Es wimmelt von Infos und fake news in allen Medien.
Hier finden sich veröffentlichte, aber irgendwie wenig sichtbare Informationen.
Nein, keine in der Art:
Verschwörer in der Wall Street oder im Mossad oder beim Bilderberg hätten ein Virus in die Welt gesetzt, um sich diese untertan zu machen.
Keine rassistischen Dummheiten wie die vom "chinesischen Virus".
Keine Behauptungen, wir hätten es gerade mit einem simplen Schnupfen zu tun.
Sondern solche, die helfen, einen kritischen Abstand zu regierungsamtlichen Verlautbarungen zu halten.
Denn erinnern wir uns: Es sind die gleichen Experten und Regierenden, die gestern unser Gesundheitssystem planmäßig (nicht etwa nur fahrlässig) ruiniert haben, die uns jetzt vorschreiben, was richtig und was verboten ist. Und Vorsicht: Die Grundhaltung ist links, auch wenn hier merkwürdige Positionen in der Linken befragt werden.
Übersetzungen aus dem Englischen sind oft holprig, weil mit dem Google Übersetzer (inzwischen deepl.com) vorgenommen.
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Dem Richter gehört der Betrag in 1 Euro-Cent Münzen auf den Schreibtisch geknallt. Ok, wird bei 4.290,42 kg (200 Säcke à 21,45 kg) etwas schwierig. Aber den Richter beim Wegschaffen des Geldes, natürlich mit vorschriftsmäßig angelegter FFP2-Maske, zu beobachten wäre die Sache wert. Mich würde ernsthaft interessieren, wie danach sein Urteil über Masken ausfällt.
super! Es geht was, wenn wir alle zusammenhalten.
Wir halten zusammen! Solche Urteile können nicht abschrecken aber hoffentlich immer noch mehr Menschen
aufwecken!
Genau was regine sagt!:
"super! Es geht was, wenn wir alle zusammenhalten."
Wir können alle an das Amtsgericht Leipzig schreiben und eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Richter beantragen.(
Ganz tolle Aktion!!!
Wo bleiben eigentlich die Strafanzeigen wegen Rechtsbeugung gegen diesen Richter?
Aber selbst ohne Strafanzeigen müsste die Staatsanwaltschaft tätig werden – Rechtsbeugung ist ein Verbrechen!
Hat schon jemand Strafanzeige gegen den Richter gestellt? Da müsste die Staatsanwaltschaft doch tätig werden. Von wegen Rechtsbeugung und so. Das Handy und der Laptop sollten schon beschlagnahmt werden. Man will ja wissen, mit wem so jemand verkehrt.
Es sollte doch bestimmt ein Einspruch gegen die Gebührenhöhe laufen und hier hat man ja Rechtsmittel.Der zuständige Richter sollte aus dem Amt entfernt werden,da er nicht würdig für dieses Amt ist.
Bevor das Geld in der Gerichtskasse verschwindet, würde ich aber doch noch auf dem Rechtswege versuchen, die Kostennote zu kippen. Mit dem gesammelten Geld kann man sicher sinnvollere Dinge anstellen, als sie der Justizkasse zu überweisen.
Diese horrende Summe kann von der Justizkasse nicht eingezogen werden, da sie nicht rechtmäßig ist.
Das Netzwerk hat einen Aufsatz eingestellt:
Die Auferlegung von Kosten auf die anregende Person, welche ein grobes Verschulden voraussetzt, kann daher nur in seltenen Ausnahmefällen zum Tragen kommen. Ein grobes Verschulden des Anregenden dürfte insbesondere dann nicht vorliegen, wenn das Gericht das Verfahren zwar einleitet, dann aber ohne weitere Ermittlungen zu dem Ergebnis kommt, dass keine Maßnahmen zu ergreifen sind; denn wenn die „Erfolglosigkeit“ einer solchen Anregung bereits unmittelbar nach Verfahrenseinleitung so offenkundig ist, dass man dem Anregenden „grobes Verschulden“ vorhalten könnte, dann ist sie auch so offenkundig, dass das Gericht bereits die Einleitungsvoraussetzungen nicht bejahen darf. Der Grundgedanke der aus Kinderschutzgründen kostenfreien Verfahrensführung kommt in der Praxis häufig dadurch zum Tragen, dass von der Erhebung der Gerichtskosten in der Regel abgesehen wird, wenn das Verfahren „zum Wohle und im Interesse des Kindes“ geführt wurde.
https://netzwerkkrista.de/2021/04/27/aufsatz-corona-massnahmen-vor-dem-familiengericht-eine-ungewoehnliche-entwicklung/
Möge jeder seine eigenen Schlussfolgerungen daraus ziehen.
Falls sie Hartz IV bekommt, darf das Amt keinen Wind von der Spende kriegen… könnte vielleicht auf ihr Arbeitslosengeld II angerechnet werden…?! (Wer weiß mehr?) Ansonsten ist die Idee aber super und sollte Schule machen.