"Essen: Heftiger Anblick nach Corona-Party – auch ein Profisportler unter den Gästen?"

der​we​sten​.de ist "Eine Marke der FUNKE Mediengruppe". Das Zitat in der Überschrift weist auf das Niveau eines Artikels der Plattform vom 19.1. hin. Der Sportler bestrei­tet die Teilnahme an der Party, wird von sei­nem Verein Borussia Mönchengladbach aber "vor­sorg­lich" gesperrt. Natürlich war wie­der Denunziation im Spiel.

»Essen. Laute Musik, Alkohol, Wasserpfeife: Was nach einer wasch­ech­ten Party in Essen klingt, war tat­säch­lich eine – und sie fand in der Nacht von Samstag auf Sonntag mit­ten wäh­rend des Corona-Lockdowns im Gebäude des Café Extrablatt am Baldeneysee statt.

Mehr als 20 Partygäste fei­er­ten in der Location am Baldeneysee. Darunter laut Medienberichten: Profifußballer Breel Embolo von Borussia Mönchengladbach. Embolo weist die Anschuldigung zurück – doch es gibt offe­ne Fragen.

Essen: Heftiger Anblick nach Corona-Party – auch ein Profisportler unter den Gästen?

Bereits gegen Mitternacht hat­ten Zeugen erst­mals die Polizei alar­miert, doch die Beamten fan­den vor Ort nur ein­zel­ne Personen vor – „kei­ne Hinweise auf eine gro­ße Party“, schrei­ben sie.

Ganz anders bei dem zwei­ten Einsatz: Gegen 2.30 Uhr dröhn­te den Beamten lau­te Musik und Stimmengewirr an dem Lokal an der Lanfermannfähre am Baldeneysee entgegen.

+++ Essen: Angriff auf Polizei! Unbekannte zün­den Streifenwagen an und bewer­fen Wache mit Steinen +++

Diese Szene bot sich den Beamten vor Ort

In dem Lokal bestä­tig­te sich die Vermutung: Insgesamt 23 Personen, davon 15 Frauen und 8 Männer im Alter zwi­schen 21 und 41 Jahre, fei­er­ten eine aus­ge­las­se­ne Party.

„Leere Gläser, alko­ho­li­sche Getränke, Wasserpfeifen, Snacks und eine Musikanlage ver­voll­stän­dig­ten das Bild einer aus­ge­las­se­nen Party“, schrei­ben die Beamten.

Dabei hiel­ten sie weder Abstände ein, noch tru­gen sie eine Maske.«

Verstießen die Beamten damit nicht gegen Vorschriften? Wurden die alko­ho­li­schen Getränke über Wasserpfeifen konsumiert?
Update: Inzwischen (Version 19.01.2021 um 21:39 Uhr) heißt der Satz: "Dabei hiel­ten die ver­meint­li­chen Partygäste weder Abstände ein, noch tru­gen sie eine Maske." Damit ent­fällt das Vorstehende.

»Bundesligaprofi Breel Embolo reagiert auf Vorwürfe

Ob er tat­säch­lich auf der Party in Essen gefei­ert hat, ist unklar. Breel Embolo sel­ber hat die Vorwürfe zurück­ge­wie­sen. Er schrieb am Montagabend auf sei­nem Instagram-Profil: „Ich bin in der Nacht auf Sonntag nach der Rückkehr vom Spiel in Stuttgart mit einem Freund nach Essen gefah­ren, um dort bei einem Kollegen Basketball zu schau­en.“ Das sei „in der heu­ti­gen Zeit ein Fehler“.

Zu den Vorwürfen, er habe an einer Party teil­ge­nom­men, sag­te der Bundesligaprofi: „Das ist eine fal­sche Darstellung. Die Wohnung, in der ich war, befand sich im unmit­tel­ba­ren Umfeld des Lokals, in dem die­se Party stattfand.“

Borussia streicht Embolo aus Kader für Spiel gegen Bremen

Nur kur­ze Zeit nach­dem die Gerüchte um die Teilnahme Embolos auf­tra­ten, äußer­te sich sein Club Borussia Mönchengladbach auf Twitter und strich den Ex-Schalke-Stürmer aus dem Kader für das Spiel am Dienstag gegen Bremen.

„Borussia hat Breel Embolo vor­sorg­lich aus dem Kader für das mor­gi­ge Bundesligaspiel gegen Werder Bremen gestri­chen, nach­dem heu­te bekannt gewor­den ist, dass der Schweizer Nationalspieler mög­li­cher­wei­se gegen die Corona-Schutzverordnung ver­sto­ßen hat“, schrieb der Verein bei Twitter.

Polizei bestätigt Aussagen des Fußballers nicht

Die Polizei bestä­tig­te die Darstellung Embolos gegen­über DER WESTEN nicht. Sie sag­te auf Anfrage, dass sie einen ent­schei­den­den Hinweis gege­ben habe. „Möglicherweise besteht ein Zusammenhang mit einem Sportereignis eini­ge Stunden zuvor“, hat­te es am Montag in einer Pressemitteilung der Polizei gehei­ßen. Ob damit das am Samstag statt­ge­fun­de­ne Spiel VfB Stuttgart gegen Borussia Mönchengladbach (2:2) gemeint ist, bei dem Embolo rund 60 Minuten auf dem Platz stand, ist unklar.

Aus „Persönlichkeitsgründen“ nen­ne die Polizei kei­ne Namen, einen Polizei-Einsatz „in unmit­tel­ba­rer Nachbarschaft“ des Extrablatt habe es aber nicht gege­ben, so der Polizeisprecher weiter.

Ebenfalls unklar ist, ob der Verantwortliche des Lokals von der Veranstaltung wuss­te, konn­te die Polizei am Montag nicht sagen. Gegenüber der „WAZ“ ver­nein­te der Betreiber dies. Gegen alle Gäste hat die Polizei Anzeige erstat­tet und einen Platzverweis ausgesprochen.

Illegale Party in Gelsenkirchen

Auch in Gelsenkirchen muss­te die Polizei bei einer ille­ga­len Party am Wochenende ein­grei­fen. Am Sonntag gegen 17 Uhr stie­ßen die Beamten in einer Wohnung an der Hülsmannstraße auf rund 60 Feiernde.

Die Polizei stell­te die Personalien aller Anwesenden fest und erteil­te ihnen Platzverweise. Auch sie erhal­ten eine Ordnungswidrigkeitsanzeige wegen des Verstoßes gegen die Corona-Schutzverordnung. (vh, nk, pg)«

8 Antworten auf „"Essen: Heftiger Anblick nach Corona-Party – auch ein Profisportler unter den Gästen?"“

  1. "Verstießen die Beamten damit nicht gegen Vorschriften? Wurden die alko­ho­li­schen Getränke über Wasserpfeifen konsumiert?"

    Was sol­len die­se bei­den Sätze aussagen?

    Wieso soll­ten sich Beamte vor­schrifts­wid­rig ver­hal­ten haben?

    Seit wann wer­den Getränke aus Wasserpfeifen konsumiert?

    Ich schät­ze die Artikel hier durch­aus, aber bei die­sem fra­gen ich mich schon was die Aussage ist.

    1. @Anfreas
      Es geht um den Bezug.
      Weder alko­ho­li­sche Getränke noch Wasserpfeifen sind ein Indiz für ver­bo­te­ne Parties, und ver­mut­lich waren es nicht die Polizisten, die wie beschrie­ben die Abstände nicht ein­hiel­ten und kei­ne Masken trugen.

      1. @Rasso: Vermutungen, Indizien, Interpretationen .….vder Artikel hier ist kein Stück bes­ser als das was er, wenn man das denn her­aus­le­sen kann, kritisiert.

        Schade.

        1. @Andreas: Es geht hier um mehr als den blo­ßen Inhalt der Meldung. Neben der nahe­zu lächer­li­chen Art und Weise, wie klein­ste Vorfälle der­zeit zuhauf hoch­ge­spielt wer­den, zeigt dies hier mei­ner Meinung nach nur noch die als idio­tisch zu bezei­chen­de Arbeitsweise der Journalisten. Wir nähern uns dabei lang­sam Methoden, wie es sie in Deutschland schon ein­mal nach 1932 gege­ben hat.

          Ich habe bei tages​schau​.de eine Woche lang Artikel auf (Un)Wahrheit, Verängstigung, Panikmache etc. untersucht.
          Es ist fast uner­träg­lich, was da jeden Tag für ein Mist geschrie­ben und gleich­zei­tig alles an wesent­li­chen Informationen ver­schwie­gen wird. 

          aa hat mein Medien-Tagebuch und darf es ver­öf­fent­li­chen, wenn er möchte.

          Im Kontext lese ich es übri­gens genau­so wie aa: Die Polizisten hat­ten (beim Schreiben) weder Masken auf noch hiel­ten sie sich an die Abstandsregelungen. Es ist auch kein Indiz für eine Feier, wenn Polizisten, lee­re Gläser, alko­ho­li­sche Getränke, Wasserpfeifen und wei­te­res vor­fin­den – wohl dann schon eher, wenn die Gäste alko­ho­li­sert waren und es dort roch wie in einer Schicha-Bar. Das stand aber nicht in dem Artikel.

          Jetzt ver­stan­den?

          Schnell mal einen Artikel über etwas voll­kom­men Uninteressantes "raus­rot­zen" – wie immer ohne Sinn und Verstand, um ein bischen mitzuhetzen!

          1. Jetzt muss ich mich erst­mal ent­schul­di­gen dass ich nicht gleich den Originalartikel gele­sen habe: da steht klar und deutlich:
            "Dabei hiel­ten die ver­meint­li­chen (?) Partygäste weder Abstände ein, noch tru­gen sie eine Maske."
            Also ist defi­ni­tiv nicht die Polizei gemeint sor­ry. Oder wur­de der Artikel nach­träg­lich geän­dert? Mich wun­dert mitt­ler­wei­le nix mehr…

            1. @Rasso: Tatsächlich steht jetzt (Version 19.01.2021 um 21:39 Uhr) die­ses Zitat. Ich schwö­re, das war heu­te mit­tag anders. Werde ver­su­chen, das zu belegen.

  2. Tja, wie immer war wohl der Polizeieinsatz klar rechtswidrig.
    Die Zeitung hat­te näm­lich ver­ges­sen zu schrei­ben, dass es sich bei den bei­den "Partys" um Versammlungen nach Grundgesetz Artikel 8 gehan­delt hat.
    Diese kann die Polizei nicht ver­bie­ten, kei­ne selt­sa­men Hygienevorschriften ver­lan­gen, nicht ein­schrän­ken und nicht ohne trif­ti­gen Grund ein­fach auf­lö­sen. (Ruhestörung kann es ja nicht gewe­sen sein, sonst hät­te es der Zeitungsjournalist geschrieben.)

    Daher wer­den sowie­so alle Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die Versammlungsteilnehmer ein­ge­stellt. Gegen die Polizei soll­ten alle Teilnehmer Strafanzeige stel­len und eben­so Dienstaufsichtsbeschwerten gegen alle Polizisten, die an dem Einsatz betei­ligt waren.

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