Nachdem sich im "Zeltplatz-Prozeß" ein Verfahrensfehler an den anderen reiht und seit fast zwei Jahren von der Staatsanwaltschaft verhindert wird zu klären, ob Drosten wegen eines erschlichenen Doktorgrades zu Recht ein Verbrecher genannt werden darf, könnte das unermüdliche Vorgehen von Dr. Markus Kühbacher nun eine neue Möglichkeit schaffen, Licht in das akademische Dunkel zu bringen.
Ebenfalls seit Jahren verschleppt wird der Rechtsstreit zwischen Kühbacher und dem umstrittenen, wie man so sagt, "Plagiatsjäger" Stefan Weber. Hier geht es um die Frage, ob dieser Kühbacher Fake News vorwerfen darf oder es sich bei dessen Behauptung, Drosten habe nie rechtswirksam promoviert, um eine Tatsache handelt.
Das Stilmittel, mit dieser Behauptung und gelegentlichen Pöbeleien Drosten und die Staatsanwaltschaft zu einem Verfahren gegen ihn zu provozieren, ist zunächst teilweise aufgegangen.
Nach unzähligen Mails an alle deutschen Staatsanwaltschaften und Medien, in denen aus Sicht Kühbachers zahlreiche Rechtsbrüche vor allem im "Zeltplatz-Verfahren" dargestellt wurden, hat er ein Ziel erreicht: Nach einem Strafbefehl wegen "nicht erweislich wahrer Tatsachenbehauptungen" [sic], die sich u.a. darauf beziehen, daß der verantwortliche Oberstaatsanwalt "Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt" begangen habe, kommt es nun zur oben genannten Hauptverhandlung in dieser Angelegenheit.
Insgesamt umfaßt der Strafbefehl folgende Straftatbestände: Beleidigung, verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen, üble Nachrede und falsche Verdächtigung. Das Amtsgericht hat eine Gesamtgeldstrafe von neunzig Tagessätzen verhängt.
Kühbacher erklärt, er werde "in der Hauptverhandlung den vollständigen Wahrheitsbeweis für die inkriminierten von ihm aufgestellten Tatsachenbehauptungen antreten". Die Verhandlung ist öffentlich; wegen der in Deutschland inzwischen obligatorischen Zugangskontrollen sollten Interessierte sich rechtzeitig einfinden.
