Freche "Glühwein-Spaziergänge"

In einem Artikel, der in der Druckausgabe die Überschrift trägt "Nicht mehr durch die Hintertür an den Tresen", heißt es auf faz​.net:

»In deut­schen Großstädten ver­geht kein Wochenende, an dem fei­er­wü­ti­ge Bürger die Corona-Verordnungen nicht frech miss­ach­ten. In Heidelberg zum Beispiel ver­ab­re­de­ten sich am zwei­ten Adventswochenende 200 Bürger zum „Glühwein-Spaziergang“. Das Abstandsgebot igno­rier­ten sie, dicht anein­an­der gedrängt pro­ste­ten sie sich mit Glühweintassen zu, den auf öffent­li­chen Plätzen obli­ga­to­ri­schen Mund-Nasen-Schutz hat­ten die mei­sten zu Hause gelas­sen. Schließlich muss­te die Polizei das Glühwein-Trinken mit gro­ßem Personaleinsatz auflösen.

Im Bereich des Polizeipräsidiums Mannheim – dazu zäh­len die Stadtkreise Heidelberg und Mannheim sowie der Rhein-Neckar-Kreis – waren es an den ver­gan­ge­nen Wochenenden regel­mä­ßig 20 ille­ga­le und zumeist nächt­li­che Partys oder Treffen, die von der Polizei aus Gründen des Infektionsschutzes been­det wer­den muss­ten. Angesichts einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 200 grei­fen Städte wie Mannheim oder Pforzheim nun zum här­te­sten Mittel, das ihnen noch bleibt, so lan­ge sich die Ministerpräsidenten und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nicht zu einem tota­len Lockdown ent­schlie­ßen: der nächt­li­chen Ausgangsbeschränkung… 

In der Fläche sei­en die bis­he­ri­gen Regelungen in einer Großstadt wie Mannheim nicht mehr zu kon­trol­lie­ren, die Polizei wis­se wei­ter­hin von eini­gen Kneipenwirten, die ihre Gäste durch die Hintertür an den Tresen lie­ßen, sowie von zahl­rei­chen pri­va­ten Partys. „Der Versuch, einem grund­le­gen­den Shutdown soweit wie mög­lich aus­zu­wei­chen, hat zu einem hohen Tempo immer neu­er Regelungen und Ausdifferenzierungen geführt, die kaum zu ver­mit­teln sind. Darunter lei­det die Akzeptanz, so dass zwin­gen­de Vorgaben und Einschränkungen das letz­te Mittel sind“, sagt [der Mannheimer Oberbürgermeister] Kurz…

In der Nacht von Samstag auf Sonntag kon­trol­lier­ten die Polizisten 407 Personen und stell­ten 189 Verstöße gegen die neue Vorschrift fest, häu­fig han­del­te es sich um Durchreisende, die von der loka­len Regelung nichts wussten…

Anders als bei einer Verordnung muss das Landratsamt [in Villingen-Schwenningen] den durch den Erlass vor­ge­schrie­be­nen Grundrechtseingriff für die Ausgangsbeschränkungen den­noch begrün­den. Ob das hin­rei­chend gelin­gen kann, bezwei­feln die Juristen im Landratsamt allerdings.«

8 Antworten auf „Freche "Glühwein-Spaziergänge"“

  1. Tja, als Historiker weiß man, dass die Prohibition gran­di­os geschei­tert ist. Je här­ter die Repression, desto süßer der Glühwein. Wenn ich jün­ger wäre, hät­te ich einen Mordsgaudi mit mei­nen Freunden.

  2. Nun ja, so regel­wü­tig die Obrigkeit, so krea­tiv die, die sich nicht gän­geln las­sen wol­len. Solange es kein Trink- und Verspeiseverzehrverbot in der Öffentlichkeit gibt, kann man ja beim Glühweintrinken auch kei­nen Mundschutz tra­gen. Aber der Alkoholausschank in der Öffentlichkeit soll ja jetzt auch ver­bo­ten wer­den, das Shopping nach Weihnachten wird für entb ehr­lich betrach­tet… Tja, das Stochern im Nebel geht wei­ter. Es gibt nir­gend­wo evi­denz­ba­sier­te Studien, die gemein­sa­me Spaziergänge ohne Abstand im Freien, das Shoppen mit Mundschutz in Geschäften etc. in irgend­ei­ner Form als signi­fi­kan­te Covid-19-Infektionsquellen aus­wei­sen. Aber flei­ßig ver­bie­ten. Ich habe zwei ana­lo­ge Vorschläge:

    Verbietet in Deutschland alle Autos, Fahrräder, E‑Scooter, alle Verkehrszeichen und Geschwindigkeitsvorgaben, dann gibt es kei­ne Verkehrstoten mehr, kei­ne wegen Vorfahrtsverstößen über­höh­ter Geschwindigkeit.

    Verbietet alle Politiker und alle Wahlen, dann gibt es kei­nen Politikverdruss und kei­ne gerin­ge Wahlbeteiligung mehr.

    Nichts ande­res macht unse­re Regierung: ver­bie­ten, was sich ver­bie­ten lässt. Und Bekämpfung eines Grippevirus mit Zwangsisolation des Wirtes.

  3. Ich kann nur sagen, dass Versammlungen in geschlos­se­nen Räumen nach Grundgesetz Art. 8 nicht ver­bo­ten wer­den können.
    Es gibt natür­lich eini­ge Ausnahmen. Z. B. wenn bei der Versammlung Grundrechte Dritter ver­letzt wer­den, die höher wie­gen, oder zum Schutz wich­ti­ger Verfassungsgüter.
    Das IfSG zählt jeden­falls nicht dazu.
    Ebenso muss eine Versammlung in geschlos­se­nen Räumen nicht ange­mel­det werden.
    Mich wür­de mal inter­es­sie­ren, auf wel­cher Grundlage Politiker mei­nen, sie könn­ten genau die­ses Grundrecht beschränken.

    Hat nun nicht direkt mit den Glühweinspaziergängen zu tun, aber so halb zu dem Thema passt es ja trotzdem.

  4. Nun ja, so regel­wü­tig die Obrigkeit, so krea­tiv die, die sich nicht gän­geln las­sen wol­len. Solange es kein Trink- und Verspeiseverzehrverbot in der Öffentlichkeit gibt, kann man ja beim Glühweintrinken auch kei­nen Mundschutz tra­gen. Aber der Alkoholausschank in der Öffentlichkeit soll ja jetzt auch ver­bo­ten wer­den, das Shopping nach Weihnachten wird für entb ehr­lich betrach­tet… Tja, das Stochern im Nebel geht wei­ter. Es gibt nir­gend­wo evi­denz­ba­sier­te Studien, die gemein­sa­me Spaziergänge ohne Abstand im Freien, das Shoppen mit Mundschutz in Geschäften etc. in irgend­ei­ner Form als signi­fi­kan­te Covid-19-Infektionsquellen aus­wei­sen. Aber flei­ßig ver­bie­ten. Ich habe zwei ana­lo­ge Vorschläge:

    1.
    Verbietet in Deutschland alle Autos, Fahrräder, E‑Scooter, alle Verkehrszeichen und Geschwindigkeitsvorgaben, dann gibt es auch kei­ne Verkehrstoten mehr, kei­ne Toten wegen Vorfahrtsverstößen oder über­höh­ter Geschwindigkeit.

    2.
    Verbietet alle Politiker und alle Wahlen, dann gibt es kei­nen Politik- und Politikerverdruss und kei­ne gerin­ge Wahlbeteiligung und Protestwähler mehr.

    Nichts ande­res macht unse­re Regierung: ver­bie­ten, was sich ver­bie­ten lässt. Und Bekämpfung eines Grippevirus mit Zwangsisolation des Wirtes. Wenn sich SARS-CoV‑2 durch Aerosole ver­brei­tet, war­um ver­bie­tet man dann das Atmen nicht.

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