Für alle Coronaheldinnen – und Helden: Dankeschön-Konzerte im Mannheimer Capitol

Monatelang hat die Kulturstätte 3G gehul­digt, jetzt kommt ein Nachfolger des "Klatschens vom Balkon". Das Foto zu genann­ter Überschrift kommt nicht aus Afghanistan:

swr​.de (1.6.)

»Eingeladen sind alle, die den "Laden am Laufen halten"

Unter dem Motto "ROCKseiDANK" ver­an­stal­tet das Capitol zwei Gratis-Live-Konzerte für – wie es in der Ankündigung heißt – alle, die den Laden am Laufen hal­ten: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, von Hilfsorganisationen und der Feuerwehr, von Kindergärten, Schülerbetreungsstellen und vie­len Einrichtungen mehr…

"Das ist noch ein­mal eine ande­re Symbolik als ein Klatschen auf dem Balkon oder am Fenster. Und natür­lich auch eine ande­re Symbolik als die Politik auch lei­sten kann. Insofern, glau­be ich, kommt es bei den Betroffenen – und das sind auch die Rückmeldungen, die wir haben – noch mal ganz anders an, näm­lich als wirk­lich ech­tes Dankeschön."
Capitol-Chef Thorsten Riehle.«

web​.archi​ve​.org (15.8.21)

Heute wird libe­ral angeordnet:

capi​tol​-mann​heim​.de (1.6.)

Das ist har­te Konkurrenz:

keks​zau​ber​.de

3 Antworten auf „Für alle Coronaheldinnen – und Helden: Dankeschön-Konzerte im Mannheimer Capitol“

  1. "Danke fürs Durchhalten und Danke fürs Weitermachen"…
    Was für ein Witz… Ist das Personal im öffent­li­chen Dienst tat­säch­lich so dumm, sich mit zwei Gratiskonzerten ködern zu lassen?
    Oder brauch­te das Capitol nur mal wie­der eine gün­sti­ge Marketingstrategie, weil denen dort die regu­lär zah­len­den Kunden weg­lau­fen?? Ich ver­mu­te Letzteres..

  2. "“Freier Impfentscheid im Gesundheitswesen “ist eine Volksinitiative im Land Mecklenburg-Vorpommern und ein Bürgerbegehren im Landkreis Vorpommern-Greifswald. Diese wur­den von Bürgern der Region initi­iert. Erklärtes Ziel ist die Aussetzung der ein­rich­tungs­be­zo­ge­nen Impfpflicht (§ 20a IfSG) mit den uns zur Verfügung ste­hen­den basis­de­mo­kra­ti­schen Mitteln der Landesverfassung Mecklenburg-Vorpommern.
    Begründung zur Aussetzung die­ser Impfpflicht ist:

    Die bedingt zuge­las­se­nen COVID-19 Impfstoffe bie­ten, laut Stellungnahme des RKIs, kei­ne Fremdschutzwirkung. (1)
    Tätigkeitsverbote im Pflege- und
    Gesundheitswesen min­dern die Qualität und
    Kapazität der Grundversorgung für alle.
    Tätigkeitsverbote zer­stö­ren die wirt­schaft­li­che Existenz von vie­len Menschen, die ihre Beufe lieben.
    Die ein­rich­tungs­be­zo­ge­ne Impfpflicht wider­spricht, auf­grund der nach­ge­wie­se­nen Impffolgeschäden, dem Recht auf kör­per­li­che Unversertheit. (2)
    “Die ein­rich­tungs­be­zo­ge­ne Impfpflicht gegen SARS-Cov‑2 ver­letzt die Menschenwürde Sie ver­letzt dar­über hin­aus zahl­rei­che ande­re Grundrechte unzäh­li­ger Menschen, weil sie unver­hält­nis­mä­ßg ist. Sie genügt weder dem demo­kra­ti­schen Wesentlichkeitsgrundsatz noch dem rechts­staat­li­chen Bestimmtheitsgrundsatz. Deshalb ist die ein­rich­tungs­be­zo­ge­ne Impfpflicht gegen SARS-Cov‑2 ver­fassuns­wid­rig. (3)

    Mindestens 15.000 Unterschriften von wahl­be­rech­tig­ten Bürgern in M‑V sind erfor­der­lich, damit der Landtag in Schwerin sich mit einer Volksinitiative und des­sen Forderung beschäf­ti­gen muss. Bürgerbegehren sind das Kernstück der direk­ten Demokratie auf kom­mu­na­ler Ebene. Für ein Bürgerbegehren müs­sen min­de­stens 4.000 wahl­be­rech­tig­te im Landkreis unter­schrei­ben, damit es zu einem Bürgerentscheid kommt. Die Gesundheitsämter sind auf Kreisebene ange­sie­delt und ein Bürgerentscheid zur Aussetzung von § 20a IfSG hat für die­se bin­den­de Wirkung.

    Jeder medi­zi­ni­sche Eingriff erfüllt nach dem Strafgesetzbuch den objek­ti­ven Tatbestand der Körperverletzung. Eine Impfung ist ein medi­zi­ni­scher Eingriff und soll­te kei­ner gesetz­li­chen Vorgabe unter­lie­gen. In Anbetracht der Möglichkeit von töd­li­chen Nebenwirkungen soll­te der Staat nicht das Recht haben, Leben gegen­ein­an­der auf­zu­wie­gen. Den Menschen in einem demo­kra­ti­schen Staat muss das Recht gewähr­lei­stet sein, alle medi­zi­ni­schen Maßnahmen in Eigenverantwortung abzu­leh­nen ohne ander­wei­ti­ge Nachteile zu befürchten.

    Vertreter des Bürgerbegehrens in Landkreis Vorpommern-Greifswald sind Andreas Pieper, Jeanette Bahr und Bastian Barucker. Weitere Bürgerbegehren zur Etablierung einer Bürger-Frage-Runde wur­den in den Landkreisen Rostock und Vorpommern-Rügen gestar­tet. Vertreter für Landkreis Vorpommern-Rügen sind Martin Troelenberg, Norbert Thürk und Gitta Stroh, für Rostock Jens Kaufmann. Die Aktion „Freier Impfentscheid im Gesundheitswesen“ wird von wei­te­ren Bürger aus M‑V, Initiativen und bun­des­wei­ten Vereinen unterstützt."

    Kontakt: freier-​impfentscheid-​mv@​mailbox.​org

    https://​blog​.basti​an​-barucker​.de/​m​v​-​f​r​e​i​e​r​-​i​m​p​f​e​n​t​s​c​h​e​i​d​-​i​m​-​g​e​s​u​n​d​h​e​i​t​s​w​e​s​en/

  3. Beim Chinesen konn­te ich Gäste beob­ach­ten die beim Auspacken der Glückskekse in schal­len­des Gelächter aus­ge­bro­chen sind.

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