Das macht bei 27 Mitgliedern 370 pro Nase. Bei dpa ist unter genannter Überschrift am 26.9. zu erfahren:
»Brüssel (dpa) – Die EU-Kommission hat sich 10 000 Dosen eines Medikaments zur Behandlung von Affenpocken gesichert. «Der rückläufige Trend bei den Fällen von Affenpocken in der EU macht Mut, bedeutet jedoch nicht, dass die Bedrohung überwunden ist», sagte EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides am Montag in Brüssel.
Das Medikament solle daher zusätzlich zu den mehr als 330 000 Dosen Affenpocken-Impfstoff, die sich die EU bereits gesichert habe, helfen, den unmittelbaren Bedarf der EU-Staaten zu decken, so die Kommissarin. Die Vorräte des Medikaments mit dem Wirkstoff Tecovirimat sollen den EU-Staaten bei dringendem Bedarf zur Verfügung stehen.
Nach Angaben der EU-Gesundheitsbehörde ECDC gibt es mit Stand 20. September 19 832 bestätigte Affenpocken-Fälle in den 27 EU-Staaten sowie in Norwegen und Island.«
Ich habe die Gelegenheit genutzt und noch einmal nachgelesen, wie autokratisch die Organisation aufgebaut ist, die sich permanent als Hüterin "unserer westlichen Werte" ausgibt. Bei Wikipedia habe ich nachgeschlagen und gefunden:
»Insbesondere besitzt [die Europäische Kommission] im Bereich der Legislative der EU das alleinige Initiativrecht, das heißt, nur sie kann den formalen Vorschlag zu einem EU-Rechtsakt machen und diesen dem Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament unterbreiten. Rat und Parlament können die Vorschläge der Kommission zwar abändern und erweitern, sie können aber nicht von sich aus ein Rechtsetzungsverfahren einleiten. Auch wenn das Verfahren bereits läuft, hat die Kommission noch einen gewissen Einfluss auf seine Entwicklung: So kann sie zu den von Rat und Parlament beschlossenen Änderungen positiv oder negativ Stellung nehmen, wodurch sich jeweils die zur Verabschiedung erforderlichen Mehrheiten in diesen beiden Institutionen verändern. Die Europäische Kommission kann nach Art. 293 Abs. 2 AEUV ihren Vorschlag jederzeit im Verlauf der Verfahren zur Annahme eines Rechtsakts der Union ändern oder zurücknehmen, solange kein Beschluss des Rates ergangen ist. Die Kommission kann ihren Rechtsetzungsvorschlag etwa zurücknehmen, wenn eine von Parlament und Rat beabsichtigte Änderung den Vorschlag in einer Weise verfälscht, die der Verwirklichung der mit ihm verfolgten Ziele entgegensteht…
Die Europäische Kommission besteht aktuell aus 27 Mitgliedern, die umgangssprachlich als Kommissare bezeichnet werden… Der Kommissionspräsident besitzt eine Richtlinienkompetenz in der Kommission, er ernennt die Vizepräsidenten und kann auch selbständig einzelne Kommissare entlassen (Art. 17 Abs. 6 EU-Vertrag)…
Wahl
Die Kommission wird grundsätzlich alle fünf Jahre nach der Europawahl neu besetzt (Art. 17 EU-Vertrag). Dabei nominiert zunächst der Europäische Rat [das sind die Staats- und Regierungschefs, AA] mit qualifizierter Mehrheit den Kommissionspräsidenten, wobei er laut des EU-Vertrags das Wahlergebnis berücksichtigen muss. Anschließend benötigt der Kommissionspräsident ein erstes Zustimmungsvotum des Europäischen Parlaments. Scheitert er dabei, muss der Europäische Rat einen neuen Kandidaten vorschlagen.
Bei der Europawahl 2014 wurde erstmals zwischen den Europaparteien informell das „Spitzenkandidaten“-Prinzip vereinbart, welches besagt, dass der Europäische Rat dabei nur denjenigen Kandidaten nominieren darf, dessen Partei bei der Europawahl das beste Ergebnis erzielt hat. Dementsprechend wurde Jean-Claude Juncker von der Europäischen Volkspartei zum Präsidenten gewählt. Nach der Europawahl 2019 wurde dieses Prinzip jedoch mit der Wahl von Ursula von der Leyen, die vorher nicht als Spitzenkandidatin angetreten war, vorerst wieder aufgegeben. Sie erklärte daraufhin, das Verfahren gemeinsam reformieren zu wollen.
Hat der Präsidentschaftskandidat die erforderliche Mehrheit im Parlament erreicht, schlagen ihm die Regierungen der Mitgliedstaaten jeweils einen Kommissar aus ihrem Staat vor. Der designierte Kommissionspräsident kann diese jedoch zurückweisen. Anschließend muss das Kollegium zunächst im Rat der Europäischen Union [das ist das Gremium der Regierungen der EU-Staaten, AA] mit qualifizierter Mehrheit bestätigt werden. Dabei werden die Vorschläge der Regierungen üblicherweise ohne Weiteres übernommen; die Kommissare entstammen daher meistens denjenigen Parteien, die in ihrem jeweiligen Staat die Regierung bilden. Der Europäische Rat wählt außerdem den Hohen Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik; dieser ist zugleich einer der Vizepräsidenten der Kommission. Die übrigen Ressorts kann der Kommissionspräsident nach der Nominierung der Kandidaten selbstständig verteilen, außerdem kann er weitere Vizepräsidenten unter den Kommissaren ernennen. Zuschnitt und Verteilung der Ressorts kann der Kommissionspräsident auch später jederzeit wieder verändern…«
(Fußnoten und Links wurden hier fortgelassen. Hervorhebungen nicht im Original.)
Sollen ihren Packenoffen-Stoff nehmen und ihn sich gegenseitig stündlich "verabreichen". Man kann nie vorsichtig genug sein bei einer so tollen demokratischen Institution. Kalle kann sich auch was von dem Stoff reinpfeifen. Es kann ihm nicht mehr schaden.
Dank! Ein Parlament, das keine Gesetze verabschieden kann, dafür eine "Kommission", die das übernimmt und nicht gewählt wurde. Die EU ist an und für sich das Bestreben, die Nationalstaaten antidemokratisch zu schleifen.
Dass man sich das Zeug immer „sichern“ muss. Klingt natürlich so, als wäre das Gift heißt begehrt, es wäre aber nicht genug für alle da. Deswegen muss man sich das ganz schnell „sichern“, sonst gehen wir am Ende noch leer aus. Und das kann doch keiner wollen, oder? 😉