Für wen offenbar die Vierte SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Berlin nicht gilt

Während Lauterbach das lin­ke Bild twit­tert, das wenig­stens ansatz­wei­se so etwas wie Abstand andeu­tet, ist der WHO-Chef da viel liberaler:

twit​ter​.com (26.3.)

Die aktu­ell in Berlin gel­ten­de Vierte SARS-CoV-2-Infektionsschutz­maßnahmenverordnung schreibt vor:

»§ 1 Grundlegende Hygienemaßnahmen in der Pandemie

… (2) Es besteht im öffent­li­chen Raum die all­ge­mei­ne Pflicht zur Einhaltung des in Absatz 1 genann­ten Mindestabstands von 1,5 Metern. Dies gilt nicht, sofern eine kör­per­li­che Nähe unter 1,5 Metern nach den Umständen nicht zu ver­mei­den ist, insbesondere

        1. gegen­über dem eng­sten Angehörigenkreis,
        2. bei der Erbringung von Tätigkeiten im Rahmen der Gesundheitsversorgung und Pflege ein­schließ­lich der Versorgung mit Heil‑, Hilfs- und Pflegehilfsmitteln,
        3. im Umgang mit Schwerstkranken und Sterbenden,
        4. in der Kindertagesförderung im Sinne des § 22 des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder und Jugendhilfe – in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBl. I S. 2022), das zuletzt durch Artikel 32 des Gesetzes vom 5. Oktober 2021 (BGBl. I S. 4607) geän­dert wor­den ist, in der jeweils gel­ten­den Fassung, in Schulen ein­schließ­lich der Einrichtungen des Zweiten Bildungsweges im Sinne des Schulgesetzes vom 26. Januar 2004 (GVBl. S. 26), das zuletzt durch das Gesetz vom 27. September 2021 (GVBl. S. 1125) geän­dert wor­den ist, in der jeweils gel­ten­den Fassung sowie in der beruf­li­chen Bildung und in Hochschulen,
        5. bei der Erbringung kör­per­na­her Dienstleistungen,
        6. wegen der bau­lich beding­ten Enge not­wen­di­ger­wei­se von meh­re­ren Personen zeit­gleich zu nut­zen­der Räumlichkeiten, zum Beispiel in öffent­li­chen Verkehrsmitteln oder Kraftfahrzeugen oder
        7. wenn ein bereichs­spe­zi­fi­sches Hygienerahmenkonzept nach § 5 Absatz 2 oder eine auf­grund von § 38 erlas­se­ne Rechtsverordnung aus­nahms­wei­se eine Unterschreitung des Mindestabstandes von 1,5 Metern vor­sieht und ande­re Maßnahmen zur Gewährleistung des Infektionsschutzes vor­han­den sind.

Der öffent­li­che Raum im Sinne die­ser Verordnung umfasst alle Orte außer­halb des pri­va­ten Wohnraums und des dazu­ge­hö­ri­gen befrie­de­ten Besitztums…«

Dieser Beitrag stützt sich auf einen Tweet von DINE.

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13 Antworten auf „Für wen offenbar die Vierte SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Berlin nicht gilt“

  1. Tim Röhn Retweeted
    Aufmerken | Benjamin Stibi
    @aufmerken
    Die Gesundheitsminister der Länder möch­ten heu­te den Bund auf­for­dern, die Voraussetzungen für die Hotspot-Regelung aufzuweichen. 

    Das steht im Widerspruch zu einem inter­nen Gutachten des Bundesjustizministeriums: https://​welt​.de/​p​o​l​i​t​i​k​/​d​e​u​t​s​c​h​l​a​n​d​/​p​l​u​s​2​3​7​5​1​1​0​9​3​/​I​n​f​e​k​t​i​o​n​s​s​c​h​u​t​z​g​e​s​e​t​z​-​J​u​s​t​i​z​m​i​n​i​s​t​e​r​i​u​m​-​g​e​g​e​n​-​L​a​u​t​e​r​b​a​c​h​s​-​C​o​r​o​n​a​-​P​l​a​n​.​h​tml

    Wir @welt
    ver­öf­fent­li­chen die­ses nun ganz:
    https://​pbs​.twimg​.com/​m​e​d​i​a​/​F​O​7​s​q​Q​L​X​o​A​A​F​H​z​t​?​f​o​r​m​a​t​=​j​p​g​&​n​a​m​e​=​l​a​rge

    https://​pbs​.twimg​.com/​m​e​d​i​a​/​F​O​7​s​q​f​I​X​I​A​s​c​y​F​9​?​f​o​r​m​a​t​=​j​p​g​&​n​a​m​e​=​l​a​rge

    https://​pbs​.twimg​.com/​m​e​d​i​a​/​F​O​7​s​q​s​n​X​s​A​M​b​t​W​v​?​f​o​r​m​a​t​=​j​p​g​&​n​a​m​e​=​l​a​rge

    https://​pbs​.twimg​.com/​m​e​d​i​a​/​F​O​7​s​q​6​H​W​Q​A​o​g​u​2​q​?​f​o​r​m​a​t​=​j​p​g​&​n​a​m​e​=​l​a​rge
    11:18 AM · Mar 28, 2022
    https://​twit​ter​.com/​a​u​f​m​e​r​k​e​n​/​s​t​a​t​u​s​/​1​5​0​8​4​0​3​1​4​9​9​4​1​4​8​5​576

  2. ab ca. 32:30
    Laut
    Bernhard Seidenath-Gesundheitspolitischer Sprecher CSU, 

    will Lauterbach , dass Discounter "per Hausrecht wei­ter­hin Maskenpflicht durchsetzen"

    aus:
    Ganz Bayern ein Hotspot: Sollen stren­ge­re Corona-Maßnahmen bleiben?
    28.03.2022 ∙ Tagesgespräch ∙ ARD-alpha
    Tagesgespräch Sendungsbild: Frau, die Telefonzeichen macht | 

    Im Tagesgespräch kön­nen Zuschauer einem kom­pe­ten­ten Studiogast Fragen zu einem aktu­el­len Thema stel­len und ihre Meinung äußern. Politik, Wirtschaft, Kultur, Religion und Sport – im Tagesgespräch debat­tie­ren wir über alle gesell­schaft­lich wich­ti­gen Bereiche.

    Bild: dpa-Bildfunk/Matthias Balk
    Video verfügbar:
    bis 28.03.2027 ∙ 11:04 Uhr

    https://​www​.ard​me​dia​thek​.de/​v​i​d​e​o​/​Y​3​J​p​Z​D​o​v​L​2​J​y​L​m​R​l​L​3​Z​p​Z​G​V​v​L​z​l​m​M​T​g​y​M​W​Y​4​L​W​Y​w​Z​D​A​t​N​D​U​y​O​S​1​h​Z​T​c​4​L​W​E​4​Y​j​A​0​M​z​R​j​Y​m​Q​yNQ

  3. Diese Transhumanisten haben ver­mut­lich schon die näch­sten drei shots als Prototypen bekom­men, sind also gegen alles immun. Hauptsache unse­re Kinder wer­den gequält , von die­sen Verbrechern.

  4. Also Herr Aschmoneit, Sie soll­ten schon vor­her über­prü­fen, was Sie
    schreiben.
    Wie man auf dem Bild gut erken­nen kann, war eine kör­per­li­che Nähe unter 1,5 m den Umständen nach nicht zu ver­mei­den, es befin­det sich dort nur der eng­ste Angehörigenkreis (der LiLaLauterbach-Sekte), auf dem Bild sind nur Schwerstkranke und
    Sterbende (Gehirnamputierte im Endstadium) abge­bil­det, über die
    Erbringung kör­per­na­her Dienstleistungen möch­te ich mich als
    Gentleman aus­schwei­gen und die bau­lich beding­te Enge der not­wen­di­ger­wei­se von meh­re­ren Personen (Gefängnisinsassen)
    zeit­gleich zu nut­zen­der Räumlichkeiten (Gefängnis) ist auch gege­ben. Nicht umsonst befin­den sich im Hintergrund die
    Gitterstäbe.
    Also in Zukunft bit­te etwas genau­er recherchieren… 😉

  5. In sei­ner heu­ti­gen Rede hat­te der Laute es doch ein­dring­lich und unigno­rier­bar gesagt: er wird immer die restrik­tiv­ste Variante zum Gesetz machen, die juri­stisch gera­de noch so argu­men­tier­bar sein könn­te. Er erwar­tet über­dies, dass die Landesfürsten und deren Verwaltungsapparat dies eben­so durch­zie­hen. Das Recht soll über alle Maßen gestreckt wer­den um die restrik­tivst mög­li­chen Maßnahmen durchzusetzen.
    Diese Ansage bedeu­tet gleich­zei­tig auch, dass sich tat­säch­lich nur etwas ändern wird, wenn die jewei­li­gen Regelungen weg­ge­klagt wer­den. Da ein Verwaltungsgerichtsverfahren jedoch recht lan­ge dau­ern kann, soll­te auch immer ein Antrag auf vor­läu­fi­gen Rechtsschutz mit dabei sein … Der hilft dann gegen Bußgeldbescheide.

  6. the intel­li­gence hub! damit sich jedes Land auf die glo­ba­len Pandemiemanager der WHO sich im Sinne Lauterbachs vorbereitet!

    Das ist die zen­tra­le Aussage, dafür rücken sie auch ganz eng bei­ein­an­der, sonst könn­te ja einer umfallen.

    Am Ende tritt Lauterbach zurück, um sei­nen Dienst bei der WHO fortzusetzen.

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