Frag den Staat, Folge 1 – #KarlText

Behördenanfragen über das Informationsfreiheitsgesetz, die des öfte­ren (zuletzt hier, und öfter) auch auf die­sem Blog als Quelle her­an­ge­zo­gen wur­den, bie­ten einen Einblick in die Funktionsweise des Staatsapparates. Das Portal www​.frag​den​staat​.de stellt ein ein­fach zu bedie­nen­des und nütz­li­ches Werkzeug bereit, um als Bürger eini­ger­ma­ßen rechts­si­che­re Anfragen zu stel­len und auf die­se Weise Auskunft von Behörden zu erhalten.

Die Einblicke sind durch­aus wich­tig, weil bis­wei­len Informationen preis­ge­ge­ben wer­den, die die Behörde von selbst in der Regel so nicht preis­ge­ge­ben hät­te bzw. oft durch den Filter der reich­wei­ten­star­ken Medien fal­len wür­de; die bana­le Erkenntnis, dass auch eine Nichtantwort eine Antwort dar­stellt, erweist sich bei sol­chen Anfragen eben­so als wahr. Das Schweigen der Behörde ent­spricht dem »Ich habe dem nichts hin­zu­zu­fü­gen« des Pressesprechers.

Die ver­spä­tet und daher auch gesetzeswidrig[1] am 25. August 2022 beant­wor­te­te Anfrage[2] des Verfassers vom 27. Mai 2022 behan­delt zwei Punkte:

(1) die Kosten für die ersten vier Kurzclips aus dem Bundesgesundheitsministerium, die unter dem Titel #KarlText auf diver­sen Kanälen ver­brei­tet wor­den sind, sowie 2) die Sendemanuskripte und Quellen, die dem Format zugrun­de lagen.

Die Antwort auf 1): 9.710,40 €. Legt man einen Umsatzsteuersatz von 19% zugrun­de, dann sind das 8.160,00 € net­to, für jeden der vier Clips im Schnitt 2.040,00 €.

Die Details des Bescheids – denn um einen sol­chen han­delt es sich juri­stisch – zum Punkt 2) sind aber wei­ter auf­schluss­reich. Zunächst erfah­ren wir, dass es sich um einen exter­nen Dienstleister han­delt, der die Videos pro­du­ziert hat. Dieser muss­te in einem Drittbeteiligungsverfahren zustim­men, weil durch die Anfrage »des­sen Belange berührt sind«. Er tat es. Wer der Dienstleister war, das wur­de nicht genannt – aber auch nicht erfragt. Die Behörden geben eben nur so viel preis, wie sie müssen.

Die kon­kre­te Quellenlage erwies sich dann als dürftiger:

»Inhalte der Videoproduktion wür­den [sic] münd­lich oder mit­tels infor­mel­ler Kommunikation, die Entwürfen und Notizen gleich steht und nicht Bestandteil eines Verwaltunsgsvorgangs wer­den soll­te, bespro­chen. Es han­delt sich dabei gemäß §2 Nummer 1 IFG nicht um amt­li­che Informationen, die Gegenstand eines Anspruchs auf Informationszugang sein könnte.«

Die Quelle für die­se münd­li­che bzw. infor­mel­le Kommunikation ist dem­nach, so steht es zu befürch­ten, Lauterbach selbst. Die Transkription der ersten Folge[3] vom 24. März 2022 sei hier mit dem bei Lauterbach ange­mes­se­nen FakeNews-alert gegeben:

»Warum müs­sen wir die Impflücke schließen?

Lauterbach: Wenn wir die Impflücke nicht schlie­ßen, dann haben wir im Herbst das Problem, was wir jetzt schon haben. Wir müs­sen dann drü­ber nach­den­ken, wel­che Freiheiten müs­sen wir ein­schrän­ken, damit es nicht vie­le Fälle gibt, und wenn dann auch noch eine schwe­re Variante kommt, dann müs­sen wir wahr­schein­lich im Herbst mehr schlie­ßen als jetzt.

Welche Varianten dro­hen im Herbst?

Lauterbach: Wir könn­ten Glück haben und rela­ti­ves Glück haben, wenn man so will, und haben nur die Omikron-Variante, die Omikron-Variante kann sich aber auch ver­än­dern und ist dann so ansteckend wie jetzt, scha­det aber mehr, das wäre beson­ders schlecht; oder es kommt die Delta-Variante zurück, das ist eine Variante, die nicht ganz so ansteckend ist, aber sehr vie­le Menschen tötet, somit haben wir da hohe Sterblichkeiten. Insgesamt, muss man sagen, sind alle Möglichkeiten hier beun­ru­hi­gend; es gibt kei­ne Möglichkeit, wo die Wissenschaftler jetzt sagen, dann kön­nen wir im Herbst wie­der zur Normalität zurückkehren.

Wer ist beson­ders betroffen?

Lauterbach: Besonders betrof­fen sind natür­lich die­je­ni­gen, die über 60 sind [Einblendung: Über 60-Jährige sind beson­ders betrof­fen.], weil die über 60-Jährigen, die haben ein schwä­che­res Immunsystem, in der Regel, und dann ist man beson­ders gefähr­det, und das ist auch der Grund, wes­halb 90 Prozent der Menschen auf der Intensivstation mit Covid über 60 sind [Einblendung: ›90% auf Intensivstation sind über 60.‹]; aber es gibt auch Jüngere, die betrof­fen sind, die haben eine erwor­be­ne oder eine angebo­re­ne Immunschwäche [Einblendung: ›Auch betrof­fen: Menschen mit Immunschwäche‹]; die wis­sen das oft gar nicht, und von denen fin­det man auch vie­le auf den Intensivstationen; die kön­nen durch die Impfung geschützt wer­den, aber dann muss man wirk­lich gut geimpft sein, das heißt drei mal geimpft sein, das heißt geboo­stert, oder zum Teil sogar viermal.

Ist eine Ansteckung nicht ein­fach nur ein per­sön­li­ches Risiko?

Es ist nie allein per­sön­li­ches Risiko, denn wenn man sich infi­ziert hat, gefähr­det man natür­lich ande­re, die auch erkran­ken kön­nen, zum Teil noch schwe­rer erkran­ken kön­nen. Es sind noch die­je­ni­gen zum Teil, also, hier zu beden­ken, die sich nicht wirk­lich gut imp­fen las­sen kön­nen, [Einblendung: ›Besonders gefähr­det: Menschen mit Immundefekten‹] weil die Impfungen nicht so gut wir­ken, ange­bo­re­ne Immundefekte, erwor­be­ne Immundefekte; und dann sind die­je­ni­gen, die, also, tat­säch­lich von uns nicht gut erreicht wor­den sind, also Menschen mit Migrationshintergrund oder Menschen mit Barrieren, denen haben wir die Impfung nicht gut genug erklä­ren kön­nen bis­her, die sind auch nicht, also, allei­ne ver­ant­wort­lich, da haben wir eine Mitverantwortung.«

Interessiert hat mich vor ein paar Monaten Lauterbachs Angabe zum Durchschnittsalter der Intensivpatienten, das er zwar häu­fig, aber nie kor­rekt angab.[4] Meistens wies er die Intensivpatienten mit posi­ti­vem PCR-Test deut­lich zu jung aus. Für die »Impfkampagne« passt er die­ses Alter nun eben fle­xi­bel nach oben an.

Die ent­spre­chen­de Grafik aus dem DIVI-Register mit den Altersstrukturen vom 25. März 2022, also einen Tag spä­ter, straft Lauterbach Lügen: Denn statt 90 Prozent sind es »nur« ca. 75 Prozent Menschen mit einem posi­ti­ven PCR-Test, die auf der Intensivstation lagen und 60 Jahre und älter sind. Details zur Berechnung und zur Grafik gibt es in der Amerkung.[5]

Der Hinweis auf die fal­sche Zahl ver­an­lass­te das BMG nicht zu Korrekturen.[6]

Es gäbe zu jeder ande­ren Aussage viel zu sagen – die Kontrastierung von Lauterbachs erlo­ge­ne­ner Prozentzahl mit denen des DIVI-Registers ist die low han­ging fruit, an der sich der neue Normalzustand einer abso­lut unter­ir­di­schen Behördenkommunikation ein­fach illu­strie­ren lässt: Diese Behördenkommunikation erach­tet es noch nicht ein­mal für not­wen­dig, inter­ne Widersprüche mit amts­ei­ge­nen Datenbankmaterial auf­zu­lö­sen, die ein wil­li­ger Internetbenutzer in weni­gen Minuten auf­zei­gen kann.

Die ersten vier Folgen von #KarlText zer­schred­dern pro Ansicht 415 Sekunden Lebenszeit. Bei genann­ten 8.160,00€ koste­te eine Produktionssekunde 19,66€. Das ist schon mal kei­nen Faktencheck wert!

Anmerkungen

[1] Das IFG ver­zeich­net eine Antwortfrist von einem Monat, aller­dings als Soll-Bestimmung ohne Sanktionsmöglichkeit (§ 7 (5) IFG: »Die Information ist dem Antragsteller unter Berücksichtigung sei­ner Belange unver­züg­lich zugäng­lich zu machen. Der Informationszugang soll inner­halb eines Monats erfol­gen. (…)«) Die Frist wird offen­bar so häu­fig ver­letzt, dass frag­den­staat eine auto­ma­ti­sier­te »Erinnerungsnachricht« bei Überziehen der Frist imple­men­tiert hat.

[2] Hier abruf­bar: https://​frag​den​staat​.de/​a​n​f​r​a​g​e​/​k​o​s​t​e​n​-​k​a​r​l​t​e​xt/

[3] Abrufbar unter: https://​www​.you​tube​.com/​w​a​t​c​h​?​v​=​g​H​B​w​5​G​0​z​RnM. Hier archiviert:

[4] Vgl. die Seiten 36–44 von ApoKarlypse.

[5] Die Grafik wird mit den Daten aus dem DIVI-Register auto­ma­ti­siert erstellt und täg­lich ange­passt, so dass die zur­zeit dort abruf­ba­re Grafik anders ist als die zitier­te vom 25. März 2022, die der Verfasser am Tag run­ter­ge­la­den hat. Die Daten zur selbst­stän­di­gen Generierung der Grafiken kön­nen aller­dings hier als csv-Datei von der Seite des DIVI abge­ru­fen wer­den. Anzumerken ist ledig­lich, dass die­je­ni­gen Intensivpatienten mit unbe­kann­tem Alter in die Berechnung der Altersverteilung raus­ge­rech­net wer­den, was zu einer mini­ma­len Verzerrung führt; die Grundaussage, dass Lauterbach Müll erzählt, ändert sich dadurch nicht. Für den 24. März 2022 erge­ben sich kei­ne wesent­lich abwei­chen­den Daten (jeweils in abso­lu­ten Zahlen und als Anteil, auf die erste Nachkommastelle gerun­det und, genau wie das DIVI, ohne die­je­ni­gen mit feh­len­den Altersangaben): 

0–17 Jahre : 48 | 2,1%;

18–29 Jahre: 50 | 2,2%;

30–39 Jahre: 72 | 3,2%;

40–49 Jahre: 95 | 4,2%;

50–59 Jahre: 289 | 12,7%;

60–69 Jahre: 579 | 25,4%;

70–79 Jahre: 612 | 26.8%;

80+: 537 | 23,3%.

[6] Der Tweet des BMG sowie das in Anmerkung 3 genann­te Video ste­hen nach wie vor dort.

6 Antworten auf „Frag den Staat, Folge 1 – #KarlText“

  1. Viele Studien finden keinen Zusammenhang zw strengen Maßnahmen u einer niedrigeren Übersterblichkeit während d Pandemie sagt:

    Das Corona-Maßnahmen-Gebäude war auf Sand gebaut
    Stand: 27.08.2022 | Lesedauer: 8 Minuten
    Von Matthias von Herrath

    Was haben Lockdowns, Maskenpflicht & Co. gebracht? 

    Viele Studien finden
    kei­nen Zusammenhang zwi­schen stren­gen Maßnahmen
    und
    einer nied­ri­ge­ren Übersterblichkeit wäh­rend der Pandemie. 

    Der Wissenschaftler Matthias von Herrath for­dert in WELT, dass die Politik end­lich ande­re Akzente setzt.

    [Rest hin­ter Bezahlschranke]
    https://​www​.welt​.de/​p​o​l​i​t​i​k​/​d​e​u​t​s​c​h​l​a​n​d​/​p​l​u​s​2​4​0​6​9​4​0​3​5​/​C​o​r​o​n​a​-​D​a​s​-​M​a​s​s​n​a​h​m​e​n​-​G​e​b​a​e​u​d​e​-​w​a​r​-​a​u​f​-​S​a​n​d​-​g​e​b​a​u​t​.​h​tml

  2. Eine Überschreitung der Monatsfrist kann noch nicht sank­tio­niert wer­den, aller­dings kann man nach drei Monaten Untätigkeitsklage erhe­ben. Die Gerichtskosten der Untätigkeitsklage zahlt immer die Behörde. FragDenStaat erstellt einem sogar eine Vorlage für eine Untätigkeitsklage. Außerdem kann man jeder­zeit den Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit ein­schal­ten. Nach einem Monat Wartezeit hat man dazu gute Gründe.

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