Gastronom kontrolliert Ordnungsamt-Mitarbeiter

» Der Servicemann eines Restaurants in Haan-Gruiten ver­lang­te beim Einlass auch nach den Impfausweisen der Ordnungsamts-Mitarbeiter. Dann rück­te auch noch die Polizei an.

Der Restaurantleiter der Traditions-Gaststätte „Palazzo im Wiedenhof“ in Gruiten hat vier Mitarbeitern des Haaner Ordnungsamtes den Zutritt ver­wehrt, weil die­se ihre Impfausweise nicht vor­zei­gen woll­ten. Daraufhin sei­en die städ­ti­schen Mitarbeiter, die die 2G-Regel der Restaurant-Gäste kon­trol­lie­ren woll­ten, mit der Polizei wie­der­ge­kom­men, schreibt Inhaber Dominik Winter auf der Internetseite des Restaurants.

Zwei der vier Ordnungsamts-Mitarbeiter hät­ten dann ihre Impfnachweise vor­ge­zeigt; die ande­ren bei­den hät­ten jedoch erklärt, die­se nicht dabei zu haben. Dennoch wur­de allen Kontrolleuren schließ­lich Einlass gewährt.

Sowohl Polizei als auch Ordnungsamt bestä­tig­ten den Vorfall, der sich am 5. Dezember ereig­ne­te. „Es ist ver­ständ­lich, dass die Regelung, dass theo­re­tisch nicht immu­ni­sier­tes Personal von Polizei oder Ordnungsamt 2 G‑Kontrollen durch­füh­ren darf, auf den ersten Blick auf Unverständnis stößt“, räum­te der stell­ver­tre­ten­de Leiter des Haaner Ordnungsamtes, Rainer Skroblies, ein. „Dieses Personal unter­liegt aber kei­ner Impfpflicht. Im Betrieb unter­lie­gen sie – wie im Übrigen auch das Personal in der Gastronomie – nicht der 2G‑, son­dern der 3 G‑Regel“, stell­te er klar.

Zu den Aufgaben des Ordnungsamtes gehört es laut Coronaschutzverordnung, Orte wie Restaurants, in denen die 2G-Regel gilt, stich­pro­ben­ar­tig zu kon­trol­lie­ren. Gästen oder Mitarbeiter, die kei­nen Impf- oder Genesenen-Nachweis vor­wei­sen kön­nen, dro­hen Strafen…

Der Kölner Rechtsanwalt Guido Theißen, der sich mit der Thematik befasst hat, ver­weist auf die Coronaschutzverordnung, wonach klar gere­gelt ist, dass alle die ein Restaurant betre­ten, einen Impfnachweis nach­brin­gen müs­sen. Eine Ausnahme stellt die rei­ne Essensabholung dar. Eine Ausnahme für Ordnungskräfte sieht Theißen nicht: "… Im Grunde ist es wie bei einem Polizeibeamten, der Streife fährt. Auch die­ser muss sich grund­sätz­lich an die Geschwindigkeitsbeschränkung hal­ten und darf nur in drin­gend gebo­te­nen und aus­drück­lich gesetz­lich gere­gel­ten Einsatzlagen hier­von abwei­chen (§ 35 StVO).“«
rp​-online​.de (17.12.)

(Hervorhebungen nicht im Original.)

7 Antworten auf „Gastronom kontrolliert Ordnungsamt-Mitarbeiter“

  1. "Dieses Personal [des Ordnungsamtes; d. Verf.] unter­liegt aber kei­ner Impfpflicht. Im Betrieb unter­lie­gen sie – wie im Übrigen auch das Personal in der Gastronomie – nicht der 2G‑, son­dern der 3 G‑Regel“, stell­te er klar.

    […] Mitarbeiter [!], die kei­nen Impf- oder Genesenen-Nachweis vor­wei­sen kön­nen, dro­hen Strafen".

    Wer lügt jetzt, der Ordnungsamtszampano oder die Journaille? Wieso fällt der Widerspruch bei­den nicht auf?

    Weitere Ausführungen zur Logik des angeb­li­chen Seuchenschutzes erspa­re ich mir. Es geht nur um Staatsterror: Strafe für die unbot­mä­ßi­gen Untertanen, die so frech waren, die "Angebote" nicht anzunehmen.

  2. Daran sieht man doch, wie absurd das Ganze ist. Dakommen in geimpf­te Kontrolleure um zu prü­fen, ob geimpf­te das Lokal betre­ten haben.
    Es wird immer verrückter.Willkommen in der Anstalt.

    1. @Archmedis, Du meinst wohl viel­leicht unge­impf­te Kontrolleure…
      .
      Beamte, Amtsträger, Politikter, Journalisten, Ärzte, Forscher
      wer ist moti­viert durch Aktienbesitz?
      Hauptsache die Kurse steigen.…
      um Gesundheit geht es offen­sicht­lich schon lan­ge nicht mehr.

  3. In OE hat ein unge­spritz­ter Tätowierer berich­tet, dass er zwar gemäß 3G täto­wie­ren darf, aber sich von sei­nen Kollegen nicht täto­wie­ren las­sen darf, weil dann 2G gilt.

    Es hat sich auch ein Busfahrer beschwert, weil er nicht mehr mit dem Bus (als Fahrgast) zum Dienst mit­fah­ren darf, da er erst dort gete­stet wird, um anschlie­ßend den gan­zen Tag ohne Maulkorb im Führerstand zu verbringen.

    Zur Testerrei: Es ist schon Wahnsinn, was da für Geld für die­sen Testwahn ver­brannt wird. Ich arbei­te zwar nur Mo-Fr muss mich aber den­noch an allen 7 Tagen testen las­sen, weil ich sonst ja nicht am Samstag mit dem ÖPNV zum Testen fah­ren kann. Das muss ich aber nur tun, um auch am Sonntag den ÖPNV nut­zen zu dür­fen, damit ich mir einen Test holen kann, so dass ich am Montag früh mit dem Bus fah­ren darf und den Betrieb betre­ten darf. Die Busfahrten kosten mich nichts extra, da ich ja eine Dauerkarte habe.

    Ich bin schon gespannt, was es wird, wenn wir Wintereinbruch bekom­men und die Bahn wie­der stun­den­lan­ge Verspätungen und Ausfälle hat. Stundenlanges Warten auf Unterwegs-/Umsteigebahnhöfen ist dann wie­der die Regel. Was ist aber, wenn einem dann die Gültigkeit des Tests abläuft? Man steht dann in der Pampa und darf nicht mehr wei­ter­rei­sen. Proviant darf man ja auch nicht mit­neh­men, da ja das Konsumieren im Zug auch ver­bo­ten ist, z.B. im "Alex" der Länderbahn, wenn man von München nach Hof reist.

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