EU Gesundheitsdatenraum – Kommerzialisierung von Patientendaten ohne Widerspruch

Unter die­ser Überschrift ist auf ddrm​.de (dieDatenschützer Rhein Main) am 27.11. zu lesen:

»Die EU-Kommission hat den Entwurf einer Verordnung vor­ge­legt, der es in sich hat. Danach sol­len alle Bürgerinnen und Bürger auto­ma­tisch elek­tro­ni­sche Patientenakten erhal­ten, ohne Möglichkeit zum Widerspruch. Sämtliche grö­ße­ren Sammlungen von Patientendaten in der EU, z.B. bei Anbietern die­ser Patientenakten, bei Krankenkassen, Privatversicherungen, Krankenhäusern und grö­ße­ren Arztpraxen, sol­len zur Nutzung u.a. durch die Pharma-Industrie frei­ge­ge­ben werden.

Diese Nutzung soll, wenn es in der Daten-Anforderung der Interessenten als not­wen­dig dar­ge­stellt wird, mit pseud­ony­mi­sier­ten Daten erfol­gen, d.h. mit Daten, bei denen ledig­lich der Name durch ein Kennzeichen ersetzt wird. Damit ist es ohne Weiteres mög­lich, betrof­fe­ne Personen zu iden­ti­fi­zie­ren. Das hat ein Gutachten des Kryptografie-Professors Dominique Schröder deut­lich aufgezeigt.

Der Verordnungsentwurf wird der­zeit im EU-Parlament und im Rat der EU dis­ku­tiert, die Verordnung soll 2023 ver­ab­schie­det wer­den und 2024 in Kraft treten.

Eine Arbeitsgruppe des “Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung” hat dazu eine Dokumentation und den Entwurf einer Stellungnahme erstellt, die u.a. auf der Homepage des Vereins Patientenrechte und Datenschutz e. V. ver­öf­fent­licht sind.


Dieser Beitrag wur­de erst­mals von Jan am 27.11.2022 auf der Homepage des Vereins Patientenrechte und Datenschutz e. V. ver­öf­fent­licht.«

7 Antworten auf „EU Gesundheitsdatenraum – Kommerzialisierung von Patientendaten ohne Widerspruch“

  1. Die EU und alle ihre Vorläufer waren nie­mals etwas ande­res, als wirt­schaft­li­che Veranstaltungen. Korporatismus, zuneh­mend in nicht mehr kaschier­ter Form. Die weni­gen "demo­kra­ti­schen" Farbtupfer wer­den nur benö­tigt, um jeden Kritiker als "Europafeind" zu brand­mar­ken und dem gemei­nen EU-Bürger vor­zu­gau­keln, er hät­te irgend­et­was zu sagen.

    Die EU dürf­te nicht refor­mier­bar sein, da bereits die Fundamente demo­kra­tie- und frei­heits­ver­mei­dend sind. Die kom­mer­zi­el­le Ausbeutung eines jeden Aspekts des Lebens und der Gesellschaft sind die­sem Korporatismus inhä­rent. Entscheidungen wer­den letzt­lich nur von Konzernen getrof­fen, die Politik darf umsetzen.

        1. Jetzt stel­le ich Ihnen eben­so die Frage, wie das bereits noch jemand auf Ihrer Homepage getan hat:
          Auf wes­sen Seite ste­hen Sie?
          Reicht Ihnen das nicht, dass in der Nazizeit die­je­ni­gen, die über die (Gesundheits- und Sozial-)Daten Dritter ver­füg­ten, die­se grif­fen, in Gefägnisse, Lager und Verwahranstalten ver­schlepp­ten, dort ein­sperr­ten und an ihnen pseu­do-med. Experimente vor­nah­men und die Eingesperrten danach ermordeten?
          Und dass die (eupeh­mi­stisch geschrie­ben) hier­für "Ideengeber" nicht (aus)gebremst wor­den waren, son­dern mun­ter ihre (eupeh­mi­stisch geschrie­ben) "Ideen" umset­zen lie­ßen und sel­ber umge­setzt hatten?

  2. Glauben Sie wirk­lich daß die gan­ze Gaunerbande die mit Patientendaten einen pro­fi­ta­blen Handel treibt dar­auf war­tet daß irgend­wel­che Gesetze ver­ab­schie­det werden!?

    Entscheidungen wer­den letzt­lich nur von Konzernen getrof­fen, die Politik darf umset­zen. Danke Clarence!

  3. @aa das ganz unten ist m. E. der fal­sche Link. Dieses Goethe-Zitat führt 1. zu einem ande­ren Text der 2. auch noch kei­nen Sinn ergibt. Nur bei ddrm ist der rich­ti­ge Text verlinkt.

  4. Dafür ist die EU schließ­lich da. Wenn man etwas auf Ebene der Nationalstaaten nicht durch­be­kom­men wür­de, macht die EU ein­fach eine Verordnung. Die dann in Landesrecht umge­setzt wer­den muss. Da sind dann der Regierung lei­der, lei­der die Hände gebunden.

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