Fällt "Dr." Drosten in der Schlacht von Nürtingen?

Nachdem sich im "Zeltplatz-Prozeß" ein Verfahrensfehler an den ande­ren reiht und seit fast zwei Jahren von der Staatsanwaltschaft ver­hin­dert wird zu klä­ren, ob Drosten wegen eines erschli­che­nen Doktorgrades zu Recht ein Verbrecher genannt wer­den darf, könn­te das uner­müd­li­che Vorgehen von Dr. Markus Kühbacher nun eine neue Möglichkeit schaf­fen, Licht in das aka­de­mi­sche Dunkel zu bringen.

Ebenfalls seit Jahren ver­schleppt wird der Rechtsstreit zwi­schen Kühbacher und dem umstrit­te­nen, wie man so sagt, "Plagiatsjäger" Stefan Weber. Hier geht es um die Frage, ob die­ser Kühbacher Fake News vor­wer­fen darf oder es sich bei des­sen Behauptung, Drosten habe nie rechts­wirk­sam pro­mo­viert, um eine Tatsache handelt.

Das Stilmittel, mit die­ser Behauptung und gele­gent­li­chen Pöbeleien Drosten und die Staatsanwaltschaft zu einem Verfahren gegen ihn zu pro­vo­zie­ren, ist zunächst teil­wei­se aufgegangen.

Nach unzäh­li­gen Mails an alle deut­schen Staatsanwaltschaften und Medien, in denen aus Sicht Kühbachers zahl­rei­che Rechtsbrüche vor allem im "Zeltplatz-Verfahren" dar­ge­stellt wur­den, hat er ein Ziel erreicht: Nach einem Strafbefehl wegen "nicht erweis­lich wah­rer Tatsachenbehauptungen" [sic], die sich u.a. dar­auf bezie­hen, daß der ver­ant­wort­li­che Oberstaatsanwalt "Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt" began­gen habe, kommt es nun zur oben genann­ten Hauptverhandlung in die­ser Angelegenheit.

Insgesamt umfaßt der Strafbefehl fol­gen­de Straftatbestände: Beleidigung, ver­bo­te­ne Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen, üble Nachrede und fal­sche Verdächtigung. Das Amtsgericht hat eine Gesamtgeldstrafe von neun­zig Tagessätzen verhängt.

Kühbacher erklärt, er wer­de "in der Hauptverhandlung den voll­stän­di­gen Wahrheitsbeweis für die inkri­mi­nier­ten von ihm auf­ge­stell­ten Tatsachenbehauptungen antre­ten". Die Verhandlung ist öffent­lich; wegen der in Deutschland inzwi­schen obli­ga­to­ri­schen Zugangskontrollen soll­ten Interessierte sich recht­zei­tig einfinden.

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