Fachgesellschaft: FFP2-Maskenpflicht in Berlin gefährdet die Bevölkerung

Die "Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V." teilt am 31.3. mit:

»Der Beschluss des Berliner Senats, ab heu­te, Mittwoch, den 31. März 2021, eine FFP2-Maskenpflicht im öffent­li­chen Leben ein­zu­füh­ren, wird aus Sicht der DGKH sehr kri­tisch gese­hen und bedarf drin­gend der Überprüfung. Er gefähr­det mehr als dass er nützt.

Die DGKH hat bereits im Januar anläss­lich eines ähn­li­chen Beschlusses in Bayern kri­tisch zu einer FFP2-Maskenpflicht in der Öffentlichkeit Stellung genom­men und wie­der­holt die­se nochmals.

FFP2-Masken sind Hochleistungs-Atemschutzmasken, die für den Arbeitsplatz bestimmt sind. Nur bei kor­rek­ter Anwendung über­trifft ihre Wirksamkeit im Allgemeinen jene von chir­ur­gi­schem Mund-Nasen-Schutz.

Entscheidend ist, dass die Maske ange­passt ist, auf dich­ten Sitz über­prüft wur­de und dass das Tragen geschult wur­de. Die neue Technische Regel Biologischer Arbeitsstoffe TRBA 255 (die für den Arbeitsplatz und hier spe­zi­ell Pandemien gilt) for­dert aus­drück­lich, dass aus meh­re­ren Maskentypen aus­ge­wählt wer­den kann, damit die für die Gesichtsform opti­ma­le Maske benutzt wird. Ferner wird eine Schulung gefor­dert; die­se ist auch unbe­dingt nötig, wie die Erfahrungen mit dem FFP2-Maskentragen bei Beschäftigten im Gesundheitswesen zeigen.

Für die Bevölkerung besteht weder die Möglichkeit, die pas­sen­de Maske aus­zu­wäh­len, noch erfolgt eine Schulung. Im Allgemeinen wer­den daher die Masken nicht kor­rekt getra­gen und ver­lie­ren somit die Schutzwirkung. Wenn bei der FFP2-Maske über Leckage geat­met wird, dann geht die Schutzwirkung weit­ge­hend ver­lo­ren und ist deut­lich schlech­ter, als wenn ein gut ange­pass­ter chir­ur­gi­scher Mund-Nasen-Schutz getra­gen wird.

Darüber hin­aus erfor­dert eine kor­rekt getra­ge­ne FFP2-Maske, die dem Gesicht eng anliegt, eine erheb­li­che Atemarbeit, die bereits bei gerin­ger Anstrengung spür­bar und bei stär­ke­rer kör­per­li­cher Belastung deut­lich beein­träch­ti­gend wird und zu Luftnot führt. Viele Mitbürgerinnen und Mitbürger ver­lei­tet die­se Atemerschwernis zum fal­schen Tragen und zum Atmen durch die Leckagen. Dies betrifft beson­ders älte­re Personen und Personen mit Lungen- oder Herzerkrankungen. Für die­se bedeu­tet das FFP2-Masken-Tragegebot, dass sie ent­we­der das Haus nicht ver­las­sen kön­nen, dass sie im Falle des Nichtragens von Masken in der Öffentlichkeit ein Bußgeld bezah­len müs­sen, oder dass sie die Maske so tra­gen, dass sie atmen kön­nen – das heißt, dass die Maske nicht dicht sitzt. Damit sind sie ungeschützt.

Der Beschluss des Berliner Senats zu einem FFP2-Masken-Tragegebot gefähr­det die Bevölkerung.«

6 Antworten auf „Fachgesellschaft: FFP2-Maskenpflicht in Berlin gefährdet die Bevölkerung“

  1. Pathologie des Maskentragens
    Die Maske: „Devil in Disguise“ – heim­li­cher Pandemie-Treiber ?
    Professor Dr. med. Arne Burkhardt / Reutlingen
    https://t.co/GFxirFAsLL

    Inhaltsverzeichnis
    Zusammenfassung und Schlussfolgerungen 3
    1. Die Maske als Politikum 6
    2. Die Maske – Historie 7
    3. Atemluft und Gesundheit 9
    4. Entwicklung, Rechtfertigung und Zweifel an der Maskenpflicht 10
    4.1. Anfangszweifel und Umdenken 10
    4.2. Rechtfertigung der Maskenpflicht und angeb­li­cher Nutzen
    der Maske 11
    4.3. Fundierte Zweifel an der Wirksamkeit des Maskentragens 14
    5. Schutzwirkung der Maske für den Träger (Eigenschutz) 15
    6. Schutzwirkung für die Umgebung
    (Fremdschutz, „source con­trol“) 16
    7. Physiologie der Atemwege und mögliche
    Gesundheitsschäden durch Maskentragen 17
    7.1. Allgemeine Aspekte 17
    7.2. Vorliegende Studien (Auswahl) 18
    7.3. Pathophysiologie des Maskentragens 18
    7.3.1. Atemmuskulatur 19
    7.3.2. Auswirkungen auf Aerodynamik und Blutgas-Werte 19
    7.3.3. Symptome der Masken-Dyspnoe 20
    7.3.4. Analoges Krankheitsbild bei inne­re Atembehinderung –
    Schlafdyspnoe/Apnoe 22
    7.3.5 Lungenreinigung über die Luftwege –
    muco­ci­lia­re Clearance 23
    7.3.6 Temperatur / Feuchtigkeitsregulation –
    Masken-Pneumopathie 24
    7.3.7. Überfeuchtung, Lungenkollaps und Virus-Pneumopathie 28
    8. Kinder und Maskentragen 30
    9. Die Maske als Symbol 32
    9.1. Maskenträger 32
    9.2. Maskenverweigerer 33
    10. Das Maskenattest – ärzt­li­che Aspekte 33
    10.1. Abwägung von frag­wür­di­gem Maskenschutz gegen
    Krankheitsfolgen und (Unfall-)Gefährdung auch Anderer 33
    10.2. Wie gehe ich als Arzt hier­mit um? 34
    11. Ausblick 36

    Zusammenfassung und Schlussfolgerungen
    Das Tragen von Mund-Nasen-Gesichts-Masken (Mund-Nasen-Bedeckung, Face Masks,
    Filtering Facepiece, Respirator, mas­ca­ra oro­fi­ci­a­lis) war in west­li­chen Ländern und größten
    Teilen der Welt bis zum Jahre 2019 auf spe­zi­ell expo­nier­te Tätigkeiten gesun­der Erwachsener
    beschränkt und i.d.R. arbeits­me­di­zi­nisch kontrolliert.
    Als Folge der Corona-Epidemie kam es zu einer fast welt­wei­ten Einführung der Maske –
    Bevölkerungsweit, für alle Altersgruppen, weni­gen Ausnahmen und mit Masken-Pflicht.
    Verstöße gegen die­se Pflicht und angeb­li­che Falsch-Atteste zur Befreiung wer­den und wurden
    in eini­gen Ländern mit har­ten Sanktionen belegt.
    Eine, bei der­ar­ti­ger Ausweitung ethisch ver­pflich­ten­de seriö­se wis­sen­schaft­li­che Prüfung von
    Nutzen, Schaden und Langzeitfolgen des Maskentragens erfolg­te weder vor noch nach
    Einführung der Plicht und Implementierung die­ser Zwangsmaßnahmen.
    Nicht nur in den USA wird des­halb ein Ende die­ses groß ange­leg­ten Menschen-Experiments
    gefordert.
    Die Schutzwirkung eines all­ge­mei­nen Mund-Nasen-Schutzes (Maske) in einer Bevölkerung
    mit über­wie­gend gesun­den Trägern, ist für die Betroffenen sel­ber, die Umgebung und die
    Ausbreitung einer luft­über­tra­ge­nen Seuche frag­wür­dig und besten­falls sehr begrenzt.
    Dem ste­hen Risiken für den Träger gegenüber.
    In Anbetracht der kom­ple­xen patho­phy­sio­lo­gi­schen und orga­ni­schen Folgen des
    Maskentragens kann die Maske nicht als harm­lo­ses Körper-Accessoire wie Mütze, Hut,
    Schuhe etc. gel­ten, son­dern stellt einen Eingriff in kör­per­li­che Integrität und lebenswichtige
    Körperfunktionen des Trägers dar.
    Die Folgen für den Organismus bei Schaffung eines künst­li­chen äuße­ren (Neo-)Oberen-
    Luftweges sind durch typi­sche Beschwerden und objek­tiv nach­weis­ba­re physiologischorganische
    Veränderungen gekenn­zeich­net und füh­ren zu einem charakteristischen
    Krankheitsbild der Masken-Dyspnoe.
    Jeder Maskenträger, auch ohne Vorerkrankung, weist die­ses Krankheitsbild bzw.
    ent­spre­chen­de phy­sio­lo­gi­sche Veränderungen des Gesamt-Organismus auf. Das subjektive
    Empfinden oder der Leidensdruck sind indi­vi­du­ell sehr unter­schied­lich, von Euphorie
    auf­grund „hap­py hypo­xe­mia“ über sub­jek­ti­ver Beschwerdefreiheit („gesun­de Kranke“) bis zu
    hoch­gra­di­ger Einschränkung, Bewusstlosigkeit und erhöh­ter Unfallgefahr mit potentieller
    Gefährdung auch Anderer.
    Maskentragen oder ‑Abgabe dürf­te ent­spre­chend nur mit einem „infor­med con­sent“ und
    Hinweise auf erhöh­te Unfall-Gefahr erlaubt sein.
    Die Masken-Dyspnoe (sel­ten Masken–Apnoe mit Ohnmachtsanfall, frag­li­che Todesfälle bei
    Kindern) ist eine Erkrankung nach WHO-Definition.
    Es dürf­te die erste Krankheit sein, die man durch staat­li­che Verordnung und Verbote negiert
    und deren Behandlung ver­folgt wird.
    Auch Verordnung von wahl­lo­sen Eingriffen in kör­per­lich-lebens­not­wen­di­ge Funktionen einer
    gesun­den Bevölkerung unter Einschluss von Kindern, dürf­te ohne Präzedenz sein.
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    Die Diagnose ist – wie bei vie­len Erkrankungen (z.B. Polymyalgia rheu­ma­ti­ca) auch allein
    auf­grund des typi­schen Beschwerdebildes ohne kör­per­li­che Untersuchung mög­lich, zumal
    eine sol­che Untersuchung sehr kom­plex wäre.
    Ärztliche Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht sind auch ohne wei­te­re (Grund-)
    Erkrankung bei typi­schem Krankheitsbild und Beschwerden medi­zi­nisch indiziert.
    Gesundheitsschäden und Langzeitfolgen durch Maskentragen wer­den bis­her offi­zi­ell – auch
    von Ärzteverbänden – ver­leug­net oder verniedlicht.
    Das Tragen von effek­ti­ven, d.h. Atemstrom-fil­tern­den Masken über län­ge­re Zeit hat aber
    schwer­wie­gen­de Folgen für die Gesichtshaut, Atemwege, Lunge und den Gesamtorganismus.
    Die Pathomechanismen und Folgen sind ana­log und weit­ge­hend iden­tisch mit dem bekannten
    Krankheitsbild der sog. Schlaf-Dyspnoe/Apnoe, die bei (nächt­li­cher) Strömungs-Behinderung
    in den inne­ren Oberen Luftwegen beob­ach­tet wird.
    Im Einzelnen sind fol­gen­de Auswirkungen des Maskentragens doku­men­tiert und
    unter­schied­lich bewertet.
    1. Veränderungen der Aerodynamik durch ver­grö­ßer­tem Atem-Totraum mit den Folgen
    ver­min­der­ter Sauerstoff- und erhöh­ter Kohlendioxid-Konzentration in der inne­ren Atemluft
    sowie in Blut und Gewebe. Kinder mit rela­tiv grö­ße­rem Totraum und alte Menschen mit
    Lungeneinschränkung sind Risikogruppen.
    2. Die beschrie­be­nen Veränderungen der Blutgase füh­ren zur Ausschüttung von
    Stresshormonen, Vasokonstriktion und wei­te­ren Veränderungen im Gesamtorganismus wie
    bei ande­ren Zuständen von Sauerstoffmangel und Hyperkapnie.
    3. Der erhöh­te Atemwiederstand bewirkt stär­ke­re Muskelaktivität der Atemmuskulatur mit
    Hyperventilation und kom­pen­sa­to­ri­sche Verminderung der Aktivität der übrigen
    Körpermuskulatur mit Folge der Adipositas vor allem bei Kindern.
    4. Schädigung der Lungenreinigung.- die­se zwei­te, neben dem Gasaustausch wichtige
    Funktion der Atemwege ist vie­len nicht bewusst und wird in die­sem Zusammenhang kaum
    beach­tet. Diese Lungenreinigung erfolgt durch Fresszellen, die mit Schadstoffen in der
    Wasser/Schleimschicht der Luftwege durch akti­ves Flimmern der respi­ra­to­ri­schen Zellen
    nach oben/außen aus­ge­schie­den wer­den. Dies erfor­dert Energie. Verminderter Luftstrom,
    gerin­ge­re Sauerstoffzufuhr und wei­te­re Veränderungen des Milieus schä­di­gen die­se Zellen,
    Folgen sind Abwurf der Zilien (Ciliocytophthorie), Verschleimung, pro­duk­ti­ver Husten und
    Atembeschwerden.
    5. Die Lungenreinigung ist abhän­gig von Feuchtigkeit und Temperatur der Atemluft. Im
    mas­ken­frei­en Zustand wird vom Körper durch die Nasenschleimhaut ein Optimum
    konditioniert.
    Sowohl Unter-als auch Überschreiten die­ser opti­ma­len Werte scha­den der Lungenreinigung.
    Unterschreiten führt im Winter in geheiz­ten Räumen zum Austrocknen des Oberflächen-
    Filmes, Einschränkung der Reinigung und ver­mehr­ter Infektionsanfälligkeit. Hier kann die
    Maske sich theo­re­tisch durch Hydration aller­dings unkon­trol­liert gün­stig auswirken.
    Überschreiten des Feuchtigkeitsoptimums (Overhumidification) mit Kondensation des
    Wassers tritt bei Maskentragen in erheb­li­chem Maße regel­haft auf, ver­min­dert die
    Lungenreinigung; dies ist von der Feuchtigkeit der Außenluft abhän­gig. Es gibt Hinweise,
    dass dies bereits einen Virusinfekt begünstigt.
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    Unter extre­men Bedingungen kann ein retro­gra­der Fluss des kontaminierten
    Wasser/Schleimgemisches, in dem sich auch infek­tiö­se Viren befin­den kön­nen, zurück in die
    Lunge erfolgen.
    6. Eine retro­gra­de Flutung der Lungenbläschen (Alveolen) ver­dünnt den für die
    Lungenentfaltung unab­ding­ba­ren ober­flä­chen­ak­ti­ven Surfactant und begün­stigt einen lokalen
    Lungenkollaps (Atelektase) –
    Masken-Pneumopathie,
    die­se wie­der­um einen Virus-Befall aber auch Bakterien- und Pilzbesiedlung.
    7. Eine bei Virusbefall doku­men­tier­te Zerstörung der Surfactant-produzierenden
    Pneumozyten Typ II führt end­gül­tig zum Surfactant-Mangel-Syndrom mit Atelektase,
    ate­lekt­a­ti­scher Induration, Alveolitis, bak­te­ri­el­ler oder myko­ti­scher Pneumonie und
    Lungenfibrose: Virus-Pneumopathie mit der letz­ten Konsequenz des Atemversagens.
    8. Maskentragen und Luftverschmutzung poten­zie­ren ihre nega­ti­ve Wirkung auf diesen
    patho­ge­ne­ti­schen Prozess. Pollenbelastung, die nach­weis­lich tem­pe­ra­tur- und
    feuch­tig­keits­ab­hän­gig mit höhe­ren Virus-Infektionszahlen ein­her­geht, Pilzsporen sowie
    schlecht-fil­tern­de Klimaanlagen und das Mikroplastik der Masken sind in ihrer ursächlichen
    Wirkung noch voll­kom­men unge­nü­gend unter­sucht. Es besteht aber offen­sicht­lich eine
    viel­fäl­ti­ge Komplizenschaft von Maske („Devil in Disguise“), Luftverschmutzung/Belastung,
    kli­ma­ti­schen Bedingungen und Virus.
    9. Langzeitfolgen der ver­min­der­ten Lungenreinigung, Retention und Rückfluss von
    Schadstoffen in die Lunge sowie dau­er­haf­te Gewebeeinlagerung sind nicht untersucht.
    Bei Störungen der Clearance sind wie­der­um Kinder (beson­de­re Atemdynamik) und alte
    Personen (ver­rin­ger­te Clearance, redu­zier­te Immunkompetenz alters­be­ding­te Lungen-
    Veränderungen/Erkrankungen) her­aus­ra­gen­de Risikogruppen.
    Wirkung und Schaden des Maskentragens von Gesunden im Rahmen einer generellen
    Maskenpflicht müs­sen anhand drin­gend not­wen­di­ger Studien wei­ter unter­sucht und
    gegen­ein­an­der abge­wo­gen werden.
    Eine Überwachung des Schleimhaut-und Lungen-Status durch zyto­lo­gi­sche Untersuchungen
    (Entzündungs-Typisierung, Ciliocytophthorie) und wei­te­re biochemisch-immunologischmolekularbiologische
    Analysen sowie Messungen des muco­ci­lia­ren Transportes erscheinen
    drin­gend ange­zeigt. Faktoren bei der Desintegration und Stabilisierung Oberflächenfilms als
    Grundlage der Lungenreinigung müs­sen wei­ter geklärt werden.
    Gleichzeitig soll­ten Strategien zur Optimierung von Funktion und Therapie der Lungen-
    Luftweg-Einheit, ins­be­son­de­re des Wasser/Gel/Schleim Oberflächenfilms, sowie der
    Zilienfunktion der respi­ra­to­ri­schen Zellen unter­sucht wer­den: z.B. medikamentöse
    Feuchtigkeitsregulation, Energie-Versorgung und Surfactant-Substitution.

  2. Die Maulkörbe sol­len ja mög­lichst schi­ka­nös und ernied­ri­gend sein. All die Regeln, die für den Arbeitsschutz auf­ge­stellt sind, der ja auch dem Gesundheitsschutz dient, wer­den hier kon­se­quent igno­riert. Ein Beschäftigter hat maxi­ma­le Tragedauern zu beach­ten und muss bedarfs­wei­se eine Tauglichkeit beschei­nigt bekom­men. Man argu­men­tiert aber hier ein­fach damit, dass die befoh­le­nen Maulkörbe dem Infektionsschutz und nicht dem gewerb­li­chen Arbeitsschutz die­nen, so dass damit auch die vor­ge­nann­ten Regeln kei­ne Anwendung fin­den. Der Pöbel muss also nicht sel­ten stun­den­lang am Stück den Maulkorb vor­schnal­len, egal ob im Regen an einer Haltestelle war­tend oder als Einzelperson auf offe­ner Straße, wenn man sich in sog. Maskenzonen inner­halb des Stadtzentrums aufhält.

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