»Haan. Der Servicemann eines Restaurants in Haan-Gruiten verlangte beim Einlass auch nach den Impfausweisen der Ordnungsamts-Mitarbeiter. Dann rückte auch noch die Polizei an.
Der Restaurantleiter der Traditions-Gaststätte „Palazzo im Wiedenhof“ in Gruiten hat vier Mitarbeitern des Haaner Ordnungsamtes den Zutritt verwehrt, weil diese ihre Impfausweise nicht vorzeigen wollten. Daraufhin seien die städtischen Mitarbeiter, die die 2G-Regel der Restaurant-Gäste kontrollieren wollten, mit der Polizei wiedergekommen, schreibt Inhaber Dominik Winter auf der Internetseite des Restaurants.
Zwei der vier Ordnungsamts-Mitarbeiter hätten dann ihre Impfnachweise vorgezeigt; die anderen beiden hätten jedoch erklärt, diese nicht dabei zu haben. Dennoch wurde allen Kontrolleuren schließlich Einlass gewährt.
Sowohl Polizei als auch Ordnungsamt bestätigten den Vorfall, der sich am 5. Dezember ereignete. „Es ist verständlich, dass die Regelung, dass theoretisch nicht immunisiertes Personal von Polizei oder Ordnungsamt 2 G‑Kontrollen durchführen darf, auf den ersten Blick auf Unverständnis stößt“, räumte der stellvertretende Leiter des Haaner Ordnungsamtes, Rainer Skroblies, ein. „Dieses Personal unterliegt aber keiner Impfpflicht. Im Betrieb unterliegen sie – wie im Übrigen auch das Personal in der Gastronomie – nicht der 2G‑, sondern der 3 G‑Regel“, stellte er klar.
Zu den Aufgaben des Ordnungsamtes gehört es laut Coronaschutzverordnung, Orte wie Restaurants, in denen die 2G-Regel gilt, stichprobenartig zu kontrollieren. Gästen oder Mitarbeiter, die keinen Impf- oder Genesenen-Nachweis vorweisen können, drohen Strafen…
Der Kölner Rechtsanwalt Guido Theißen, der sich mit der Thematik befasst hat, verweist auf die Coronaschutzverordnung, wonach klar geregelt ist, dass alle die ein Restaurant betreten, einen Impfnachweis nachbringen müssen. Eine Ausnahme stellt die reine Essensabholung dar. Eine Ausnahme für Ordnungskräfte sieht Theißen nicht: "… Im Grunde ist es wie bei einem Polizeibeamten, der Streife fährt. Auch dieser muss sich grundsätzlich an die Geschwindigkeitsbeschränkung halten und darf nur in dringend gebotenen und ausdrücklich gesetzlich geregelten Einsatzlagen hiervon abweichen (§ 35 StVO).“«
rp-online.de (17.12.)
(Hervorhebungen nicht im Original.)
"Dieses Personal [des Ordnungsamtes; d. Verf.] unterliegt aber keiner Impfpflicht. Im Betrieb unterliegen sie – wie im Übrigen auch das Personal in der Gastronomie – nicht der 2G‑, sondern der 3 G‑Regel“, stellte er klar.
[…] Mitarbeiter [!], die keinen Impf- oder Genesenen-Nachweis vorweisen können, drohen Strafen".
Wer lügt jetzt, der Ordnungsamtszampano oder die Journaille? Wieso fällt der Widerspruch beiden nicht auf?
Weitere Ausführungen zur Logik des angeblichen Seuchenschutzes erspare ich mir. Es geht nur um Staatsterror: Strafe für die unbotmäßigen Untertanen, die so frech waren, die "Angebote" nicht anzunehmen.
Sehr schön, auch kleine Nadelstiche können Wirkung zeigen. Ich musste dabei irgendwie an den Passierschein A38 von Asterix und Obelix denken.
https://www.youtube.com/watch?v=ltd6YmXsnR4
Made my day, Danke!!! ich trau´dem Braten auch nicht:-)
Daran sieht man doch, wie absurd das Ganze ist. Dakommen in geimpfte Kontrolleure um zu prüfen, ob geimpfte das Lokal betreten haben.
Es wird immer verrückter.Willkommen in der Anstalt.
@Archmedis, Du meinst wohl vielleicht ungeimpfte Kontrolleure…
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Beamte, Amtsträger, Politikter, Journalisten, Ärzte, Forscher
wer ist motiviert durch Aktienbesitz?
Hauptsache die Kurse steigen.…
um Gesundheit geht es offensichtlich schon lange nicht mehr.
In OE hat ein ungespritzter Tätowierer berichtet, dass er zwar gemäß 3G tätowieren darf, aber sich von seinen Kollegen nicht tätowieren lassen darf, weil dann 2G gilt.
Es hat sich auch ein Busfahrer beschwert, weil er nicht mehr mit dem Bus (als Fahrgast) zum Dienst mitfahren darf, da er erst dort getestet wird, um anschließend den ganzen Tag ohne Maulkorb im Führerstand zu verbringen.
Zur Testerrei: Es ist schon Wahnsinn, was da für Geld für diesen Testwahn verbrannt wird. Ich arbeite zwar nur Mo-Fr muss mich aber dennoch an allen 7 Tagen testen lassen, weil ich sonst ja nicht am Samstag mit dem ÖPNV zum Testen fahren kann. Das muss ich aber nur tun, um auch am Sonntag den ÖPNV nutzen zu dürfen, damit ich mir einen Test holen kann, so dass ich am Montag früh mit dem Bus fahren darf und den Betrieb betreten darf. Die Busfahrten kosten mich nichts extra, da ich ja eine Dauerkarte habe.
Ich bin schon gespannt, was es wird, wenn wir Wintereinbruch bekommen und die Bahn wieder stundenlange Verspätungen und Ausfälle hat. Stundenlanges Warten auf Unterwegs-/Umsteigebahnhöfen ist dann wieder die Regel. Was ist aber, wenn einem dann die Gültigkeit des Tests abläuft? Man steht dann in der Pampa und darf nicht mehr weiterreisen. Proviant darf man ja auch nicht mitnehmen, da ja das Konsumieren im Zug auch verboten ist, z.B. im "Alex" der Länderbahn, wenn man von München nach Hof reist.
Hier auch ein sehr schönes Beispiel für den richtigen Umgang mit den Behörden:
https://t.me/fragunsdoch_WWG1WGA/14415