche Forschung soll nur mit vor­he­ri­ger, frei­er, aus­drück­li­cher und
      nach Aufklärung erteil­ter Einwilligung der betrof­fe­nen Person durchgeführt
      wer­den. Die Aufklärung soll ange­mes­sen sein und in ver­ständ­li­cher Form erfol­gen; sie soll die Modalitäten für den Widerruf der Einwilligung beinhalten.
      Die Einwilligung kann durch die betrof­fe­ne Person jeder­zeit und aus jedem
      Grund wider­ru­fen wer­den, ohne dass die betrof­fe­ne Person einen Nachteil oder
      Schaden erlei­den darf. Ausnahmen von die­sem Grundsatz sol­len nur im Einklang mit ethi­schen und recht­li­chen, von den Staaten ange­nom­me­nen Standards erfol­gen, die mit den in die­ser Erklärung, ins­be­son­de­re in Artikel 27,
      nie­der­ge­leg­ten Grundsätzen und Bestimmungen und den internationalen
      Menschenrechtsnormen ver­ein­bar sind.
      3. In geeig­ne­ten Fällen von Forschung an einer Personengruppe oder einer
      Gemeinschaft kann zusätz­lich die Zustimmung der Rechtsvertreter der betrof­fe­nen Gruppe oder Gemeinschaft ein­ge­holt wer­den. In kei­nem Fall soll die all­ge­mei­ne Zustimmung einer Gemeinschaft oder die Einwilligung des führenden
      Vertreters einer Gemeinschaft oder einer ande­ren Autorität die nach Aufklärung erteil­te Einwilligung einer Einzelperson ersetzen."

      Hat Deutschland das auch unter­schrie­ben? Aber ver­ges­sen? Alles sch..egal?

  2. Na, fast ein Drittel der D‑Bevölkerung hat­te gestern Feiertag.
    Schaunmermal wie die Erfolgsmeldungen ab Dienstag "explo­die­ren"!
    (was "pas­siert" dann eigent­lich mit den ange­kün­dig­ten täg­lich 400000 "unge­impf­ten Neu-Infizierten" – kön­nen die sich dann aus der Quarantäne "frei­imp­fen"?)

  3. 30 Millionen weitere "Impfungen", Falsch: die Pharmaindustrie soll 30 Millionen zusätzliche Dosen verkaufen! sagt:

    Die Corona Politikdarsteller sind Handelsvertreter*innen aus der Pharma Goldgasse.

    Wir sind kei­ne Gassenjungs und gehen zum spa­zie­ren auf die Straße. Der beste Platz für alle Demokraten seit der 2 n. Corona Zeitrechnung.
    Wir freu­en uns vie­le deklas­sier­te und düpier­te "Doppelgeimfte", die jetzt für einen Restaurantbesuch einen Pokeltest brau­chen, als Neuspaziergänger und Spaziergängerinnen will­kom­men zu hei­ßen. Es sol­len sogar Gastwirte, die jetzt sicher vor der Pleite ste­hen, weil Nichtgespritzte ohne Gastronomie aus­kom­men, aber nicht umge­kehrt, dar­un­ter sein, weiß ich jeden­falls aus mei­ner Nachbarstadt.

    Jedenfalls ist Schadenfreude fehl bei allen Bürgern die zusam­men spazierengehen.….

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