EU-Abgeordnete unterstützen Pläne für eine EU-weite digitale Brieftasche

Auch dafür war Corona gut (und gedacht?). Von Anfang an ging es neben dem Ausschütten enor­mer Gewinne an die Pharma- und Gesundheitsindustrie um die Etablierung digi­ta­ler Kontrolle und die Gewöhnung der Bevölkerung dar­an. Viele Menschen haben gelernt, daß Ihnen wich­ti­ge Grundrechte nur dann zuteil wer­den, wenn sie ein digi­ta­les Zertifikat vor­wei­sen kön­nen. Schulschließungen, deren Unsinn inzwi­schen zuge­ge­ben wird, bahn­ten einen ent­schei­den­den Weg zur Akzeptanz alles Digitalen. Nun fixen die Dealer ihre Kundschaft an mit Heilsversprechen über "digi­tita­le Identitäten".

Auf euro​parl​.euro​pa​.eu ist am 9.2.23 unter genann­ter Überschrift zu lesen:

»Der neue Rahmen für die digi­ta­le Identität wür­de den EU-Bürgern einen digi­ta­len Zugang zu wich­ti­gen öffent­li­chen Diensten über die Grenzen der EU hin­weg ermöglichen.

Der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie [! AA] hat sei­nen Standpunkt zur vor­ge­schla­ge­nen Aktualisierung des euro­päi­schen Rahmens für die digi­ta­le Identität (eID) mit 55 Stimmen bei 8 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen angenommen.

Die neue eID wür­de es den Bürgern ermög­li­chen, sich online zu iden­ti­fi­zie­ren und zu authen­ti­fi­zie­ren (über eine euro­päi­sche digi­ta­le Brieftasche), ohne auf kom­mer­zi­el­le Anbieter zurück­grei­fen zu müs­sen, wie es heu­te der Fall ist – eine Praxis, die Bedenken hin­sicht­lich Vertrauen, Sicherheit und Datenschutz auf­wirft. Außerdem wür­den die Nutzer die vol­le Kontrolle über ihre Daten erhal­ten und selbst ent­schei­den kön­nen, wel­che Informationen sie mit wem tei­len wollen.

In ihren Änderungsanträgen schla­gen die Abgeordneten vor, die Europäische Brieftasche für digi­ta­le Identitäten zu einem Instrument zu machen, das auch elek­tro­ni­sche Dokumente lesen und über­prü­fen kann und Peer-to-Peer-Interaktionen ermög­licht. Sie schla­gen Maßnahmen zur Stärkung des Datenschutzes und der Cybersicherheit sowie zur Registrierung aller Transaktionen vor, um sicher­zu­stel­len, dass Dritte zur Verantwortung gezo­gen wer­den können.

Die Nutzung der EU-Brieftasche wird immer frei­wil­lig sein. Die Abgeordneten wol­len auch sicher­stel­len, dass Bürger, die sich gegen die Nutzung ent­schei­den, nicht anders behan­delt wer­den als die­je­ni­gen, die sie nut­zen. Das System wür­de jeden Mitgliedstaat dazu ver­pflich­ten, min­de­stens eine "Brieftasche" im Rahmen eines natio­na­len eID-Systems zu mel­den, um sie auf EU-Ebene inter­ope­ra­bel zu machen.«

"Sischer dat!", pflegt man im Rheinland zu sagen.

»Der Gesetzesentwurf ent­hält Bestimmungen zur siche­ren Beantragung, Erlangung, Speicherung, Kombination und Nutzung von per­sön­li­chen Identifikationsdaten und elek­tro­ni­schen Zertifikaten, die zur Online- und Offline-Authentifizierung sowie für den Zugang zu Waren und öffent­li­chen und pri­va­ten Dienstleistungen ver­wen­det wer­den können.

Zitat

"Berichterstatterin Romana Jerković (S&D, HR) sag­te: "Mit dem Europäischen Rahmen für digi­ta­le Identitäten wol­len wir, dass die EU die erste glo­ba­le Region mit einem Governance-Rahmen für ver­trau­ens­wür­di­ge digi­ta­le Identitäten wird. Die digi­ta­le Brieftasche wird ein zuver­läs­si­ges, umfas­sen­des Identitätsportal sein, das den Bürgerinnen und Bürgern die vol­le Kontrolle über ihre eige­nen Daten gibt und ihnen die Freiheit gibt, genau zu ent­schei­den, wel­che Informationen sie mit wem und wann tei­len wol­len. Von sozia­len, finan­zi­el­len, medi­zi­ni­schen und beruf­li­chen Daten bis hin zu Kontakten und vie­lem mehr wird es mög­lich sein, per­sön­li­che Daten in einer ein­zi­gen digi­ta­len ID zu spei­chern. Die digi­ta­le Identität ist nicht mehr nur ein "Nice-to-have"-Feature, son­dern ein neu­er Motor für bür­ger­schaft­li­ches Engagement und sozia­les Empowerment und ein Instrument für ein inte­gra­ti­ves digi­ta­les Europa."«

Spätestens bei die­sen Worthülsen müs­sen sämt­li­che Warnglocken Sturm läuten.

»Nächste Schritte

Mit 57 Stimmen bei 7 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen gaben die Abgeordneten auch grü­nes Licht für die Aufnahme von inter­in­sti­tu­tio­nel­len Verhandlungen, die auf der Plenartagung vom 13. bis 16. März for­mell geneh­migt wer­den müssen.

Hintergrund

Eine Studie des Forschungsdienstes des Europäischen Parlaments unter­streicht, dass die Bereitstellung öffent­li­cher und pri­va­ter Dienstleistungen seit der Pandemie zuneh­mend digi­tal erfolgt. Gleichzeitig fun­gie­ren Einrichtungen wie Banken, Anbieter elek­tro­ni­scher Kommunikationsdienste und Versorgungsunternehmen, von denen eini­ge ver­pflich­tet sind, Identitätsmerkmale zu erfas­sen, als Anbieter veri­fi­zier­ter Identitäten.

Bestehende Lösungen für digi­ta­le Brieftaschen sind in der Regel mit Zahlungslösungen ver­knüpft und ermög­li­chen es den Nutzern, Daten in einer ein­zi­gen naht­lo­sen Umgebung auf ihren Mobiltelefonen zu spei­chern und zu ver­knüp­fen. Nach Ansicht der Kommission wird die­ser Komfort jedoch durch den Verlust der Kontrolle über per­sön­li­che Daten erkauft, da die­se Lösungen nicht mit einer veri­fi­zier­ten phy­si­schen Identität ver­bun­den sind, was es schwie­ri­ger macht, Betrugs- und Cybersicherheitsbedrohungen zu entschärfen.

Ansprechpartner:

Baptiste CHATAIN
Pressesprecher
(+32) 2 28 40992 (BXL)
(+32) 498 98 13 37
baptiste.​chatain@​europarl.​europa.​eu
indu-​press@​europarl.​europa.​eu
@EP_Industrie «

(Hervorhebungen in blau nicht im Original.)

11 Antworten auf „EU-Abgeordnete unterstützen Pläne für eine EU-weite digitale Brieftasche“

  1. Selbstverständlich befür­wor­ten EU-Ausschüsse mit EU-Abeordneten jeg­li­che digi­ta­le Datensammlung der Konsumenten. Daten sind Rohstoff, und was wünscht sich die Industrie wohl? Wir leben in einem für die Industrie noch immer roh­stoff­ar­men Land bzw. Europa. Eine klei­ne Aufmerksamkeit hier, ein klei­ner digi­ta­ler Koffer dort, da kommt ganz schön was zusam­men. Die Kontrollmöglichkeit auf aus Systemsicht sub­ver­si­ve Aktivitäten gibt es gra­tis dazu. Da fällt eupho­ri­sche Abnicken nicht schwer.

    Der Zug, das irgend­et­was unter den der­zei­ti­gen Vorzeichen noch in eine ent­ge­gen­ge­setz­te Richtrung gebo­gen wer­den kann in Europa und wahr­schein­lich auch in den USA, der dürf­te längst abge­fah­ren sein. Bestenfalls ein wenig Verspätung, aber aus­fal­len wird die­ser Zug nicht. Bei all den mone­tä­ren Vorteilen für die ehren­wer­ten Abgeordneten, direkt oder indi­rekt, dürf­te man zum Schluss kom­men, dass die­se EU "Scheintod" ist. Digital natürlich.

  2. Digitale Rabattaktionen bei jeder Wahl wären doch nicht schlecht …

    … dann könn­te man auch auf den Ausdruck von Wahlzetteln verzichten …

    … wer bei der Wahl die dann zufäl­lig (wieder)gewählte Bürgermeisterin per App auf sei­nem Smartphone gewählt hat, bekommt dann auto­ma­tisch ein Jahresticket ÖPNV für umsonst!

  3. Auszüge
    Geplante Massenspeicherung der Gesundheitsdaten:
    Widerspruch ist zwecklos

    Die Pläne für einen Europäischen Gesundheitsdatenraum gehen zu weit, erklärt der baye­ri­sche Landesdatenschutzbeauftragte Thomas Petri im Interview. 

    16.02.2023 15:53 Uhr
    Von Christiane Schulzki-Haddouti

    Wer wider­spricht, muss unter Umständen zahlen
    Wie sieht das aus Patientensicht aus:
    Müssen sie die Daten freigeben?
    Es ist vor­ge­se­hen, dass der Patient, falls er einen Datenzugriff nicht möch­te, inter­ve­nie­ren kann.
    .…
    Sollen etwa­ige Mehrkosten bei einem Widerspruch auf den abge­wälzt wer­den, der sein Grundrecht auf infor­ma­tio­nel­le Selbstbestimmung wahrnimmt?
    Das könn­te mög­lich sein.

    https://​www​.hei​se​.de/​h​i​n​t​e​r​g​r​u​n​d​/​G​e​p​l​a​n​t​e​-​M​a​s​s​e​n​s​p​e​i​c​h​e​r​u​n​g​-​d​e​r​-​G​e​s​u​n​d​h​e​i​t​s​d​a​t​e​n​-​W​i​d​e​r​s​p​r​u​c​h​-​i​s​t​-​z​w​e​c​k​l​o​s​-​7​5​1​7​9​3​9​.​h​t​m​l​?​v​i​e​w​=​p​r​int

    1. Genauso "sicher" wie DE-MAIL (man­che Untote tau­chen eben immer wie­der neu auf … ) 

      De-Mail [deːˈeː|mɛɪ̯l][1][2] ist ein auf E‑Mail-Technik beru­hen­des, hier­von aber tech­nisch getrenn­tes Kommunikationsmittel zur „siche­ren, ver­trau­li­chen und nach­weis­ba­ren“ Kommunikation im Internet (§ 1 Abs. 1 De-Mail-Gesetz). Realisiert und betrie­ben wird De-Mail in der Regel von Unternehmen, De-Mail-Anbietern oder De-Mail-Providern.[3] …
      Das Hauptziel ist es, Nachrichten und Dokumente über das Internet ver­trau­lich, sicher und nach­weis­bar zu ver­sen­den und zu emp­fan­gen und damit ein elek­tro­ni­sches Pendant zur heu­ti­gen Briefpost zu etablieren.
      Schon 2006 wur­de kri­ti­siert, dass die behaup­te­ten Sicherheitsvorteile … auch mit E‑Mail-Spezifikationen (SMTP/S/MIME) erreich­bar sind und inso­fern kein Bedarf für eine staat­lich ver­ord­ne­te Zwangskommunikation über ein EGVP-System bestehe …
      Die Bundesregierung setzt mit der Einführung von De-Mail die EU-Dienstleistungsrichtlinie in natio­na­les Recht um. Die Richtlinie ver­langt, dass öffent­li­che Stellen bis Ende 2009 elek­tro­ni­sche Kommunikation als ver­bind­li­ches Medium akzep­tie­ren sollten.
      https://​de​.wiki​pe​dia​.org/​w​i​k​i​/​D​e​-​M​ail

      Der CCC rät dazu, das geschei­ter­te Projekt De-Mail ersatz­los zu strei­chen und sich an exi­stie­ren­den Alternativen wie etwa OpenPGP, GNU Privacy Guard oder S/MIME zu ori­en­tie­ren. Der untaug­li­che Versuch, De-Mail durch Aufhebung gesetz­lich gewähr­lei­ste­ter Vertraulichkeitsstandards auf Kosten der Bürger zu mehr Relevanz zu ver­hel­fen, sorgt weder für Vertrauen in die Behördenkommunikation noch für mehr Sicherheit.
      https://​www​.ccc​.de/​d​e​/​u​p​d​a​t​e​s​/​2​0​1​3​/​s​t​e​l​l​u​n​g​n​a​h​m​e​d​e​m​ail

  4. Steckt euch eure digi­ta­le Brieftasche sonst­wo­hin. Das wird eh alles nach hin­ten los­ge­hen, wenn auch die Dümmsten der Dummen begrif­fen haben, dass das eine super Möglichkeit von China oder den USA ist, uns vul­nerabel zu machen. Wenn erst­mal jeder sei­ne dum­me digi­ta­le Brieftasche und sein hirn­lo­ses Digitalgeld hat, kann man ein­fach schön den Hahn abdre­hen.. Einfach mal mit dem Bagger in ein Kabel fah­ren… Huch,,, konn­te ja nie­mand wis­sen.. und das Leben liegt lahm… Aber das wol­len die Dümmsten der Dummen ja nicht sehen und so brül­len sie nach der digi­ta­len Überwachung und bekom­men feuch­te Träume davon, so wie sie sich mit ihren Corona-Apps auf­ge­geilt haben. Ich wün­sche der Menschheit mitt­ler­wei­le nur noch, dass sie an ihrer eige­nen Dummheit aus­stirbt… und Deutschland sowie Europa als aller­er­stes, denn so viel Blödheit geht ein­fach auf kei­ne Kuhhaut. Dieses Land ist zu blöd, eine elek­tro­ni­sche Gesundheitskarte zu betrei­ben, seit 30 Jahren gibt es die Karten, immer noch ent­la­den sich Karten und wer­den gesperrt, weil elek­tro­sta­ti­sche Ladungen nicht in den Griff bekom­men wer­den. Entwicklungsland Deutschland… aber eine 'digi­ta­le Brieftasche'. Dass ich nicht lache… gut, dass ich gelernt habe, in die­ser unsäg­li­chen Pandemie alles zu umge­hen, was zu umge­hen ist. Und wenn wie­der am Schwimmbad ein Smartphone gefor­dert wird, um im Freibad baden zu kön­nen, wer­de ihc mich wie­der mit dem Verkäufer anle­gen und den Chef her­bei­ru­fen und in der Zeitung einen Leserbrief schrei­ben. Ich wer­de mich gegen die Eindämmung der Menschlichkeit wei­ter weh­ren. Aber schön ist die­ses Leben nicht mehr. Ich bin froh, wenn ich unter der Erde bin und mir tun alle Menschen leid, die jetzt erst gebo­ren wer­den. In die­sen unmensch­li­chen Zeiten zu leben ist ein Graus.

  5. Bundesländer for­dern Personenkennziffer für Alle und alles

    WS/ März 2, 2023/ alle Beiträge, Beschäftigten- / Sozial- / Verbraucherdaten-Datenschutz, Personenkennziffern/ 0Kommentare

    Auf Initiative der Landesregierungen von Bayern und Rheinland-Pfalz for­dern alle 16 Landesregierungen in einer größt­mög­li­chen Koalition von CDU, CSU, FDP, Freien Wählern, Grünen, Linken und SPD in einer gemein­sa­men Stellungnahme die Schaffung einer ein­heit­li­chen Personenkennziffer für digi­ta­le Kontakte von Bürger*innen mit allen staat­li­chen Ebenen und Behörden.

    In Punkt 1 der Stellungnahme „Einheitliche Deutschland-ID“ for­dern sie: „Die jet­zi­gen inter­ope­ra­ble Servicekonten sol­len nut­zer­ori­en­tiert wei­ter­ge­dacht und har­mo­ni­siert wer­den zu einem ein­heit­li­chen, bun­des­wei­ten Nutzerkonto… Perspektivisch wird ange­strebt, unter Einbindung der FITKO die Entwicklung der Wirtschafts- und der Bürger-ID in Einklang zu bringen.“

    Verkauft wer­den soll dies als „Schluss mit Zettelwirtschaft und ver­gilb­ter Karteikartenmentalität in deut­schen Behörden“, so die bay­ri­sche Digitalministerin Judith Gerlach (CSU).

    Bisher gibt es für in Deutschland leben­de Menschen drei unab­hän­gig von­ein­an­der ver­ge­be­ne und lebens­lang gel­ten­de Personen-Identifikationsnummern:

    Die Steuer-Identifikationsnummer („Steuer-ID“) gem. § 139a Abgabenordnung (AO);
    die Sozialversicherungsnummer (Rentenversicherungsnummer) gem. § 18 h SGB IV und
    die Krankenversichertennummer gem. § 290 SGB V. 

    Mit § 1 Identifikationsnummerngesetz (IDNrG) wur­de 2021 die Steuer-ID erwei­ter für die Zweit- und Drittnutzung zur Identifikation natür­li­cher Personen in (aktu­ell) 51 unter­schied­li­chen bun­des­wei­ten Registern, dar­un­ter z. B. das Melderegister, das Ausländerzentralregister, bei der Bundesagentur für Arbeit oder den Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende vor­han­de­ne per­so­nen­be­zo­ge­ne Datenbestände, die Zentralen Fahrzeugregister und Fahrerlaubnisregister, das Personalausweisregister und das Passregister, das Versichertenverzeichnis der Krankenkassen, das Bundeszentralregister u. v. a. m..

    „Mit der Menschenwürde wäre es nicht zu ver­ein­ba­ren, wenn der Staat das Recht für sich in Anspruch neh­men könn­te, den Menschen zwangs­wei­se in sei­ner gan­zen Persönlichkeit zu regi­strie­ren und zu katalogisieren…“

    – so das Bundesverfassungsgerichts in einer Entscheidung vom 16.07.1969 (Aktenzeichen 1 BvL 19/63). Und in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15.12.1983 (Aktenzeichen: 1 BvR 209/83) – dem soge­nann­ten Volkszählungsurteil – wird fest­ge­stellt: „Mit dem Recht auf infor­ma­tio­nel­le Selbstbestimmung wären eine Gesellschaftsordnung und eine die­se ermög­li­chen­de Rechtsordnung nicht ver­ein­bar, in der Bürger nicht mehr wis­sen kön­nen, wer was wann und bei wel­cher Gelegenheit über sie weiß. Wer unsi­cher ist, ob abwei­chen­de Verhaltensweisen jeder­zeit notiert und als Information dau­er­haft gespei­chert, ver­wen­det oder wei­ter­ge­ge­ben wer­den, wird ver­su­chen, nicht durch sol­che Verhaltensweisen auf­zu­fal­len. […] Dies wür­de nicht nur die indi­vi­du­el­len Entfaltungschancen des Einzelnen beein­träch­ti­gen, son­dern auch das Gemeinwohl, weil Selbstbestimmung eine ele­men­ta­re Funktionsbedingung eines auf Handlungsfähigkeit und Mitwirkungsfähigkeit sei­ner Bürger begrün­de­ten frei­heit­li­chen demo­kra­ti­schen Gemeinwesens ist. Hieraus folgt: Freie Entfaltung der Persönlichkeit setzt unter den moder­nen Bedingungen der Datenverarbeitung den Schutz des Einzelnen gegen unbe­grenz­te Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe sei­ner per­sön­li­chen Daten vor­aus. Dieser Schutz ist daher von dem Grundrecht des Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG umfasst. Das Grundrecht gewähr­lei­stet inso­weit die Befugnis des Einzelnen, grund­sätz­lich selbst über die Preisgabe und Verwendung sei­ner per­sön­li­chen Daten zu bestimmen.“

    Im Bereich der Polizei- und „Verfassungsschutz“-Gesetze ist es im Bund und nahe­zu allen Bundesländern lei­der zur gän­gi­gen Praxis gewor­den, dass das Bundesverfassungsgericht Gesetze, die unzu­läs­sig in Grundrechte ein­grei­fen, ganz oder teil­wei­se für ungül­tig zu erklä­ren. Jüngstes Beispiel: Die Polizeigesetze von Hessen und Hamburg. 

    Ist es poli­ti­sche und juri­sti­sche Ignoranz im Umgang mit Grund- und Freiheitsrechten, dass nicht nur „Sicherheits“politiker*innen, son­dern auch tech­no­kra­tisch ori­en­tier­te Verwaltungsrechtler*innen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts grund­le­gen­de Eingriffe vor­sätz­lich oder fahr­läs­sig missachten?
    Es gibt Alternativen zur zen­tra­len Personenkennziffer!

    Das zeigt ein Blick nach Österreich. Dort gibt es ein ande­res, ver­schlüs­sel­tes Personenkennzahlsystem: In die­sem Modell liegt die eigent­li­che, aber gehei­me Personenkennziffer nur der Unabhängigen Datenschutzbehörde vor. Die ande­ren Behörden nut­zen spe­zi­el­le Personenkennziffern für ihren Fachbereich, was die Verbreitung der eigent­li­chen Kennziffer ein­dämmt und ver­hin­dert, dass Daten ein­fach zusam­men­ge­führt wer­den können.

    1 BvL 19/63 1 BvR 209/83 Datenschutz infor­ma­tio­nel­le Selbstbestimmung Personenkennziffer Steuer-ID

    https://​ddrm​.de/​b​u​n​d​e​s​l​a​e​n​d​e​r​-​f​o​r​d​e​r​n​-​p​e​r​s​o​n​e​n​k​e​n​n​z​i​f​f​e​r​-​f​u​e​r​-​a​l​l​e​-​u​n​d​-​a​l​l​es/

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