Freiberger Renntag: Zuschauen verboten, aber größter Biergarten geöffnet

»Wie in jedem Jahr lädt die Freiberger Brauerei auch 2021 zum tra­di­tio­nel­len Freiberger Renntag. Freuen Sie sich auf renn­sport­li­che Höhepunkte wie das bwin BBAG Auktionsrennen sowie den Großen Preis der Freiberger Brauerei…

Der Renntag fin­det ohne Zuschauer statt. Öffnen dür­fen aber die gastro­no­mi­schen Einrichtungen. Rennbahn-Caterer matte­oevents lädt an die­sem Tag in Dresdens größ­ten Biergarten ein. Laut Sächsischer Corona-Schutzverordnung ist dafür eine Terminbuchung inklu­si­ve Datenerfassung nötig. Anmeldung und Registrierung erfolgt über das Online-Portal etix. Dort kön­nen Verzehrgutscheine erwor­ben wer­den. Nur mit die­sem sowie einem nega­ti­ven, tages­ak­tu­el­len Corona-Test erfolgt ein Zugang. Dafür wird extra eine Teststraße mit zehn Stationen instal­liert.«
galopp​renn​bahn​-dres​den​-seid​nitz​.de (29.5.)

In der Fachzeitung "Sport-Welt" vom 27.5.21 meint Michael Becker (Präsident Dresdner Rennverein) dazu:

»Sport-Welt: Zuschauer dür­fen nicht kom­men, die Gastronomie ist auf. Wann ist wie­der bei­des offen?

Michael Becker: "Ja, das ist ein Stück aus dem Tollhaus. Sportveranstaltungen, die im Freien statt­fin­den, ohne Sitzzwang, also BUGA-Charakter haben, wer­den in Sachsen mit Sportveranstaltungen mit Sitzplatzzwang gleich­ge­stellt und blei­ben ver­bo­ten; aber Außen-Gastronomie ist unbe­schränkt zuläs­sig. Das ver­ste­he wer will. …"«

7 Antworten auf „Freiberger Renntag: Zuschauen verboten, aber größter Biergarten geöffnet“

  1. Es wer­den sich schon ein paar Leute fin­den, die "ver­ste­hen" wollen.
    Die ande­ren wol­len nicht "ver­ste­hen", kön­nen dann halt nicht, wie sie wol­len und galop­pie­ren sich gesund. Gesünder als der Drosten und der anhän­gen­de Polit- und Presspöbel sind sie allemal.

  2. „.…. aber Außen-Gastronomie ist unbe­schränkt zulässig.“

    Das mit dem „unbe­schränkt“ ist eine glat­te Lüge oder Herr Becker ist nicht infor­miert (was ja bei dem Durcheinander leicht sein kann). Meldepflicht und Test sind unzu­mut­ba­re Barrieren. Von „unbe­schränkt“ kann also kei­ne Rede sein.

  3. "Anmeldung und Registrierung erfolgt über das Online-Portal etix. "
    Analyse mit
    https://​webb​koll​.datas​kydd​.net/​de/

    Ergebnis u.a.:
    HTTPS als Voreinstellung: Ja
    Content Security Policy: imple­men­tiert, aber mit Fehlern
    Referrer Policy: Referrers wer­den übermittelt
    Cookies: 9 (9 First-Party; 0 Third-Party)
    Drittanfragen (Third-Party): 13 Anfragen an 7 ein­zig­ar­ti­ge Hosts

    Serverstandort: Vereinigte Staaten von Amerika—52.27.194.91

    https://webbkoll.dataskydd.net/de/results?url=http%3A%2F%2Fwww.etix.com%2Fticket%2Fonline%2F

    Hostname
    ec2-52–27-194–91.us-west‑2.compute.amazonaws.com
    Provider
    AMAZON-02
    ASN
    16509
    https://​tools​.key​cdn​.com/​g​e​o​?​h​o​s​t​=​5​2​.​2​7​.​1​9​4​.91

  4. WENN
    (Gastronomie…u.v.m.) Kunden
    Anzeige erstatten,
    weil Betreiber
    rechts­miss­bräuch­lich (OHNE hoheit­li­che Befugnisse)
    Personalausweise kon­trol­lie­ren wollen
    u./o.
    rechts­miss­bräuch­lich (als NICHT-Arzt o.ä.)
    Impfausweise oder Corona-Tests kon­trol­lie­ren wollen,
    dann…

  5. 1. Im Bereich fol­gen­der öffent­li­cher Straßen und Plätze gilt
    im Freien
    die Verpflichtung eine
    medi­zi­ni­sche Gesichtsmaske (OP-Maske) oder
    eine Maske der Standards KN95/N95
    oder
    FFP2 oder eines ver­gleich­ba­ren Standards zu tragen:
    Münzstraße und Münzplatz.
    2. Die Maskenpflicht gilt
    am Freitag, 28.05.2021, ab 23.00 Uhr
    bis Samstag, 29.05.2021, 03.00 Uhr sowie
    am Sonntag, 30.05.2021, ab 00.00 Uhr bis 03.00 Uhr.
    3. Die Ausnahmen nach § 1 Abs. 4 der 21. CoBeLVO blei­ben unberührt.
    4. Diese Allgemeinverfügung gilt
    mit dem auf die Bekanntmachung fol­gen­den Tag als
    bekannt gege­ben und wird an die­sem Tag wirksam.
    Sie tritt mit Ablauf des 30.05.2021 außer Kraft.
    5. Zuwiderhandlungen gegen die ange­ord­ne­te Maskenpflicht
    können (!)
    mit einem Bußgeld geahn­det wer­den (§ 73 Abs. 1a Nr. 24 IfSG i. V. m § 24 Nr. 2 der 21. CoBeLVO).

    https://www.koblenz.de/pressezentrale/bekanntmachungen/allgemeinverfuegung-maskenpflicht-auf-dem-muenzplatz-und-der-muenzstrasse/allgverf-muenzplatz-maskenpflicht-verfuegender-teil-final-2021–05-26.pdf

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