"Game over" in Österreich?

Auf chris​ve​ber​.blog​spot​.com wird am 29.1. ein Schreiben gezeigt, das vom öster­rei­chi­schen Verfassungsgerichtshof stam­men soll.* Es heißt dazu:

»Es ist vor­bei. Der öster­rei­chi­sche Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat am 26. Jänner 2022 ein Verordnungsprüfungsverfahren ein­ge­lei­tet und an den öster­rei­chi­schen Gesundheitsminister ein Konvolut an Fragen über­mit­telt. Fragen, die bis jetzt abso­lut tabu waren. Die an den Grundfesten der „Pandemie“ rüt­teln. Der Gesundheitsminister hat für eine Antwort Zeit bis zum 18. Februar 2022. Das ist dann auch das Enddatum der „Pandemie“ in Österreich.

Im Einzelnen will der VfGH wis­sen, ob die Hospitalisierungs und Verstorbenenzahlen alle Infizierten erfas­sen. Die alte an oder mit Covid Frage. Falls alle posi­tiv Getesteten gezählt wur­den, wüss­te der VfGH ger­ne die Begründung.

Weiters will der VfGH eine Aufschlüsselung der Covid Todes & Hospitalisierungsfälle. Wo war Corona ursäch­lich? Wo nur ein bedeu­tungs­lo­ser „posi­ti­ver“ Test? Er fragt sogar nach dem Alter der Todesfälle und Hospitalisierten!

Auch für die Sinnhaftigkeit der FFP2 Maskenpflicht muss der Gesundheitsminister Belege erbringen.

Dann gehts ans Eingemachte (für die Pharmamafia). Der VfGH bezif­fert das Risiko, an Covid zu ver­ster­ben, mit 0,15%. Er fragt, wie die abso­lu­te und rela­ti­ve Risikoreduktion einer Impfung zu ver­ste­hen ist. Der VfGH will wis­sen, wie hoch die abso­lu­te Risikoreduktion nach einer, zwei oder drei Impfungen ist. Die 95% Wirksamkeitslüge ist am Ende.

Es kommt noch bes­ser. Die „Pandemie der Ungeimpften“ wird in Frage gestellt. Der Gesundheitsminister muss beant­wor­ten, inwie­weit die „Schutzimpfung“ das Infektions, Erkrankungs und Übertragungsrisiko senkt. Da „es dem Stand der Wissenschaft zu ent­spre­chen scheint, dass auch Personen mit Covid Schutzimpfung sich mit Sars-Cov‑2 infi­zie­ren, an Covid erkran­ken und Sars-Cov‑2 über­tra­gen können“.

Dann geht’s in für den Gesundheitsminister gefähr­li­che Bereiche. Der VfGH will das Hospitalisierungsrisiko nach einer Erkrankung und nach einer Impfung wis­sen, auf­ge­glie­dert nach Alterskohorten und Zahl der Impfungen. Hier kom­men die Impfnebenwirkungen ins Spiel, die bis­her so non­cha­lant igno­riert wurden.

Selbst der „Lockdown für Ungeimpfte“ bleibt nicht unhin­ter­fragt. Der VfGH fragt, um wie viel höher die Bettenauslastung ohne die­sen Lockdown wäre.

Die für die Regierung töd­lich­ste Frage kommt zum Schluss. Der VfGH ersucht um Auskunft, ob es rich­tig ist, dass es 2021 weni­ger Covid Tote aber aber trotz­dem eine wöchent­li­che Übersterblichkeit im drei­stel­li­gen Bereich gibt. Er will wis­sen, wie sich die­se Übersterblichkeit erklärt.

All die­se Fragen wur­den von Querdenkern, Schwurblern und „Rächten“ seit Beginn der „Pandemie“ gestellt. Die Regierung hat sie unter tat­kräf­ti­ger Beihilfe von gekauf­ten Medien und will­fäh­ri­gen Experten bei­sei­te gewischt. Damit ist jetzt Schluss. Dem VfGH muss die Regierung Rede und Antwort stehen.

Ich glau­be, die Beantwortung die­ser Fragen been­det die „Pandemie“. Sie been­det auch die Regierung. Es scheint, wir sind noch ein­mal mit einem blau­en Auge davon gekom­men. Lasst uns die­se Lektion nicht ver­ges­sen. Freiheit stirbt nie dra­ma­tisch. Sie stirbt scheib­chen­wei­se. Wir dür­fen sie nie für selbst­ver­ständ­lich neh­men. Wir müs­sen für sie kämp­fen! Auch jetzt noch, bis die Machthaber in Handschellen aus ihren Ämtern ent­fernt wur­den.«

Hier wird es als PDF angeboten.

Update:

rtr​.at

Nun bestä­tigt auch orf​.at:

»Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat im Zuge sei­ner Prüfung der CoV-Maßnahmen nun Fragen an das Gesundheitsministerium über­mit­telt, die der APA vor­lie­gen. In erster Linie wol­len die Höchstrichterinnen und ‑rich­ter wis­sen, wie gerecht­fer­tigt die Verordnungen waren, die etwa Lockdown und 2‑G-Regel umfassten.

Es ist üblich, dass der VfGH in Prüfverfahren Fragen an den Gesetzgeber stellt, so auch in die­sem „zur Vorbereitung einer all­fäl­li­gen münd­li­chen Verhandlung“. Das Interesse gilt im kon­kre­ten Fall vor allem der genau­en Erörterung der Belastung des Gesundheitssystems, an die die Maßnahmen ja gekop­pelt waren.

Bis 18. Februar erbit­ten sich die Höchstrichter Auskünfte auf die ins­ge­samt zehn Fragenkomplexe, die am 26. Jänner an das Gesundheitsministerium sowie des­sen Rechtsvertreter ergin­gen. Beim VfGH waren etli­che Beschwerden gegen die Verordnungen ein­ge­langt, die unter ande­rem Lockdown und 2‑G- bzw. 3‑G-Regel zur Folge hatten.

Fragen zu Überlastung der Spitäler und Verstorbenen

Den VfGH inter­es­siert, ob jemals eine Überlastung des Gesundheitssystems gedroht habe – ein Szenario, das laut Gesetz erst einen Lockdown recht­fer­tigt. Die Frage: „Der Verfassungsgerichtshof ersucht daher um Auskunft, ob die in den Verordnungsakten ange­ge­be­nen Hospitalisierungs- bzw. Verstorbenenzahlen alle mit SARS-CoV‑2 infi­zier­ten Personen, die in Spitälern auf Normal- oder Intensivstationen unter­ge­bracht sind bzw. die ‚an oder mit‘ SARS-CoV‑2 ver­stor­ben sind, umfas­sen? Wenn ja, war­um wird die­se Zählweise gewählt?“

In die­ser Tonart geht es wei­ter. So wer­den genaue Daten zu Verstorbenen – ob „an“ oder „mit“ Covid-19 – sowie zu Hospitalisierungen und zum Alter der Betroffenen ein­ge­for­dert. Außerdem will der VfGH wis­sen, wel­che Virusvarianten am 1. Jänner 2022, am 25. Jänner und tages­ak­tu­ell zu wel­chen Prozentsätzen bei Infizierten, Hospitalisierten und Verstorbenen ver­tre­ten waren. Und auch die „pro­zen­tu­el­le Zuordnung von statt­fin­den­der Infektion auf Lebensbereiche“, also etwa Familie, Arbeit, Einkauf und Freizeitbeschäftigungen, wird vom Ministerium abgefragt.

Auch diverse Schutzmaßnahmen im Fokus

Tatsachen for­dert der Verfassungsgerichtshof auch zu den diver­sen ver­ord­ne­ten Schutzmaßnahmen ein. So lau­tet eine wei­te­re Frage: „Um wel­chen Faktor redu­ziert das Tragen einer FFP2-Maske in geschlos­se­nen Räumen bzw. im Freien das Ansteckungs- bzw. Übertragungsrisiko?“ Und: „Um wel­chen Faktor ver­rin­gert die COVID-Schutzimpfung das Risiko schwe­rer Verläufe?“ Weitere Fragen zur Wirksamkeit der Impfung fol­gen, aber auch zu den unter­schied­li­chen Tests.

Die letz­ten Fragen bezie­hen sich auf den „Lockdown für Ungeimpfte“ und inwie­weit die­ser Auswirkungen auf die Hospitalisierungen bzw. das Hospitalisierungsrisiko hat. Nur zwei Tage nach der Übermittlung der Fragen wur­de die­se Maßnahme von der Regierung auf­ge­ho­ben.«

37 Antworten auf „"Game over" in Österreich?“

  1. was denn jetzt?
    "stam­men soll"?
    Wenn es "stammt", dann ist es ein Kracher.
    (Obwohl es auch da nichts wei­ter sein kann als – von den "Mag. Ulrike Reisner ua., zu Hdn. RA Stix Rechtsanwälte Kommandit-Partnerschaft" ein­ge­reich­te – eins zu eins über­nom­me­ne Fragen, die wohl exakt am 18.2. 23:59 Uhr vom "Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz" zurück­zer­schwur­belt werden).

    Wenn nicht, dann unter­stützt es die Story der schnapp­at­men­den Rechtgläubigen (guckt mal, fake news der Bösen!).

    Ich wür­de das Risiko zum aktu­el­len Zeitpunkt nicht eingehen.

  2. Hier sind meh­re­re Links mit Quellen für die Echtheit des Dokuments.
    Tichy, Reitschuster haben die Meldung eben­falls gebracht , wie auch Kickl von der FPÖ.

    http://www.rtr
    .at/TKP/was_wir_tun/vertrauensdienste/Signatur/signaturpruefung/Pruefung.de.html

    report24
    .news­/­ver­fas­sungs­ge­richt-fragt-mini­ster-nach-ech­ten-zah­len-und-evi­den­zen-der-pan­de­mie

    Peter F. Mayer (TKP) insi­stiert auf sei­nem Telegram-Kanal auf der Echtheit:
    »Update 18:45 Uhr: Mittlerweile ist durch meh­re­re Quellen die Echtheit des Dokuments bestä­tigt. So wur­den für tkp inzwi­schen die Metadaten des Fragenkatalogs über­prüft. Damit kann die Signaturkette bis zum Originaldokument zurück­ver­folgt wer­den. An der Authentizität des Dokuments besteht ent­spre­chend die­ser Rückverfolgung kein Zweifel mehr. Auch Rechtsanwalt Gerold Beneder hat bei der heu­ti­gen MFG-Kundgebung in Wien die Echtheit des Verordnungsprüfverfahrens bestätigt.«

      1. @aa: Puuuh, kei­ne Ahnung. Das wäre zu schön um wahr zu sein. Früher war ich immer gut­gläu­big. Mit wäre es vor ein paar Jahren nie in den Sinn gekom­men, dass jemand einen Text, den Text zu einem Bild, oder gar ein Bild sel­ber fäl­schen könn­te. Zumindest seit 2020, seit­dem ich mich mehr online aus div. Quellen infor­mie­re (infor­mie­ren muß) bin ich vor­sich­ti­ger gewor­den. Warten wir mal ab, bis es in die Mainstreammedien gelangt…

        Viele Grüße
        Walter aka Der Ösi

        1. So ganz neben­bei… hat das anschei­nend mit den Holocaust-über­le­ben­den die einen Brief mit der Forderung eines Impfstopps an die EMA über­ge­ben haben sol­len, auch nicht gestimmt.

          Viele Grüße
          Walter aka Der Ösi

      2. @aa:

        Das ist die Preisfrage. Ich bin lei­der nicht wirk­lich ver­siert was die öster­rei­chi­schen Digitalzertifikate angeht und das ist ja schein­bar alles was es der­zeit an Echtheitsbestätigung gibt. Die Quelle (repor​t24​.com) lese ich auch nicht aktiv. Keine Ahnung wie seri­ös die sind. Ich mein, natür­lich kann es echt sein. Das gan­ze kommt halt irgend­wie aus dem nichts. Ich fin­de es schon irgend­wo ein bischen seltsam.

  3. Haben die in Österreich den kein Robert-Kotz-Institut, dass sich die not­wen­di­gen Zahlen für die Antworten auf die­se Fragen zurecht biegt?

    Unsere Bücklingsrichter in Karlsruhe ste­hen jeden­alls auf Lothars Schummelbude: Die glau­ben denen alles.

    1. @taspie:

      Natürlich. Das AGES. Das Problem ist aller­dings, dass (ähn­lich wie in Deutschland) die erfrag­ten Werte ent­we­der gar nicht oder nur mit einer kaum gerichts­fe­sten Methodik erho­ben werden.

      Der Ende 2021(?) in Rente gehen­de Leiter besag­ter Behörde mein­te gar "ohne die Tests hät­ten wir [von Corona] gar nichts gemerkt".

  4. ber​li​ner​-zei​tung​.de:

    Es zeich­net sich ein neu­er Vorschlag für eine mög­li­che Impfpflicht ab. Der gesund­heits­po­li­ti­sche Sprecher der Unionsfraktion, Tino Sorge, hält eine Corona-Impfpflicht nur unter Bedingungen und mit enger zeit­li­cher Befristung für sinn­voll. „Eine Impfpflicht wäre nur dann sinn­voll, wenn beson­ders gefähr­li­che Virusvarianten dro­hen – und wenn es zugleich pas­sen­de Impfstoffe gibt“, sag­te der CDU-Politiker der Welt am Sonntag. „Trifft eines von bei­dem nicht zu, wäre eine Impfpflicht wenig ziel­füh­rend.“ Das kla­re Signal an die Bevölkerung müs­se außer­dem sein: „Wenn eine Impfpflicht kommt, dann nur mit einer kla­ren, engen zeit­li­chen Befristung.“
    Die bis­lang bekann­ten Initiativen ver­schie­de­ner Bundestagsabgeordneter für eine all­ge­mei­ne Impfpflicht kri­ti­sier­te Sorge: „Die Differenzierung nach Virusvarianten und zeit­li­cher Komponente fehlt allen Gruppenanträgen – eben­so wie Ideen zur Verbesserung der Datenbasis.“ Zu die­sen drei Punkten wer­de die Union einen Vorschlag unter­brei­ten, sag­te er.

    https://​www​.ber​li​ner​-zei​tung​.de/​n​e​w​s​/​b​e​r​i​c​h​t​-​u​n​i​o​n​-​w​i​l​l​-​i​m​p​f​p​f​l​i​c​h​t​-​m​i​t​-​e​n​g​e​r​-​z​e​i​t​l​i​c​h​e​r​-​b​e​f​r​i​s​t​u​n​g​-​v​o​r​s​c​h​l​a​g​e​n​-​l​i​.​2​0​8​863

    Eine „Impfpflicht“ nur bei echt gefähr­li­chen Virusvarianten.
    Alles klar.
    Merke von Corona ist kei­ne Rede. Das kann alles und nichts bedeu­ten. Jedes Erkältungsvirus, wie die Grippe mit mehr Variablen als das grie­chi­sche Alphabet.
    Der Impfzwang wäre eng befri­stet. Genau.
    So eng befri­stet wie die Sektsteuer von Anno Blumenkohl es mal war und die es seit mitt­ler­wei­le hun­nert Jahren in D. immer noch gibt.

    1. @Pieksdienstverweigerer: Besonders gefähr­li­che Variante und pas­sen­den Impfstoff?

      Das krie­gen wir hin. Dafür haben wir Lothars Schummelbude und die Heulboje.

      (Und natür­lich die Expertenkonklave – sobald Herr Streek exkom­mu­ni­ziert ist.)

  5. @aa: Können Sie nicht schon mal sicher­heits­hal­ber den live Börsenkurs des Spritzmittelherstellers einblenden ?
    Falls an der Sache wirk­lich was drann ist, wird es die Börse vor dem 18.02.2022 richten.

  6. In die­sem Video vom 28. Jänner 2022 infor­miert Rechtsanwalt Dr. Roman Schiessler dar­über, dass der Verfassungsgerichtshof (VfGH) im Rahmen eines Verfahrens das Sozial- und Gesundheitsministerium auf­ge­for­dert hat, zu Fragen bezüg­lich FFP2-Masken, Hospitalisierung, etc … Stellung zu nehmen.

    https://​www​.you​tube​.com/​w​a​t​c​h​?​v​=​9​Z​j​J​F​B​G​a​wz8

    1. Ich bin mir nicht sicher, WIE schlau es sein kann, bei der Beeinspruchung eines mut­maß­lich zu erwar­ten­den Strafbescheides der ört­li­chen Gesundheitsbehörde, sich bereits vor­greif­lich auf das mit 26/27. 01. 2022 datier­te Dokument "V 11/2022–4" bzgl. des vom Verfassungsgerichtshof ange­streb­te Verordnungsprüfungsverfahren, zu berufen.

      Ein gro­ßer Dank ergeht an das VerteidigungsTeam, Rechtsanwalt Dr. Roman SCHIESSLER et al

      Wie auch immer
      MFG

  7. Wien 29.1.2022

    Die ersten Lastwagen sind heu­te in Ottawa ange­kom­men. Sie hiel­ten in der Nähe des Parlaments an und war­te­ten auf die ver­blei­ben­den 50.000 Lieferwagen. Die gesam­te Kavalkade wird vor­aus­sicht­lich inner­halb der näch­sten 10 Stunden ein­tref­fen. Diese Menge an gro­ßen Fahrzeugen wird die Straßen von Ottawa und Umgebung voll­stän­dig blockieren.
    -
    Mit Video
    https://​www​.world​-scam​.com/​d​e​/​a​r​c​h​i​v​e​/​6​467

  8. Die Meldung über die Beendigung nahe­zu aller Corona-Beschränkungen in Dänemark hat auch beim Bund-Länder-Treffen für Öffnungsdebatten gesorgt. Da die Corona-Lage in Schleswig-Holstein mit der in Dänemark ver­gleich­bar ist, sieht Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) auch hier "sehr, sehr, bald" die Möglichkeit von Öffnungsperspektiven nach dem Vorbild Dänemarks. -
    Die Entwicklung auf den hie­si­gen Intensivstationen und die Impfquote sei­en mit denen in Dänemark ver­gleich­bar. Eigenen Angaben Zufolge habe Günter mit Bundeskanzler Olaf Scholz bereits Öffnungsperspektiven ver­ab­re­det. Günther weiter:

    "Ich glau­be, auch in Deutschland ist da sehr, sehr bald auch Bewegung drin."

    Immer mehr Länder keh­ren nach und nach zur Normalität zurück. Neben Dänemark hat­ten bereits auch Großbritannien, Irland und die Niederlande das Ende der Corona-Maßnahmen ver­kün­det. Die Öffnungen ande­rer EU-Staaten haben auch in Deutschland zu neu­en Öffnungsdiskussionen geführt, die even­tu­ell "sehr, sehr bald" Früchte tra­gen werden. 

    https://​de​.rt​.com/​i​n​l​a​n​d​/​1​3​0​6​8​2​-​s​c​h​l​e​s​w​i​g​-​h​o​l​s​t​e​i​n​s​-​m​i​n​i​s​t​e​r​p​r​a​s​i​d​e​n​t​-​d​e​u​t​e​t​-​b​a​l​d​i​g​e​n​-​s​t​o​p​p​-​c​o​r​o​n​a​-​m​a​s​s​n​a​h​m​e​n​-​an/

  9. Selbst wenn das echt ist, wird sich die Regierung bei der Beantwortung der Fragen auf die glei­chen will­fäh­ri­gen Experten beru­fen, die uns in den gan­zen Schlamassel rein­ge­schwur­belt haben.

    Die Lüge ist inzwi­schen so groß gewor­den, dass sie nie­mals auf­flie­gen darf. Es wür­den ein­fach zu vie­le Köpfe rol­len. Zu glau­ben, dass es dazu kom­men wird, ist ein­fach naiv. Nie wird irgend­ei­ner der Verantwortlichen zur Rechenschaft gezo­gen wer­den. Stattdessen wird man ihnen Preise und Orden ver­lei­hen und sie als Helden feiern.

    1. @King Nothing: Das hat man über die US-Sklavenhalter auch gesagt, über die Nazis, das bri­ti­sche Weltreich und Helmut Kohl. Kanzler Kurz galt als unstürz­bar. Wie immer ist alles eine Frage der Kräfteverhältnisse. In den zwei Jahren habe ich hier so oft lesen müs­sen, daß jetzt alles vor­bei sei. Inzwischen sind die Herrschaften der­art kläg­lich, daß ein Ende tat­säch­lich abzu­se­hen ist. Sie wer­den sich mit Händen und Füßen weh­ren, aber die Zeit ihrer "Maßnahmen" wird bald gekom­men sein. Ob es dann eine Aufarbeitung geben wird, steht in den Sternen, aber sie wer­den so nicht wei­ter machen können.

      1. @aa: Dass zumin­dest die mei­sten Maßnahmen irgend­wann enden wer­den, stel­le ich nicht in Frage. Ich glau­be nur nicht, dass irgend­je­mand etwas schlim­me­res zu befürch­ten hat, als zurück­tre­ten zu müs­sen. Was in den mei­sten Fällen nur dazu führt, dass die­ser jemand in der Privatwirtschaft unter­schlüpft und sogar noch mehr Geld ver­dient. Ich glau­be aber eben nicht, dass irgend­je­mand vor Gericht oder im Gefängnis lan­den wird. Ich glau­be noch nicht mal, dass Leute wie Drosten oder Söder offen auch mal Fehler ein­räu­men wer­den oder man gar um Verzeihung bit­tet. Im Rückblick wird man wei­ter behaup­ten, dass man unter den gege­be­nen Umständen gar nicht anders hät­te han­deln kön­nen. Also alles rich­tig gemacht hat. 

        Aber ich wür­de mich freu­en, wenn ich falsch liege.

        1. @King Nothing & aa: Ich erwar­te, dass sie uns alle ganz schreck­lich lieb haben wer­den. Stasi-Mielke wird sich noch als wah­rer Menschenfreund her­aus­stel­len – vergleichsweise.

        2. @King Nothing:
          Yep.
          Angesichts des kol­lek­ti­ven Wahns, der sich spä­te­stens seit Mai 2020 jeder ergeb­nis­of­fe­nen, auf Fakten beru­hen­den Diskussion, Evidenz und Lernfähigkeit ver­wei­gert hat, soll­te man sich auf die Hoffnung nach dem Ende der "Maßnahmen" beschrän­ken (und sei es nur mit­tels Nachahmung der Aktivitäten ande­rer Länder, die nicht mehr bereit sind für den eige­nen Trotz oder Vorgaben inter­na­tio­na­ler Organisationen ihre Ressourcen wei­ter zu ver­pul­vern und unkon­trol­lier­ba­re inner­staat­li­che Verwerfungen zu riskieren).

      2. @AA: die Beispiele pas­sen nicht so recht …
        US-Sklavenhalter? Auch nach dem Bürgerkrieg noch über 100 Jahre gesell­schafts­fä­hig (und kokelt immer noch im Hintergrund)
        Nazis? (sogar mit mas­si­vem Eingriff von außen dau­er­te es bis zum Beginn der "inter­nen" Aufarbeitung min­de­stens 20 Jahre und das Gedenken an den Mitläufer-Opa trotz­dem: ongoing)
        Britisches Weltreich? (trotz "ste­ady decli­ne" immer noch in den Köpfen von Millionen, wenn nicht Milliarden; und fak­tisch ledig­lich durch ande­re, ver­meint­lich auf­ge­klär­te­re Anglos ersetzt)
        Kohl? (de mor­tuis nil nisi bene – für mich nicht erkenn­bar, dass die Heldenverehrung sei­ner Klientel auf­ge­hört hätte)
        Kurz? (passt noch am ehe­sten, aber die Entzauberung sei­ner "Strategie" ist außer­halb der Vorher-schon-Skeptiker noch nicht so rich­tig erkennbar)

  10. Jedenfalls … möch­te ich wärm­stens all jenen dan­ken, die die Lage in Österreich auch empa­thisch im Blick haben, man kommt sich dann näm­lich nicht so im STICH (!) gelas­sen vor!

    Hab mich als Kind mal ver­se­hent­lich selbst in der (Volks-)Schultoilette ein­ge­sperrt, am frü­hen Nachmittag, als dort wenig los war, und mach­te mir gera­de Gedanken, wie ich wohl dort im Gestank die Nacht ver­brin­gen wer­de, als dann doch noch jemand vor­bei­kam und mir heraushalf. 

    Jetzt könn­te uns, viel­leicht, um fünf vor Zwölf noch das Verfassungsgericht aus der Sch… helfen.

    3G soll in Ö am 19. 2. wie­der­kom­men … vom 18.2. han­delt das unbe­stä­tig­te Schreiben. Passt irgend­wie ter­min­lich gar nicht so schlecht zusammen …

    1. Ich glau­be, hier gibt es eini­ge, die die Lage in Österreich sowohl empa­thisch (ich habe z. B. sehr lie­be Verwandte in Österreich mit denen ich mit­füh­le) als auch aus eigen­nüt­zi­gen Motiven mit­füh­len (falls die Impfpflicht in Österreich durch­ge­setzt wird, bin ich mir ziem­lich sicher, dass "wir" die­ses Modell mit leich­ten Anpassungen kopie­ren werden).
      Da ich im Februar nach Österreich fah­re, bin ich auch ganz froh, dass dann der Lockdown für Ungeimpfte vor­bei ist man sich auch als "Ungeimpfter" wie­der im öffent­li­chen Raum bewe­gen "darf".

  11. [ 26.01.2022 ]

    VERFASSUNGSGERICHTSHOF
    Freyung 8, 1010 Wien
    V 11/2022–4

    Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
    Stubenring 1
    1010 Wien 

    In oben­ge­nann­tem Verordnungsprüfungsverfahren ergeht gemäß § 20 Abs. 3 VfGG die Aufforderung – auch zur Vorbereitung einer all­fäl­li­gen münd­li­chen Verhandlung – bis zum 18. Februar 2022 fol­gen­de Auskünfte zu erteilen: 

    (…) Der Verfassungsgerichtshof ersucht daher um Auskunft, ob die in den Verordnungsakten ange­ge­be­nen Hospitalisierungs- bzw. Verstorbenenzahlen alle mit SARS-CoV‑2 infi­zier­ten Personen, die in Spitälern auf Normal- oder Intensivstationen unter­ge­bracht sind bzw. die "an oder mit" SARS-CoV‑2 ver­stor­ben sind, umfassen? (…) 

    2. Wie hoch ist das Durchschnittsalter und wie hoch ist das Medianalter der wegen COVID-19 auf Normalstationen und auf Intensivstationen hos­pi­ta­li­sier­ten Personen sowie der an COVID-19 ver­stor­be­nen Personen? 

    (…)

    6. Um wel­chen Faktor redu­ziert das Tragen einer FFP2-Maske in geschlos­se­nen Räumen bzw. im Freien das Ansteckungs- bzw. Übertragungsrisiko? (…) 

    7.3. Um wel­ches Maß ver­min­dern eine Erstimpfung, eine Zweitimpfung und eine Drittimpfung das Risiko, wegen COVID-19 auf einer Normalstation bzw. auf einer Intensivstation hos­pi­ta­li­siert zu wer­den bzw. an COVID-19 zu ver­ster­ben? Hängt die­ses Maß von der (jeweils vor­herr­schen­den) Virusvariante ab? 

    7.4. Nach Medienberichten soll sich die Schutzwirkung von COVID-Schutzimpfungen mit dem Zeitablauf ver­rin­gern. Trifft dies zu? Wie hoch ist dem­nach der Schutzfaktor nach der Zweitimpfung mit dem am häu­fig­sten ver­wen­de­ten Impfstoff drei Monate, sechs Monate und neun Monate nach der Zweitimpfung? Es wird jeweils um Angabe der abso­lu­ten und der rela­ti­ven Risikoreduktion ersucht. 

    7.5. Wie hoch ist der Anteil der Erst‑, Zweit- bzw. Drittgeimpften an den wegen COVID-19 bzw. den mit SARS-CoV‑2 hos­pi­ta­li­sier­ten Personen? 

    7.6. Es scheint dem Stand der Wissenschaft zu ent­spre­chen, dass sich auch Personen mit COVID-Schutzimpfung mit SARS-CoV‑2 infi­zie­ren, an COVID-19 erkran­ken und SARS-CoV‑2 über­tra­gen kön­nen. Um wel­ches Maß sinkt durch die COVID-Schutzimpfung jeweils das Infektions‑, das Erkrankungs- und das Übertragungsrisiko? Es wird um nähe­re Aufschlüsselung ersucht, falls die­ses Maß von der Zahl der Impfungen und / oder vom ver­stri­che­nen Zeitraum seit der letz­ten Impfung abhängt. (…) 

    10. Die Tageszeitung "Der Standard" berich­te­te am 2. Dezember 2021 unter der Überschrift "Weniger COVID-19-Opfer als letz­ten Herbst, aber höhe­re Übersterblichkeit", dass es gegen­über dem Vorjahr um ein Drittel weni­ger COVID-19-Todesfälle gebe, zugleich aber eine wöchent­li­che Übersterblichkeit im drei­stel­li­gen Bereich. Trifft dies zu? Falls ja, wie hoch war die nicht durch an COVID-19 ver­stor­be­nen Personen erklär­ba­re Übersterblichkeit in Summe im Jahr 2021, und wie erklärt sich die­se Übersterblichkeit? 

    Wien, am 26. Jänner 2022
    Vom Verfassungsgerichtshof:
    Dr. HAUER 

    repor​t24​.news/​w​p​-​c​o​n​t​e​n​t​/​u​p​l​o​a​d​s​/​2​0​2​2​/​0​1​/​4​_​6​0​2​8​6​2​1​7​1​8​2​2​4​8​9​8​5​3​3​.​pdf

  12. Auch wenns echt sein soll­te – sind ja eigent­lich alles recht naehe­lie­gen­de Fragen im Hinblick auf die VO Prüfung (Verhältnismäßigkeit)

  13. Auch die " Experten " müs­sen belast­ba­re Zahlen für ihre Lügen vor­le­gen und das kön­nen sie nicht. Die Daten sind und waren jeder­zeit bei der AGES ein­sicht­bar und gaben kei­nen Anlass für der­ar­ti­ge Maßnahmen!

  14. Naja, schau­ma­mal mög­lich ist alles! Im Übrigen ist gestern der neue Wochenkommentar von Wegscheider gesen­det wor­den: https://​www​.ser​vustv​.com/​a​k​t​u​e​l​l​e​s​/​v​/​a​a​r​c​d​w​3​b​x​p​7​j​w​2​6​c​h​d​hh/

    Eine Trivia hät­te ich auch noch.… und zwar ist die FB-Seite der MFG gehackt wor­den: https://​www​.face​book​.com/​m​f​g​.​o​e​s​t​e​r​r​e​ich

    Viele Grüße
    Der Ösi

  15. Sagen wir mal das Dokument ist echt. Natürlich wäre ich dann gespannt wie man ver­su­chen wird sich um die unan­ge­neh­men Wahrheiten zu drücken aber ver­sucht wer­den wird es auf jeden Fall. Wie erfolg­reich bleibt abzu­war­ten aber man darf nicht ver­ges­sen, dass es bis jetzt auch sehr gut funk­tio­niert hat alles was nicht ins gewünsch­te Bild passt unter den Teppich zu keh­ren. Die "Pandemie" am 18. enden zu sehen hal­te ich auf jeden Fall für sehr ver­früht. Es könn­te fast genau­so gut dar­auf hin­aus­lau­fen, dass die öster­rei­chi­sche Regierung sich am 18. höchst­ge­richt­lich "bestä­tigt" sehen wird weil sie sich mit den übli­chen Nicht-Antworten irgend­wie aus der Affäre gezo­gen hat.

  16. In der Zwischenzeit ist die Nachricht sogar schon beim Staatsfunk ange­kom­men, und auch das Gesundheitsministerium hat offen­bar den Erhalt der VfGH-Anfrage bestä­tigt: https://​orf​.at/​s​t​o​r​i​e​s​/​3​2​4​5​593

    Fake ist es also defi­ni­tiv nicht. Es wird sich somit zei­gen müs­sen, ob und wie das Ministerium sich da raus­win­den wird. Bei man­chen Fragen könn­te es in erheb­li­che Erklärungsnot kom­men. Und dann wird die Frage sein, womit sich der VfGH abspei­sen lässt. 

    In dem Zusammenhang fällt mir eine ande­re nicht ganz so schö­ne Möglichkeit – außer der inzwi­schen nicht mehr rele­van­ten Möglichkeit eines Fakes – ein. Allerdings spricht da schon ein gerüt­telt Maß an Paranoia aus mir: Das gan­ze könn­te eine abge­kar­te­te Sache sein. Der VfGH stellt eine (ver­ab­re­de­te?) Anfrage ans Ministerium. Das Ministerium ant­wor­tet irgend­was dar­auf, immer mit der Begründung "Unsere Experten sagen, dass…". Der VfGH gibt sich damit zufrie­den und erklärt die gan­zen Maßnahmen (oder zumin­dest das mei­ste) für verfassungsmäßig. 

    Wenn es dann dem­nächst um Verfassungsbeschwerden bezüg­lich der ab 1. Februar in Kraft befind­li­chen Impfpflicht geht, kann der VfGH auf sei­ne frü­he­ren Erkenntnisse zu den Maßnahmen ver­wei­sen und sagen, da bereits die­se Maßnahmen (2G, Lockdown für Ungeimpfte etc.) über­prüft und für ver­fas­sungs­kon­form befun­den wur­den, gilt das im Prinzip auch für die Impfpflicht, denn es geht nun mal um den Schutz des Gesundheitssystems, und wie alle bis­he­ri­gen Maßnahmen ist auch die Impfpflicht erfor­der­lich, geeig­net und verhältnismäßig.
    Was sie dann halt noch irgend­wie hin­bie­gen müs­sen, ist, dass die Impfstoffe nur sehr bedingt und bei Omikron kaum noch tau­gen und dar­über hin­aus man­gels Pathogenität von Omikron weit­ge­hend über­flüs­sig sind. Aber da lässt sich viel­leicht auch irgend­was drehen.

    Was dage­gen spricht und eher opti­mi­stisch stim­men könn­te, ist hin­ge­gen, dass der Lockdown für Ungeimpfte – welch ein Zufall! – zwei Tage nach Übermittlung der VfGH-Anfrage auf­ge­ho­ben wur­de und kurz dar­auf auch noch plötz­lich für Mitte Februar die Aufhebung von 2G in den mei­sten Bereichen in Aussicht gestellt wur­de. Das könn­te auch als Reaktion einer poli­ti­schen Personnage gele­sen wer­den, die weiß, dass sie jetzt sprich­wört­lich aus­ge­schis­sen hat, weil das Ministerium die VfGH-Anfrage ent­we­der gar nicht oder nicht zufrie­den­stel­lend beant­wor­ten kön­nen wird und der VfGH dann zur Tat schrei­tet und den gan­zen Unfug kassiert.

    So oder so wer­den die näch­sten Wochen span­nend. Denn ent­we­der wird das Kartenhaus end­gül­tig zusam­men­bre­chen, oder aber wir wer­den end­gül­tig zur Kenntnis neh­men müs­sen, dass der Rechtsstaat kom­plett hin­über ist. (Vielleicht gibt es auch irgend­ein Mittelding als typisch öster­rei­chi­sche Lösung: Die größ­ten Härten wer­den auf­ge­ho­ben, aber der Rest wird zumin­dest im Prinzip als ver­fas­sungs­kon­form bestätigt.) 

    Zu früh freu­en soll­te man sich jeden­falls nicht.

  17. 01.02.2022 / KOSMO ( Wien ) 

    Impfplakat-Skandal: SPÖ-Landeschefin muss gehen

    Auf dem Plakat sind wei­nen­de Kinder in schwarz-weiß abge­bil­det und der Schriftzug „Ich will dich nicht ver­lie­ren. Lass dich Impfen – JETZT!“ zu lesen. Schon gestern sorg­te die Kampagne für gro­ße Aufregung unter den ober­öster­rei­chi­schen Sozialdemokraten aber auch der Bevölkerung selbst. (…) 

    Rücktritt der Landesparteispitze gefordert 

    „Es ist ein­fach skan­da­lös, wei­nen­de Kinder für Impfwerbung zu miss­brau­chen“, so FPÖ-Klubobmann Herwig Mahr am Montag. „Ich for­de­re die SPÖ auf, die­se haar­sträu­ben­de Kampagne umge­hend ein­zu­stel­len. Wir haben nichts gegen ehr­li­che Aufklärung. Aber das ist ein­fach nur ungu­stiö­se und unre­flek­tier­te Propaganda.“ 

    Harte Worte kamen auch aus der eige­nen Partei. Der Nationalratsabgeordnete Dietmar Keck (SPÖ) for­der­te nach Bekanntwerden der Plakate einen sofor­ti­gen Rücktritt von Birgit Gerstorfer und ihrem Geschäftsführer Georg Brockmeyer. „Wenn man Kinder und den Tod ver­knüpft, ist eine Grenze über­schrit­ten wor­den. Das geht gar nicht!“ füg­te er hin­zu. Außerdem mein­te Keck, dass es nicht die Aufgabe sei, eine Impfkampagne zu machen. Dafür sei die Regierung zuständig. (…) 

    https://​www​.kos​mo​.at/​i​c​h​-​w​i​l​l​-​d​i​c​h​-​n​i​c​h​t​-​v​e​r​l​i​e​r​e​n​-​s​p​o​-​l​a​n​d​e​s​c​h​e​f​i​n​-​m​u​s​s​-​w​e​g​e​n​-​i​m​p​f​p​l​a​k​a​t​-​s​k​a​n​d​a​l​-​g​e​h​en/

    01.02.2022 / Nach Wirbel um Impf-Plakat / oe24 

    Oberösterreichs SPÖ-Chefin Gerstorfer muss gehen

    (…) Ein Wechsel an der Spitze der oö. SPÖ steht unmit­tel­bar bevor: Landesparteichefin Birgit Gerstorfer und Landesgeschäftsführer Georg Brockmeyer müs­sen gehen. (…) 

    Es stell­te sich her­aus, dass die Werbesujets von kei­nem Funktionär abge­seg­net wor­den sei­en. Er sprach von einem Alleingang Gerstorfers und Brockmeyers. (…) 

    Den letz­ten Ausschlag dürf­te dann eine Impfkampagne gege­ben haben, die Brockmeyer und Binder am Montag prä­sen­tiert haben. Sie zeigt ein trau­ri­ges Kind, dar­un­ter ist zu lesen: "Ich will dich nicht ver­lie­ren. Lass dich imp­fen. Jetzt." Ein SPÖ-Logo ist nicht zu sehen. In ganz Oberösterreich sol­len in den kom­men­den Tagen rund 1.000 Plakate affi­chiert wer­den, dazu wird die Kampagne auf Social Media und im Radio gefah­ren. Man wol­le Verantwortung über­neh­men, so die Begründung für die Aktion. 

    Nicht nur hef­ti­ge Kritik der FPÖ war die Folge – auch der Linzer Bürgermeister Klaus Luger ließ wis­sen, dass er die Plakate für "nicht gelun­gen" halte, (…) 

    https://​www​.oe24​.at/​o​e​s​t​e​r​r​e​i​c​h​/​p​o​l​i​t​i​k​/​o​o​e​/​n​a​c​h​-​w​i​r​b​e​l​-​u​m​-​i​m​p​f​-​p​l​a​k​a​t​-​o​b​e​r​o​e​s​t​e​r​r​e​i​c​h​s​-​s​p​o​e​-​c​h​e​f​i​n​-​g​e​r​s​t​h​o​f​e​r​-​m​u​s​s​-​g​e​h​e​n​/​5​0​9​1​8​9​627

    "STOP COVAX"

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