Eurosurveillance prüft sich selbst: Alles bestens bei Corman/Drosten

Heute ist das Ergebnis der Selbstprüfung der Redaktion von Eurosurveillance ver­öf­fent­licht wor­den. Es über­rascht nicht. Update: Siehe unten die Reaktion.

»Am 27. November 2020 wur­de die Eurosurveillance-Redaktion auf Bedenken und einen Antrag auf Rückzug des Artikels "Detection of 2019 novel coro­na­vi­rus (2019-nCoV) by real-time RT-PCR" von Corman et al. auf­merk­sam gemacht, der am 23. Januar 2020 ver­öf­fent­licht wurde.

Die Vorwürfe betra­fen die wis­sen­schaft­li­che Qualität des Artikels, das Peer-Review-Verfahren und einen Interessenkonflikt bei zwei der Autoren, die auch Mitglieder des Redaktionsausschusses von Eurosurveillance sind. 

Die Autoren des Artikels und der Redaktionsausschuss der Eurosurveillance wur­den am 2. Dezember bzw. 3. Dezember 2020 über die­se Vorwürfe infor­miert. Am 3. Dezember 2020 wur­de eine redak­tio­nel­le Notiz ver­öf­fent­licht, die besagt, dass die Eurosurveillance-Redaktion die Angelegenheit gemäß den bestehen­den Verfahren der Zeitschrift und in Absprache mit Experten unter­su­chen wird [1]. Die bei­den Co-Autoren des frag­li­chen Artikels, die Mitherausgeber im Redaktionsbeirat der Eurosurveillance sind, wur­den von allen damit ver­bun­de­nen Verfahren ausgeschlossen.

Eine erste Bewertung der Vorwürfe wur­de in Zusammenarbeit mit meh­re­ren Vorstandsmitgliedern vor­ge­nom­men, gefolgt von einer Diskussion bei der jähr­li­chen Redaktionssitzung am 4. Dezember 2020. Dies führ­te zu der Entscheidung, dass es nicht not­wen­dig war, eine Besorgnisbekundung in Bezug auf Vorwürfe wis­sen­schaft­li­chen Fehlverhaltens oder Betrugs zu ver­öf­fent­li­chen, und dass kein Interessenkonflikt der Mitherausgeber, die das Manuskript mit­ver­fasst haben, vor­lag. Des Weiteren wur­de beschlos­sen, exter­ne Fachexperten hin­zu­zu­zie­hen, um die Vorwürfe in Bezug auf den wis­sen­schaft­li­chen Inhalt des Artikels zu bewerten.

Mitglieder der Eurosurveillance-Redaktion kön­nen Manuskripte bei der Zeitschrift ein­rei­chen, wie es auch bei vie­len ande­ren ange­se­he­nen wis­sen­schaft­li­chen Zeitschriften üblich ist. Artikel, die von Mitgliedern des Redaktionsbeirats ein­ge­reicht wer­den, haben jedoch kei­nen Vorrang vor ande­ren Manuskripten. Wenn Mitglieder des Redaktionsbeirats Autoren eines ein­ge­reich­ten Manuskripts sind, sind sie in kei­ner Phase des Peer-Review-Verfahrens oder der redak­tio­nel­len Entscheidungsfindung invol­viert und haben auch kei­nen Zugang zu ver­trau­li­chen Informationen im Zusammenhang mit dem Entscheidungsprozess. Ob Autoren Mitglieder des Redaktionsbeirats sind oder nicht, hat kei­nen Einfluss auf die redak­tio­nel­len Überlegungen und auch nicht auf die redak­tio­nel­len Bewertungs- (https://​www​.euro​sur​veil​lan​ce​.org/​e​v​a​l​u​a​t​ion) oder Begutachtungsprozesse (https://​www​.euro​sur​veil​lan​ce​.org/​f​o​r​-​r​e​v​i​e​w​ers), die wie auf der Website der Zeitschrift beschrie­ben durch­ge­führt wer­den. Diese Grundsätze wur­den für den Artikel von Corman et al. befolgt, der von 24 Virologen und Laborexperten aus sechs ver­schie­de­nen Ländern ver­fasst wur­de; außer­dem bestä­tig­te der Redaktionsausschuss von Eurosurveillance, dass bei Anwendung die­ser Grundsätze die Mitgliedschaft im Redaktionsausschuss kei­nen Interessenkonflikt dar­stellt. Die Zeitschrift hat bereits mehr­fach Artikel abge­lehnt, die von Vorstandsmitgliedern ein­ge­reicht wurden.

Eurosurveillance hat ein ver­trau­li­ches Peer-Review-Verfahren und eine Politik der dop­pel­blin­den Peer-Review, bei der sowohl die Identität der Autoren als auch die der Gutachter ver­trau­lich sind. Die Peer-Review-Berichte wer­den nicht öffent­lich zugäng­lich gemacht und gel­ten als inter­ne Dokumente, die aus­schließ­lich dazu die­nen, redak­tio­nel­le Entscheidungen zu tref­fen. Die Weitergabe von Gutachterberichten an Dritte wür­de die ange­nom­me­nen Vertraulichkeitsverpflichtungen für Zeitschriften, die die­ses Peer-Review-Modell anwen­den, gemäß dem International Committee of Medical Journal Editors [2] und der World Association of Medical Editors [3] verletzen.

Nach den erho­be­nen Vorwürfen erhiel­ten alle Mitherausgeber – mit Ausnahme der bei­den Mitautoren des frag­li­chen Artikels, die Mitherausgeber sind – Zugang zu der voll­stän­di­gen Dokumentation des Bewertungs- und Begutachtungsprozesses, den der Artikel durch­lau­fen hat. Dadurch konn­ten sie bestä­ti­gen, dass die Überprüfungen voll­stän­dig und von unab­hän­gi­gen Experten durch­ge­führt wurden.

Der Artikel von Corman et al. wur­de im Schnellverfahren ein­ge­reicht und von zwei unab­hän­gi­gen Experten auf die­sem Gebiet begut­ach­tet. Das Redaktionsteam ent­schied, dass die­se Einreichung im Kontext einer außer­ge­wöhn­li­chen und sich schnell ent­wickeln­den Situation der öffent­li­chen Gesundheit und der Notwendigkeit, Labore in die Lage zu ver­set­zen, das neu auf­ge­tre­te­ne Virus nach­zu­wei­sen, eine schnel­le Berücksichtigung recht­fer­tig­te. Als der Artikel ein­ge­reicht wur­de, hat­te sich die Situation in der Provinz Hubei, China, mas­siv ent­wickelt. Mehrere Fälle der spä­ter als Coronavirus-Krankheit (COVID-19) bezeich­ne­ten Krankheit waren in ande­re Länder impor­tiert wor­den, und China hat­te bei­spiel­lo­se, groß ange­leg­te Maßnahmen ergrif­fen, um die Verbreitung des Virus zu stop­pen. Nach einer Anfrage vor der Einreichung – eine übli­che Praxis für wis­sen­schaft­li­che Zeitschriften – kon­tak­tier­ten wir poten­zi­el­le Gutachter, die sich bereit erklär­ten, die Einreichung zu begut­ach­ten, falls sie die erste Prüfung durch die Redaktion bestehen wür­de. Die Gutachter nah­men freund­li­cher­wei­se sofort ihre Aufträge an und über­mit­tel­ten ihre ins­ge­samt posi­ti­ven Urteile bereits Stunden nach der Einreichung. Auch die Autoren wur­den gebe­ten, sich bereit­zu­hal­ten, da die Redakteure sie kurz­fri­stig benö­ti­gen wür­den, um auf die Kommentare der Gutachter zu ant­wor­ten und auf Rückfragen und Kommentare der Redaktion zu reagie­ren. Alle Beteiligten arbei­te­ten inten­siv, auch außer­halb der übli­chen Arbeitszeiten, an der Fertigstellung der Einreichung.

Die Geschwindigkeit des Veröffentlichungsprozesses hat über die sozia­len Medien und per E‑Mail zu Behauptungen geführt, dass der Bewertungs- und Überprüfungsprozess feh­ler­haft war. Das Eurosurveillance-Redaktionsteam hat lang­jäh­ri­ge Erfahrung mit der beschleu­nig­ten Veröffentlichung in Fällen, in denen eine schnel­le Verbreitung von Informationen mög­li­cher­wei­se zu einer sofor­ti­gen Änderung einer aktu­el­len Situation im Bereich der öffent­li­chen Gesundheit füh­ren oder ein Bewusstsein für Themen von aktu­el­ler Relevanz schaf­fen könn­te. In sol­chen Fällen arbei­tet das Redaktionsteam in enger Abstimmung mit Gutachtern und Autoren. Seit 2015 wur­den etwa 30 % der Rapid Communications weni­ger als 2 Wochen nach der Einreichung, ein­schließ­lich Peer Review, ver­öf­fent­licht. Dies war auch bei maxi­mal zwei regu­lä­ren Artikeln pro Jahr der Fall. Das haus­ei­ge­ne Redaktionsteam von Eurosurveillance führt die mei­sten redak­tio­nel­len und alle publi­zi­sti­schen Aufgaben durch, ohne Einbindung von Externen wie Setzern. Dies ermög­licht eine gro­ße Flexibilität, ins­be­son­de­re in Zeiten von auf­kom­men­den oder sich ent­wickeln­den Notfällen im Bereich der öffent­li­chen Gesundheit [4–6], wenn Fallzahlen oder ande­re rele­van­te Informationen/Daten sogar Stunden vor der Veröffentlichung aktua­li­siert wer­den können.

Die beschleu­nig­te Begutachtung beein­träch­tigt nicht not­wen­di­ger­wei­se die Filterfunktion des Peer-Reviews und beein­träch­tigt auch nicht die Fähigkeit der Gutachter, den Inhalt, die Validität und die Qualität einer Arbeit kri­tisch zu beur­tei­len. Bei dem Artikel von Corman et al. han­delt es sich um eine metho­di­sche Arbeit, die den Aufbau und die Validierung eines PCR-basier­ten Arbeitsablaufs beschreibt, der es Laboren ermög­li­chen wür­de, das damals neu­ar­ti­ge schwe­re aku­te respi­ra­to­ri­sche Syndrom Coronavirus 2 (SARS-CoV‑2) nach­zu­wei­sen. Wie in einer beglei­ten­den redak­tio­nel­len Notiz vom 23. Januar 2020 [7] her­vor­ge­ho­ben wur­de, waren die Primer und Sonden sowie eine kur­ze Beschreibung bereits in Form eines Interim-Guidance-Dokuments der Weltgesundheitsorganisation [8] zur Verfügung gestellt wor­den, wäh­rend der Artikel wei­ter auf die Details der Validierung in fünf ver­schie­de­nen inter­na­tio­na­len Laboratorien einging.

Bemerkenswert ist, dass die Ausgabe vom 23. Januar 2020 auch einen Artikel von Wu et al. ent­hielt, der die epi­de­mio­lo­gi­schen Charakteristika von COVID-19-Infektionen bewer­te­te [9], für den wir ein eben­so schnel­les Peer-Review erwir­ken konnten.

Die detail­lier­ten Vorwürfe hin­sicht­lich wis­sen­schaft­li­cher Mängel im Artikel von Corman et al. wur­den von einer Gruppe von fünf Laborexperten über­prüft. Diese Kommentare wur­den den asso­zi­ier­ten Redakteuren von Eurosurveillance zur Verfügung gestellt, mit Ausnahme derer, die Mitautoren des Artikels waren.

Die kon­sul­tier­ten Experten bestä­tig­ten, dass der Artikel von Corman et al. für sei­nen Zweck und für die begrenz­ten Daten und das Material, die in die­sem frü­hen Stadium der COVID-19-Pandemie ver­füg­bar sind, wis­sen­schaft­lich ange­mes­sen ist. Jedes Labor, das sich für die Verwendung der in die­sem Artikel vor­ge­schla­ge­nen Primer und des Protokolls ent­schei­det, wür­de den Assay auf sei­ne Zweckmäßigkeit und die Einhaltung der loka­len Qualitäts- und Akkreditierungsanforderungen über­prü­fen; dies ist seit der Veröffentlichung des Artikels welt­weit gesche­hen. Mit mehr Daten und sich ent­wickeln­dem Wissen haben die Labore seit­dem die ursprüng­li­che Methode wei­ter ver­bes­sert, wie es der übli­chen Praxis entspricht.

Nach einer gründ­li­chen Untersuchung, bei der wir wis­sen­schaft­li­chen Rat aus ver­schie­de­nen Quellen, ein­schließ­lich meh­re­rer exter­ner Gutachter, ein­ge­holt haben, hat das Redaktionsteam – ein­stim­mig unter­stützt von sei­nen Mitherausgebern, mit Ausnahme der­je­ni­gen, die als Koautoren betei­ligt waren – ent­schie­den, dass die Kriterien für eine Zurückziehung des Artikels nicht erfüllt sind.«

Fußnoten sie­he das Original.

(Hervorhebungen nicht im Original.)


Prof. Ulrike Kämmerer aus dem Kreis der Antragsteller bewer­tet die völ­lig unzu­läng­li­che Antwort von Eurosurveillance.

Siehe auch Druck auf Christian Drostens PCR-Studie wird wei­ter erhöht.

15 Antworten auf „Eurosurveillance prüft sich selbst: Alles bestens bei Corman/Drosten“

  1. "Die kon­sul­tier­ten Experten bestä­tig­ten, dass der Artikel von Corman et al. für sei­nen Zweck und für die begrenz­ten Daten und das Material, die in die­sem frü­hen Stadium der COVID-19-Pandemie ver­füg­bar sind, wis­sen­schaft­lich ange­mes­sen ist."

    Das war ja eigent­lich nicht (nur) die (zen­tra­le) Frage. "Wissenschaftlich ange­mes­sen" ist das eigent­li­che Geständnis: so schnell war halt nix Besseres zu kriegen.

    DAS KANN SCHON SEIN!

    Aber wenn es wei­ter ste­hen bleibt, obgleich es Besseres gäbe, geben soll­te und könn­te, dann ist das der Grund für eine retrac­tion – nicht, ob es irgend­wann mal nix ande­res gab und inzwi­schen Labore eige­ne – nicht stan­da­ri­sier­te! – Süppchen kochen.

    Arme Wissenschaft – man kann mit ihren Studien künf­tig also den Ofen hei­zen und hat das nun auch schrift­lich. Das ist das glei­che Level wie die Pressekonferenzen, die reit­schu­ster immer wie­der berich­tet. Traurig, aber ist so.

  2. Wäre aber leicht zu repa­rie­ren, kein Witz, jeden­falls für hier:
    Es wird von den Gesundheitsämtern immer veröffentlicht
    1. wel­cher Test wel­cher Firma?
    2. Auf wie­vie­le und wel­che Gene wur­de gete­stet? Es müs­sen immer min­de­stens 2 sein, das ORT-1-Gen muss dabei sein.
    3. Welche Zyklenzahl? Über 25 wird nicht gezählt. Darf nur als unver­bind­li­cher Zusatz, vor­läu­fig, mit­ge­teilt werden.
    Das wäre es schon. Die „Fallzahlen“ fie­len ins Bodenlose. Die „Pandemie“ ist zu Ende. Kann ja jeder sehen.
    Die unver­kauf­ten Drogen? Zahlen die die es immer zahlen.

  3. Wieso "ent­schei­det" man ob Kriterien erfüllt sind oder nicht erfüllt sind?
    Man kann nach pro­vo­zier­ter, erneu­ter Prüfung als sach­lich und fach­lich rich­tig allen­falls FESTSTELLEN – aber nicht entscheiden.
    Entscheiden kann man nur, wenn es in den ver­meint­lich vor­han­de­nen Kriterien strit­ti­ge Auslegungsmöglichkeiten gibt. Gibt es Auslegungsmöglichkeiten, han­delt es sich jedoch gar nicht um Kriterien im Sinne genau fest­ge­leg­ter Handlungsbedingungen, son­dern ledig­lich um Handlungsempfehlungen.
    Die Redaktion stellt es aber lang und breit so dar, als gebe es ganz kla­re Richtlinien für die Herausgabe von Artikeln. Insbesondere sol­chen von Mitherausgebern, und eben­so bei anzu­wen­den­den Schnell-Prüfungsverfahren von dring­lich zu ver­öf­fent­li­chen­den Artikeln, die für sie nahe­zu Routine sind. 

    Es wäre schön, wenn sich die Redaktion bit­te noch­mals zusam­men­setzt und her­nach bit­te ein­deu­tig ent­schei­den könn­te, ob sie öffent­lich mit­zu­tei­len gedenkt, ob sie nach erneu­ter Prüfung die sach­li­che und fach­li­che Richtigkeit des extern bezwei­fel­ten Artikels nun­mehr erneut FESTGESTELLT hat oder eben nicht (mehr) fest­stel­len konnte.

    Und so etwas gilt für wel­chen Fachbereich auch immer. Ob für einen natur­wis­sen­schaft­li­chen, medi­zi­ni­schen oder gei­stes­wis­sen­schaft­li­chen ist dabei voll­kom­men schnurz: Sachliche und fach­li­che Richtigkeit wird ent­we­der als vor­han­den fest­ge­stellt oder als nicht vor­han­den kon­sta­tiert. Und dazwi­schen gibt es die – durch­aus noble – dif­fe­ren­zier­te Darstellung: n (x) Trifft in die­sem Teil a zu, in die­sem Teil b auch und in jenem Teil c und d nicht, usw. Und wenn das dif­fe­ren­ziert dar­ge­stellt ist, kann man sich in der Tat fol­gen­der­ma­ßen ent­schei­den. Entweder: Wir ste­hen wei­ter­hin zu der Veröffentlichung mit kon­kret die­sen und jenen Abstrichen.
    Oder: Wir zie­hen zurück. Und dazwi­schen passt WISSENSCHAFTLICH kei­ne Hand, ja nicht ein­mal die Stärke eines unbe­schrie­be­nes Blattes senkrecht…

    Fazit:
    Wegen der selbst nach so lan­ger Bedenkzeit unpas­sen­den Wortwahl "hat das Redaktionsteam (…) ent­schie­den", glau­be ich dem Magazin nicht. 

    Es geht dar­über hin­aus auf die kon­kre­ten inhalt­li­chen Vorwürfe inhalt­lich nicht ver­tei­di­gend ein. Auch hät­te man in der ein­ge­räum­ten Zeit anfra­gen kön­nen, inwie­weit "die fünf ver­schie­de­nen inter­na­tio­na­len Laboratorien", auf die der Artikel vali­die­rend ein­ging, ihrer­seits die Aussagen des Artikels vali­diert haben? Gewiss hät­ten die­se gern die extern ange­grif­fe­ne Vorlage kol­le­gi­al öffent­lich verteidigt.

    Man kan JEDEN Text, auch den Formeln erör­tern­den, z.B. mathe­ma­ti­schen oder astro­phy­si­ka­li­schen, Wissenschaftstext
    s p r a c hkri­tisch unter­su­chen und kann dabei tie­fen­psy­cho­lo­gi­sche Schlüsse zie­hen über den Wahrheitsgehalt der getrof­fe­nen Aussagen.
    Man lernt so etwas, wenn man von u.a. Wittgenstein mehr – sehr viel mehr – gele­sen hat als nur des­sen Tractatus logi­co-phi­lo­so­phi­cus und sich – u.a. – in der schö­nen sprach­phi­lo­so­phi­schen, mathe­ma­tik­grun­dier­ten Disziplin der Metaehtik etwas auskennt…

    Bitte, mei­ne Herren (und es schei­nen ja gefühlt Herren zu sein) Viroethiker, noch ein­mal von vor­ne. Nur mei­net­we­gen und nur wegen der Sprache. Ich mach das übri­gens mit ALL Ihren Sätzen so. Von Anfang an. Ich garan­tie­re Ihnen, Sie möch­ten nicht, dass ich jetzt hier auch nur semi­öf­fent­lich damit anfan­ge… Ich mach das auch mit ALLEN Sätzen unse­rer Regierung, der RegierungssprecherInnen, der Parlamentarier usw. Und zwar schon seit mehr als zwei Jahrzehnten. Und Sie dür­fen mir glau­ben, ich kann das auch mit den Sätzen von Prof. Drosten oder mit denen von Herrn Lauterbach. Und ich habe dabei nicht ein­mal einen erhöh­ten Puls. -
    Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

    Lieber aa und geschätz­te Illa, rei­chen Sie den Kommentar ger­ne wei­ter, wohin Sie mögen-

  4. "Arme Wissenschaft – man kann mit ihren Studien künf­tig also den Ofen hei­zen und hat das nun auch schriftlich"

    Zum Glück steht die­se Zeitschrift nicht für "die Wissenschaft", nichts­de­sto­trotz belegt sie üble Korruption im Wissenschaftsbetrieb.

  5. Wir schau­en uns die Kritik nicht rich­tig an, aber wis­sen, dass wir alles rich­tig gemacht haben.

    In die­ser Zeitschrift gibt es offen­sicht­lich kei­ne wahr­heits­su­chen­den Idealisten, son­dern aus­schließ­lich ethik­be­frei­te Pragmatiker.
    Mich erin­nert die­ses Verhalten, an das von mafiö­sen Organisationen.

    Abstoßend!

    "Bobby Rajesh Malhotra ツ
    @Bobby_Network
    ·
    13 Std.
    Antwort an
    @Bobby_Network
    TL:DR:

    - 5 unknown peo­p­le loo­ked at it and said "it's fine"

    - "But we won't show you their rea­so­ning or refutations"

    - "Trust us, we inve­sti­ga­ted our­sel­ves, belie­ve us"

    - Seriously @StephenABustin
    ?

    You admit­ted not having loo­ked at the primers."

    https://​twit​ter​.com/​B​o​b​b​y​_​N​e​t​w​o​r​k​/​s​t​a​t​u​s​/​1​3​5​7​3​8​9​3​8​3​9​9​8​0​7​4​889

  6. Es ist eine sehr kom­pli­zier­te Art zu sagen, dass die Kritik an dem Drosten Protokoll rich­tig ist.
    "Die kon­sul­tier­ten Experten bestä­tig­ten, dass der Artikel von Corman et al. für sei­nen Zweck und für die begrenz­ten Daten und das Material, die in die­sem frü­hen Stadium der COVID-19-Pandemie ver­füg­bar sind, wis­sen­schaft­lich ange­mes­sen ist."
    Das ist eine Riesen-Einschränkung, die juri­stisch nicht hal­ten dürf­te, da ja Daten und Material in China vor­la­gen. Also beschaff­bar waren.
    Vorwurf an Drosten et al wären außer­dem, dass sie die­se Einschränkung nicht kennt­lich gemacht und nicht bei genaue­rer Kenntnis das Protokoll kor­ri­giert haben.
    Vorwurf wäre auch, dass die­ses Protokoll mit 40 Zyklen für Infektionsschutz über­nom­men wur­de im Wissen, dass 40 Amplifikationszyklen kei­ne Infektionsität nachweisen.

  7. Heute ist fol­gen­der Artikel auf coro​na​-tran​si​ti​on​.org erschienen:

    https://​coro​na​-tran​si​ti​on​.org/​d​r​u​c​k​-​a​u​f​-​c​h​r​i​s​t​i​a​n​-​d​r​o​s​t​e​n​s​-​p​c​r​-​s​t​u​d​i​e​-​w​i​r​d​-​w​e​i​t​e​r​-​e​r​h​oht

    Es haben sich also noch mehr Wissenschaftler gemel­det und es wur­de ein Nachtrag eingereicht.

  8. Ich ver­such das Gelaber im 2. Teil mal kurz zu fassen:

    Der Test ist zwar Scheiße, aber wenn es oppor­tun erscheint und ganz schnell gehen muss, ver­öf­fent­li­chen wir auch Pfusch, und füh­len uns anson­sten eher der poli­ti­cal cor­rect­ness, als wis­sen­schaft­li­chen Standards verpflichtet.

    Oder noch kürzer:

    Wir brin­gen Mist, und ste­hen dazu. Eurosurveillance.

    Das Selbstbeweihräucherungsgesudel im 1. Teil kom­men­tier ich lie­ber nicht.

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