FDP macht Schluß mit dem "Laissez-faire gegenüber dem Virus"

Das erkennt ein Kommentar auf faz​.net am 17.7. unter der Überschrift "Die FDP setzt die Maske auf". Man liest:

»Mit Blick auf die stei­gen­den Infektionszahlen und den anste­hen­den Corona-Herbst, schwenkt nun also auch die FDP um. Die Maskenpflicht in Innenräumen wird wohl kom­men. Doch das wird nicht reichen.

Fast klingt Marco Buschmann schon wie Gesundheitsminister Karl Lauterbach. Was der FDP-Justizminister im Blick auf die Corona-Strategie der Bundesregierung für den Herbst ankün­digt, ist ein bemer­kens­wer­ter Schwenk sei­ner Partei weg von der bis­he­ri­gen Linie des Laissez-fai­re gegen­über dem Virus…

Der Meinungsumschwung des Liberalen, der sicher auch im Namen sei­nes Parteichefs Christian Lindner spricht, wird durch das vor zwei Wochen ver­öf­fent­lich­te Gutachten des Sachverständigenrats zu den bis­he­ri­gen staat­li­chen Corona-Maßnahmen gestützt. Die jetzt schon anders als im ver­gan­ge­nen Sommer stark gestie­ge­nen Infektionszahlen tun ihr Übriges, um der FDP als selbst ernann­ter Hüterin der Freiheitsrechte den Abschied vom bis­he­ri­gen Kurs des Nichtstuns zu erleichtern…

Eine durch­schla­gen­de Impfkampagne zur Schließung der Immunitätslücke in den vul­ner­ablen Personengruppen wird der zen­tra­le Baustein sein müs­sen. Eine Maskenpflicht in Innenräumen wird die Herbstwelle allein nicht brechen.«


Aus dem Gutachten

Das Einknicken Buschmanns stützt sich also auf das Gutachten des Sachverständigenrats? Man braucht schon ein erheb­li­ches Maß an Ignoranz, um das zwei­fels­frei aus den Aussagen dort herauszulesen:

»Masken und Maskenpflicht 

Die Kombination von epi­de­mio­lo­gi­schen Erkenntnissen und tier­ex­pe­ri­men­tel­ler Bestätigung lässt die Schlussfolgerung zu, dass das Tragen von Masken ein wirk­sa­mes Instrument in der Pandemiebekämpfung sein kann. Eine schlecht­sit­zen­de und nicht eng­an­lie­gen­de Maske hat jedoch einen ver­min­der­ten bis kei­nen Effekt. Die Effektivität hängt daher vom Träger oder der Trägerin ab. Deshalb soll­te zukünf­tig in der öffent­li­chen Aufklärung und Risikokommunikation ein star­ker Schwerpunkt auf das rich­ti­ge und kon­se­quen­te Tragen von Masken gelegt wer­den. Die epi­de­mio­lo­gisch mess­ba­re Wirksamkeit von Gesichtsmasken ist zwar durch meh­re­re Evidenzgrade belegt, aber gera­de im Hinblick auf die unter­schied­li­chen Bewertungen von chir­ur­gi­scher und FFP2- Maske nicht abschlie­ßend zu beur­tei­len. Alltagsmasken errei­chen im Vergleich zu medi­zi­ni­schen Masken eine unsi­che­re Schutzwirkung. Da die Übertragung des Coronavirus im Innenbereich ungleich stär­ker als im Außenbereich ist, soll­te eine Maskenpflicht zukünf­tig auf Innenräume und Orte mit einem höhe­ren Infektionsrisiko beschränkt blei­ben. Eine gene­rel­le Empfehlung zum Tragen von FFP2-Masken ist aus den bis­he­ri­gen Daten nicht ableit­bar. In Risikosettings, wie medi­zi­ni­schen oder pfle­ge­ri­schen Bereichen, soll­te aus hygie­ni­scher Sicht zum Fremd- und Selbstschutz aber die FFP2-Maske prä­fe­riert werden. 

Die Evaluationskommission emp­fiehlt eine syste­ma­ti­sche Literaturrecherche, ggf. auch eine expe­ri­men­tel­le Untersuchung mit einer anschlie­ßen­den epi­de­mio­lo­gi­schen und fach­ärzt­lich-hygie­ni­schen Bewertung unter Berücksichtigung arbeits­me­di­zi­ni­scher Belange für die Evaluation von FFP2- ver­sus medi­zi­ni­schen Masken.«
bun​des​ge​sund​heits​mi​ni​ste​ri​um​.de

Update: Unter dem obi­gen Link fin­det man das Dokument nicht mehr. Bei web​.archi​ve​.org gibt es zwi­schen dem 1. und dem 18. Juli 21 ver­schie­de­ne Versionen. Wenn man sucht, gibt es beim Ministerium eine Datei Evaluationsbericht_IFSG_NEU.pdf. Ein Vergleich der Versionen war mir zu aufwendig.

24 Antworten auf „FDP macht Schluß mit dem "Laissez-faire gegenüber dem Virus"“

  1. War das miß­zu­ver­ste­hen? "Es gibt ein abso­lu­tes Ende aller Maßnahmen. Und alle Maßnahmen enden spä­te­stens mit dem Frühlingsbeginn am 20. März 2022."

    Kalle Buschmann und Marco Lauterbach. Der eine sogt für die frei­heits­ver­nich­ten­de Anwendung des Gesetzes, der ande­re ter­ro­ri­siert die Bevölkerung. Und der Cum-Ex ist mit dabei. Offenbar hat man Angst vor dem Winter und will Versammlungsverbote.

  2. Die Windelpflicht ist da. 🙂

    "[…]
    Blondet mach­te das Personal auf die «sehr har­ten» Isolationsbedingungen auf­merk­sam, wor­an eini­ge Ärzte Anstoss nah­men. Doch er gesteht, dass die Bedingungen im San Paolo im Grunde «human» sei­en, ver­gli­chen mit dem, was laut der Zeitung La Verità im San Giovanni Krankenhaus in Rom gesche­he. Dort wür­den SARS-CoV-2-Positive, dar­un­ter auch älte­re Asymptomatische, nicht auf die Toilette gehen dür­fen und sei­en gezwun­gen, ihr Geschäft in Windeln zu verrichten. […]"
    https://​tran​si​ti​on​-news​.org/​p​o​s​i​t​i​v​-​g​e​t​e​s​t​e​t​e​r​-​j​o​u​r​n​a​l​i​s​t​-​s​i​e​-​w​o​l​l​t​e​n​-​m​i​r​-​r​e​m​d​e​s​i​v​i​r​-​s​p​r​i​t​zen

    Ich kann die Aussage nicht über­prü­fen. Für mög­lich hal­te ich es schon, denn die Scheindemokraten in den Politbüros dre­hen voll­kom­men durch. Eine Hypothese dazu: Die Zerstörung der Staatsapparate könn­te mit Absicht ange­stif­tet wer­den, um sie spä­ter unter dem Jubel der Bevölkerung zu besei­ti­gen. Im letz­ten Jahrhundert haben sind Menschen jubelnd auf die Schlachtfelder gerannt, wo Millionen von ihnen sich gegen­sei­tig mit Maschinengewehren und der­glei­chen ermor­det haben. (Nur ein Gedanke, abwarten.)

  3. Jeder, der sich die­sen ent­wür­di­gen­den Coronazi-Gesslerlappen im Herbst wie­der in die Visage nöti­gen lässt, ist das eigent­li­che Hauptproblem – und der per­so­ni­fi­zier­te Grund, war­um die­ser faschi­stisch-kor­po­ra­ti­sti­sche Staatsterror nie wie­der enden wird.

    Hört ver­dammt noch­mal end­lich damit auf, zu gehorchen!

    Statt die in die­sem Sommer gelocker­ten Fesseln end­lich für ange­mes­se­ne Gegenreaktionen zu nut­zen, war­ten die mei­sten wie­der nur brav wie die Häftlinge auf das Läuten der Glocke, die den Hofgang beendet.

    1. "Statt die in die­sem Sommer gelocker­ten Fesseln end­lich für ange­mes­se­ne Gegenreaktionen zu nut­zen, war­ten die mei­sten wie­der nur brav wie die Häftlinge auf das Läuten der Glocke, die den Hofgang beendet."

      Wie sieht DEINE Gegenreaktion aus, außer rumlamentieren???

  4. Die Pandemie ist die beste denk­ba­re Schulung in wis­sen­schaft­li­cher Methodenlehre! "(…) durch meh­re­re Evidenzgrade belegt"—Der Begriff "Evidenzgrad" ist sicher­lich, da gibt es kei­ne Zweifel, ein all­ge­mein ein­ge­führ­ter Kernbegriff aller wis­sen­schaft­li­chen Tätigkeit. Besonders sein Plural ("mehrere").—Es lebe "Follow the science"! 

    Ich möch­te hier­mit dem Sachverständig:innenrat (soviel Genderkorrektheit muss sein!) mei­nen auf­rich­ti­gen Dank aus­spre­chen, für sein höchst auf­klä­re­ri­sches Tun!—Man kann gar­nicht so vie­le Syrische Goldhamster ver­lei­hen, wie man müsste.

  5. Man wird dann vor dem Herbst noch eini­ges zu tun haben! Wenn über­all die Maskenpflicht – also auch im Büro – ein­ge­führt wer­den soll­te, müss­te man "eben" nur noch kurz die Regelungen der DGUV (frü­her Berufsgenossenschaft) ändern, damit jeder den gan­zen Tag mit Maske her­um­lau­fen könn­te. Also alle betrof­fe­nen Beschäftigten zum Betriebsarzt schicken, um fest­zu­stel­len, dass sie "mas­ken­taug­lich" sind und kei­ne Atemprobleme behommen.

    Und laut DGUV 112–190 beträgt der­zeit die Tragezeit der FFP 2 ohne Ausatemventil 75 Minuten, danach 30 Minuten ohne Maske und maxi­mal vier Zyklen je Arbeitstag. Die 30 Minuten "Maskenbefreiung" sind aber kei­ne Pause! Auch die medi­zin­sche Maske darf nicht durch­ge­hend getra­gen wer­den; aller­dings im Gegensatz zur FFP 2 fünf Tage die Woche, (nicht nur vier Tage und nach zwei Tagen des Tragens einen Tag ohne Maske); Gebrauchsdauer 120 Minten und dann 30 Minuten ohne Maske.

    Also freu­en wir uns auf die Kreativität der kor­rup­te­sten Politiker aller Zeiten, zu denen natür­lich auch alle Mitglieder der "Umfallerpartei" gehören.

    1. Die DGUV hat SARS-CoV‑2 in die Gruppe 3 ein­ge­ord­net und damit sind am Arbeitsplatz FFP 3 Masken einzusetzen.

      Hinzu kommt damit die ärzt­li­che Voruntersuchung, die gesund­heit­lich Eignung und die regel­mä­ßi­ge Untersuchung, die Beschilderung der Bereiche, eine effek­ti­ve Zugangskontrolle, der Ausschluß von unbe­rech­tig­ten Personen, die Vermeidung von unnö­ti­gem Aufenthalt in den Bereichen, die Planung der Arbeiten in dem Bereich usw. Alles (!) muss schrift­lich doku­men­tiert wer­den. Wer in einem Unternehmen tyran­ni­siert wird, kann sich dar­auf beru­fen. Denn nur weil Lauterbach "FFP 2 Masken" ruft, heißt das noch lan­ge nicht, dass ein Arbeitgeber damit aus dem Schneider ist. Man kann die Vorgaben der DGUV nicht so ein­fach igno­rie­ren. Im Gegenteil, der Arbeitgeber muss die Maßnahmen zum Arbeitsschutz nicht nur umset­zen, son­dern alle Maßnahmen eben­so recht­fer­ti­gen, sogar die der DGUV. Schließlich fal­len Masken in die Kategorie der per­sön­li­chen Schutzausrüstung, von denen selbst eine Gefährdung aus­ge­hen kann. 😉

      Wird wie­der lustig, der näch­ste Herbst und Winter. Ich hof­fe, dass der gesun­de Menschenverstand dies­mal die Oberhand gewinnt. Bisher hat­ten wir besten­falls mit­tel­al­ter­li­che Zustände, ins­be­son­de­re in deut­schen Unternehmen, was viel über die Unternehmen aussagt.

  6. Die Maskenpflicht wird igno­riert. Wir gehen wie­der auf die Straße. So lan­ge, bis die Menschlichkeit in die­ses ver­fluch­te Land zurückfindet.

  7. Die Crux ist, dass der soge­nann­te Sachverständigenrat, aus­ge­sucht, beru­fen und ein­ge­setzt von den Staatsterroristen in Parlament und Regierung, deren Vertreter – so viel zur Fiktion der "Gewaltenteilung" – teils in Personalunion hier wie da wir­ken, die Evidenz kon­se­quent igno­riert hat.

    Es exi­stiert hau­fen­wei­se Literatur zur Unwirksamkeit von "Masken" gegen respi­ra­to­ri­sche Viren, vor 2020, ver­steht sich. Und es exi­stie­ren meh­re­re Untersuchungen, die deren Wirkungslosigkeit nach 2020 nach­ge­wie­sen haben, unter ande­rem aus Dänemark, England und Finnland.

    Allerdings bedürf­te es die­ser Studien nicht mal. Ein ver­glei­chen­der Blick auf die "Inzidenz" – die natür­lich kei­ne ist, son­dern nur der Anteil mit­tels mani­pu­la­ti­ons­an­fäl­li­ger und noto­risch unzu­ver­läs­si­ger Tests posi­tiv Getesteter – in Ländern bezie­hungs­wei­se Bundesländern mit und ohne "Maskenpflicht" hät­te genügt. Anschaungsmaterial dafür gäbe es genug. Unter ande­rem im Vergleich zwi­schen der Bananenrepublik Dummland und Dänemark/ Schweden/ der Schweiz oder zwi­schen North Dakota und South Dakota oder zwi­schen Florida und Kalifornien oder – last but not least – zwi­schen Hamburg/ Mecklenburg-Vorpommern und dem Rest der Republik. Schließlich gibt es auch noch den oft zu Unrecht geprie­se­nen gesun­den Menschenverstand. Was mag der einem mit Blick auf die Partikelgröße von Aerosolen und Coronaviren einer­seits, Dichtigkeit und Maschengröße von "Masken" ande­rer­seits sagen? Was schrei­ben die Hersteller von "Masken" auf die Beipackzettel? 

    Fakt ist: Abgesehen von den metho­disch zwei­fel­haf­ten Gefälligkeitsstudien der ver­gan­ge­nen zwei Jahre spricht jeg­li­che Evidenz gegen die Wirksamkeit von "Masken" – das haben die devo­ten Bücklinge und – oder – intel­lek­tu­el­len Vollversager des Schwachverständigenrats nur nicht ver­stan­den oder sich nicht zu sagen getraut.

    1. P.S.: Hier noch eine aktu­el­le – mei­nes Wissens nach die ein­zi­ge – län­der­über­grei­fen­de Untersuchung, die das Verhältnis zwi­schen "mask com­pli­ance" und "Inzidenz/ Mortalität" untersucht.

      Unter dem Titel "Correlation Between Mask Compliance and COVID-19 Outcomes in Europe" lau­tet das Ergebnis der Untersuchung: "Spearman's cor­re­la­ti­on coef­fi­ci­ents bet­ween mask usa­ge and COVID-19 out­co­mes were eit­her null or posi­ti­ve, depen­ding on the sub­group of count­ries and type of out­co­me (cases or deaths). […] These fin­dings indi­ca­te that count­ries with high levels of mask com­pli­ance did not per­form bet­ter than tho­se with low mask usage."

      https://​pub​med​.ncbi​.nlm​.nih​.gov/​3​5​6​0​7​5​77/

    2. PPS: Hier noch eine brand­neue Studie zu den Gefahren der Maskerade unter dem Titel "Bacterial and fun­gal iso­la­ti­on from face masks under the COVID-19 pandemic".

      https://www.nature.com/articles/s41598-022–15409‑x

      Nebenbei bemerkt ver­an­schau­licht die bei­gefüg­te Größentabelle nebst elek­tro­nen­mi­kro­sko­pi­scher Aufnahmen von Maskengewebe, war­um der Sondermüll gegen Viren (und viral kon­ta­mi­nier­te Aerosole) wir­kungs­los bleibt. Unabhängig von den weit bedeu­ten­de­ren Spalten zwi­schen Gesicht und Maske.

  8. Die FDP hat uns gar nüscht zu sagen. Und auch nichts zu bestim­men. Im BRD-Staat bestimmt das Finanzkapital und nicht die FDP!

  9. @Helmi2000 Die DGUV-Regeln wur­den doch schon 2020 aus­ge­he­belt, indem man defi­niert hat, dass deren Regeln zwar für den Arbeitsschutz gel­ten, aber das Vorschnallen aus Gründen der "Pandemie" kei­ne Arbeitsschutzmaßnahme wäre, son­dern dem Infektionsschutz die­ne und damit auch die DGUV-Regeln kei­ne Anwendungen mehr fänden.

    1. Wo steht das? Wo steht, dass der Infektionsschutz den Arbeitsschutz außer Kraft setzt? Mir ist kei­ne der­ar­ti­ge gesetz­li­che Regelung bekannt.

      Zur Not beruft man sich auf die wei­ter­rei­chen­den Maßnahmen des Arbeitsschutzes. Wenn schon bekloppt, dann bit­te richtig.

  10. @Peter Pan Unsere Firma hat erklärt, dass die DGUV nur eine "Regel" wäre, aber der Infektionsschutz ein Gesetz, so dass auch das Anordnen auf Grundlage des Infektionsschutzes 24/7 mög­lich wäre, da ein Gesetz über einem Regelwerk stünde…
    Mich hat das nicht immer lücken­lo­se Befolgen der FFP2-Pflicht fast eine Abmahnung geko­stet. In weni­gen Wochen wird das dann sicher klap­pen, wenn das Maulkorb-Theater für Betriebsstätten (sicher­lich in Verbindung mit 3G) wie­der vol­le Fahrt aufnimmt.

    1. @R.L. Machen Sie sich bit­te kei­ne Sorgen um eine mög­li­che Abmahnung. Ihr Arbeitgeber kennt offen­bar noch nicht ein­mal das Arbeitsschutzgesetz und das Sozialgesetzbuch 7.

      Was die 3G-Regeln betrifft, wäre eine Feststellungsklage bzgl. der Gleichbehandlung aller Personen im Betrieb eine inter­es­san­te Option, um dar­aus 0G zu machen. So etwas soll­te man aber nicht im Alleingang wagen, denn sonst gibt es Ärger im Betrieb. Wenn näm­lich der sagen­haf­te Schutz der "Impfung" ad absur­dum geführt wird, dann gel­ten alle Regeln für alle Personen und somit hät­ten die Zertifikate kei­ne Funktion. Letzteres wür­de ganz sicher zu einem Ende der ver­fas­sungs­wid­ri­gen "G‑Regeln" führen.

      Zuerst emp­feh­le ich immer eine güti­ge Einigung auf der Grundlage des gesun­den Menschenverstands.

    2. @R.L: Die DGUV ist, wie ich geschrie­ben habe, der neue Name der Berufsgenossenschaften. Wenn man die Diskussion wegen Arbeits- und Infektionsschutz außen vor­lässt, wel­che vor­ge­scho­ben wur­de, um die Arbeitenden zu täu­schen, bleibt die Gesundheit des Einzelnen.

      Da nicht jeder stän­dig eine Maske tra­gen kann, gibt es Tauglichkeitsuntersuchungen – nicht nur für die Arbeit, son­dern zum Beispiel auch für den Tauchsport. Das heißt: Bin ich nicht taug­lich, darf ich für die Arbeit unter bestimm­ten Bedingungen nicht ein­ge­setzt wer­den oder kann dann auch nicht tau­chen. Hier greift auch eine all­ge­mei­ne Gefährdungsbeurteilung nicht, weil der Arbeitgeber haf­tet, wenn etwas geschieht.

      Beispiel: Ich wur­de nicht unter­sucht, wer­de beim Maskentragen bewusst­los, stür­ze und ver­let­ze mich schwer. Dann ist der AG dran. Deshalb gab es bei uns im Betrieb auch nur eine umgeh­ba­re Maskenpflicht, die nur in Fluren etc. galt. Die von mir ange­for­der­te Gefährdungsbeurteilung war des­halb auch gar nicht erstellt wor­den, weil man um die Risiken weiß, die die­se birgt. Die AG sind gut bera­ten, die Regelungen der DGUV zu befol­gen, sonst kann es teu­er und unan­ge­nehm werden.

    3. Ich wür­de dar­auf bestehen, dass die Firma Masken besorgt, für die der Hersteller eine Virusfilterleistung garan­tiert. Das dürf­te bei kei­ner OP- oder FFP-Maske der Fall sein.

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